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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1901-12-06 · Heft 49 (6.12.1901) · p. Seite 579

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
65 (1901)
Issue
Heft 49 (6.12.1901)
Date
1901-12-06
Page
Seite 579 (sequence 5)
Language
German
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L79 richtige Standpunkt. Die jüdischen Notare ständen disziplinär unter der Aufsicht der Regierung wie die nichtjüdischen, und wenn sie sich vergingen, seien sie nicht als Juden, sondern ebenso zu bestrafen wie die christlichen. Redner empfiehlt den Ausschußantrag zur Annahme. Abgeordneter Nein hart (nationall.) erklärt, seine Parteifreunde seien keine Antisemiten. Seine Partei verabscheue die Hetze gegen Andersgläubige, also auch gegen die Juden, obwohl sie gegen gewisse Vorkommnisse bei den Inden, die aber auch anderwärts in die Erscheinung träten, nicht blind sei. Abgeordneter Köhler-Darmstadt (national!.) sagt, mau stehe aus dem verfassungsmäßig festgelegten Standpunkte, daß alle Konfessionen gleichberechtigt seien und wünscht, daß die großherzogliche Regierung immer streng nach diesem Grundsatz verfahre. Der Grundsatz der religiösen Gleichberechtigung müsse stets gewahrt sein. Abgeordneter Schmitt (Centrum) versteht des Abgeordneten Köhler (Langsdorf) Ansicht nicht und betont, man stehe auf dem Standpunkt der Verfassung und des Gesetzes; aus dieser Grundlage könne man lediglich für den Ausschußantrag stimmen. Abgeordneter Wolf (Antis.) bezeichnet als den hier in Betracht kommenden Kardinalpunkt, daß der Glaube an die Unparteilichkeit des deutschen Richterstandes durch die Aufnahme von Juden in denselben erschüttert werde und verwahrt sich für seine Person dagegen, daß er antisemitische Hetze treibe. Abgeordneter Gutfleisch (freis.) giebt zu bedenken, daß jede Resolution eine Art Mißtrauensvotum darstelle und von diesem Standpunkte aus die vorliegende wohl eine, wenn auch nicht gewollte Beleidigung der großherzoglichen Negierung sei. Die Frage der Gleichberechtigung der Konfessionen habe eine hohe sittliche und rechtliche Bedeutung: er hoffe noch die Zeit zu erleben, wo man sich der Thatsache schämen werde, daß über solche Dinge wie vorliegend eifrig debattirt wurde. Redner bringt einen Abänderungsantrag dahin ein. in der in Rede stehenden Resolution das Wort „prinzipiell" zu streichen und am Schlüsse statt „bleibt" zu setzen: „wird". Abgeordneter Zinster erklärt, daß man sich auf das Amendement Entfleisch nicht einlassen könne, während Abgeordneter Köhler (Langsdorf) die Ansicht vertritt, es gebe keine jüdische Konfession, daß anderseits aber Evangelische und Katholiken im Staatsdienste gleichbehandelt werden sollten. Mit dieser Verhandlung, für die die Thatsache charakteristisch ist, daß schließlich auch der Antisemit Köhler für die durchaus farblose Resolution eintrat, ist die Bewegung selbst keineswegs zu Grabe getragen. Die hessischen Juden werden sich mit einer solchen Platonischen Erklärung nicht zufrieden geben. Sie verlangen ihr Recht und sind entschlossen, mit aller Energie dafür zu kämpfen. Immer und immer wieder wird die Frage aufgerollt werden, und der hessische Justizuüuister, der sich diesmal in undurchdringliches Schweigen hüllte, wird wohl noch Gelegenheit finden, offen Farbe zu bekennen. Nun fängt auch Ungarn an, gegen die rumänischen Juden mobil zu machen. Von den der Regierung nahestehenden Blättern wird folgendes Kommunique verbreitet: Das Ministerium des Innern hat, nachdem die Erfahrung gemacht wurde, daß die aus Rumänien allswandernden Juden die Grenzen des Landes massenhaft überschreiten, und da die Niederlassung vollständig mittelloser Individuen im Lande sowohl vom staatspolizeilichen als wirtschaftlichen Gesichtspunkte gefährlich erscheint, eine Verfügung getroffen, wonach die Niederlassung, respektive der längere Aufenthalt solcher rumänischer Auswanderer verhütet werden soll. Zu diesem Behufe wurde ein Ministerialbeamter nach der Grenze entsendet, um an Ort und Stelle Studien zu machen. Ferner wurde konstatirt, daß die Auswanderer mit ungenügenden Neisemitteln versehen sind und deshalb von fremden Staaten abgeschoben werden, woraus für die ungarische Staatskasse unmotivirte Mehrauslagen entstehen. Dies veranlaßte die Regierung, im Wege des Ministeriums des Aeußern mit den interessirten Staaten Verhandlungen einzuleiten zwecks Feststellung der Bedingungen, unter welchen die rumänischen Juden ohne Hindernis; das Gebiet der betreffenden Staaten passiren dürfen. Auf Grund des Ergebnisses dieser Verhandlungen verordnete der Minister des Innern, daß blos diejenigen rumänischen Auswanderer über die Grenze gelassen werden und das Land Passiren dürfen, welche zur Deckung ihrer Reisekosten — wenn sie das zehnte Lebensjahr überschritten haben — wenigstens 400 Kronen, wenn sie im Alter von zwei bis zehn Jahren stehen, 200 Kronen nntführen oder über eine von irgend einem Transportunternehmen ausgestellte Fahrkarte verfügen, welche auch für ihre gesummten Verpflegungs-, eventuellen Heil- und Begräbnißkosten Garantie bietet. * Inzwischen wird in Rumänien selbst die Fremdenfrage in einer Weise diskutirt, die deutlich einer: Umschwung zu Gunsten der verfolgten Juden erkennen läßt. Wie wir bereits gemeldet, hat der gewesene Finanzminister Tache Jonescu, ein in Politischen Kreisen hoch angesehener Mann, der dazu bestimmt ist, in absehbarer Zeit im politischen Leben Rumäniens die bedeutendste Rolle zu spielen, im Namen der Altkonservativen erklärt, daß im Programm seiner Partei auch die weitgehendste Freiheit für die Fremdet: vorgesehen sei. Mit dieser bedeutungsvollen Bemerkung streifte Tache Jonescu den viel umstrittenen Artikel 7 der Verfassung Rumäniens, wonach es keinem Fremden gestattet ist, in Rumänien Grundbesitz zu erwerben. Die im Laufe der Jahre einander folgenden Regierungsparteien mögen ja eingesehen haben, rvie Noth es thue, diesen Artikel 7 aus der Verfassung entweder ganz zu streichen oder wenigstens abzuändern, aber kein Minister wagte, sein ganzes 6tzo einzusetzen, um eine Reform anzustreben, aus Furcht, er möchte dadurch um seinen Einfluß kommen und zu einem Vaterlandsverräther gebrandmarkt werden. Zur Zeit, als Ministerpräsident Carp die erste Geige spielte, machtet! sich Stimmen laut, er beabsichtige, an diesem Artikel zu rütteln, und es mag ja sein, daß dies auch in seiner: Intentionen lag, aber etwas Bestimmtes zu unternehmen, traute er sich auch nicht. So kommt es, daß alle Jahre einmal die Fama verbreitet wird, nun soll es denn doch geschehen, und Dezennien sind seitdem verstrichen, ohne daß es geschah. Nun aber fand sich ein Sektionschef des Appellhofes, der anknüpfend an die Rede Tache Jonescns den Math hatte, in einer juridischen Zeitung „Curierul Judiciar" den Artikel 7 der Verfassung in einer Weise zu interpretiren, daß den wahren Patrioten die Haare zu Berge steigen mußten. Sektionschef G. Flaischlen (der Name klingt zwar etwas österreichisch, man hat es hier aber trotzdem mit einem veritablen Rumänen zu thun) suchte in einen: langen Artikel darzulegen, daß es ein falscher Patriotismus sei, der gedeihlichen Entwickelung der wirthschastlichen Verhältnisse im Wege zu stehen, und dies thue der berühmte Artikel 7 aus der Verfassung. Unter der Gesetzgebung von 1879 durften wenigstens die Fremden christlicher Religion Immobilien erstehen, und wir vermögen nicht einzusehen, daß dieses System irgend welche UuzukömmUchkeit hinterlassen hätte. Der Eintritt der meisten Familien mit fremden Namen in die Reihen der Rumänen datirt aus jener Epoche. Warum sollten wir uns also fürchten, zu einem Zustande zurückznkehren, an den wir bereits gewöhnt waren, und der sich als gut und gedeihlich erwiesen hat? Die Furcht bezieht sich also nur auf die Nichtchristen. Wenn unsere Regierenden wirklich glauben, daß der Rumäne nicht im Stande ist, wirthschaftlich mit dem nichtchristlichen. Elemente zu kämpfen und besonders mit den Juden, so heißt das nichts anderes als sich selbst ein Armuthszeugniß ausstellen. Sektionsches Flaischlen sieht sein Vaterland in den rosigsten Farben, sobald

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