Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 50 (13.12.1901)
- Date
- 1901-12-13
- Page
- Seite 3 (sequence 17)
- Language
- German
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3 erwiedert: Es sei doch gewiß allgemein bekannt, daß die antisemitischen Wühlereien in Könitz die Gemüther im höchsten Grade verwirrt haben. Die Behauptung, daß eine Religionsgemeinschaft von Religions wegen Kinder hinmorde und abschlachte, müsse doch eine allgemeine Entrüstung Hervorrufen. Das sei eine allgemeine Erfahrnngsthatsache. Ebenso stehe fest, daß Erster Staatsanwalt Sckweigger bei der Aufstellung der Geschworenenliste jeden Juden abgelehnt habe. — Es werden zunächst einige Theitnehmer der Versammlung vernommen, welche bekunden, daß die Tendenz des Vortrags nur darauf hingezielt habe, eine objektive Darstellung des Prozeßganges zu geben und den Inden nahe zu legen, daß sie ihr Vertrauen ans die Behörden setzen müßten. — Daran schließen sich die Aussagen des Stenographen und Redakteurs Gustav Bürger, der die Konitzer Verhandlung sienographirt, und des Redakteurs Dr. Petras, der derVerhandlnng in Konih beigewohnt und sich stenographische Notizen über die Aenßerungen der Vertheidiger und des Ersten Staatsanwaltes Schweigger gemacht hat. Staatsanwalt Schweigger als Zeuge bekundet, daß er zu jener Zeit erst frisch nach nach Könitz gekommen war und noch nicht Gelegenheit hatte, das etwa 50 Bände umfassende Aktenmaterial in Sachen d^r Ermordung Erlist Winters bis ins Kleinste dnrchzustudiren. Nichtig sei es, daß er sich mit der Vertheidigung dahin verständigt habe, die Verdächtigung der Täterschaft in der Winterscheu Mordsache nicht in die Verhandlung zu werfen. Er sei erstaunt gewesen, daß ihm von der Vertheidigung der Vorwurf der Stimmungsmacherei und Illoyalität gemacht werden konnte und habe es deshalb für seine Pflicht gehalten, festzustellen, daß der erste Vertheidiger seine erste Aeußerung unrichtig aufgefaßt habe und er selbst das zweite Mal dasselbe gesagt habe, wie das erste Mal. Er habe mit dieser Bemerkung auch gleichzeitig den Vorwurf der Illoyalität zurüekweisen wollen. Er habe zunächst die Absicht gehabt, diesen Vorwurs gleichfalls in scharfer Weise zurückzuweisen. er habe aber davoll Abstand genommen, weil der Angeklagte erklärt hatte, daß er ihn nicht persönlich angreifen wollte, und weil der Angeklagte erregt war- Es sei nicht richtig, daß seine Aenßernngen gewissermaßen wie eine Bombe in die Reihen der Geschworenen geschlagen sei. Nach stillen eigenen Beobachtungen waren die Geschworenen voll der Schuld des Moritz Levy vollständig überzeugt. Er habe gehört, daß man in Könitz darüber gesprochen habe, daß er den Vorwurf der Illoyalität nicht zurückgewiesen habe, andererseits sei ihm aber auch aus ihm nahesteheuden Kreisen das Zeugniß gegeben worden, daß er sich durchaus richtig verhalten habe. Es habe ihm jede Absicht strn gelegen, in jenem Stadium gegen Levy die Beschuldigung des Mordes zu erheben. Alls Befragen des Justizraths Munckel bestätigt der Zeuge, daß bis jetzt eine Anklage gegen Levy wegen Mordes nicht erhoben worden sei. er selbst das Verfahren vielmehr eingestellt habe. Angekl. Rechtsanw. Sonnenfeld wünscht Auskunft darüber, ob nicht, als in Könitz das antisemitische Komitee einen Aufruf zur Sammlung von Material und Sichtung lieuer Belastullgsmolnente veröffentlicht hatte, die Unterzeichner des Aufrufs Einer nach dem Anderen von der Staatsanwaltschaft vernommen worden sind, und sich dabei ergeben hatte, daß sie nichts wußten. Zeuge Erster Staatsallwalt Schweigger lehnt eine Auskunst hierüber ab, da er nur ermächtigt worden sei, über Vorgänge aus der Konitzer Verhandlung ausznsagen. Zeuge Fleischer aus Könitz bekundet, daß er gehört habe, wie sich die Rechtsanwälte Souuenfeld und Appelbaum mit einem Anderen darüber unterhalten haben, daß der Erste Staatsanwalt den Vorwurf der Illoyalität nicht zurürkgewieseu habe. Landrichter Niehkow-Konitz hat gar keinen Zweifel darüber, daß der Rechtsanwalt Appelbcnnn die erste Aeußerung des Ersten Staatsanwalts falsch ansgelegt, und daß der Letztere den Vorwurf der Illoyalität durch seine zweite Aeußerung zurückgewiesen habe. Zeuge Rechtsanwalt Appelbanm-Konitz: Er sei erstaunt gewesen, daß sich der Erste Staatsanwalt Schweigger in seiner Replik erhob und erklärte, daß er zur Zeit nicht genügende Beweise gegen Moritz Levy habe. Er habe nicht das Bewußtsein, daß er die Aeußerung des Ersten Staatsanwalts falsch ausgesaßt und behauptet habe, daß Letzterer die Unschuld Levys bekundet habe. Noch erstaunter sei er gewesen, als der Erste Staatsanwalt die Bemerkung in seiner zweiten Replik noch einmal in unterstrichener und ganz aceentuirter Weise vorbrachte. Er habe mit vielen Anderen die Auffassung gehabt, daß dem Ersten Staatsanwalts ganz neue Beweise zu Gebote stehen müßten. Er habe nicht gefunden, daß der erste Staatsanwalt auch den Vorwurf der Illegalität zurückgewiesen habe. Er habe den Angriff des Rechtsanwalts Sonnenstld für einen scharfen und sehr persönlichen gehalten und deshalb auch eine persönliche Zurückweisung erwartet. Er habe etwas anderes erwartet, die Zurückweisung des Erster, Staatsanwalts Schweigger habe ihm nichts genützt. Zeuge Dr. Petras: Er habe den Eindruck gehabt, daß der Erste Staatsanwalt den Vorwurs der Stinunungsmacherei und der Illoyalität nicht zurückgewiesen habe. Als der Erste Staatsanwalt das Wort „zur Zeit" gebrauchte, kam es ihm so vor, daß allerdings Material gegen Levy vorliege, aber noch nicht genügend sei. Landrichter Schröder-Konitz und Landgerichtsdirektor Schwedowitz sind beide der Ansicht, daß der Rechtsanwalt Appelbaum die erste Aeußerung des Ersten Staatsanwalts falsch interpretirt habe. Der Angeklagte beruft sich noch auf die Gerichtsberichte der „Deutschen Tageszeitung", des „Tageblattes" und der „Nationalzeitung", ans welchen hervorgehe, daß der Rechtsanwalt Appelbaum den Ersten Staatsanwalt nicht falsch zitirt hatte. Das Urtheil wurde in später Nachmiltagsstunde gefällt und lautete auf 300 Mark Geldstrafe. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plaidoyer die Anktage wegen verleumderischer Beleidigung fallen lassen und beantragte lediglich wegen einfacher Beleidigung 1000 Mark Geldstrafe sowie Publikation in einer Reihe von Zeitungen. t. Samter, 29. November. Am Mittwoch bewegte sich ein Leichenzug durch unsere Stadt, wie dieser an Größe der Betheiligung wohl *anm dagewesen, nach dem israelitischen Friedhofe. Es galt, dem allgemein in allen Kreisen unserer Bevölkerung und weit darüber hinaus mehr als beliebten, hochgeachteten Buchhändler Julius Peyser, der fast 75 Jahre hier lebte, die letzte Ehre zu erweisen. Unter dem Tranergefolge bemerkten wir das Oberhaupt der Stadt, den Magistrat in E'poro, das ganze Stadtverordnetenkollegium und eine überaus große Anzahl Befreundeter aller Konfessionen. Die Trauerrede hielt Herr Rabbiner Dr.jWreschner, der, anknüpfend an die Worte des dieswöchentlichen Thvraabschnittes l. U. N. K. 32 V. 26, dem Schmerze Ansdruck gab, der durch den Tod des Verewigten nicht nur die Gattin und Kinder, die zahlreichen Freunde, sondern auch das Gemeinwesen betroffen. — Redner entwickelte in ergreifenden Worten ein Lebensbild des Verblichenen, der sein Wissen und Können mit Rath und That dazu verwandte, nur den Annen und Bedürftigen helfend zur Seite zu stehen. Die Gründung des Wohlthätigkeitsvereins dahier, den bedürftigen Israeliten zürn Betriebe ihres Gewerbes zillsfreie Darlehne gegen Sicherheit ans Amortisation zu gewähren, ist sein Werk. Mit einer kunstvollen Exegese des Schriftwortes V. 17 Kap. 31 I. 8. N. ans den Vater, der ein bedeutender Talmudgelehrter und seines Zieles bewußt, auf stille Kinder, die sämmtlich höchst ehrenhafte Stellungen eiunehmen, hilldeutend, schloß er mit einem Segensspruche und Trostworten an die Hinterbliebenen die wirkungsvolle Rede, die bei der großen Trauergemeinde einen tiefen Eindruck hinterließ. Ehre dem Andenken des Verblichenen! Neustadt i. O., 6. Dezember. Ans Anlaß des 100. Geburtstages des verstorbenen Geh. Konnuissionsrathes Samuel Fränkel Begründer der hiesigen Leinenfabriken, der bedeutendstell in dieser Art,^ und Erbauers der im Jahre 1877 im modernen Stil anfgeführten prachtvollen Synagoge, beging die hiesige Gemeinde am vergangenen Donnerstag eine ebenso erhebende wie des weit und breit hochgeachteten Verewigten würdige Gedenkfeier, welche allen Teilnehmern unvergeßlich bleiben wird. Eingeleitet wurde die Feier durch den Gesang des „hla trnnvu", welches vom Damensynagogenchor stimmungsvoll vorgetragen wurde, und durch Gebet, sodann erfolgte die Thoravorlesnng. Hieraus eine vierstimmige Festhhmne nach der Melodie voll H. G. Naegeli, welche ebenfalls sehr wirkungsvoll zu Gehör gebracht wurde. Sodann betrat der Religionslehrer und Kantor Herr Loewenstein die Kanzel, um in treffenden Worten dem Wohlthäter der Gemeinde einen warmen Nachruf zu halten. In voll Herzen kommender und zu Herzen gehender Rede verstand er es meisterhaft, der andächtigen Versammlung in großen Zügen ein wohlgelungeues Lebensbild des Entschlafenen zu entrollen. Mit Absingung des Psalmes 150 erreichte die erhebende Feier ihr Ende. Hamburg. 6. Dezember. Im Juni wurde von einem Exzeß berichtet, der auf einem Dampfer der „Hamburg-Süd amerikanischen Dampfschifffahrts-Gesellschaft" gegen eitlen jüdischen Passagier verübt worden war. Ein österreichischer Geschäftsreisender, Herr Leo Glück, war aus der Reist von Bahia nach Hamburg auf dem Dampfer „Sao Paolo" von zwei deutschen Mitreisenden, den