Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 45 (8.11.1901)
- Date
- 1901-11-08
- Page
- Seite 532 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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ein Antrag eingelausen. an den von seinem Anne zurück» getretenen Staatsminister Dr. Nokk eine Adresse zu richten, die der Ausdruck des Dankes sein soll für die Förderung, die der frühere Staatsminister auch den israelitischen Kultnsangelegenheiten seit einer Reihe von Jahren hat zu Theil werden lasse»!. Die Petitivnskommission wurde mit der Festsetzung des Wortlautes der Adresse betraut und daraus die Sitzung geschlossen. Zweiter Sitzungstag. Präsident Hachenburg eröfsnete nach 9 Uhr die Sitzung. Als Vertreter des grobherzoglichen Oberrathes war Geheimer Oberregierungsrath Be che rer anwesend. Die Synode beschloß zunächst, die gestern beantragte Adresse an den Staatsminister a.D. Dr. Nokk in der von der Petitionskommission festgesetzten Fassung an den früheren Staatsminister abgehen zu lassen. Es erstattet hierauf für die Verfassungskommission Dr. Bielefeld-Karlsruhe Bericht über den Entwurf einer Verordnung, die Synodalordnnng für die israelitische Religionsgemeinschaft des Grobherzogthums Baden betreffend. Diese Verordnung bestimmt, daß die israelitische Gemeinde Pforzheim von dem achten Wahlbezirk getrennt und als besonderer Wahlbezirk mit einem Abgeordneten konstituirt werde. Der Berichterstatter stellte den Antrag, der Verordnung zuzustimmen. Der Antrag wurde nach Empfehlung durch Oberrath Hamburger angenommen. Weiter berichtete Dr. Bielefeld über einen Antrag, der sich auf das Ortskircheusteuergesetz vom 26. Juli 1888 bezog. Die Verfassnngskommission hat dem Anträge folgende Fassung gegeben: „Es wird beantragt, die Synode »volle den grobherzoglichen Oberrath ersuchen, die grobherzogliche Regierung auf die Mibstände aufmerksam zu machen, die den israelitischen Gemeinden aus der unveränderten Anwendung des Ortskirchensteuergesetzes entstehen, und an die Negierung das Ersuchen zu richten, diese Mibstände auf den» Wege der Gesetzgebung oder der Verordnung zu beseitigen." Oberrath Prof. Nosiu erklärte, daß der grobherzogliche Oberrath bereit sei, die Angelegenheit zu prüfen und in» Auge zu behalten, da nicht bestritten werden könne, daß thatsächlich Mibstände vorhanden seien. Dem Anträge wurde hieraus zugestimmt. Bezirksrabbiner N a w i t s ch-Offenbnrg berichtete sodann über de»» Antrag: „Den Bezirksrabbinen soll die Auflage gemacht werden, abwechselnd in den Landgemeinden Predigten zu halten." Der Berichterstatter führte aus, daß die Kultuskommission den Antrag geprüft, ihm aber in der vorliegenden Fassung nicht zugestimmt habe. Die Kommission sei vielmehr zu folgenden» Anträge gekommen: „Die Synode »volle den Oberrath ersuche»», Umfrage darüber halten zu lassen, in rvie weit bei de»» Landgemeinden das Bedürfniß der Abhaltung von Predigte»» durch die Bezirksrabbiuer vorhanden ist. Im Uebrigen wird der Antrag dem Oberrath zur geneigten Berücksichtigung empfohlen." Geheimer Rath Mayer: Der grobherzogliche Oberrath sei noch nicht in der Lage gewesen, zu den Anträgen Stellung zu nehme»», da sie erst spät eingebracht worden seien. Er könne aber trotzdem seiner Freude darüber Ausdruck geben, daß der Wunsch der öftere»» Bethätigung der Rabbiner laut geworden sei. Der Oberrath werde die gegebenen Anregungen eiuer wohlwollenden Prüfung unterziehen und sehe»», »vas gethan werden könne. Nach ei»»er kurzen Debatte, in der Dr. Pi n c us, Dr. Friedberg und der Berichterstatter das Wort ergriffen, wurde der erste Theil des Antrages der Kultuskommissiou, die Umfrage betreffend, abgelehnt, der zweite Theil des Antrages aber angenommen. Darnit »var dieser Gegenstand der Tagesordnung erledigt. Rechtsanwalt Spiegel erstattet daun Bericht über eine Verordnung, die kirchlichen Trauungen und Beerdigungen betreffend. Der Paragraph 1 dieser Verordnung bestimmte: Die kirchliche Trauung darf erst Vorgenommett werden, wenn urkundlich nachgewiesen ist, daß die Ehe von den» Standesbeamten geschlossen sei. Im Paragraph 2 wird verfügt, daß die Trauung nur von einen» Rabbiner vorgenommen werden kann. Der zweite Theil der Verordnung behandelt das Beerdigungswese»». Es wird hier in Paragraph 4 bestimmt: Beerdigungen dürfen »licht vor der Zeit geschehen, welche von dem Standesbeamten bei der von ihm zu ertheilenden Beerdigungserlaubniß bestimmt wird. Leichen von Personen, die aus der staatlich anerkauuteu israelitischen Religionsgemeinde ihres letzten innerhalb des Grobherzogthums befindlichen Wohnsitzes durch Austrittserkläruw, ausgeschiedeu sind, dürfe»» aus eine»»» israelitische»» Friedhofe des Groß Herzogthums »»icht bestattet werden. Bei der» Leichenfeierlichkeite»» sw solche Personen dürfen badische Rabbiner nicht »»»»twirken. Der Berichterstatter stellte am Schlüsse seiner erläuternden Am führungen den Antrag, der Verordnung, so wie sie vom Oberrath vo» gelegt »vorder» sei, zttzustiinmen. Geheimer Rath M a her: Die Vorlage bezwecke keine Neuregelung dekirchlichen Trauungs- und Beerdigungswesens, solider»» bringe nw einzelne Aendernngen bezüglich der bisher geltenden Bestimmunge» Er bitte. Beanstandungen, die gegen einzelne dieser Bestimmungen vielleicht vorhanden seien, zurückzustellen, bis »»»an sehe, rvie die Ve» ordnung wirke. Das Hans ersuche er daher, dem Anträge des Berichi erstatters zuzustimmen. Es entspann sich über die einzelnen Paragraphen der Verordn»»»»- eine längere Debatte, worauf die Vorlage mit eiuer kurzen Abänderung augenommen wurde. Namens der Budgetkommissiou wurde hieraus über deu Voran schlag berichtet, und zwar: über die Oberrathskasfe für die Jahre 196 bis 1904 mit 10300 M. iu Ausgabe uud Ei»»nahu»e; über das isra» litische Landesstist für die Jahre 1902 bis 1904 mit 7868 M. iu Aue gaben und Eiuuahmeu; über den israelitischen Neligiousschul-und Pe»> sionsfouds für die Jahre 1902 bis 1904 mit 1600 M. iu Ausgabe m» Einnahme; über die israelitische Centralkasse zur Verrechnung der Aue gaben und Einnahmen für allgemeine kirchliche Bedürfnisse für di Jahre 1902 bis 1904. Angefordert sind hier 47 450 M. Davon 9000 N für soziale Zwecke, insbesondere zur Gründung von Lehrlingsheime' und dergleichen. Der durch die Steuer zu deckende Betrag beläuft sim auf 45 750 M. Nach den von der Steuerbehörde ll'»r 1901 ausgestellte- Steuerregistern ergiebt sich eine Gesammtsummevon 901968 005 M.,welck iu die durch Steuer zn deckende Summe der allgemeine»» kirchlichen Bedürfnisse zn theiter» ist. Es sind aus den einfachen Steuerkapitalm und Steneranschlägen zu erhebe»»: 1. vor» den Kapitalrentensteue» kapitalien 0,5 Pf. von 100 M., 2. vor» den Grund-, Häuser-, Gefall und Gerverbestenerkapiialien 0,75 Pf. von 10 M. und 3. von deu Ein kommensauschlägen 10 Pf. von 100 M. Mit der Sumnre von 9000 M für soziale Zwecke soll die Erziehung der Lehrlinge und die Förderung des Handwerks uud der Lechuischeu Berufsarbeiten unterstützt werden Insbesondere ist die Gründung vor» Lehrlingsheimen ins Auge gefaßt uud zwar in der Weise, daß die hierzu erforderlichen Mittel zur Ve» füguug gestellt werden solle»». Der Antrag der Budgetkommission gin, dahin, den Voranschlag zu genehmigen. Oberrath Stockheim: An die mäßige Erhöhung des Steue» fubes sei der großherzogliche Oberrath erst nach genauer Prüfung herangetreten. Mau habe während der letzten Synode geglaubt, da sich vielleicht eine Herabsetzung des Steuersußes herbeisühren lasse. D»^ sei aber »»icht möglich gewesen, den»» die Ansprüche seien größere g» worden. Der Redner daukte der Budgetkonrmission für ihre wohl »vollende Prüfung des Voranschlags und bat, demselben zuzustimmel Abgeordneter Marx-Bruchsal: Er »vnndere sich, daß der groß herzogliche Oberrath einer Neugestaltung der Bezirkssynagogen nou nicht näher getreten sei. Eine neue Verordnung über die Bildung und de»» Wirkungskreis der Bezirkssynagogen erscheine geböte»», un er hoffe deshalb, daß der Oberrath der nächsten Synode eine die> bezügliche Vorlage rilachen werde. Geheimer Rath Mayer: Der großherzogliche Oberrath habe si mit dieser Frage schon beschäftigt, er halte aber auch hier eii Aenderuug der Gesetzgebung nur bei vorhandenem dringenden M dürfniß für geboten. Der Oberrath werde selbstverständlich der Sach näher treten, und es werde vielleicht möglich sei»», sich mit derselben ans der nächsten Synode zu befassen. Im Verlaufe der weiteren Debatte wurden bezüglich der Anstellung jüdischer Lehrer und Lehrerinnen verschiedene Wünsche vorgebracht und der Geuugthuung Ausdruck gegeben, daß der Voranschlag dieses Ma auch eine Anfordernug für soziale Zwecke aufwejse. I»» Bezug auf dies Position führte Abgeordneter Marx-Bruchsal ans, daß die jährliche Summe von 9000 Mark für soziale Zwecke nicht an die Handwerkervereine in Mannheim, Karlsruhe und Freiburg vertheilt, sondern das Geld ä-- einem Fonds gesammelt uud daun ein Lehrlingsheiu» errichtet werde Die drei Handrverkervereinigungen und der israelitische Landeswaise!» verein sollten dann beschließen, wann und wo das Lehrlingsheiu» erstelU