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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1901-10-25 · Heft 43 (25.10.1901) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
65 (1901)
Issue
Heft 43 (25.10.1901)
Date
1901-10-25
Page
[Seite] (sequence 15)
Language
German
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65. Jahrgang. Nr- 43. Dev GemeLrrdebote. Kerlin, 25. Oktober 1901 Weitags zur „Arkgemeinen Zeitung -es JuLenthums". Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. — Berlin, 20. Oktober. Die heutige gut besuchte Nepräse n ta u te nv ersa »n mlun g hatte eine die Oeffentlichkeit nur wenig iuteressireude Tagesordnung zu erledigen. Der Vorsitzende Louis Lachs brachte zunächst ein Schreiben des Gerneindevorstandes zur Kenntniß. in welchern beantragt wird, die Zahl der Vorsteher der alten Synagoge in der bisherigen Stärke, acht Mitglieder, belassen und nicht den jüngst gefaßten Beschluß der Repräsentanten, diese Zahl analog den anderen Synagogen ans sieben Mitglieder zn reduziren, zur Ausführung bringen zu wollen. Der Alltrag, dessen Dringlichkeit gefordert und angenommen wurde, gelangte zur sosortigen Berathung. Debattelos trat in der Abstimmung die Versammlung dem Wunsche des Gerneindevorstandes bei. Die Erfüllung des ferneren Wunsches des Gerneindevorstandes, als achtes Mitglied Herrn Arthur Segall sofort zn wählen, scheiterte an dem Widerspruch des Herrn Oppenheim; die Vorlage wurde deshalb in die geheime Sitzung verlegt.— Die Wahl eines nennten Mitgliedes in den Ausschuß HI all Stelle des verstorbenen Herrn Leonhard Sachs wird seitens der Versammlung abgelehnt. Das wesentliche Motiv, das diesem Antrag des Herrn Loewenberg zn Grunde liegt, besteht darin, ein konservatives Mitglied wiederum in die gemischte Kommission zur Vorberathnng des Jugendgottesdienstes nach altem Ritus hineinzubringen. Der Alitragsteller brachte sich selbst hierzu in Vorschlag. — Für den Neudruck der Agende für den Jugendgottesdienst an den hohen Festtageil werden ohne Diskussion 90 Mark nachbewilligt. — Daran schließt sich die Fortsetzung der zweiten Lesung betreffend die Abänderung einiger Paragraphen des Statuts für das Reichenheimsche Waisenhaus. Es handelt sich hauptsächlich um den Paragraphen 12, in welchem bestimmt wird, daß der Vorsitzende des Kuratoriums in der Reget ein Abgeordneter des Gemeindevorstandes sein muß, während der Waisenhausvorstaud den stellvertretenden Vorsitzenden ans seiner Mitte wählen darf. Einige weitere Aenderungen, die sämmtlich gemäß den Beschlüssen der Kommission angenommen wurden, schließen sich au den Wortlaut des revidirteu Gemeindestatnts au. — Auch die zweite Lesllllg des Krankenhansstatuts wurde heute vom Paragraphell 14 ab fortgesetzt und in anderthalbstnudiger Diskussion zu Ende geführt. Zn dem genannten Paragraphen sind nicht weniger als sechs Abändernugsanträge und eine Resolution eingegangen, voll denen allerdings im Lause der Diskussion mehrere zn Gunsten eines Antrages Minden zurückgezogen wurden, welcher bestimmt, daß die unentgeltliche Aufnahme anderer Personen als bedürftiger jüdischer Kranken nur nach Maßgabe der vorhandenen Mittel oder bei Gefahr im Verzüge stattfinden kann. Alle Anforderungen, die betreffs der unentgeltlichen Aufnahme an das Krankenhaus gerichtet werden, sind, was zwei Redner in der Diskussion hervorhobeu, natürlich dem diskretionären Ermessen des Krankenhausvorstaudes anheimgestellt. Es konnte sich mithin nur um die Fassung des Artikels handeln. Die Resolution, welche voll den Herren Louis Sachs und Manheimer gestellt ist, ersucht den Gemeiudevorstand, eine Betriebskrankenkasse für sämmtliche Gemeindebeamte, deren Anzahl sich auf etwa 300 beläuft, zu beschaffen. Dieser Kasse Hütten zwangsweise alle Beamte beizutreten, deren Gehalt 2000 Mark nicht überschreitet, während die höher besoldeten Beamten natürlich freiwillig Mitglieder dieser Kasse werden können. Herr Louis Sachs motivirt diese Resolution und empfiehlt sie zur Annahme, um den Beamten ein Recht aus Ausnahme iu das Krankenhaus zu gewähren. Der Gemeindevorstand st.eht, wie der Kommissar Rechtsanwalt Lilienthal mittheilt, der Anregung sehr sympathisch gegenüber. Die Resolution wurde darauf einstimmig angenommen. Die übrigen Artikel des Statuts gaben zn längerer Diskussion keine Veranlassung. Das Statut ist damit glücklicherweise unter Dach und Fach gebracht und damit ein Gegenstand aus dem Bereich der Diskussion gezogen, der zn langjährigen unerfreulichen Kämpfen leider nur allzu oft Gelegenheit geboten hatte. — Ueber den Rechnungsabschluß des Krankenhauses referirte alsdann Professor Bagiusky. Er hebt die große Uebersichtlichkeit des Abschlusses hervor und theilt mit, daß der Verbrauch an Verbandmaterial, den er noch im vorigen Jahr zu moniren hatte, sehr zurückgegangen ist. nachdem die Ausgabe des Verbandzeugs einer Operationsschwester unterstellt worden ist. Die Krankenbewegung war keine übermäßige, die Mortalität habe erfreulicherweise '/z Prozent nicht überschritten. Ec bittet, iu den ferneren Abschlüssen in der Rubrik der Verpflegungstage der Kinder die Altersstufe der letzteren anzugeben und die Zahlen der Tage des Vorjahres hinznznsügen. Die Krankenhausverwaltung wurde mit einem Minderverbranch von 4680.74 M. dechargirt. — Auch der Verwaltung des Zweiten Waisenhauses, das einen Mehrverbrauch von 1711.66 M. aufznweisen hat, wurde Dechar e ertheilt. Der Verpflegungssatz Pro Kopf und Monat ist von 54.40 M. im Vorjahre auf 55.92 M. im Berichtsjahre gestiegen. — Damit schloß die öffentliche Sitzung, der eilte geheime folgte. In derselben stand die anderweitige Placirnng der Berichterstatter, für die wir bereits seit Jahren eingetreten sind, zur Berathung. Die Schwierigkeit der Lösung dieser Frage muß wohl unsererseits nicht gelingend gewürdigt worden sein, denn die Versammlung konnte sich nicht entschließen, die Vorlage sofort zu erledigen, sondern wählte zunächst eine Subkommission. Es ist nunmehr jedenfalls Aussicht vorhanden, daß diese Angelegenheit baldigst zum Abschluß gebracht werden wird, wie ja alle Vorlagen seit dem Eintritt der liberalen Mitglieder irr die Versammlung eine schnelle Erledigung erfahren habe. 22 Berlin, 20. Oktober. Der Prozeß gegen den Redakteur Böckler von der „Staatsbürger-Zeitung" wegen Beleidigung des Justizraths Cassel hat nunmehr sein Ende gesunden. Der Staatsanwalt beantragte gegen den Angeklagten ein Jahr Gesängniß. Das Urtheil lautete auf sechs Monate Gesängniß. Der Angeklagte hatte Herrn Justizrath Cassel Pflichtwidrigkeiten in Mündelsachen vorgeworfen. In dein Urtheil heißt es: Der Angeklagte hat das Material zu seinem gegen den Justizrath Cassel gerichteten Artikel nicht nur ans den Mittheilnngen des Zeugen Olbrig, sondern auch aus den Handakten des Rechtsanwalts Ulrich entnommen. Wenn der Angeklagte die Bemerkung der „Berliner Zeitung", daß der vergiftete Pfeil aus dem Köcher des Rechtsanwalts Ulrich stamme, für unwahr erklärte, so sei diese Behauptung unwahr, obwohl angenommen worden sei, daß Ulrich persönlich nichts mit der Sache zu thnu gehabt habe. Die iu dem Artikel aufgestellten Behauptungen seien vollständig unwahr. Rechtsanwalt Cassel habe sich als ein durchaus getreuer Pfleger und Vormund erwiesen. Der Schutz des 8 193 stehe dem Angeklagten nicht Zur Seite. Der Eingang des Artikels lasse den Zweck erkennen. Es kam dem Verfasser nicht darauf an, irgend ein Recht zn verfechten, sondern er wollte nur den politischen Gegner treffen. Bei der Strafbemessung sei zu berücksichtigen, daß sich die Angriffe gegen einen Mann richteten, der sich nicht nur bei seinen Berufsgenossen, sondern auch im Allgemeinen besonderer Achtung erfreue. Die Strafe köune daher nicht gelinde ausfallen. 8. Berlin, 18. Oktober. Wegen Aufreizung verschiedener Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten sollte gegen den bekannten Antisemiten Grafen P ückler-Kl ein-Tschirn e und den Redakteur der „Staatsbürger-Zeitung" Böckler vor der II. Strafkammer des Landgerichts I ^Vorsitzender Landgerichtsdirektor Köller) verhandelt werden. Jnkriminirt waren zwei Reden, die Graf Pückler vor längerer Zeit in zwei antisemitischen Versammlungen in den „Concordia-Sälen" gehalten, und die Berichte, welche die „Staatsbürger-Zeitung" über die Versammlungen gebracht hat. Beim Aufruf der Sache war nur der Angeklagte Böckler zur Stelle, ferner eine Reihe von Zeugen. Graf Pückler aber war nicht erschienen, es lag auch kein Entschuldigungsschreiben vor. Der Vorsitzende stellte fest, daß Gras Walter Pückler seiner Zeit beantragt hatte, ihn vom Erscheinen zu entbinden; darauf sei ihm rnitgetheilt worden, daß dies nicht angängig sei. —

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