Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 1 (3.1.1902)
- Date
- 1902-01-03
- Page
- Seite 2 (sequence 4)
- Language
- German
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2 Gemeindetage zur Berathung kommen soll. Die wirthschaftliche und soziale Noth der jüdischen Kultusbeansten in Deutschland haben wir schon oft geschildert. Ihre Besoldung ist gering, der Anstellungsmodus hält sie in beständiger Unsicherheit und die ihnen von Gemeindewegen eingeräumte Stellung entspricht durchaus nicht der Würde ihres Amtes. Sie bitten nun, daß der Deutsch-Israelitische Gemeindebund seine Fürsorge darauf hinlenken möge: . . 1. Daß ein Normalvertrag für die Anstellung der Kultusbeamten ausgearbeitet werde, in welchem folgende Momente Berücksichtigung finden: a) Die Anstellung erfolgt in der Regel auf die Dauer von zwölf Jahren; - b) ohne triftigen Grund darf auch nach Ablauf der zwölf Jahre eine Kündigung seitens der Gemeinde nicht erfolge». Was ein triftiger Grund ist, darüber entscheidet der Ausschuß des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes, oder die — weiter unten erwähnte — gemischte Kommission; e) wird der Kultusbeamte durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig, so erhält er noch mindestens neun Monate sein volles Gehalt; ct) nach dem Tode des Kultusbeamten erhalten dessen Wittwe oder unmündige Kinder noch mindestens drei Monate das volle Gehalt; v) jede Gemeinde ist verpflichtet, nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit ihren Kultusbeamten in eine Pensionskasse oder Lebensversicherung einzukaufen; 1) der Kultusbeamte erhält jedes Jahr eine« bedingungslosen Urlaub von wenigstens vierzehn Tagen. 2. Daß eine ständige gemischte Kommission von Mitgliedern des Deutsch-israelitischen Gemeindebundes und Kultnsbeamten berufen werde, die nach Art der Gewerbegerichte in Streitfällen zwischen Gemeinde und Kultusbeamten zu vermitteln, Vergehungen der Letzteren zn rügen, Diesen vor Ueber griffen der Gemeinde zn schützen und über die Stichhaltigkeit von Kündigungsgründen zu entscheiden hat. 3. Daß die Kultusbeamten durch Zuwendung einiger Geldmittel in Stand gesetzt werden, sich eine Centrale zu schaffen, wo ihre gesammtrn Standesinterefsen eine Vertretung finden. Mit dem bestehenden jüdischen Lehrerverband hat die Kultusbeamtenschaft nur eine ganz geringe Interessengemeinschaft. Auch diese Wünsche sind wahrhaftig nicht allzu hoch gespannt. Sie enthalten in der That nur das Minimum dessen, was den Männern gebührt, die als Kultusbeamte die wichtigsten Funktionen innerhalb einer jüdischen Gemeinde, nämlich die eines Lehrers und Predigers, vereinigen müssen. Sie verlangen nichts als leidliche Existenzbedingungen und die nöthige Autorität. Es liegt im Interesse der Gemeinden, daß ihnen beides eingeräumt wird. Ihre Anstellungsverhältnisse sind die denkbar mißlichsten. Nicht genug, daß die Besoldung dürftig und sür das arbeitsunfähige Alter sowie für die Hinterbliebenen keine Fürsorge getroffen ist, öffnet auch das lose, meist nur auf kurze Zeitdauer bemessene Vertragsverhältniß;',der Willkür Thür und Thor. Der Kultusbeamte kann bei jedem beliebigen Anlaß brodlos gemacht werden, und leider geschieht dies auch oft genug. Die Folge dieser wirthschaftlichen Noth aber ist die soziale Noth: Mangel an Achtung und Ansehen und oft^gesellschaftliche Zurücksetzung oder gar Demüthigung. Jeder vernünftig denkende Mensch wird zugeben müssen, daß dies ei unwürdiger und ans die Dauer unhaltbarer Zustand sei. Auch hier muß Wandel geschaffen werden. Wir freuen uns, daß die beiden erwähnten Anträge auf dem nächsten Gemeindetage zur Berathung gelangen werden, und wenn wir uns auch keineswegs überschwänglichen Hoffnungen hingeben, selbst sür den Fall, daß beide Anträge in der vorliegenden Form angenommen werden sollten — was uns aber bei der herrschenden Stimmung leider sehr unwahrscheinlich erscheint — so sind wir doch der Ueberzengung, daß ein ernstliches Wollen und ein gedeihliches Zusammenwirken aller drei Faktoren etwas Brauchbares schaffen könnte. Das Losungswort unserer Zeit heißt Organisation; namentlich in Deutschland haben sich die organisatorischen Bestrebungen, die den Menschen aus seiner sozialen Vereinzelung Heralls in einen organisirten Verband bringen und ihm innerhalb der Gesammtheit den entsprechenden Platz anweisen, in einer Stärke ausgebildet wie kaum in einem anderen Lande. Zeigen wir, daß wir als deutsche Inden den Geist dieser Zeitrichtung erfaßt haben. Gewähren wir unseren Rabbinern und Kultusbeamten eine ihres Berufes würdige Stellung. Die geistige Frische, die warme Bernfsfreudigkeit der Lehrer und Rabbiner ist nur dann zu erhalteil, wenn ihnen die hierzu unerläßlichen materiellen Bedingungen durch die Einsicht und Opferfreudigkeit der Gemeinden geboten und gesichert werden Das ist im Grunde genommen etwas so Selbstverständliches, daß man es eigentlich erst gar nicht hervorheben sollte. Wir glauben auch, daß die Erkenntniß von der Unhaltbarkeit des gegenwärtigen Zustandes überall bereits durchdrungen ist. Von der Erkenntniß bis zur günstigen Aendernng dieser Verhältnisse ist aber nur ein kurzer Weg. Hoffentlich wird man diesen schon ans dem nächsten Gemeindetage beschreiten. Me Woche. Berlin, 1. Januar. ie antisemitischen Blätter haben sich in den letzten Tagen nicht wenig darüber aufgeregt, daß in de« Entscheidungsgründen eines von dem Amtsgericht Darmstadt gefüllten Urtheils die Ansicht ausgesprochen worden sei, daß die Juden es Mit dem Eide erfahrungsgemäß durchgängig sehr genau nehmen. Von diesem Ereigniß hat die antisemitische „Hallesche Reform" zuerst Kunde gegeben, die das Darmstädter Gerichtsurtheil und dessen Entscheidungsgründe abdruckte, in denen es heißt: „Das Gericht hat keinen Anlaß, die Glaubwürdigkeit des Zeugen St. zu bezweifeln. Derselbe hat einen zuverlässigen, vertrauenerweckenden Eindruck gemacht und seine Aussagen unter dem Eide abgegeben. Er ist mosaischer Religion, deren Angehörige nach den Erfahrungen des Gerichts es mit dem Eide durchgängig sehr genau nehmen. Seine Religionszugehörigkeit dient daher dem Gericht zur Erhöhung seiner Glaubwürdigkeit." Wenn man bedenkt, in wie roher und häßlicher Weise der / Eid der Juden von antisemitischen Agitatoren und Zeitungs- / schreibern herabgesetzt wurde, so kann man es begreifen, daß ein objektiv denkender Gerichtshof, in dem kein Jude saß, dazu kam, die entgegengesetzte Anschauung, die alle Erfahrung für sich hat, offen auszusprechey. Der Humor der Sache ist,, daß das gerade in Hessen geschehen mußte! Die Antisemiten' aber,/ die darüber empört sind, müssen auch der deutschen Reichsstatistik zürnen, in deren eben erschienenem 132. Bande