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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1901-10-25 · Heft 43 (25.10.1901) · p. Seite 510

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
65 (1901)
Issue
Heft 43 (25.10.1901)
Date
1901-10-25
Page
Seite 510 (sequence 8)
Language
German
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510 hatte, ia den „bald darauf erschienenen Mittheilungen des liberalen Vereins" die Frage aufs Neue erörtert wurde. Herr Dr. Samuel hätte bestiuunt erwartet, daß nunmehr der Kampf ruhe. Also, weil die in Betracht kommenden Körperschaften den Sonntagsgottesdienst abgelehnt haben, sind die Anhänger desselben verpflichtet, zu schweige». Was würde Herr Dr. Samuel dazu sagen, wenn man denselben Grundsatz auf andere Gebiete übertrüge, beispielsweise auf das Schulwesen! Der Staat und seine fachmännischen Gutachter sowie die gesetzgebenden Körperschaften, Abgeordneten- und Herrenhaus, lehnen bekanntlich die Simultanschule ab; jeder Antrag auf ihre Einführung wäre aussichtslos. Trotzdem sind weite Volkskreise, und nicht gerade die schlechtesten, begeisterte Anhänger dieser Schule und kämpfen für dieselbe in Wort und Schrift. Nach der Theorie des Herrn Dr. Samuel hätten sie die Pflicht, fein den Mund zu halten, damit sie nicht das „Befremden" irgend eines Herrn erregen, da doch die maßgebenden Körperschaften durch ihre Stellungnahme gegen die Simultanschule die Frage vorläufig entschieden Hütten. Majoritäten der Gemeindevertretungen wechseln, und Gutachten sind keine Gesetze, sondern nur Meinungsäußerungen, die keine bindende Kraft besitzen. Wenn letztere ihnen wirklich eignete, dann wäre es ja einfacher, alle Berathnngen über Knltusfragen ans den Versammlungen der Gemeindevertretungen zu bannen und jede Aenderung im Kultus durch Gutachten dekretiren zu lassen Aber so weit kommt es Gottlob nicht, und wir sind gewiß: die Frage des Sonntagsgottesdienstes wird, weil sie in den wirthschaftlichen Verhältnissen unserer Zeit begründet ist, nicht eher von der Tagesordnung schwinden, als bis sie eine befriedigende Lösung gefunden, oder aber die wirthschaftlichen Verhältnisse sich zu Gunsten des Sabbaths verschoben haben, doch wird letzteres wohl nie eintreten. Zum Kernpunkt der Frage übergehend, bemerken wir, daß in jenem Artikel der „Mittheiluugeu" ausdrücklich und mit aller Schärfe betont war: „DerSabbathgottesdienst wird und muß bestehen bleiben in feiner ganzen Würde und in seiner alten Feierlichkeit." Nicht eine Beseitigung der Sabbathfeier soll durch den Svnntagsgottesdienst erstrebt werden, sondern nur seine Ergänzung. „Nicht Gewissenszwang wollen wir au Denen üben, die den Sabbath als ihren Ruhetag feiern können, und die an ihm das Gotteshaus besuchen wollen, sondern Al len wollen wir in gleicher Weise Gelegenheit bieten, ihrem Gotte zu dienen." Herr Dr. Samuel weist in seinem Aufsatze auch ans diese Ausführungen referirend hin. Das hindert ihn aber nicht, in feinen weiteren Erörterungen es so darznstellen, als ob wir thatsächlich durch einen Sonntagsgottesdienst die Sabbathfeier verdrängen wollen. Ja, in dem zweiten Artikel spricht er es geradezu aus, daß der Sonntagsgottesdienst, den wir, wohlgemerkt, nur als eine Ergänzung der Sabbathfeier gewünscht hatten, „eine Sektenspaltung innerhalb der Gemeinde vorbereite", und daß die gesammte deutsche Judenheit erst „über die Verlegung des bisher heiligsten Tages gehört werden müßte." Einige Sätze weiter heißt es dann: „Die Geschichte des Sabbaths warnt vor Verlegung ans den Sonntag." Wir meinen, Herr Dr. Samuel hätte die Pflicht gehabt, unserer Versicherung über den von uns beabsichtigten Zweck des Sonntagsgottesdienstes Glauben zu schenke» oder aber die llnrichtigkeit unserer Darlegungen zu beweisen. Er beschränkt sich nur darauf, das Gesetz vom unlauteren Wettbewerb anzuziehen und den Sonntagsgottesdienst mit den „für Schädlinge erkannten Pflanzen" zu vergleichen, die inan nicht „neben edlen wuchern läßt". „Den Sonntag neben den Sabbath stellen (von einer gleichberechtigten Nebeneinanderstellung war aber unsererseits gar nicht die Rede) heißt nicht nur diese»! einen Theil feiner Kraft entziehen, es heißt, ihm den Todesstoß versetzen." Jedermann erwartet, daß das begründet wird. Herr Dr. Samuel hält die Begründung für überflüssig; der Satz ist ihm also ein Axiom, das keines Beweises bedarf. Das Einzige, was man vielleicht als den Versuch eines Beweises gelten lassen könnte, ist die in Herrn Dr. S. lebend, und von ihm ausgesprochene Befürchtung, daß der Sonn tagsgottesdienst die Sabbathfeier verdrängen könnte. Bloß, Befürchtungen aber sowie persönliche Ueberzeugungen überhaupt sind etwas so Subjektives, daß sie, solange sie nicht durch ob jektive Thatsachen gestützt werden, jeder Beweiskraft entbehre» Zudem legt Herr Dr. S. selbst das Unberechtigte dieser subjektiven Befürchtung treffend dar, indem er sagt: „Daß die aüerding kleine Zahl der regelmäßig am Sabbath im Gotteshaus, erscheinende» Beter, die „aus innerem Bedürfniß" kommen immer inehr schwinde, ist eine leere Behauptung." Sehr richtig Wie kann dann aber der Sabbath je aufhörcn? Auch gegen die religionsgesetzliche Zulässigkeit des Sonn tagsgottesdienstes in der von uns vorgeschlagenen Form weis er nichts anzusühren. Es ist von Wichtigkeit und verdient hier sestgestellt zu werden, daß Herr Dr. Samuel nicht eine einzig, religiousgesetzliche Vorschrift als Waffe gegen unsere Bestrebungen verwenden kann, und wir bedauern mit ihm, daß das Gul achten des Berliner Rabbinats „fast unter Ausschluß de, Oeffentlichkeit abgegeben und im Aktenstaub begraben" iß Denn sonst würde die Welt wahrscheinlich erfahren, daß auei dort die entscheidenden Gründe gegen den Sonntagsgottesdiem nicht in religionsgesetzlichen Bedenken liegen, sondern in den subjektiven Befürchtungen der Gutachter in Betreff der küns tigen Gestaltung des Judenthums. Mit anderen Worten: c: giebt überhaupt keine religiöse Vorschrift, die di, Veranstaltung eines Sonntagsgottesdienstes in der von uns gedachten Form verbietet. Auch de, Samuelsche Satz: „Es ist eine Selbsttäuschung, wenn man de: Sonntag nur als den staatlich-sozialen Ruhetag a» spricht und vergessen machen möchte, daß er auch der christ liche Sabbath ist," vermag uns incht von der Ungesetzlich keit, oder sagen wir von dem unjüdischen Charakter des Sonn tagsgottesdienstes zu überzeugen. Denn thatsächlich feiern w i den Sonntag doch nur als sozialen Ruhetag, an dem de, Staat uns als seinen Bürgern zu feiern gebietet; da Sonntag nebenbei anch noch christlicher Ruhetag ist, kam uns so wenig berühren wie all' die Tansende, die ihn feiern obwohl sie aus der Kirche längst ansgetreten sind. So vermag also Herr Dr. Samuel stichhaltige Gründ gegen den Sonntagsgvttesdieust nicht geltend zu machen. In Gegentheil: gerade die von ihm aufgestellte Behauptung, „da : der Sabbath noch immer tief in der Seele des Juden wurzele, spricht unseres Erachtens für die Einrichtung von Sonntags andachten neben der Sabbathfeier. Ist nämlich di Samuelsche Behauptung richtig — und wir sind davon durch aus überzeugt —, dann ist auch die Befürchtung unbegründet daß der Sabbath je verdrängt werden könnte. Denn was tie? in der Seele einer ganzen Gemeinschaft wurzelt, das kann ihr

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