Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 51 (20.12.1901)
- Date
- 1901-12-20
- Page
- Seite 603 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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jüdische» Familie nach Deutschland berichtet wurde, ein gestanden, daß er den Knaben Cybulla ermordet habe." Dies ist i» großen Umrissen der Thatbestand in der Skurczer Mordsache, wie er der „B. Z." durch neue Mittheilungen aus bester Quelle soeben bekannt geworden ist. Schon vorher hat ein naher Verwandter Behrents in Gegenwart unanfechtbarer Zeugen dasselbe ausgesagt. Man darf nun gespannt darauf sein, ob die Antisemiten, die mit dem „Skurczer Nitualmord" nun schon 18 Jahre paradiren, jetzt auch das Ende dieser Mordgeschichte ihren Lesern wahrheitsgetreu mittheilen werden. Die „Tägliche Rundschau" hatte ans Anlaß der Preßerörterungen über.das Jnsterburger Duell geschrieben: „Das ist ja das Merkwürdige an der ganzen Behandlung dieses Falles, daß jüdische Redakteure sich plötzlich als Präzeptoren der deutschen Armee aufspielen und dem deutschen Offizier vorschreibeu wollen, was er zu thun und zu lassen, wie weit er seinem Blnte und den Ehrbegriffen, in denen er ausgewachsen ist und in denen er lebt, folge» darf, wie weit nicht." Hierauf entgegnetdem duellwüthigeu Organ der „Protestant": „Diese Art der Polemik gegen die Duellgegner ist erbärmlich und die ganze Behandlung der Frage zeigt einen bedenklichen Tiefstand ethischen Empfindens, der dadurch nicht behoben wird, daß den Pastoralen Lesern durch ein hohes Lob Stöcker's am Schluß des betreffenden Leitartikels Sand in die Augen gestreut werden soll". Die dem Jargon der Radau-Antisemiten entnommene Wendung von den,, jüdischen Redakteuren", steht im klebrigen tief unter dem Niveau objektiver Wahrheit. Denn es bekämpfen nicht nur die „jüdischen Redakteure" allein das Duell aus Gründen der Vernunft, der Gerechtigkeit, der Religion, sondern mit ihnen tausende von gebildeten Menschen in allen Parteilagern, jetzt sogar die Mitglieder des Hochadels am Rhein und in Oesterreich. r Der Abg. Dr. Heim, der in der bayrischen Kammer den Antrag gegen die jüdischen Justizbeamten eingebracht und durchgefetzt hat, führte bekanntlich vor Allen! die „Volksstimmung" ins Gefecht, und gerade dieses Argument fand auf der rechten Seite den meisten Anklang. Sehr zutreffend hebt bei dieser Gelegenheit ein süddeutsches Blatt hervor, was dieser neue Führer des Centrums, dem sich auch Dr. v. Daller, der frühere Führer, unterworfen hat. als Volksstimmung bezeichnet. Im Reichstage brachte Abg. Bebel ohne Widerspruch zu erfahren. Folgendes vor: „Ans dem Banerntag i» Regensburg hat Abg. Dr. Heim n» Aufhetzung gegen seine Regierung das Menschenmögliche geleistet. Herr Heim hat dort gesagt: „Wenn die Negierung nicht auf die Wünsche der Bauern hört, hätten die Bauern kein Interesse mehr an der Ausrechterhaltung der Monarchie." Es wurde auch ein Bild gezeigt, das i» zwei Abtheilungen den Bauernbund darstellt bei einem Getreidezoll von 7 Mk. 50 Pfg. „Mit Gott für König »nd Vaterland!" und einem solchen von 3 Mk. 5b Ps. „Es lebe die Republik!" Das ist also auch Volksstimmuug ün Siune des Abg. Heim. Ob der bayrische Justizminister wohl auch dieser „Volksftimlmmg" Rechnung zu tragen geneigt sein wird? Eine schöne Probe edelsten jüdischen Gemeinsinns hat ein englischer Jude, Mr. Isidor Spielmann, gezeigt. Derselbe erhielt von dein Generalkommissär der englischen Regierung für "die von der russischen Regierung geplante allgemeine russische Ausstellung zu Petersburg die ehrenvolle Aufforderung, für diese Ausstellung eine Abtheilung der englischen Kunst zu organistren. Mr. Spielmaim lehnte jedoch das Anerbieten mit der Mvtivirung ab, daß er Jude sei und als solcher russischen Boden nicht betreten darf. Dem englischen Beamten, dem so etwas unglaublich vorgekommen sein mochte, wandte sich um Auskunft an den russischen Konsul und erhielt die Antwort, daß den ausländischen Juden das Betreten russischen Bodens allerdings verboten sei. daß er aber bereit sei, Herrn Spielmanns Auslandspaß zu visiren, falls er von seinem Bankier eine Bescheinigung beibringen würde, daß er, Spielmann, in London „eine große Stellung" einnehme. Mr. Spielmann lehnte jedoch dieses über alle Maßen großherzige Anerbieten des edlen Russen ab, da er nicht wisse, was der russische Konsul unter einer „großen Stellung" versteht. Aber selbst wenn er sich ein solches Schreiben verschaffen könnte, würde er es ablehnen, vom russischen Konsul irgend eine Gefälligkeit zu acceptiren, die andern minder begünstigten Inden versagt wird. Im übrigen müsse er einem Lande, das seine Glaubensgenossen so schändlich verfolgt, jeden noch so geringen Dienst verweigern. Leider wird diese stolze Absage eines einzelnen Juden der russischen Regierung kaum imponiren; ganz anders freilich wäre es, wenn alle jenseits der russischen Grenze lebenden Juden, namentlich aber sämmtliche jüdischen Geldborger von dem Geist des Mr. Spielmann beseelt wären. Die vielgeplagten sechs Millionen Juden Rußlands würden dann vielleicht nicht mehr so ganz schutzlos dastehen! Die Pensionskasse für Uabtnner. Berlin, 12. Dezember. ^Ä^ndem wir nachstehend den Entwurf der Satzungen für diese Kasse, die nun hoffentlich bald ins Leben treten wird, zur allgemeinen Kenntnis bringen, möchten wir noch einmal auf die Bedeutsamkeit des Werkes, das hier unternommen wird, angelegentlichst Hinweisen. Die jüdischen Gemeinden Deutschlands haben die heilige Pflicht, durch Beiträge zum Garantiefond das Werk zu fördern und wir zweifeln keiner: Augenblick daran, daß sie diese Pflicht freudig erfüllen werden. Der nachstehende Entwurf wird der demnächst stattfiudenden Versammlung des Deutschen Nabbinerverbandes zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Entwurf der Satzungen für die pensions- und Reliktenkaffe der Norddeutschen Rabbiner. 4. PerrstorrSkaffe. Mitgliedschaft. 8 1. Die Mitglieder der Peusions- und Relikteukasse bilden einen eingetragenen Verein und sind entweder ordentliche oder außerordentliche Mitglieder; erstere bedürfen zu ihrer Aufnahme eines ärztlichen Gesundheitsattestes. Die ordentlichen Mitglieder zahlen jährliche Beiträgeund erhalten dadurch ein Anrecht auf Ruhegehalt bezm. Wittwen- und Waisengeld; die außerordentlichen zahlen freiwillige jährliche Beiträge ohne dadurch ein Anrecht auf die Kasse zu erlangen. Als außerordentliche Mitglieder können sowohl Rabbiner und Laien als auch Gemeinden und Vereine der Kasse beitreten. 8 2. Als ordentliche Mitglieder werden nicht ausgenommen: 1. diejenigen, welche mit solchen Krankheiten und Gebrechen behaftet sind, die ihre baldige Dienstunsähigkeit oder ihr baldiges Ableben nach ärztlichem Gutachten befürchten lassen;