Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 46 (15.11.1901)
- Date
- 1901-11-15
- Page
- Seite 3 (sequence 17)
- Language
- German
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3 „Ist diese Versammlung vorbei, so machen Sie eine Bierreise, und wenn Sie einen schwarzgelockten Indenjüngling treffen, so führen Sie ihn Hinalls, nnd wenn der Wirth Skandal macht, so schmeißen Sie ihn auch hinaus. Das Anöden der Inden nützt nichts, die Kerle müssen mit eiserner Faust ungefaßt werden. Vielleicht werde ich noch einmal wieder Amtsvorsteher in Kl.-Tschirne, dort könnten die Anwesenden mich besuchen. Ich habe dort auch einen Inden, den könnten sie „verblüffen", so viel sie wollten. Ich werde auch Haubitzen gegen die Juden auffahren lassen u. s. w." Der Angeklagte Graf Pückler gab zu, die beanstandeten Aenßerungen gethan zu haben, aber keineswegs in der Absicht, die Zuhörer zu bewegen, alles kurz und klein zu schlagen oder sonstige Ausschreitungen zu begehen, sondern lediglich um seine Rede durch derbe, scherzhafte Einschaltungen zu würzen, wie es alle Volksredner, wie Stöcker, Ahlwardt u. s. w., zu thun pflegten. Der Angeschuldigte Böckler führte den Nachweis, daß er für den inkriminirten Bericht der „Staatsb.-Ztg." über jene Versammlung nicht verantwortlich sei, da dieser Nachtbericht vom Redakteur Wilberg verfaßt und ohne seine vorherige Kenntniß veröffentlicht worden sei. Der Staatsanwalt änderte infolge dessen die Anklage gegen Böckler auf fahrlässiges Preßvergeheu ab. Polizeileutnant Schirmer, der die Versammlung überwacht hatte, bestätigte den beiden Angeklagten, daß die Kraftausdrücke des Grafen Pückler von der von gebildeten Leuten besuchten Versammlung als heitere, joviale, oratorische Bilder anfgefaßt worden und die Versammlung nicht im geringsten aufgeregt worden sei. Anderer Ansicht über die Zuhörerschaft des Grafen Pückler war Polizeileutnant v. Sandeu, der eine andere Versammlung überwacht und diese aufgelöst hat. In dieser Versammlung hatte Graf Pückler gesagt, daß er soeben von einer Agitationsreise komme nnd gehofft hatte, daß sich inzwischen in Berlin etwa 20 bis 30 deutsche junge Leute zusannnengefunden hätten, um eine Razzia zu unternehmen und die Judenjüngliuge gründlich zn verhauen. Polizeileutnant v. Sauden bekundete, daß er sehr energisch habe auftreten müssen, ehe der Saal geräumt wurde, auch seien ihm dabei spitze und ironische Redensarten zugerufen worden. Angeklagter Böckler ließ sich durch den Verleger Brnhn, den Chefredakteur Dr. Bachler, den Reichstagsabgeordneten Bindewald und den kommissarisch vernommenen Abgeordneten Werner bestätigen, daß die „Staatsbürger-Zeitung" die Lösung der Judenfrage nur auf gesetzlichem Wege nnd nicht durch Gewalt erstrebe. Auf Antrag des Rechtsanwalt Dr. Hahn wurden mehrere Urtheile verlesen, durch ^welche der Angeklagte Graf Pückler wegen noch stärkerer Ausdrücke nicht verurtheilt worden ist. Staats^ allwalt Kanzow hielt den vorliegenden Fall geradezu für ein Musterbeispiel für die Anwendung des 8 130, denn die Rede enthalte einen direkten Appell all Faust und Knittel und nicht mißzuverstehende Drohungen. Die Juden konnten sich ernstlich in ihrer Rechtssicherheit bedroht fühlen. Da Graf Pückler nicht als Komiker aufgetreten sei, so habe er das Bewußtsein und den Willen der Aufreizung gehabt und sei sich der Gefährlichkeit der Aufreizung bewußt gewesen. Der Angeklagte sei ja mehrmals freigesprochen worden, ans der anderen Seite stehe aber auch doch eine unerhörte Art der Aufreizung und die Thatsache, daß hier ein Aristokrat sich nicht gescheut habe, zn demagogischer Marli er zn greifen. Der Staatsanwalt beantragte gegen den Grafen Pückler 500 Mark Geldstrafe oder 50 Tage Gesängniß, gegen Böckler 600 Mark oder 60 Tage Gesängniß. Der Gerichtshof sprach den. Angeklagten Böckler frei, verurtheilte dagegen den Angeklagten Grafen Pückler zu 300 Mark Geldstrafe oder 30 Tage Gesängniß. Der Gerichtshof hielt alle Thalbestandsmerkmale des K130 für erfüllt. Der Angeklagte habe nicht nur zu Feindseligkeiten, sondern zu Gewaltthätigkeiten anfgefordert. er habe auch nicht nur bildlich gesprochen oder gescherzt, er habe durch seine Anreizungen den öffentlichen Frieden gefährdet, müsse auch das Bewußtsein hiervon gehabt haben. Bei der Strafzumessung ist berücksichtigt worden, daß Graf Pückler noch unbestrast ist und aus ehrlicher Ueberzeugung gehandelt hat, wie ihm geglaubt werden soll. Königsberg, 31. Oktober. Zur Feier seines Jubiläums hatte sicb heute Mittag in der Wohnung des Stad trat h Michel ly eine große Anzahl voll Gratulanten eingesunden, darunter viele Privatpersonell, die dem allgemein geehrten Manne persönlich nahestehen oder befreundet sind, sowie auch Deputirte von Vereinen, die sich dem Jubilar für seine langjährige treue Mitgliedschaft und sein reges Interesse verpflichtet fühlen. Nach IV2 Uhr erschien eine Deputation der städtischen Körperschaften, an ihrer Spitze Oberbürgermeister Geheimrath Hoffmann, der den Text einer gemeinsam von dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung abgefaßten Adresse verlas, in der die Verdienste des Jubilars mn die Stadtverwaltung mit freudiger Anerkennung gefeiert werden. Hierauf folgte die Deputation der Stadtverordnetenversammlung mit gleich herzlichen Wünschen. Abends versammelten sich im Junkerhof Magistrat und Stadtverordnete sowie die Freunde des Jubilars zn einem solennen Festestem bei dem Oberbürgermeister Hoffmann den ersten Toast auf den Jubilar ausbrachte. Dann folgten noch Tischreden von dem Stadtverorduetenvorsteher Krohne, von Professor Noske u. A. Ans der Adresse des Magistrats heben wir folgenden charakteristischen Passus hervor: „Fünfundzwanzig Jahre sind es her, als Sie, hochverehrter Herr Stadtrath Michelly, das Ehrenamt eines unbesoldeten Magistrats- Mitgliedes unserer Stadt übernahmen. In ununterbrochener Folge hat die Stadtverordnetenversammlung durch Wiederwahl Ihnen das Vertrauen entgegengebracht, welches überreichlich zu rechtfertigen Ihre Amtsthätigkeit Ihnen die freudig ergriffene Gelegenheit gab. Das letzte Viertel des verflossenen Jahrhunderts ist für Königsberg die Zeit einer Entwickelung auf allen Gebieten des kommunalen Lebens gewesen, wie sie beim Beginn dieser Periode gar nicht erwartet werden konnte. An solcher Entwickelung mit klugem Rath und entschlossener That mitgewirkt, sie durch nimmerrastende Arbeit gefördert zn haben, dieses Bewußtsein wird der schönste Schmuck des heutigen Festtags auch nach Ihrer Schätzung sein. Uns aber giebt dieser Gedenktag den erwünschten Anlaß, Ihre Verdienste um unser Gemeinwesen zu preisen und Ihnen tiefgefühlten Dank für die treue, das Große verfolgende und das Kleinste nicht versäumende, Sorgfalt, zu sagen, welche Ihre Amtsführung ausgezeichnet hat und noch anszeichnet. Gedenken wir heute Ihrer erfolgreichen Mitarbeit auf dem uns anvertrauten Gebiete im Ganzen, so drängt es uns doch noch besonders hervorzuheben. wie die Lauterkeit Ihrer Gesinnung, die Freude an der Weiterbildung der jüngeren, im gewerblichen Leben stehenden Kräfte, das Wohlwollen, welches Sie den Ansprüchen der Werktätigen Arbeiterschaft auf Selbstständigkeit in der Verwaltung der für sie geschaffenen Einrichtungen entgegenbrachten, gerade Sie, hochverehrter Herr StadLrath, befähigten, die der Wohlfahrt der arbeitenden Klassen dienenden sozialpolitischen Gesetze ausznsühren, nnd uns die Möglichkeit gewährten. den auf diesem Gebiete in den letzten Jahrzehnten an die Gemeindeverwaltung herangetretenen Forderungen zu genügen. Wir sind sicher, zu der freudigen Anerkennung auch dieser Thätigkeit die ungetheilte Znstimmung der weitesten Kreise unsererEinwohner zu finden." In seiner Antwort auf die verschiedenen Toaste sagte der Jubilar Zmn Schlüsse: „Ich hoffe aber anch, daß der Freigeist in Königsberg, eine Erbschaft von Kant, weiter herrschen, daß das Verbältniß der verschiedenen Stände freundlich bleiben, nnd der Kastengeist in Königsberg nie sein Haupt erheben wird; ich hoffe, daß der Friede aller Religionsgemeinschaften. worin wir als Muster in unserem ganzen Vaterlands dienen können, auch in Zukunft nie getrübt werden wird." Wir bemerken schließlich noch, daß Herr Stadtrath Michelly auch während der Jahre 1888 bis 1898 Mitglied der Repräsentantenversammlung hiesiger Synagogengemeinde gewesen, und zwar von 1887 bis 1896 deren stellvertretender, von 1896 bis 1898 deren 1. Vorsitzender. Am Schluffe des Jahres 1898 legte Michelly dieses Amt wegen überhäufter ehrenamtlicher Beschäftigung nieder. — Stettin, 4. November. Der bekannte Pfarrer Krösell auS Kloxin. der als antisemitischer Wanderredner, besonders in Sachen des bekannten Konitzer Mordes, sowie als Veranstalter antisemitischer Versammlungen in der Provinz Pommern und darüber hinaus von sich reden gemacht hat. hatte sich am 1. d. M. vor der I. Strafkammer des kgl. Landgerichts als Berufungsinstanz in der bereits bekannten Hanssriedensbruchsaffäre zn verantworten. Zur näheren Orientirung sei der der Anklage zn Grunde liegende Tatbestand noch einmal kurz rekapitulirt: K. war am 30. Januar im Dorse Woltersdorf im Greifenhagener Kreise des Abends in das Haus eines ihm bekannten Herrn Sp. gekommen, nur dort Quartier für die Nacht zu finden. Er hatte bei dieser Gelegenheit, wie er angiebt, nm zu bestellen, wann er am andern Morgen geweckt zu sein wünschte, an die Stnbenthür des im Hause befindlichen Wirthschaftsfräuleins geklopft und war daraus in das Zimmer eingetreten. Obwohl das Fräulein bereits im Bette lag und dem Eindringling in nicht mißzuverstehender Weise die Thür wies, verließ der Herr Pastor doch nicht das Zimmer, sondern sott, nach Anssäge des Fräuleins, sogar noch näher auf das Bett zu-