Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 50 (13.12.1901)
- Date
- 1901-12-13
- Page
- Seite 596 (sequence 10)
- Language
- German
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59L und Unsicherheit Anlas; geben. So unangenehm eS uns daher auch berührt, so sehen wir uns doch genöthigt, noch einem anderen Vorurtheil zu begegnen, das man über die Forderung der Nächstenliebe im Judenthum zu verbreiten gesucht hat. Man hat vielfach behauptet, das Judenthum kenne zwar das Gebot der Nächstenliebe, und die Juden übten es in hohen, Maße, aber dieses Gebot beschränkte sich nur auf die Volks- und Glaubensgenossen, Andersgläubigen gegenüber habe es keine oder doch nur sehr eingeschränkte Geltung. Besonders hat man, nach dem Beispiel des bekannten Judenfeindes Eisenmenger. meist freilich nur sein Buch abschreibeud, einzelne ans dem Zusammenhang gerissene Sätze aus talmudischen Schriften znsammengeklaubt und die nicht immer freundliche Beurtheilung der Heiden, die darin zum Ausdruck kommt, ohne weiteres auf Andersgläubige überhaupt und also anch auf die Christen bezogen. Wiederholt, aber vergebens ist dagegen nachdrücklich betont worden, daß schon nach rein talmudischen Grundsätzen eine Gleichstellung von Heiden und Christen völlig unstatthaft sei, wo nur immer es sich um rechtliche Beziehungen oder sittliche Verpflichtungen handele. Wiederholt aber vergebens, daß nach dem Talmud der Jude zu allen Werken der Liebe und Gerechtigkeit allen Denen gegenüber verpflichtet sei, die gewisse, ganz elementare sittliche Forderungen als für sich verbindlich anerkennen und sich von groben; Götzendienst fernhalten. Wiederholt aber vergebens ist endlich daran erinnert worden, daß die größten rabbinischen Autoritäten des Mittelalters gegen die Gleichstellung von Heiden und Christen entschieden Verwahrung eingelegt haben. Immer wieder hüngten sich Haß und blindes Vorurtheil an ein paar abgerissene Sätze, ans denen man in gewissenloser und roher Weise eine widerwärtige Judenmoral zusammengebracht hat, die niemals und nirgends existirt hat. Hätte man wenigstens alle Aussprüche und Einrichtungen des Talmuds, die ans Heiden Bezug nehmen, in gleicher Weise berücksichtigt, man würde so manches Schöne, Große, ja wahrhaft Rührende und Erhabene gefunden haben, den, gegenüber jene weniger günstigen Aussprüche zu gänzlicher Bedeutungslosigkeit herabgesunken wären. Wir bedauern aufrichtig, hierauf nicht näher eingehen zu können, weil es uns zu weit führen würde. Nicht das Schönste, nur das Wichtigste mag hervvrgehoben werden. Im Talmud wird Redlichkeit im Verkehr mit den Heiden strengstens zur Pflicht gemacht. Wer sich unrechtmäßig das Gut eines Heiden aneignet, heißt es in einer talmudischen Schrift, der handelt schlimmer, als wenn er sich das Gut eines J ud e n unrechtmäßig aneignet weil die damit verbundene Entweihung des göttlichen Namens seine Schuld erhöht. (Thossephtha, B. Kamma o 10.) Auch dem Heiden gegenüber wird Aufrichtigkeit gefordert; ihn auch nur durch bloße Worte oder durch Handlungen zu täuschen, auch wenn dem Heiden nicht der geringste Schaden daraus erwächst, ist Verbote». (Cholin 94a.) Andererseits wird zur Pflicht geinacht, die Annen unter den Heiden gleich den jüdischen Armen zu ernähren, ihre Kranken gleich den jüdischen Kranken zn besuchen und ihre Todten gleich den jüdischen Todten zu begraben. (Gittin 61a.> Dieses Wenige mag genügen, um die Objektivität, deren unsere Feinde sich befleißigen, gebührend zn kennzeichne;;. Aber man ist noch weiter gegangen. Nicht blos den Talmud, auch unsere heilige Schrift, das Buch der Bücher, hat man zu verunglimpfen gesucht. Das Gebot: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst' soll sich anch im Sinne der heiligen Schrift nur auf die jüdischen V vlks gen offen beziehen. Zum Beweise für diese Behauptung wies man darauf hin, daß dem Gebot der Nächstenliebe unmittelbar die Worte vorangehen: „Du sollst dich nicht rächen und nicht Groll Nachträgen den Söhnen deines Volkes." >3. M. 19, 18.) Wie hier von den Volksgenossen die Rede sei, so auch im Gebot der Nächstenliebe. Und doch hätte man nur das Kapitel, in welchem unser Gebot steht, zu Ende zu lesen brauchen, um zu erkennen, wie sehr diese Auffassung dem Geiste der jüdischen Sittenlehre entgegen ist. In demselben Kapitel heißt es nämlich: „Und wenn bei dir ein Fremdling weilt in eurem Lande, so sollt ihr ihn nicht bedrücken. Wie der Einheimische unter euch soll euch der Fremdling sein, der bei euch weilt, und du sollst ihn lieben wie dich selbst, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Aegypten gewesen. Ich bin der Ewige, euer Gott." (>I>. V. 33—34.) Also keinerlei Unterschied soll zwischen einem Einheimischen und einem Fremdling, den; Israeliten und dem Nichtisraeliteu gemacht werden. Noch deutlicher und ausdrücklicher wird die völlige Rechtsgleichheit an einer anderen Stelle eingeschärft: „Einerlei Recht sollt ihr haben, der Fremdling soll dem Einheimischen gleich gelten, denn ich bin der Ewige, euer Gott." «3. Mose 24, 22.) Scharf und einschneidend klingt oft die Warnung, dem Fremden irgend ein Leid anzuthun oder sein Recht zn beugen. Aber nicht blos das gleiche Recht, auch die gleiche Liebe soll dem Fremdling werden: „Und du sollst ihn lieben wie dich selbst." Ueberaus zahlreich und dringend sind die Mahnungen, liebende Fürsorge zu treffen für den armen, verlassenen Fremdling. Wo immer sich Gelegenheit zum Wohlthun bietet, stets wird auch an ihn erinnert. Ebenso wie inniges Mitgefühl für die verlassene Wittwe, die arme Waise mit beweglichen Worten erregt wird, also anch für den Fremdling. „Gott liebt den Fremdling," so heißt es einmal, „er giebt ihm Broh und Gewand. O. so liebet auch ihr den Fremdling, denn ihr seid selbst Fremde gewesen im Lande Aegypten." (5. Mose 10, 18—19.) Wie eigenthümlich, wie verblüffend klingt diese öfter wiederholte Begründung des Gebotes der Fremdenliebe! Hat es denn Israel gar so gnt in Aegypten gehabt? Hat es Israel nicht vielmehr stets als die größte Wohlthat Gottes empfunden, daß er es aus Aegypten, dem Lande der härtesten Knechtschaft, diesem glühenden Eisenschmelzofen, herausgeführt hat? Aber gerade darum soll Israel, eingedenk der unglücklichen Lage der Fremden, diese in seinem eigenen Lande mit Liebe und Wohlwollen behandeln. „Ihr wißt, wie einem Fremdling zu Muthe ist, seid ihr doch selbst Fremdlinge in Aegypten gewesen," so lesen wir in der heiligen Schrift. Ja, selbst den Aegyptern soll man die furchtbare Nvth nicht gedenken, die sie Jahrhunderte lang über Israel gebracht hatten. „Du sollst den Aegypter nicht verabscheuen," so lautet ein ausdrückliches Gebot der heiligen Schrift. (5. Mose 23, 8.) Und nun noch ein Wort über den persönlichen Feind! Nicht nur den Feind des israelitischen Volkes, anch den persönlichen Feind will die jüdische Sittenlehre nicht aus den; Gebot der Nächstenliebe ausgeschlossen wissen. Rachedurst und Schadenfreude sollen wir aus dem Herzen bannen, Wohlwollen und Hilfsbereitschaft sollen uns auch unsere»; Feinde gegenüber nicht verlassen. „Sprich nicht, ich will Böses vergelten, vertraue auf Gott und er wird dir Helsen." (Sprüche 20, 22.) „Sv dein Feind fällt, freue dich nicht, und wenn er strauchelt