Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 52 (27.12.1901)
- Date
- 1901-12-27
- Page
- Seite 616 (sequence 6)
- Language
- German
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616 stände dem Rechtsanwalt SonnenfeLd einen Vorwurf machte, daß es trotz der Rechtskraft des Konitzer SchwnrgerichtSurtheils an diesen! Kritik übte. Aber weit über die Kreise der Juristen hinaus muß eine solche Auffassung über die Grenzen der Kritik auf Widerspruch stoßen. Gerade die Kritik von rechtskräftigen Gerichtsurteilen muß am ehesten der öffentlichen Meinung unterliegen, wie sie ja auch von der juristischen Fachpresse genugsam geübt wird. Wird sie unterdrückt, so wird nichts weniger als Zufriedenheit mit unserer Rechtspflege gefördert. Wird dem Volke angesonnen, jedes Urtheil mit Stillschweigen hinzunehmen, ohne Rücksicht daraus, ob es dem allgemeinen Rechtsgefühl entspricht oder ihm geradezu zuwiderläuft, so muß sich allmälig ein Groll gegen die Justiz herausbilden, ein Mißtrauerr, das zur Heuchelei gezwungen, nur explosionsweise auch für sich die Freiheit der Ideen zur Geltung bringen kann. Das aber birgt schwere Gefahren für Ordnung und Bestand eines Staatswesens in sich. Wer dem Volke das Vertrauen zur Rechtspflege erhalten will der räume der Kritik einen größeren Spielraum ein, als in dem Prozesse Sonnenseld geschehen ist. Es ist charakteristisch, daß Rechtsanwalt Sonnenseld sich an einen der Justiz fernstehenden Mann, an einen ordentlichen Professor der Logik mit der Bitte um die Prüfung gewandt hat. ob in den durch zwei Stenogramme festgestellten Wortlaut der Erklärungen des Ersten Staatsanwalts Schweigger in Könitz eine Zurückweisung des von ihm erhobenen Vorwurfs der Illoyalität und Stimmungsmache zu finden ist. Dieser Universitätsprofessor hat ein langes eingehendes schriftliches Gutachten erstattet, das dahin ausklingt, daß weder eine förmliche, noch überhaupt eine Zurückweisung des Vorwurfs der Illoyalität seitens des Konitzer Staatsanwalts erfolgt sei. Wenn überhaupt ein ordentlicher Professor der Logik, der doch berufsmäßig Anspruch darauf hat, daß ihm logisches Denken zugetraut wird, wenn ein solcher beim sorgsamen Studium zu der Ansicht gelangt, die Rechtsanwalt Sonnenfeld ganz beiläufig in einem längeren frei gehaltenen Vortrage ausgesprochen hat, kann man da noch von unwahren That suchen sprechen? Liegen da nicht höchstens unrichtige Meinungen vor? Die Freiheit der Kritik, das Recht öffentlicher Anssprache erscheint ernstlich bedroht, wenn so feine, so minutiöse Fragen zur Grundlage eines Strafprozesses gemacht werden. Gewiß muß die Autorität der Behörden aufrecht erhalten bleiben; aber mit Recht meinte der Vertheidiger des Rechtsanwalts Sonnenseld, daß dem Ansehen des Ersten Staatsanwalts Schweigger durch die Verfolgung einer so loyalen Kritik, wie sie Sonnenfeld geübt hatte, wenig gedient wird. Wir glanben über Anlaß und Ursache dieses Strafprozesses unterrichtet zu sein und behalten uns vor. noch einmal auf diese Fragen von grundsätzlicher Bedeutung zurückznkommen. Rechtsanwalt Sonnenfeld hat übrigens gegen das betreffende Urtheil der siebenten Strafkammer des Landgerichts I, durch welches er wegen Beleidigung zu 300 Mark Geldstrafe verurteilt worden ist, das Rechtsmittel der Revision eingelegt. r Ohne jedes Wort des Kommentars wollen wir für heute nur einige Zeilen eines Referats bringen, über die letzte Rede des Dreschgrafen von Klein-Tschi rne. Hiesige Blätter berichten darüber Folgendes: „Der letzte Redner in der Versammlung war Graf Pückler, dem bei seinem Erscheinen im Saale und beim Verlassen des Lokals eine lärmende Begrüßung zu Theil wurde. Er schilderte die gegenwärtigen Zustände in düsteren Farben und schloß: Der Tag der blutigen Vergeltung für die Inden sei bald gekommen. Auf dem Podium steheud, die Hände hoch erhoben, rief er: „Ich sehe das rothe Blut rieseln von den Palästen, von den Theatern, von den Börsenh a ll en! Die Glocken schlagen dumpf zusammen, sie läuten Sturm. Der Weg zum Frieden geht durch Ströme von Blut! Wehe, Israel, wehe! Ahlwardt ist groß, und Pückler ist sein Prophet! Die Polizei, die stark vertreten war, ließ den edlen Herrn reden. Man kann das vielleicht bedauern in der Erwägung, daß er zu gemeingefährlichem Treidelt anreizt. Im Uebrigeu hat sich der Herr von Klein-Tschirne so unsterblich lächerlich gemacht, daß man von seinen Hetzreden als dem wirren Gefasel eines aus den Fugen gegangenen Hirnes nicht weiter Notiz zu nehmen braucht, obwohl das jüngste Urtheil gegen ihn dazu reichliche Veranlassung bieten könnte. Wir haben feiner Zeit über den Plan der russischen Regierung berichtet, die Zahl der bei den Gerichten thätigen jüdischen Anwälte und Anwaltsgehilfen auf höchstens 10 Prozent zu beschränken. Aus den diesem Plan beigegebeuen Motiven ist zu ersehen, daß der Verfasser derselben ein gelehriger Schüler des Oberprokurators Pobjedonoszew ist. Denn mit einer an Unverfrorenheit grenzenden Heuchelei wird dieser von jeder christlichen Nächstenliebe weit entfernte Plan mit der „christlichen" Moral begründet, welche den meisten Juden, weil sie sich dem Christenthum verstockt verschließen, versagt geblieben sei. Die Moskauer Anwaltskammer, der dieser höchst unchristliche Entwurf zur Begutachtung Vorgelegen hat, bestritt jedoch im gleichen Sinne wie die Petersburger Kammer das Vorhandensein einer besondern „christlichen Moral" unter den russischen Rechtsanwälten und meinte, eine 30 jährige Erfahrung habe gelehrt, daß die jüdischen Anwälte ebenso anständig und moralisch seien wie ihre vom christlichen Geiste erfüllten Standesgenossen seien. Noch weniger haltbar war der in den Motiven für die Beschränkung der zuzulassenden jüdischen Anwälte ins Feld geführte zweite Grund. Die russische Regierung fürchtet nämlich die Möglichkeit einer Majorisirung der Kammer durch die jüdischen Anwälte. Da jedoch zn einem jeden Beschluß die Anwesenheit von zwei Dritteln aller Mitglieder erforderlich ist, so wäre eine Majorisirung nur denkbar wenn 1. von je 100 Mitgliedern der Anwaltskammer 70 abwesend wären, 2. von den anwesenden 30 Mitgliedern 16 Juden und 15 Christen wären, und 3. von diesen 16 Juden alle wie ein Mann gegen die 15 Christen stimmen würden. Die Kammererklärte es als eine beleidigende Znmuthung für die christlichen Mitglieder, wenn von ihnen, denen die Motive eben eine höhere „christliche" Moral zugesprochen haben, nun Plötzlich angenommen wird, daß sie bei wichtigen Beschlüssen einen sträflichen Jndifferentismus an den Tag legen und durch Abwesenheit glänzen könnten. Ans diesen Gründen sprach sich die Kammer ganz entschieden gegen Einführung der in Rußland beliebt gewordenen Zehnprozent-Norm in dem Anwaltsstand aus. ö In einer großen Wählerversammlung in London hat das Mitglied des englischen Unterhauses Major W. Evans- Gordou, einer der Hauptführer der fremdenfeindlichen Partei in England, eine bemerkeuswerthe Rede gehalten, in weicherer seine aus Konservativen und Unionisten bestehende zahlreiche Zuhörerschaft dringend vor dem Antisemitismus warnte. In seinen Ausführungen hob Redner seine eigenen großen Verdienste um die fremdenfeindliche Bewegung hervor und versicherte seine Zuhörer, daß er und seine Freunde weder ruhen noch rasten werden, bis die Gesetzgebung der Einwanderung der Fremden einen Riegel vorgeschoben haben wird. Leider richtet sich der Haß eines Theiles des Volkes nicht gegen die unfähige Regierung, welche die Fremden ins Land gelassen hat, sondern gegen diese Fremden selber, welche mit Erlaubniß der Regierung zu uns gekommen sind. Dadurch sehen die Gegner der Fremdeneinwanderung sich selber ins Unrecht und