Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 66 (1902)
- Issue
- Heft 1 (3.1.1902)
- Date
- 1902-01-03
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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66. Jahrgang. Ar. 1. Berlin» 3. Januar 1902. G Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse I Diese Zeitung erscheint wöchentlich. I Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, I Post oder direkt von der Expedition in Berlin I unter Streifband bezogen Vierteljahr!. S M. iNedaeteurr Guftav Karpeles. Begründet von Nabkiner Ludwig Phttippson-Vorin. Verlags-Grpedition: Verlin, Zerusalemerstr. 48/49. I Alle Zusendungen für Redaktion und I I Expedition sind an die Adresse-. Verlag der! I „Allgem. Zeitung des Zudenthums", Berlin I I 8>V., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. I I Verlag von Rudolf Mofse, Berlin, i ÄNhltÜ. Leitartikel: Zum nächsten Gemeindetage. — Die Woche. — Nochmals Herr Chamberlain. Von Ivstizrath Wittelshöf er in Fürth. — Die Taufe. Von Dr. med. Max Levy-Dorn in Berlin. — Archivalische Funde zur Geschichte der Juden 1822—1848. Von Professor Dr. Ludwig Geiger. — Die Sittenlehre des Judenthums. Von Dr. M. Joseph. VI.— Feuilleton: Ohne Wohnrecht. Von V. H. Oljneni. I. — Litterarische Mittheilungen. — Sprechsaal. Der Gemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin, Stargard i. P., Strehlen, Bocholt. Wien, Basel. — Bon Nah und Fern. — Geschäftliche Notizen. Zum nächsten Gemeindetage. Berlin, 1. Januar. s erscheint uns von guter Vorbedeutung, daß wir schon in der ersten Woche des Jahres auf den neunten deutsch-israelitischen Gemeindetag Hinweisen dürfen, der in, Februar stattfinden soll und auf dem verschiedene Anträge und Petitionen zur Berathung gelangen werden, die vielfach mit den Wünschen und Hoffnungen übereinstimmen, denen an dieser Stelle so oft und in so beweglicher Weise Ausdruck gegeben wurde. In erster Reihe steht ein Antrag des deutschen Rabbinerverbandes, der sicher eine große und aufregende Debatte Hervorrufen und viele Gegner finden dürfte. Nichtsdestoweniger glauben wir zuversichtlich, daß der Antrag früher oder später einmal wird angenommen werden müssen, denn er bedeutet in der That das Minimum dessen, was die Rabbiner verlangen können. Die Versammlung der deutschen Rabbiner hat ihre bescheidenen Wünsche in der nachfolgenden Resolution zum Ausdruck gebracht: 1. Bei Verhandlungen über religiöse Angelegenheiten ist der Rabbiner zuzuziehen. Bestehende Kultnseinrichtungen können nur mit Zustimmung der Gemeindebehörde und des Rabbinats geändert werden. 2. Die Anstellung der Rabbiner soll derart geregelt werden, daß dieselbe nach einem höchstens drei Jahre dauernden Provisorium eine definitive wird. 3. Zur Wahrung der religiösen Angelegenheiten und zur Hebung des Religionsunterrichts sollen Bezirksrabbinate gebildet werden. Im Anschluß an diese, die Wünsch« der deutschen Rabbiner enthaltenden Sätze erlauben wir uns folgende Bemerkungen: Wenn ein objektiv denkender Nichtjude diese Resolution lesen sollte, so wird er darüber erstaunt sein, daß die deutschen Rabbiner derartig bescheidene Wünsche noch äußern müssen, von denen man doch glauben sollte, daß sie längst als etwas ganz Selbst, verständliches erfüllt sein sollten. Daß man religiöse Angelegenheiten nicht ohne den Rabbiner besprechen kann, geht schon daraus hervor, daß der Rabbiner leider heute sehr oft der einzige Fachmann in der Gemeinde ist. Mit Recht heißt es in der Begründung des Antrags, daß keine Körperschaft, unter welchen, Namen und zu welchem Zweck sie auch bestehe, grundsätzlich das Gutachten des kompetenten Fachmannes unberücksichtigt lassen würde; nur in den Satzungen der meisten jüdischen Gemeinden begegnet man der fast willkürlichen Erscheinung, daß Beschlüsse in religiösen Fragen von der Gemeindeverwaltung allein ohne Hinzuziehung des von ihr selbst gewühlten Vertrauensmannes, nämlich des Rabbiners, gefaßt werden können. Man beruft sich darauf, daß es innerhalb des Judenthums eine Scheidung von Laien und Priesterthum nicht gebe. Dieser Einwand könnte aber nur dann mit Erfolg erhoben werden, wenn man in unfern Gemeinden auch religionswissenschaftlich gebildete Laien besäße; denn nur diese hätten dann dasselbe Recht zu einem kompetenten Urtheil in religiösen Dingen wie die Rabbiner. Ebenso beklagenswerth sind die Anstellungsverhältnisse der Rabbiner. Keine, auch nicht di« untergeordnetste Beamtenklass« in Staat und Stadt leidet in dieser Beziehung unter solchem unwürdigen Drucke wie die Mehrzahl der deutschen Rabbiner. Jeder Beamte, zum großen Theil selbst von Privatverbänden, erringt nach einer bestimmten Zeit die lebenslängliche, zur Altersversorgung berechtigende Anstellung, nur die Rabbiner sind in der weitaus größten Mehrheit der deutschen Gemeinden auf Kündigung ohne Pensionsberechtigung angestellt. Das ist ein unwürdiger Zustand, eine Sachlage, die für die Dauerunhaltbar ist. Man sollte es doch dem akademisch gebildeten Rabbiner nicht zuinnthen, auf je drei oder fünf Jahre — das gewöhnliche Zeitmaß, welches die Vertragsdauer umfaßt — einzig und allein von dein durch mannigfache Zufälligkeiten bedingten Wohlwollen der Gemeindevertretung abhängig zu sein. Allerdings sind die kleineren Gemeinden nicht immer in der Lage, ihre Beamten lebenslänglich und mit gesicherter Pension anzustellen; aber auch hierin könnte Wandel geschaffen werden, wenn der Antrag des Rabbinerverbandes nach süddeutschem Muster Synagogenbezirke oder Bezirksrabbinate einzurichten, zur Ausführung gelangen würde. Der deutsche Rabbinerverband wünscht nun, daß eine gemeinsame Berathung von Gemeindevevtretern und Rabbinern über diesen Antrag stattfinde, und wir hoffen zuversichtlich, daß zum mindesten dieser Wunsch auch von den etwaigen Gegnern des Antrags als berechtigt anerkannt wird. Nicht minder Mchtig ist die Petition der deutschen Kultus» beamten an den GeMeindebnnd, die ebenfalls auf dem neunten