Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 48 (29.11.1901)
- Date
- 1901-11-29
- Page
- Seite 570 (sequence 8)
- Language
- German
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570 von Heidenheim, als er vor kurzer Zeit in einen großen Prozeß verwickelt wurde, ebenfalls die Hilfe eines jüdischen Anwalts in Anspruch nahm. Aus dem Aktenrepertorium eines älteren Münchener israelitischen Anwalts lassen sich zufällig folgende Zahlen gewinnen. Derselbe hat seit Dezember 1894 bis heute im Ganzen 1109 Akten zurückgelegt, bei denen der Name des Auftraggebers mit den Buchstaben H und N beginnt. Darunter sind 285 Akten israelitischer Auftraggeber und 824 Akten christlicher Auftraggeber. Ja, wenn die Bevölkerung zu den israelitischen Rechtskundigen kein Vertrauen hat, woher kommt es denn, daß in einer Stadt mit einer so zahlreichen israelitischen Bevölkerung wie München der israelitische Anwalt zu ^4 von Christen beschäftigt wird und zwar, wenn mau der Sache nachgeht, vielfach nicht von lauen Christen, sondern von strenggläubigen. Und hat nicht, wie vor Kurzem hier mitgetheilt, der verstorbene Advokat Dr. v. Heule sogar den jetzt regierenden König erfolgreich in einem der größten Prozesse, der je in Bayern geführt wurde, vertreten? Der Minister sagt, daß die jüdischen Beamten fast ausnahmslos sehr befähigte und bescheidene Herren seien, die keiner! Anstoß erregen, von denen sich aber manche sogar besonders anszeichnen; es ist dann aber nur unbegreiflich, warum er danach zu trachteu gehabt hätte, sie nur dort zu verwenden, wo sie keinen Anstoß erregen. Man kann überzeugt sein, daß vor: den gegenwärtig im Amt befindlichen bayerischen israelitischen Justizbeamten keiner, man hätten ihn verwenden dürfen, wo man gewollt hätte, gerechten Anstoß erregt hätte. Die irrtümlichste Behauptung ist aber, daß man die Israeliten an die besten Plätze setze. Selbstverständlich kann man nicht einen Landgerichtsrath an einen Ort versetzen, an welchem sich nur ein Amtsgericht befindet, während die Landgerichte eben in größeren Orten ihren Sitz haben. Hier ist Folgendes interessant: In den Jahren 1876 bis 1898 haben im Königreich Bayern rechts des Rheins, die Verhältnisse in der Pfalz sind mir nicht genau bekannt, 6572 Kandidaten die Staatskonkursprüsung bestanden, darunter nur 60 mit der Note I. die demnach nur äußerst selten erzielt wird; unter diesen 6572 sind im höchsten Fall 180 Juden gewesen; nach dem Zahlenverhältniß hätten demnach höchstens zwei die ersteNote erlangen können; in Wirklichkeit aber befinden sich unter den wenigen 60 mit der Note 1 7 Juden. Von jeher sind die Bewerber mit der Note 1 um mehrere Jahrgänge vorgezogen worden, und trotzdem hat es keiner von Diesendrei voll ihnen sind nämlich in den Staatsdienst übergetreten, während die vier Anderen bei den gegebenen Verhältnissen darauf verzichtet und der Anwaltschaft sich zugewendet haben — bisher zu einer Norstaudsstellung gebracht, kein Einziger ist bisher Laudgerichtsdirektor geworden. Wenn es auch richtig ist, daß insbesondere die 3 mit der Note I den Rang und Gehalt vor: Oberlaudesgerichtsräthen thatsächlich haben, die 23 Anderer! mit der Note I haben wohl mit Ausnahme der allerjüngsten laugst die 3 mit der Note 1 ausgestatteten, ans den Jahrgängen 1876, 1877 und 1879 stammenden Juden überflügelt und nehmen, obwohl jünger, die höchsten Staatsstellungen ein; keiner von den 23 hat meines Wissens der Rechtsanwaltschaft sich zuzuwenden für geboten gefunden. Spreche man daher nicht von einer Bevorzugung der Juden, wenn man bei der Wahrheit bleiben will; in Wirklichkeit haben sie die denkbar schwersten Stellungen und erfahren viel- I fach kränkende Zurücksetzungen, die im Interesse der Be^ theiligten hier nicht im Einzelnen erwähnt werden sollen. Im Uebrigen ist es eine bekannte Thatsache, daß die so genannte eeelesiu pressn stets' einen größeren Prozentsatz zu den geistig Hervorragenden zu stellen pflegt, und es ist noch gar nicht lange her, daß die Freunde des Dr. Heim bitter. Klage darüber führten, daß zufälligerweise von den Aufsicht^ offizieren und Lehrern im Kadettenkorps die Mehrzahl au Protestanten bestand, und gar nicht selten findet man in diesen: Abgeordneten nahestehenden Zeitungen einen recht liebens würdigen Hinweis darauf, daß zufällig von den gegenwärti aktiven sechs bayrischer! Staatsmirüstern vier Protestanten sind während nach dem bestehenden Bevölkerungsverhältniß höchsten zwei Minister protestantisch sein dursten. Ein Gutes hat die ganze Debatte gehabt, daß alle Die jenigerr, welchen irr Wirklichkeit ein Urtheil zusteht, vorr deu israelitischen Juftizbeamten nur Gutes zu sagen wußten, un wenn zu dem schlecht gelohnten und überaus anstrengenden Richterdienst sich Israeliten auf längere Zeit nicht mehr melden werden, so wird das auch nicht zu beklagen sein; von denjenigen Juden, welche ihn jetzt bekleiden, lätzt sich wohl ausnahmslo behaupten, daß sie ihn nicht materieller Vortheile wegen, sonder; lediglich wegen der mit ihm verbundenen Ehrenstellung am gesucht haben. Brief aus Oesterreich. Anfang November 1967 Bibel spricht an einigen Stellen von dem „tiefe; Schlafe des Herrn", der die Menschen überfällt. Ein solcher tiefer, lethargischer Schlaf hält auch uns in seinem Banden, ob es aber gute oder böse Geister sind, die ihn übe uns sandten, wollen wir nicht entscheiden. Es ist eine bekannte fast hätten wir gesagt, geschichtliche Thatsache, daß die jüdische: Gemeinden aus dem tiefsten Schlafe durch nichts so geweckt werden können als durch eine Rabbinerwahl. In den Geschichte büchern vieler Gemeinden — wir wollen nicht renommiren um gestehen, daß es deren leider nur wenige giebt — ist es nm nicht allzu goldenen Lettern verzeichnet, was Rabbirrerwahlen b deuten: Wühlen, intriguiren, Hetzen und meist — „Reinfallen rvie man gut Berlinisch zu sagen pflegt. Das ist immer so in Israel gewesen und wird so bleiben. Der Unterschied zwische einst und heute ist nur der: früher wußten die Inden, rb. Judenthum sei bei ihren Rabbinern wohl verwahrt, der Rabbinc der oft schlechtest bezahlte „Meschubod" (ein herrlich schönes Wort seiner Gemeinde wurde doch als ihr geistiges — nicht zu ver wechseln mit geistliches — Oberhaupt betrachtet. Er lernte fü die Gemeinde, er betete für sie, er sprach für sie. Man rö ihn bei Streitigkeiten gern als Schiedsrichter an, ebenso wi er die verschiedenartigsten „Schaaloth" entschied, von de „Schaaloh", ob die Gans trephah sei, bis zu der, wer woh würdig wäre, vorzubeten an den „furchtbaren Tagen"; e schlichtete Testamentsstreitigkeiten und betete das Nerlahgebe mit besonderer Andacht vor, er verknüpfte und schied, erlanbi und verbot, er band und löste, und gar manchen ehelicher Zwist schlichtete er zur Freude der Betheiligten. Man siehr dieser schlecht bezahlte Diener der Gemeinde war doch ihr Seel sorger. Wie sieht es heute mit dem Seelsorgeramt der Rabbiner insonderheit bei uns in Oesterreich, aus? Wir wollen Niemand