Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 51 (20.12.1901)
- Date
- 1901-12-20
- Page
- Seite 605 (sequence 7)
- Language
- German
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605 Einnahmen. 8 23. Der Reliktenkasse stehen zur Erfüllung der ihr obliegenden Verpflichtungen — abgesehen von den ihr etwa zufließenden Geschenken und Vermächtnissen folgende Einnahmen zu Gebote: a) die Zinsen des Garantiefonds, b) die Beiträge der ordentlichen Mitglieder, e) die Beiträge der Gerneinden, deren Rabbiner ordentliche Mitglieder sind, ä) die freiwilligen Beiträge der außerordentlichen Mitglieder. e) die etwaigen Überschüsse, die dem Garantiefond zuznführen sind. 8 24. Jedes ordentliche Mitglied, gleichviel ob im Amte oder im Ruhestände befindlich, hat einen jährlichen Beitrag von 1'/2 Prozent seines Jahresgehalts bezw. Ruhegehalts an die Reliktenkasse zu leisten. Denselben Beitrag haben auch die Gemeinden zu zahlen, deren Rabbiner ordentliche Mitglieder sind. 8 25. Die Beiträge find guartsliter prüuumorauöo und portofrei einznzahlen, wenn nicht andere Vereinbarungen getroffen sind. 8 26. In den Ruhestand versetzte Rabbiner, welche weder verheirathet sind, noch Kinder unter 18 Jahren besitzen, sind von den Beiträgen zur Reliktenkasse von dem Zeitpunkt an befreit, wo die vorgedachteu Voraussetzungen Zusammentreffen. 8 27. Jedes ordentliche Mitglied, welches bei dem Inkrafttreten dieser Satzungen, oder bei seinem künftigen Eintritte bereits verheirathet ist und Kinder hat, muß ein seinem Dienstalter entsprechendes, einmaliges Einkanfsgeld an die Reliktenkasse zahlen, und zwar bei eitler Amtsdnner voll 5 Jahren 1 Prozent des Gehalts „ " „ 5 10 „ 1,5 „ „ „ „ ,, „ „ 10 Io „ 2 „ „ „ .. " .. 15-20 „ 2 .. » .. 20-25 „ 2 .. - .. 25-30 2 .. „ „ . „ 30-35 2 . „ „ „ „ 35—40 „ 2 „ „ „ „ „ „ i'lber 40 „ 2 „ „ „ . . 8 28. Mitglieder, welche beim Inslebentreten der Reliktenkasse iul Amte waren, jedoch erst später derselben beitreten, haben alle Jahresbeiträge seit dem Bestehen der Kasse nachzuzahleu. 8 29. Die Reliktenkasse tritt vom Tage ihrer Begründung an gerechnet erst nach einer fünfjährigen Karenzzeit in Thätigkeit. Ansprüche von Wittwett und Waisen innerhalb dieser Zeit können nur in Höhe der eingezahlten Beträge befriedigt werden. 8 30. Die Auszahlung des Wittwen- und Waisengeldes beginnt mit dem Anfang des auf den Todesfall folgenden Quartals. 8 31. Der Sitz der Verwaltung ist Berlin. Verwalt un g. 8 32. Die Pensious- und Reliktenkasse wird von einem Kuratorium ehrenamtlich verwaltet, das ans 10 Mitgliedern und zwar fünf Laien (von denen drei ihren Wohnsitz in Berlin haben), und fünf Rabbinern (von denen zwei ihren Wohnsitz in Berlin haben), besteht. Diese wählen unter sich einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, einen Rendanten nnd dessen Kontrolleur, einen Schriftführer und dessen Stellvertreter. 8 33. Das erste Kuratorium der Pensions- und Reliktenkasse wird voll dem Rabbinerverband in Deutschland unter Ausschluß seiner süddeutschen Mitglieder gewählt. Nach dem Inslebentreten der Pensions- und Reliktenkasse ist das Kuratorium in jedem dritten Jahre seiner Wirksamkeit von den ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern der Pensions- und Reliktenkasse neu zu wählen. 8 34. Das Kuratorium ist beschlußfähig bei Allwesenheit von fünf Mitgliedern. unter denen sich der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter und der Neudant befinden müssen, und faßt seine Beschlüsse mit einfacher Majorität. Das Kuratorium hat sich, so oft ihm ein Antrag ans Gewährung von Pension oder Wittwen- und Waisengeld vorliegt, mindestens jedoch einmal in jedem Monat zu versammeln. 8 35. Das Vermögen der Pensions- und Reliktenkasse ist nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Anlage von Mündelgeldern anzulegen. § 36. Bei außergewöhnlichen Ansprüchen (infolge Epidemien re.), denen die Kasse nicht gewachsen ist. erfolgt eine gleichmäßige Reduktion der zu zahlenden Pensionen und Wittwen- und Waisengelder. 8 37. Die Pensions und Reliktenkasse tritt mit dem. in Leben. Nie Berliner Gemeindewahten. Von Dr. S. Bern selb. 'ie man auch über das Ergebniß der letzten Gemeinde- Wahlen denken und urtheilen mag, das eine Gute wird man ihm nicht absprechen können: es hat Klarheit geschafft. Bei außerordentlich reger Wahtbetheitigung haben die Wähler mit einer Zweidrittelmehrheit die Einführung eines Predigtgottesdienstes für Sonntag abgelehnt. Es wäre gut, wennman die Bedeutung dieses elementaren Ereignisses nicht zu verkleinern suchte. Geiviß wurde von der konservativen Seite die Wählerschaft mit nicht ganz zu billigenden Mitteln agitirt, aber Wahlagitationen werden niemals mit Rosenöl gemacht. Doch was kommt es auf eine mehr oder minder ungehörige Agitation an? Die Mehrheit gegen die Projektirte neue Einrichtung ist eine so große, daß sie unter allen Umständen respektirt werden muß. Bei der auch ohnedies weitgehenden Zersplitterung der Judenheit wäre es geradezu ein Verhängniß, wollte die unterlegene Partei jetzt bei ihrem Standpunkt beharren und etwa den beabsichtigten Sonntagsgottesdienst privatim einrichten. Das gemeinsame Gebet spielt im Judenthum überhaupt keine so bedeutende Rolle. Wollen also die Einen nur Sonntags und deutsch beten, wer hält sie davon ab, dies in ihrem Hause zu thnn? Und was die Predigt betrifft, so mag wohl einmal die Wahrheit gesagt werden: unjüdisch ist sie nicht, wie in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts von den Orthodoxen behauptet wurde, aber sie hat die auf sie gesetzten Erwartungen kaum gerechtfertigt. Das Judenthum kennt keine Erbauung, dieser Begriff ist in die Judenheit künstlich hineingetragen worden. Wir brauchen Belehrung, und gegen eine religiöse Belehrung am Sonntag wird sich kein Mensch sträuben. Freilich braucht dies nicht in einer der modernen Synagogen zu sein, schon ihrer schlechten Akustik wegen. Eher könnte ein solch belehrender Vortrag in der Alten Synagoge stattsinden, wodurch ihm jedes Odium genommen würde. Für die Jugend ist der Sonnabendnachmittaggottesdienst ansreichend; er müßte nur häufiger und gleichzeitig in sämmtlichen Gemeindesyuagogen stattfinden. Im Allgemeinen kann aber nichts verkehrter und bedauernswerther sein, als sich nun mit dem erfochtenen Siege zufrieden zu geben und auch in der Zukunft das zu thun, was die sogenannten Konservativen bisher gethan - nämlich nichts.