Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 44 (1.11.1901)
- Date
- 1901-11-01
- Page
- Seite 528 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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seiner Apologie des Christenthums die Gerechtigkeit gegenüber dem Judenthum außer Acht gelassen hat und namentlich die jüdische Literatur, die jüdische Wissenschaft und den im Judenthum enthaltenen Schatz an sittlichen Ideen nicht in genügender Weise berücksichtigt hat. Vielleicht wäre Herr Rabbiner Dr. Bäck in Oppeln der geeignete Mannnm auch dem in jenem Leitartikel ausgesprochenen weitergehenden Wunsche gerecht zu werden, nämlich ein gemeinverständliches, nicht theologisch und nicht polemisch, aber bei aller Schlichtheit und Einfachheit doch fesselnd und modern gehaltenes Buch zu schreiben: „Ueber das Wesen des Judenthums", in welchem der Geist des Judenthnms in seiner unvergänglichen Wahrheit und Schönheit, in seinem hohen sittlichen Gehalte, in seiner alles durchdringenden und alles umfassenden Liebe dargelegt und gezeigt und bewiesen wird, daß das Judenthum sich auf der Grundlage der Bibel auch mit dem Geiste der Neuzeit in Einklang zu setzen gewußt hat. Ein solches Buch wäre kein bloßes literarisches Ereignis;, es wäre eine „That" von weittragender, segensvollster Bedeutung. — Scherer, I. E.: Die Rechtsverhältnisse der Juden in den deutsch-österreichischen Ländern. Leipzig 1901, Duncker «k Humblot. Eines der eigenartigstell und interessantesten Kapitel der mittelalterlichen Nechtsgeschichte bildet das Judenrecht in Mittel- und West- Europa. Für das deutsche Rechtsgebiet sind die einschlägigen Quellen voll Otto Stobbe in seiner Schrift über die Juden in Deutschland im Mittelalter sowie in den Werken von Heinrich Brunner, Richard Schröder n. A. bereits wissenschaftlich behandelt worden. Eine quellenmäßig gearbeitete Geschichte des Judenrechtes in Oesterreich-Ungarn ist bislang nicht veröffentlicht worden. Diese fühlbare Lücke auszufüllen scheint das eben erschienene Werk des Prager Forschers berufen. Dr. I. E. Scherer behandelt in dem I. Bande seiner mit Unterstützung der „Gesellschaft zur Förderung deutscher Wissenschaft. Litteratur und Kunst in Böhmen" heransgegebenen „Beiträge zur Geschichte des Judenrechtes im Mittelalter" die Rechtsverhältnisse der Juden in den deutschösterreichischen Ländern und verspricht für den II. Band die Darstellung derselben Materie für die italienischen, slavischen und ungarischen Länder der Monarchie. Die bisher bekannten Quellen sind durchwegs einer Revision unterzogen, durch neues Material ergänzt und durch rechtsvergleichende Darstellungen, welche sich sowohl zeitlich wie auch territorial weit über die im Titel angegebenen Grellzen erstrecken, wissenschaftlich beleuchtet. Die geradezu überraschende Fülle des gesammelten Quellenstoffes ist ohne Voreingenommenheit, mit einer dem Interesse an dem Gegenstände entsprungenen Wärme behandelt. Der Gelehrte, der sich in die Leidensgeschichte der Juden vertieft — ihre dornenvollen Lebenswege Schritt für Schritt im Geiste mitmacht — wird unwillkürlich bei aller objektiven Zurückhaltung wenn nicht zum Apologeteil, so doch mindestens zum Fürsprecher des geschmähten und verfolgten Volkes. Der eigentlichen Behandlung des Gegenstandes geht eine übersichtliche Darstellung derjenigen Prinzipien voraus, welche für die Judengesetzgebung in Europa während des Mittelalters maßgebend waren. Aus dem zweifachen Gesichtspunkte der Verschiedenheit des Glaubens und der Nationalität ergab sich der Gegensatz zu den Andersgläubigen und Stammesfrenlden. Kirche und Staat wetteiferten in der Schaffung voll Satzungen, welche, so verschieden auch ihre Grundlagen waren, in ihrer jndenfeindlichen Tendenz sich stets vereinigten Die Kirche behandelt die jüdische Religion als tolerirte, sie läßt dem Leben, Eigenthum, Netigionsgebräuchen. Gotteshäusern und Friedhöfen Schutz angedeihen — nicht etwa aus Humanität, sondern weil sie die Juden als lebendige Zeugen des Christenthums zu erhalten bestrebt ist. Andererseits wird den Juden jede Beschränkung, welche mit dieser Erhaltungstendenz vereinbar ist, auferlegt. Die Parole ist: Schutz des Christenthums gegen jede Einwirkung des Judenthnms und seiner Lehren und Gebräuche. — Rosa Pomeranz: Im Lande der Noth. Breslau, Schlesische Verlagsanstalt von S. Schottlaender, 1901. Das Land der Noth. in das uns dieses ergreifende, aus einem liebe- und mitleidersüllten Herzell geflossene Werk führt, ist Galizien, und die Nothleidenden sind die dortigen Juden, deren Wesen und elendes Leben die Verfasserin treu, objektiv und zugleich mit warmer Beredsamkeit darstettt. Die in diesem Roman gegebenen hochinteressanten Knlturbilder werden nicht nur in unseren Kreisen, sondern auch bei Allen, welche Mitgefühl für Noth und Elend besitzen, einen tiefen Eindruck und den Wunsch Hervorrufen, daß bald ein Retter erstehen möge diesem Lande! Sprechfaul. Sehr geehrter Herr Redakteur! t!l8>er vorwöchentliche Artikel „Noch einmal der Sonntagsgottesdienst" (Z) rechtfertigt wohl einige Bemerkungell von meiner Seite, obwohl mein Gegner sich nicht genannt hat. Ich soll jede öffentliche Diskussion nach autoritativ gefällter Entscheidung über irgend eine Frage für unstatthaft erklären. In Wahrheit sagte ich nur, daß religiöse Gegenstände über die ein Streit entbrannt und zu einen; gewissen Wendepunkt gelangt ist. mindestens eine Art Schonzeit verlangen können, da Religion nun einmal von Autorität unzertrennlich ist. Eine nackte und bare Autoritütslosigkeit mag auf so manchen; Gebiete förderlich sein, aus dem der praktischen Religion ist sie geradezu verderblich. Allerdings, „Majoritäten der Gemeindevertretungen wechseln"; aber in dem Augenblicke, wo diese Majorität für den Sonntagsgottesdienst stimmte, würde sie sicher als allein maßgebender Ausdruck des Willens der Gemeinde proklamirt und höchste Nespektirung für sie gefordert werden. Das zeigt nur, wie gefährlich es ist, mit wichtigen religiösen Fragen Kraftproben anzustellen, und alles wie in einem politischenDebattirklub auf Mehrheitsbeschlüsse hiuauszuspielen. Ich hatte auch bei der in meinen; Sinne verlaufene!; Debatte in der Berliner Gemeindevertretung die Empfindung, daß der Sabbath, trotz aller Würde und Sachlichkeit der gehaltenen Reden vor ein höheres Forum gehöre. Besonders schmerzlich vermißte ich das gesprochene Wort der geistlichen Führer und Lehrer, das die Geister zu lenken berufen gewesen wäre. Nur; habe ich keine religionsgesetzliche Bestimmung gegen den Sonntag anführen können! Wie sollte aber der Talmud auch nur entfernt an einen feierlicherer; Gottesdienst am Sonntag haben denken können! Was brauche ich jedoch Talmud und Decisoren, wo doch meine ganze Ausführung aus die, heilige Schrift selbst gegründet ist! „Du sollst den Sabbath heiligen," heißt nach meiner Erklärung der; geschichtlich geheiligten Tag, das Bundeszeichen Israels, und nicht den Sonntag. Auch einen Beweis dafür, daß letzterer leicht dem Sabbath gefährlich werden kann, vermißt mein Gegner. Ich glaubte fest, daß ihn; ein naheliegendes Beispiel bekannt wäre, wo der Sonntagsgottesdienst ursprünglich als Ergänzung des Sabbaths geplant war; sehr bald aber siegte der Sonntag, und der Sabbath ging aus Mangel an Theilnahme ein. Die Faktoren, die damals hierzu beitrugen, würden auch heute bald am Werke sein. — Nun sott ich meinem Gegner aber unbedingten Glauben schenken, Wern; er die tteberzeugung ausspricht: „Der Sabbathgottesdienst wird und muß bestehen bleibell, in seiner ganzen Würde und alten Feierlichkeit." Gut! Ich thue es. Ja, ich halte die wiederholte Betonung dieser Ueberzeugung für ein außerordentlich wichtiges und positives Ergebnis; unserer ganzen Debatte! Damit einen wir uns ja sogar in dem Bemühen, daß alles vermieden werden soll, was irgend dem Sabbath Abbruch thun könnte. Allein — er gestatte schon, daß ich ihn ebenfalls weltfremd nenne, nämlich in der Welt der religiösen Erfahrung, wenn er an ein friedliches Nebeneinander der beiden Gottesdienste glaubt! Mag ihn persönlich der Wunsch noch so lebhaft beseelen, den Sabbath nicht zu schädigen, wie will er das durchsetzen? Kann er verhindern, daß den Tausenden und Abertausende;;, die seiner Ansicht nach zum Sonntagsgottesdieuste strömen werden, der soziale Ruhetag eben durch den Gottesdienst auch zun; religiösen Sabbath. der Sabbath aber zu Nichte werde? Wird die Bequemlichkeit und Anpassungssucht nicht auch Manche dem Sonntag zuführen, die bei guten; Willen (und zu diesem wollte ich aufrufen!) auch an; Sabbath erscheinen könnten? Und ist es wirklich kein religiöser Zwiespalt, wenn in einer Familie der Vater vielleicht zun: Sabbath-, die Söhne zum Sonntagsgottesdienste gehen, der doch schließlich auch ein sabbathlicher sein soll? Das sind die Kernfragen — Iiie Hlwäus, Ine saltu. Im Punkte der Vorfeier hat mein Gegner mich mißverstanden. Ich meinte, auch der Freitag-Abend könnte leicht schwinden, wenn die eigentliche Sabbathfeier erst am Sonntag folget; solle. — Ein großer Mißstand ist auch gegenwärtig vorhanden, das ist unleugbar. Soll er aber befriedigend und wahrhaftig geheilt werden, dann verlangen wir eine allgemeine, öffentliche, breite autoritative und pietätvolle Verhandlung und Diskussion, bis das Rechte gefunden ist. Das, meine ich, sind wir dem Sabbath schuldig! Essen, 28. Oktober. Hochachtungsvoll Rabbiner Dr. Samuel. Druck und Verlag von Rudolf Mosse in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion: Max Bauchwitz in Berlin.