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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1901-12-13 · Heft 50 (13.12.1901) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
65 (1901)
Issue
Heft 50 (13.12.1901)
Date
1901-12-13
Page
Seite 2 (sequence 16)
Language
German
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2 über „Liepillaun Heller"; in vtogasell Lehrer At o ses-Schneidemühl über „Rabbi Akiba und seine Zeit"; in Birnbaum Dr. Lewin- Wresckenüber „Spinoza und das Judeiltum"; in S tettinFrau Regina Neisser über „Die Familie Humboldt uild ihre Beziehungen zum Indenthnm"; in Breslau Privatdozent Dr. Huth über „Die Juden in Sibirien"; in Ei seil ach Dr. M a n h e i in e r-Oldenburg über den „Talmlld", Prediger Meyer über „Manasse ben Israel", Alfred Auerbach-Frankfurt über „Jüdische Dichter und Dichtungen"; in Meiningen Prediger Meyer über „Manasse ben Israel und Cromwell"; in Horde Dr. Ja u l n s-Aachen über „Griechen und Inden"; in Köln Herr Herrn. Moses über „Jüdische Bühnenbezw. Dichtergestalten in der Welrlitteratur". außerdem las Dr. Oskar Kaiser das Epos von Laufs „Die Geißlerin" vor; in Aachen sprach Dr. Rufs-Karlsbad über „Freud und Leid im jüdischen Hause" und Dr. Frank-Köln über den Propheten Elia in Geschichte und Sage; in Franksurt a. M. Rechtsanwalt Dr. Fuld-Mainz über „Gabriel Nießer"; in Nürnberg Dr. Ziemlich über den „Pessimismus"; in Heilbronn Kirchenrath Dr. Kroner über „Die Psalmen"; in Stuttgart Herr L. Levi über seine „Neiseeindrücke in Spanien und Nordafrika, mit besonderer Berücksichtigung der jüdischen Kulturstätten". — Neue Vereine wurden begründet in Rameln, uw Herr Lehrer G ol d s ch m i d t - Dortmund einen Vortrag über „Die Ehazaren" hielt; in Rah d e n (Westfalen) wo Dr. E ob le nz - Bielefeld über den „Einfluß der französischen Revolution aus die soziale und staatsbürgerliche Gleichstellung der Juden" sprach und ein Verband der Gemeinden des Kreises L ü b b e ck e für den Zweck in Aussicht genommen wurde, und in Schroda i. P. 2XD Berlin, 9. Dezember. Ter Prozeß gegen Nechlsa u walt Sonnenfeld hat heute vor der VII. Strafkammer des Landgerichts I stattgefunden. Den Vorsitz führt Landgerichtsdirektor Voigt, die Anklage vertritt Staatsanwalt Schmidt, die Verteidigung führt Justizrath Munckel. Die Anklage richtet sich gegen den Rechtsanwalt Hugo Sonnenseld-Berliu. welcher beschuldigt ist, den Ersten Staatsanwalt Schweigger in Könitz durch wider besseres Wissen aufgestellte Behauptungen öffentlich beleidigt zu haben. Es sind 17 Zeugen geladen, darunter der Landgerichtsdirektor Schwedowitz. der Erste Staatsanwalt Schweigger, die Landrichter Schröder nud Sietzkow und Rechtsanwalt Appelbaum aus Könitz. Der Angeklagte war seinerzeit bei der Verhandlung gegen Moritz Levy wegen Meineids in Gemeinschaft mit dem Rechtsanwalt Appelbaum der Vertheidiger. Nach seiner Bekundung hatte der Vertheidiger Appelbaum dem Erstell Staatsanwalt Schweigger mitgetheilt, daß er auch die Ermordung des Winter und die dabei in Frage kommenden Verhältnisse in Anregung bringen wolle. Der Erste Staatsanwalt habe erklärt, daß er sich dagegen sträuben werde. Der Mitvertheidiger habe dann mit ihm (dem Angeklagten) gesprochen, und es sei mit dem Ersten Staatsanwalt Schweigger vereinbart worden, daß die Affäre Winter nicht in Berührung gebracht werden solle, der Verteidigung aber die llnterfrage gestattet sein müsse, ob Levy den ihm zum Vorwurf gemachten Meineid aus Furcht vor einer Strafverfolgung geleistet habe. Es kam darüber zu einer ernstlichen Differenz zwischen dem Ersten Staatsanwalt und der Verteidigung, die Unterfrage wurde aber gestellt. In seinem Plaidoyer habe dann der Erste Staatsanwalt Schweigger den Geschworenen vorgeführt, daß. wenn er den Moritz Levy wegen wissentlichen Meineides anklage, er auch das Motiv angeben müsse, welches den Meineid gezeitigt habe und da habe er dann die Furcht vor einer Strafverfolgung als Motiv ausgeschaltet und hinzugefügt; Zur Zeit habe er kein Material, um den Vorwurf der Betheiligung des Angeklagten Moritz Levy all der Ermordung des Winter zu erheben und er müsse deshalb die Verneinung der Untersrage beantragen. Der Vertheidiger Appelbaum habe in seinem Plaidoyer dann darauf hingewiesen, daß der Erste Staatsanwalt die Nichtschuld des Angeklagten all der Ermordung des Winter anerkannt habe. Nach seinem eigenen (Sonnenfelds) Plaidoyer habe der Erste Staatsanwalt Schweigger nochmals das Wort zu einer Replik genommen und sich dagegen verwahrt, daß der Vertheidiger seine Worte falsch aufgefaßt oder nicht richtig wiedergegeben habe. Er habe nur gesagt, daß er „zur Zeit" kein ausreichendes Material in Bezug aus die Ermordung des Ernst Winter besitze. Diese scharf pointirle Bemerkung habe wie ein Blitz eingeschlagen, und sie sei mit dieser Pointe wohl auch vom Ersten Staatsanwalt beabsichtigt gewesen, denn das antisemitische sogenannte Anfktärungskomitee habe deni Ersten Staatsanwalt mitgetheilt. daß es ihm noch weiteres Material zur Verfügung stellen würde. Er (Sonnenfeld) habe dem Ersten Staatsanwalt sofort entgegengehalten, daß seine Erklärung in der Presse in weiten Kreisen, namentlich aber auch bei den Geschworenen so aufgefaßt werden könnte, daß neue Verdachtsgründe gewichtiger Natur gegen Moritz Levy vorlägen. Er habe sofort in einer längeren Replik darauf hingewiesen, daß eine solche Bemerknug eine Stimmungslnacherei darstelle, die der Erste Staatsanwalt jedenfalls nicht beabsichtigt habe. Er habe hinzugefügt, ob es loyal sei, in einer Angelegenheit, die die Gemüther so außerordentlich erregt und so viele Verhetzungen hervorgerufen habe, eine so allgemeine Verdächtigung in die Oeffentlichkeit zu schlendern, die wegen ihrer Allgemeinheit nicht ungefaßt werden könne. Er habe diesen Punkt noch weiter mit Nachdruck behandelt. Darauf habe sich der Erste Staatsauwalt nochmals erhoben und seine Verwunderung über die Erregtheit der Vertheidigung ausgesprochen und betont, daß er das zweite Mal nur genau dasselbe gesagt habe wie das erste Mat. Darauf habe er (Angeklagter) erwiedert: Der Erste Staatsanwalt verwahre sich gegen einen Vorwurf, den er gar nicht erhoben habe. Er habe gar nicht den Vorwurf erhoben, daß der Erste Staatsanwalt das zweite Mal etwas anderes gesagt habe als das erste Mal, sondern er habe ihm nur zum Vorwurf gemacht, daß er seine Aeußerung mit einer besonderen Betonung wiederholt habe, und dies in der Presse und in den weitesten Kreisen so aufgefaßt werden müßte, daß neue wichtige Verdachtsgründe gegen Levy gefunden seien. Er habe hinzugesügt, daß so etwas nicht ins Plaidoyer gehöre, daß die nicht gewollte Wirkung eitler solchen Aeußerung ebenso schlimm sei wie die gewollte, und daß sich die Geschworenen durch solche Dinge nicht beeinflussen lassen sollten. Der Erste Staatsanwalt habe darauf nichts erwiedert. Diese Vorgänge aus dem Konitzer Prozeß machte Rechtsanwalt Sonnenfeld zum Gegenstände eines Vortrages, den er am 20. Juni in einer Versammlung des „Humanitätsvereius". die von etwa 1500 Mitgliedern besucht war, hielt. Zu dieser Zeit war das Urtheil schon rechtskräftig, da das Reichsgericht die eingelegte Revision zurückgewiesen hatte. Er habe, so behauptet der Angeklagte, ein ganz eingehendes Referat über die Vorgänge während des Prozesses erstattet. Er habe mit einer Schilderung des Antisemitismus in Könitz begonnen und daraus Hingewiefeu, wie dieser gegen die Behörden vorgehe, wenn diese ihm nicht zu Willen seien, wie er die Autorität der Behörden besudele, wie er zum Landsriedensbruch aufreize, und arme Verführte zu langeil Freiheitsstrafen verurtheilt worden seien. Er habe den Antisemitismus dort mit dem Anarchismus verglichen und besonders hervorgehoben, daß die Inden in Könitz ihren Schutz nur durch die Behörden finden, daß sie ihr Vertrauen gegen die Behörden nicht verlieren dürfen, daß die Behörden ihre volle Pflicht thuu, aber manchmal gegenüber einer elementaren Bewegung ohnmächtig seien. In Komtz sei es dem Antisemitismus gelungen, Einfluß auf die Rechtspflege (nicht „auf das Gericht", wie es in dem Bericht der Staatsb.-Ztg. hieß) zu gewinnen. Als vornehmster Theil der Rechtspflege in Könitz sei derjenige Theil zu betrachten, der darauf ausgehe, den Mörder zu finden, und diesem Suchen nach dem Mörder- Habe die antisemitische Hetze die größten Schwierigkeiten bereitet, indem sie den Verdacht nur nach einer ganz bestimmten Richtung hin diriglrte. Er habe in dem Vortrage immer wieder darauf hingewiesen, daß die Juden im Gegensatz hierzu sich an die Behörden anlehnen müßten. Er habe dann die Beweisaufnahme geschildert und damit geschlossen, daß nach seiner vollen Ueberzeuguug Moritz Levy unschuldig sei. Um uuu Zu erklären, wieso denn Levy doch verurtheilt werden konnte, habe er hinzugesetzt: In der That habe die ganze öffentliche Meinung zu Gunsten Levys geschwankt, bis der Erste Staatsanwalt mit besonderer Betonung jene Worte gegen Levy schleuderte. Daraus habe sich die Verurtheilung des Moritz Levy ergeben. Denn wenn Moritz Levy an der Ermordung des Winter betheiligt gewesen wäre, müßte er ihn doch gekannt und deshalb einen Meineid geschworen haben, wenn er diese Bekanntschaft abschwor. Er habe der Versammlung schließlich gesagt, daß er diese allgemeine Verdächtigung als illoyal bezeichnet, und der Erste Staatsanwalt einen Einwand gegen diesen Vorwurf nicht weiter erhoben habe. Damit hat er nur Thatsächliches berichtet und eine Beleidigung gegen den Ersten Staatsanwalt Schweigger nicht aussprechen wollen. Der Erste Staatsanwalt befragt nun den Angeklagten, woher er denn die Vermuthung hatte, daß die Geschworenen durch irgend welche Wühlereien scholl zu Ungnnsten des Levh beeinflußt sein konnten. Der Angeklagte

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