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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1901-10-18 · Heft 42 (18.10.1901) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
65 (1901)
Issue
Heft 42 (18.10.1901)
Date
1901-10-18
Page
[Seite] (sequence 15)
Language
German
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65. Jahrgang. Ar. 42. Lerün. 18. Oktober 1901 'Beitage zur „Mtgemeinen Zeitung des Zu-enLHums". Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. 8. Berlin, 9. Oktober. Der heutigen zahlreich besuchten Abendsitzung der Repräsentanten lag als wichtigste Vorlage die Auslassung der Repräsentanten-Stellvertreter vor, die ausschließlich auch den Grund zur Anberaumung der heutigen Versammlung abgegeben hat. Der Vorsitzende Louis Sachs verlas zu dieser Vorlage die Entscheidung des Polizeipräsidiums, die wir unseren Lesern bereits in der vorigen Nummer mittheilen konnten, die jedoch bezüglich des Datums der ersten Auslassung, welche am 28. April stattgefunden hat, berichtigt werden muß. Der Vorsitzende stellte der Versammlung anheim, sich bei der sinngemäß dem Gemeindestatut nicht widersprechenden Entscheidung der Aufsichtsbehörde zu beruhigen, weil die Zeit sehr dränge. Herr Willibald Loeweuthal widersprach der Auffassung des Polizeipräsidiums, da alsdann nicht die statutengemäße Anzahl von Nepräsentanten-Stellvertretern vorhanden sein würde, und Justizrath Dr. Simon gab einen Protest gegen die Auslassung zu Protokoll. In der durch Stimmzettel vorgenommenen Ausloosung wurden die Herren Beilas Levy, Willibald Loeweuthal, Justizrath Dr. Simon, Julius Bodenstein und Sanitätsrath Dr. Jastrowitz gezogen. Diese fünf Mitglieder, drei Liberale und zwei Konservative, bleiben also nur noch bis zum 1. Januar 1902 im Amte, während das Mandat der übrigen fünf Stellvertreter, der Herren A d o lp h Mayer. Isidor Sachs, Berth old Israel, Professor Dr. Landau und Oskar Berlin bis zum 1. Januar 1905 währt. Herr- Adolph Mayer ist bereits definitiv als Repräsentant einberufen, so daß also noch drei von den Stellvertretern in die Versammlung am 1. Januar 1902 einrücken müssen, um den Platz auszusüllen, welchen die vier bisher einberufenen Stellvertreter iunegehabt haben. Fünf Stellvertreter müssen am 28. November noch neu gewählt werden. — An Stelle des verstorbenen Mitgliedes Leonhard Sachs wurden alsdann abgeordnet in den Vorstand der Synagoge Kaiserstraße Herr L oew e nberg. in den Talmud-Thora-Vorstand Syndikus Dr. Minden, in das Kuratorium des zweiten Waisenhauses Herr Adolph Mayer, in die Subventionskommission Geheimrath Blumenthal, in die Kommission für die festgottesdienstlichen Veranstaltungen Herr Willibald Loeweuthal. Für die letzte Kommission war vom Ausschuß Herr Oppenheim vorgeschlagen worden, der jedoch auf dieses Amt verzichtete, da die Anwesenheit dieses Kommissionsmitgliedes in Berlin mindestens vier Wochen vor Beginn der hohen Festtage dringend erforderlich ist. — Punkt 4 der Tagesordnung, betreffend die Wahl von Vorstehern für die alte Synagoge, wird in die geheime Sitzung verlegt. — Die Zahl der Vorsteher der Synagoge Kaiserstraße wird, nachdem sie vor längerer Zeit auf neun erhöht worden war, gemäß dem Ausschußautrage wieder aus sieben reduzirt. Der Vorstand der Synagoge wird demnach aus einem Aeltesten. einem Repräsentanten und fünf Gemeindemitgliedern bestehen. — Die Zuwendung der Frau Agnes Seligsohn geb. Caspersohu zur Unterstützung armer Kranker in Höhe von 4000 Mark wird debattelos genehmigt, ebenso die nachträgliche Ausgabe von 495 Mark für Reparaturarbeiten an der Mädchenschule. — Interesse verdient noch die Vorlage betreffend das Trinken aus dem Kid dusch becher. In einem eingehend begründeten Gutachten haben die Aerzte Professor Bagin sky und Sanitätsrath Lazarus den Brauch, mehrere Kinder aus demselben Becher trinken zu lassen, in hygienischer Beziehung für unstatthaft erklärt und die Beseitigung dieses Brauches beantragt. Das Rabbinat, von dem der Gemeindevorstand ein Gutachten eingefordert hat, bezeichnet den Brauch als einen schönen, erklärt aber gleichzeitig, daß er keine religionsgesetzliche Vorschrift ist. Der Gemeindevorstand hat auf Grund dieser beiden Gutachten bestimmt, in Zukunft nur ein Kind ans dem Kidduschbecher trinken Zu lassen, und der Ausschuß ist einstimmig diesem Beschlüsse beigetreteu. In der heutigen Berathung erklärte Herr Löwenberg, daß er sich zwar bei dem Beschlüsse bescheiden müsse und wolle, umsomehr, als der Antrag von einem konservativen Mitglieds ausgegangen sei, aber er würde gegen die Vorlage stimmen, weil nach seinem Wissen noch niemals ein Kind nach dem Trinken aus dem Becher krank geworden sei. Professor Bag in sky betonte in treffender Weise, daß sein Konservatismus aushöre, wenn der Arzt in ihm erwache. Wenn es auch schwer sei. einen Einzelfall anzuführen, so liege doch in dem Brauche eine große Gefahr, die vielleicht nur dadurch etwas herabgemindert würde, daß der Wein saure, antibakteriell wirkende Substanzen enthalte. Der Antragsteller erklärt sich mit dem Beschlüsse, nur ein Kind aus dem Becher trinken zu lassen, einverstanden, setzt jedoch voraus, daß das Gefäß nach jedesmaliger Benutzung gründlichst gesäubert wird. Er nimmt ferner an, daß auch der Kiddusch machende Vorbeter nicht aus dem Becher trinkt, so daß also das Gefäß nur von einem Einzigen benutzt wird. Die Vorlage wird darauf mit großer Majorität angenommen. — Das Statut des Reiche nhei msche n Waisenhauses, welches noch unter dem alten Gemeindestatut ergangen ist. hat einige Aenderungen erfahren müssen. Das Kuratorium hat auch die Anregung gegeben, den Ehrenmüttern. Luderen Händen die Ueberwachung derAnstalt meist liege, und die sich willig ihren! Amte unterzögen. Stimmrecht zu verleihen. Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß in Behindernngssälleu des Vorsitzenden des Kuratoriums, welcher ein Deputirter des Gemeindevorstands sein mutz, der von dem Kuratorium gewählte Stellvertreter die Sitzungen leiten darf. In erster Lesung wird der Ausschußantrag abgelehnt, in der sich sofort anschließenden zweiten Lesung jedoch wiederholt und nach eingehender Befürwortung durch Professor Blaschke und seitens des Vorstandes durch Dr. Stern mit 9 gegen 7 Stimmen angenommen. — In einem dringlichen Antrag, der von Geheimrath Blumenthal ansgeht, wird die Wahl eines Assistenzarztes für das jüdische Krankenhaus gefordert. Die Anstellung des vorgeschlagenen Arztes Dr. Paul Rosen zweig wird einstimmig genehmigt. — Es folgt alsdann die zweite Lesung des Krankenhausstatuts. In derselben wiederholt zunächst Herr Manheimer seinen Antrag, dem Krankenhausvorstande das Recht einzuräumen, den Vorsitzenden selbst wählen zu können. Der Antrag wird jedoch wiederum abgelehnt. Eine längere Diskussion entspinut sich noch über einen Zusatzantrag, daß der Tarif des Krankenhauses in der Regel den ortsüblichen Sätzen der städtischen Krankenhäuser entsprechen soll. Der Znsatzantrag fällt bei der Abstimmung mit 6 gegen 10 Stimmen. 8. Berlin, 12. Oktober. Aus dem heutigen Repräsentantenbericht ersehen unsere Leser, daß aus der Zahl der Reprä s eu tan Leu- Stellvertreter drei Liberale und zwei Konservative ausgeloost worden sind. Von den ferneren fünf Repräsentanten rücken nunmehr außer dem liberalen Herrn Adolph Mayer, der in der Versammlung verbleibt, drei Konservative, und zwar die Herren Professor Landau, Bert hold Israel und Isidor Sachs in das Repräsentanten-Kollegium ein, während Herr Oskar Berlin erster stellvertretender Repräsentant wird. Es ist somit beinahe derjenige Fall eingetreten, den wir in der vorigen Nummer als günstigsten für die konservative Partei bezeichnet hatten. Recht interessant ist es, einmal die Stimmenzahl in Erinnerung zu bringen, welche die Stellvertreter bei der Wahl im Jahre 1898 auf sich vereinigten. Es erhielten: Willibald Loeweuthal 3260, Justizrath Dr. Simon 3243, Benas Levy 3193, Adolph Mayer 3140, Professor Landau 2752, Berthold Israel 2707, Isidor Sachs 2700 und Oskar Berlin 2685 Stimmen. An Stelle der ausgeloosten Stellvertreter kommen nunmehr Männer, die nicht nur den sechsten Theil weniger an Stimmenzahl erhalten hatten, sondern auch bis auf ein Mitglied weder mit dem Gang der Verwaltung vertraut geworden sind, noch überhaupt bisher irgend etwas im Interesse der Gemeinde haben leisten können. Infolge der eigenartigen Auslegung, welche der einschlägige Paragraph des Gemeindestatuts bei der Aufsichtsbehörde gesunden hat, müssen ihnen diejenigen Männer weichen, welche bereits geraume Zeit ihre Zeit und ihre Kraft

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