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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1901-11-15 · Heft 46 (15.11.1901) · p. Seite 4

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
65 (1901)
Issue
Heft 46 (15.11.1901)
Date
1901-11-15
Page
Seite 4 (sequence 18)
Language
German
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4 gekommen sein. Das Fräulein mutzte die Aufforderung an den Herrn Pastor, das Zimmer zu verlassen, daher nochmals wiederholen. Es wurde Strafantrag auf Hausfriedensbruch gegen den Pastor gestellt, und Dieser am 27. Angnst vom Schöffengericht in Greifenhagen zu 30 Mk. Geldstrafe verurtheilt. Pfarrer Krösell legte gegen dieses Urtheil Berufung ein, weshalb die Angelegenheit am 1. d. M. vor dem Landgericht verhandelt wurde. Das Gericht kam auf Grund der Beweisaufnahme zu einer Verurtheilnng des Angeklagten. Das Gericht nahm zwar nicht an, daß unsittliche Motive die Veranlassung zum Eindringen in das Zimmer gewesen wären, ein Hausfriedensbruch liege aber dennoch vor; denn der Mann mutzte als Mann von Bildung die Peinlichkeit der Situation sofort erkennen und das Zimmer ohne weitere Aufforderung verlassen. Die Berufung des Angeklagten war daher zu verwerfe n. — Tarnowitz, 6. November. Die Tagesordnung für die XVI. Versammlung der freien Vereinigung jüd ischer Lehrer'Oberschlesiens am 20. d. M. in Beuthen O.-S. (Hotel Deutsches Haus) lautet folgendermaßen: 1. Geschäftliche Mittheilungen. 2. Vortrag des Kollegen Abraham-Leobschütz: „Der elementare Unterricht in der hebräischen Sprache." 3. Freie Besprechung über den Entwurf eines Lehrplans für die einfachsten Verhältnisse des jüdischen Religionsunterrichts. 4. Festsetzung von Zeit und Ort der nächste« Versammlung. 5. Wahl des Vorstandes und eines Vertreters für den Delegirtentag in Hamburg. 6. Anträge und Mittheilungen. — Dresden, November. Gras Pückler aus Klein-Tschirne, der „eigenartige" antisemitische Agitator, war vom Landgericht Dresden wegen Vergehens gegen K 130 des Strafgesetzbuches (Aufreizung) zu 100 Mark Geldstrafe verurtheilt worden. Die Strasthat war in einer' der bekannten antisemitischen Reden des Grafen gefunden, welche er am 20. November v. I. in Dresden gehalten. Gegen das Urtheil hatte der Graf Revision eingelegt, aber die Begründung nicht in der vorgeschriebenen Zeit eingereicht, das Landgericht hatte deshalb schon die Revision znrückgewiesen. Die von dem Angeklagten hiergegen eingelegte Beschwerde hat das Reichsgericht auch zurückgewiesen; damit ist das Urtheil rechtskräftig geworden. Oesterreich - Ungar«. LI Wien, 11. November. Die Interpellation in Sachen des Justizressorts ist nun in der That erfolgt. In der Sitzung vom 25. v. M. interpellirten die Abgeordneten Dr. Ofner und Genossen den Justizminister betreffs der Aeutzerungeu des Wiener Oberlaudesgerichtspräsideuten Baron Kallina über die Nichternennung jüdischer Richter. Die Interpellanten stellten die Anfrage, ob dem Minister die autorische Aeutzerung des Barons Kallina, daß er keinen jüdischen Richter ernenne, bekannt sei, und ob er Veranlassung zu treffen gedenke, daß die Staatsgrnudgesetze auch im Wiener Oberlandesgerichtssprengel eingehalten werden. — Der berüchtigte Abgeordnete Mechanikus Schneider und seine nicht minder „ehrenwerthen" Genossen stellten im Abgeordnetenhause folgenden Antrag: „Die Regierung wird aufgefordert, eine Gesetzesvorlage einzubringen, in welcher zum Schutze des Staates bestimmt wird, daß 1. zur Errichtung einer neuen Synagoge oder eines neuen Bethauses oder einer neuen Judengemeinde ein Akt der gesetzgebenden Gewalt nothwendig ist. und daß alle Judengemeinden diese Genehmigung nachträglich einzuholen haben; 2. daß alle Juden vor der weltlichen Behörde einen Eid, die Staatsgrundgesetze und alle übrigen Gesetze unverbrüchlich zu halten, mit dem Beisatze abzulegen haben, datz sie bei diesem Eide keinen geheimen, wie immer gearteten Vorbehalt, und zwar auch nicht mit Rücksicht aus das am letzten Jom Kippur gebetete oder an kommenden Jom Kippur-Tagen zu betende Kolnidre-Gebet gemacht haben. Diesen Eid hätten die Juden aus Schweinsleder stehend abzulegen, weil es ihrem Aberglauben entspricht, sich sonst nicht gebunden zu halten, weshalb auch die Gesetze unserer klügeren Vorfahren mit weisem Vorbedacht diese Formen anordneten; 3. daß alle Juden und Judengemeinden den Bestimmungen über die politischen Vereine unterworfen werden, und 4. daß allen Juden und Jüdinnen allen Judengemeinden und -Verbindungen jeglicherUuterricht untersagt werde." Welche komischen Auswüchse zuweilen das Märchen vom Ritualmord zeitigen kann, beweist wieder einmal eine Salzburger Affäre. Ans dem Friedhofe in Anis bei Salzburg fanden Kinder am 24. v. M. ein Papierpacket, in welchem sich ein weiblicher Kopf, eine linke menschliche Hand und ein rechter Fuß, jeder dieser drei Theile für sich in grobe Sackleinwand gehüllt, befanden. Die Sackleinwand trug mehrfache Stempeläbdrücke „v. Krakowic". Außerdem befand sich iu dem Paket ein Stück Papier, welches unlesbare Schriftzüge trug. Die Nachricht von dem Funde verbreitete sich rasch und wurde von antisemitischer Seite zu einem „Ritualmord" anfgebauscht, wobei das „Salzburger Tagblatt" behauptete, die unleserlichen Schriftzüge seien hebräische Schriftleitern gewesen. Diese Blutlüge hatte aber sehrkurze Beine. Drei Tage nach der Auffindung des mysteriösen Packeis meldete sich nämlich der bei Anis wohnhafte Rittmeister v. Sommer beim dortigen Gemeindeamte mit der Anzeige, datz die gesundenen Körperlheile von einer Mumie herrühren, welche er besitze. Da einzelne Theile der Mumie plötzlich iu Verwesung überzugehen begannen, habe er seinen Diener beauftragt, diese Theile zu verpacken und zu vergraben. Der Diener habe sich jedoch dieses Auftrages dadurch entledigt, daß er das Packet über die Friedhofsmauer geworfen habe, wo es dann von Kindern gefunden worden sei. Der Salzburger Museumsdirektor Dr. Petter bestätigte nach Besichtigung der Gliedmaßen, daß sie von einer Mumie herrühren. Von Nah und Fern. — Bei den letzten Stadtverordnelenwahlen ist der eine der beiden Antisemiten, die in der Versammlung bisher saßen, Rechtsanwalt Ulrich, der in verschiedenen Stadtbezirken ausgestellt war, nicht wiedergewählt worden. — In Gleiwitz hat am 3. d. M. der erste schlesische Kantorentag stattgefunden. Sämmtliche Al,wesende erklärten, dem allgemeinen Kantorenbuud beizutreten und wählten ans ihrer Mitte zum Vorsitzenden Oberkantor Davids ohn (Gleiwitz), zum 1. Stellvertreter Oberkalltor Singer (Kattowitz), zum 2. Stellvertreter und Schriftführer Oberkantor De Beer (Beuthen). — Wie der „Frankfurter Zeitung" aus Heidelberg berichtet wird, entzog dort der Senat der national-jüdischen Studentenverbindung „Badenia" die Erlaubniß des Farbentragens. — Wie man uns mittheilt, ist Herr Rabbiner Dr. Kal isch er in Stolp einstimmig zum Rabbiner der jüdischen Gemeinde in Bonn gewählt worden. — Wie man aus Lissabon berichtet, hat die dortige kleine Gemeinde, die allmälig bis auf 300 Seelen angewachsen ist, nunmehr von der Negierung die Bewilligung erhalten, eine Synagoge zu errichten. Ein Londoner Blatt will erfahren haben, daß die portugiesische Regierung einen der jüdischen Vorsteher der kleinen Gemeinde nach Marokko zu dem Zwecke entsendet habe, um die dortigen Juden zur Uebersiedelung nach Portugal zu bewegen und ihm das Recht eingeränmt habe, die Auswanderungslustigen mit Reisepässen zu versehen. — Wie der „Hajehndi" berichtet, soll Herr Hermann Landau in einer Versammlung in London erklärt haben, er wisse bestimmt und könne Beweise Vorbringen, daß die antisemitischen Organisationen auf dem Kontinent viele englische Blätter bestochen haben, damit sie Feindseligkeiten gegen die Inden im englischen Volke Verbreiter, sollen. — Der polnische Fürst Ogins ki, Besitzer des Städtchens Plungian im Gouvernement Kowno, hat der jüdischen Gemeinde ein großes steinernes Haus im Werthe von 10 000 Rubel geschenkt, um dasselbe in ein Krankenhaus umzugestalten. Die Einweihung des neuen Krankenhauses fand Anfang vorigen Monats im Beisein des fürstlichen Paares unter großen Feierlichkeiten statt. — In Warschau ist der Rabbiner Samuel Sanwel Klep fisch im Alter von 76 Jahren gestorben; er sungirte 47 Jahre und war das Oberhaupt des Warschauer Rabbinals. — Die Kiew er Polizei ist in ihrem nunmehr über vier Monate währenden Kampfe gegen die Juden unermüdlich. Nachdem der Senat jeden Beamten, der einen außerhalb des Ausiedelungsrayons betroffenen Juden verhaftet. für einen gemeinen Verbrecher erklärt hat, mußten die Massenverhaftungen von Juden freilich eingestellt werdet,. Dafür wird aber strengstens darauf aufgepaßt, daß kein Jude länger als 24 Stunden unberechtigterweise in Kiew verweilt. Giebt er sich für einen Handwerker ans, so werden seine Papiere an die betreffende Zunft geschickt, welche innerhalb sieben Tagen dieselben zu Prüfen hat. Ist diese Prüfung günstig ausgefallen, dann hat sich der jüdische Handwerker selbst vor einer von der Zunft ernannten, aus Handwerkern bestehenden Kommission einer Prüfung zu unterziehen. Erst wenn diese, aus christlichen Konkurrenten bestehende Kommission gesunden hat, daß der Jude sein Handwerk versteht, darf der Vielgeprüfte unbehelligt in Kiew wohnen. Druck und Verlag van udals M o s s e in Berlin. Verantwortlich iü> die Aedalrum: Dl.iz Vuuä-wiv in Berlin.

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