Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1901-10-25 · Heft 43 (25.10.1901) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
65 (1901)
Issue
Heft 43 (25.10.1901)
Date
1901-10-25
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3228419-3228463--58033-3294456
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

65. Jahrgang. Nr. 43. Allgemeine Berlin, 25. Oktober 1901 eitung des Audenchums. Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen Vierteljahr!.3 M. Nedacteur: Gustav Karpeles. Begründet von Rabbiner Dr Ludwig Philippson-Sonn. Verlags-Expedition: Berlin, Jerusalemerstr. 48/49. I Alle Zusendungen für Redaktion und I Expedition sind an die Adresse: Verlag der 8 „Zlllgem. Zeitung des Judenthums", Berlin > 8VV., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. I Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. Leitartikel: Jüdische Schöffen und Geschworene. — Die Boche. — Brief aus Köln. Von Hermann Moses. — Brief aus Oestereich. — Noch einmal der Sonntagsgottesdienst. — Ein Manko in dem Lehrplan der jüdischen Schule. Bon Lehrer A. Neu ha ns in Guxhagen. II. — Feuilleton: Die zweite Mirjam. Von S. Lublinski. I. — Literarische Mttheilnngen. Der Gemeindebote. Korrespondenten und Nachrichten: Berlin, 'iönigsberg. Dirschan, Gleiwitz, Münster, Mülheim a. d. R., Wien. — Von Nah und Fern. Indische Schöffen und Geschworene. Berlin, 21. Oktober. nrch die in der letzten Session des preußischen Abgeordnetenhauses eingebrachte Interpellation Peltasohn, betreffend die Beförderung jüdischer Rechtsanwälte zu Notaren, ist. in dankenswerther Weise die Stellung unserer Glaubensgenossen zur gegenwärtigen Jnstizorganisation in Nreußen geklärt worden. Allerdings hat es auch in unserem .'ager nicht an Stimmen gefehlt, die die Aufrollung der Frage nicht für opportun hielten. Wer auf dein Standpunkte steht, Daß Klarheit in jedem Falle dem Schwanken und der Ungewißheit vorzuziehen ist, wird dem Interpellanten, königlichen Vandgerichtsrath Peltasohn in Bromberg, nur dankbar für die herbeigeführte Aufklärung sein, mag letztere an und für sich mich noch so wenig befriedigend sich erweisen. Aber „lieber an Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende." Deshalb ist die indirekt durch die Interpellation in Aktion «etretene, in der „Allgemeinen Zeitung des Jndenthums" bereits besprochene Verfügung, wonach jüdische Landgerichtsmthe keine Aussicht auf Beförderung im Justizdienst haben, lese Stellung vielmehr das Ende ihrer Laufbahn bedeutet, von dem vorerwähnten Gesichtspunkte aus nur mit Freuden ii begrüßen. Sind doch ohnedies bisher noch nie jüdische Juristen zu der Stellung eines Landgerichtsdirektors oder gar m den höheren Stufen eines Senatspräsidenten, Kammeraerichtsraths u. s. w. emporgestiegen. Wenn jetzt offiziell der Grundsatz ausgesprochen wird, daß ein Jude keinen Vorsitz in iner Strafkammer oder Geschworenensitzung führen dürfe, so lommt dadurch — abgesehen von den vereinzelten Fällen, wo indische Landgerichtsräthe mit dem Vorsitz der in Rede stehenden Strafgerichte betraut wurden — de facto kein neues, wildern ein längst in praxi bestehendes Verwaltungsverfahren zur Geltung. Man kann und muß die Thatsache an und für sich bedauern, aber man weiß wenigstens, woran man ist. Das Gleiche möchten wir bezüglich der Frage wünsche», Die im Folgenden angeschnitten werden soll: Jüdische Schössen und Geschworene werden in einzelnen Landestheilen und Provinzen, ja, man kann sogar sagen, in jedem Landgerichtsbezirk, verschieden herangezogen; die Praxis des einen Bezirks unterscheidet sich hierin sehr wesentlich von der des anderen. Die selbstverständliche Praxis wäre die, daß die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu dem Amte eines Schöffen bezw. Geschworenen quälifizirten jüdischen Staatsbürger unterschiedslos herangezogen würden. Statt dessen ist dies in einer ganzen Reihe von Bezirken überhaupt nicht der Fall. Andere, die früher jüdische Schöffen oder Geschworene zur Verwendung brachten, haben neuerdings davon Abstand genommen. Von Jahr zu Jahr mehrt sich diese Erscheinung. Selbst in Gegenden mit starker jüdischer Bevölkerung werden jüdische Schöffen und Geschworene allmälig ausgemerzt. Diese Thatsache kann nicht gerade als erfreulich bezeichnet werden. Wenngleich das Ehrenamt eines Schöffen und namentlich eines Geschworenen große Opfer an Zeit und Geld auferlegt, müssen unsere Glaubensgenossen doch ans ihrem Recht bestehen, um so mehr, als ihnen ja in diesem Falle materielles Streben nicht nachgesagt werden kann. Nur hier und da ist in diesem Blatte aus irgend einer sächsischen oder Pommerschen Stadt die Freudenbotschaft zu lesen, daß „nach langer Frist" wieder einmal ein jüdischer Geschworener ausgeloost worden sei. Nicht einmal der Einwand, daß jüdische Geschworene sich oft mit dem jüdischen Angeklagten solidarisch fühlen, kann von antisemitischer Seite ins Feld geführt werden. Selbst wenn er an und für sich zuträfe, kommt er insofern nicht in Betracht, weil jüdische Geschworene, falls ein Glaubensgenosse auf der Anklagebank sitzt, insolge der Ablehnung seitens des Staatsanwalts wohl ansnahmslvs nie in die Lage kommen, über jüdische Angeklagte zu Gericht zu sitzen. Der einzige Punkt, auf den es hier ankommt, ist lediglich der Rechtsstandpunkt, und dieser müßte doch in der Justizverwaltung in erster Reihe gewahrt werden. Ziehen wir aus dem Gesagten die Konsequenzen, so gipfeln diese in der Nothwendigkeit, der Angelegenheit einmal näher zu treten. Es wäre vor allem Sache des „Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens", eine diesbezügliche Enquete zu veranstalten und von seinen Vertrauensmännern etwa die Beantwortung folgender Fragen zu verlangen: 1. Werden Juden in der betreffenden Gegend zu deu genannten Ehrenämtern herangezogen? 2. Hat sich die Praxis in dieser Hinsicht in jüngster Zeit zu Gunsten oder Ungunsten unserer Glaubensgenossen geändert, bezw. ist letztere seit mehreren Decennien unverändert geblieben?

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.