Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 43 (25.10.1901)
- Date
- 1901-10-25
- Page
- Seite 506 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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506 Das gesammelte Material, welches hoffentlich ans allen Gegenden unseres Vaterlandes reichhaltig einlaufen wird, soll gesichtet werden, um eventuell schon bei den nächsten Jnstizetatsberathungen in den Einzellandtagen herangezogen zu werden. So kann eine derartige Enquete, wenn sie weiter keine Früchte zeitigt, mindestens dazu dienen, das Gewissen mancher Kreise zu schärfen und die öffentliche Meinung in Bewegung znsetzen. Jeder einzelne Fall aber, wo eine Verletzung der Rechtsgleichheit in die Oeffentlichkeit gezogen wird, hat, gleichviel ob Abhilfe erfolgt oder nicht, eine nicht zu verkennende ethische Bedeutung. „Pua res nZitnr!" muß sich alsdann jeder einsichtsvolle Staatsbürger sagen. Es ist die edelste Form und der ethischste Ausdruck des Kampfes ums Recht, den wir Juden vor Allem zu führen haben und den wir ja auch schon seit so langer Zeit fast unaufhörlich zu führen genöthigt sind. Demgemäß handelt es sich auch hier nicht um das gefährdete Recht eines Einzelnen oder eines gewissen Prozentsatzes jüdischer Bürger, sondern um die Anfrechterhaltung des Grundsatzes: Recht muß Recht bleiben — .jnstitm sniiänmeuilrm regaornm! Die Woche. Berlin, 23. Oktober. s ist sehr begreiflich, daß die antisemitischen und auch konservative Blätter all dem jetzt bekannt gewordenen Gutachten des Danziger Medizinalkollegiums über die Ermordung des Ernst Winter in Könitz Hernmnörgeln, in dem unverkennbaren Bestreben, die Vermuthung des Ritualmvrdes zu retten. Nur die „Kreuzztg." gesteht zu, daß man auf Grund dieses Gutachtens zu einer anderen Auffassung jener Mordaffäre kommen kann. Sie schreibt : „Vorläufig stehen sich über die Todesursache immer noch zwei Meinungen gegenüber, und man wird, bevor man sich für die ein? oder die andere ansspricht, die Entscheidung der obersten Medizinalbehörde. der wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen, abwarten müssen. Nichtsdestoweniger wird man die Möglichkeit zngeben müssen, das; das Gutachten des Danziger Medizinalkolleginms. wenn sein Inhalt von der „Ostdeutschen Zeitung" richtig wiedergegeben ist. eine erhebliche Wendung in der Art der Beurt Heilung des Könitzer Mordes herb ei führen wird. Ans diesem Grunde stimmen wir der „Voss. Ztg." vorbehaltlos zu. wenn sie ihrem Bedauern Ausdruck giebt. daß die Mitwirkung der höheren Medizinalbehörden nicht schon früher in Anspruch genommen worden ist. E§ war doch wirklich durch nichts gerechtfertigt, daß man mehr als 1'/2 Jahre hat warten müssen, bis von der Aenßerung einer dieser Behörden etwas verlautet hat." Im Anschluß an diese Kritik ergänzen wir unsere vorwöchentlichen Mittheilungen durch die nachstehenden Ausführungen, die die „Ostdeutsche Tagesztg." in Könitz in einer Sonderausgabe machte: „Der Rechtsanwalt Hahn-Chcnlottenburg hatte bei der Konitzer Staatsanwaltschaft gegen den Fleischermeister Adolf Lewh in Könitz und dessen Sohn Moritz Strafantrag gestellt wegen Ermordung des Gymnasiasten Ernst Winter und wegen Beihilfe zu diesem Verbrechen. Der Erste Staatsanwalt Schweigger in Könitz hat das Verfahren gegen beide Beschuldigte eingestellt und Herrn Hahn hiervon in einer an den Antragsteller gerichteten abweisenden Verfügung in Kenntniß gesetzt. Eine Abschrift der abweisenden Verfügung liegt uns vor. Wir werden sie all einem der nächsten Tage unseren Lesern wörtlich zur Kenntnis; bringen. Das Ergebnis; der stattgehabten Ermittelungen, das am Schlüsse der abweisenden Verfügung in vier Punkten ans Grund des Gutachtens des Medizmalkollegiums in Danzig kurz zusammengefaßt wird, sei bereits heute besonders hervorgehoben : 1. Ernst Winter ist den Erstickn ngstodg est orben. Diese Feststellung des Danziger Medizinalollegiums steht in UeLereinstimllumg mit dem Gutachten, das der Vernier Gerichtsphysikns Dr. Puppe im Jsraelskiprozeß abgab und nn Widerspruch mit dem Gutachten der hiesigen Aerzte Medizinalrath Müller, Dr. Arthur Mütter. Dr. Bleske, zum Theil auch mit denen des Dr. Stürmer und Dr. Mittenzweig-Verlin. 2. Der Halsschnitt ist kein Sch acht schnitt, sondern nach dem Tode beigebracht in derselben Weise wie die übrigen am Körper befindlichen Schnitte zum Zwecke der Veiseiteschasfung der Leiche. 3. Winter hat sich in Ausübung des Geschlechtsaktes befall den, festgestellt vom Medizinalkollegünn und als richtig anerkannt ans Grund des Gutachtens des Gerichtschemikers Dr. Bischofs-Berlin, der die sichtbaren Nachweise dafür an den Kleidern gefunden hat. 4. Die auf Nock und Weste des Ernst Winter Vorgefundenen Blutflecke sind nach dessen Tode mittelst geronnenen Blutes herangewischt. Die Begründung dieser wichtigen Feststellungen wird in einer demnächst erscheinenden Broschüre weiteren Kreisen zugänglich gemacht werden." 4 Der sogenannte Toleranzan trag desCentrnms wird den Reichstag vermuthlich sehr bald beschäftigen. Bekanntlich hat das Centrum, weil es die Erledigung des Antrages noch in dein vergangenen Tagesabschnitte wünschte, auf die Beratung des zweiten Theiles des Antrages in der Kommission verzichtet, so daß das Plenum des Reichstages sich nur mit dem ersten Theil befassen wird. Aber auch dieser enthält verschiedene Bestimmungen, die für uns sehr wichtig sind. Die Bestimmungen dieses ersten Theils wurden in der Kommission mit sehr erheblicher Mehrheit angenommen und dürften auch im Reichstage selbst Annahme finden. Es fragt sich nur, ob angesichts der veränderten Sachlage das Centrum nun den zweiten Theil wieder aufnehmeu oder sich vorerst überhaupt bei dem ersten Theile beruhigen werde. Sollte das erstere der Fall sein, so würde selbstverständlich der Antrag wieder einer Kommission überwiesen werden müssen. Bei der Geschäftslage des Reichstages dürfte es dann ziemlich schwierig sein, den Antrag in der bevorstehenden Tagung zu erledigen. Es ist sonach wahrscheinlich, das; das Centrum sich mit dem begnügen werde, was die Kommission bpschlossen und dem Plenum zur Annahme empfohlen hat. Unter dem Titel „Das jüdische Weltproletariat" veröffentlicht die Oktobernnnuner der „Revue Blanche" einen Artikel von Henry Dagan, der mit der Legende anfräumt, als schwämmen die Juden im Ueberfluß, als bestände unter ihnen die den Christel; abgehende Solidarität, als verabscheuten sie Handwerk und Ackerbau. An der Hand von statistischen Berichten ans Rumänien, Rußland, Persien, Marokko, Algerien, New-?)ork, London und Paris wird die große Noth unter den Juden, die zu Vg ungefähr arm sind, geschildert; die Noth wäre undenkbar, wenn jene Solidarität wirklich vorhanden wäre. In Paris — was uns zunächst interessirt — giebt es wenigstens 50 000 Juden, darunter mindestens 20 000 Proletarier, Arbeiter und Handwerker, nur eine Handvoll davon beschäftigt sich mit Börsengeschäften. Großes Verdienst haben die jüdischen Handwerker sich um das Pariser Pappengeschüft erworben; früher bezog Paris seinen Bedarf aus Deutschland; jetzt versorgt es seine Radfahrer und „Auter" selbst. Im Uebrigen ist der jüdische Arbeiter, zumal in London, mehr als der christliche das Opfer des Schwitzsystems. Wir erhalten von: 6omä ok Ouui'ist'rnis tor tim reliet' ot' tbe ^6 wisst?oor in London die folgende Warnung mit der Bitte um Veröffentlichung: