Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 39 (27.9.1901)
- Date
- 1901-09-27
- Page
- [Seite] (sequence 15)
- Language
- German
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-?>. Jahrgang. Ar- 39. Der Gerneindelwle. iöerlin. 27. September 1901 Weitage zur „Allgemeinen Zeitung -es Iu-entHums". Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. 8. Berlin, 18. September. Die heutige Abendsitzung der Reräse n Lauten Versammlung war, wie wir bereits in unserem letzten Bericht mittheilen konnten, ausschließlich zur Berathung der Anträge treffend die nachträgliche Aufnahme in die Wählerliste sowie der .wrlage betreffend Abänderung des Statuts für das Krankenhaus ^stimmt. Es sind, wie der Referent der ersten Vorlage, Syndikus Dr. Minden, berichtet, sieben Einsprüche seitens derjenigen Wähler erhoben worden, welche ihre rückständigen Gemeindesteuern och in der Zeit der Auslegung der Gemeindewählerliste bezahlt aben. Der Referent citirt die Entscheidung des Oberverwaltungs- >rrichts, welche in dem bekannten Prozeß gegen den Apotheker öwenflein ergangen ist und die Betheiligung an der Wahl genehmigt, obald die rückständigen Steuern in der obengenannten Zeit entichtet sind; Dr. Minden ist sogar geneigt, die definitive Beschlußfassung is zur heutigen Sitzung auszndehnen und erst die später einlaufenden Anträge auf den Rechtsweg zu verweisen. Den Gedanken des demokratischen Prinzips, daß den Pflichten auch Rechte gegenüberstehen, -nill er dahin ausgelegt wissen, daß, wer den guten Willen hat, seine Pflichten noch in letzter Stunde zu erfüllen, auch an den Rechten der yemeinde gegenüber theilnehmen müsse. Dem Alltrage des Referenten eiiläß wurde darauf debattelos die nachträgliche Aufnahme von eben Wählern in die Liste genehmigt. — Es folgte alsdann die Bemühung des Statuts für das Krankenha us. die, wie alle Statntenerathungen, recht eintönig verlief. Doch selbst wenn sie interessanter gewesen wäre, würden wir nicht in der Lage gewesen sein, unseren esern ein getreues Bild der Berathung geben zu köunen, weil uns auch iesmal wieder trotz wiederholter Bitten die gedruckte!! Vorlagen nicht zur Verfügung gestellt wurden; ja selbst der Vorsitzende der Versammlung, der nicht verkannte, daß die Presse nur an der Hand der Vorlagen er Sitzung folgen könne, hat die Aushändigung derselben schließlich ücht durchzusetzen vermocht. Ju einem Saale, der akustisch geradezu in Monstrum ist, auf einem Platze, der am Abend jeglicher Beeuchtung ermangelt und nur das zweifelhafte Vergnügen bietet, die Ausströmungen der unter dem Schreibpult befindlichen Gasflamme genießen zu dürfen, einen Bericht über eine Vorlage zu geben, zu welcher nicht welliger als 4 Entwürfe mit je 34 Paragraphen gehören, deren Wortlaut nicht zur Verfügung gestellt wird, erscheint uns als unmöglich, und wir müssen wieder und wieder unsere alte Klage rheben, daß in keinem Parlamente der Welt der Presse so unendlich große Schwierigkeiten bereitet werden wie in der hiesigen indischen Gemeinde, welche bei vielen anderen Gelegenheiten ihren 'ortschrittlichen Charakter erwiesen hat und nur der Presse gegenüber .hre Rückständigkeit und ihren krassen Büreaukratismus beizubehalten scheinbar den Wunsch hat. — Wir wollen aus der Berathung nur einige wenige Punkte herausheben, au denen die Oeffentlichkeit lin Interesse hat. Zu dem ersten Paragraphen des Entwurfes der sogenannten Versöhnungskommission, an dessen Hand sich der Geineindevorstand nur zu einer Berathung entschlossen hat, hatte Professor Lewin hinzuznfügen beantragt, daß die Zahl der nichtjüdischen Kranken 12 Prozent nicht überschreiten dürfe. Dagegen wurde ausgeführt, daß sich Eingang und Ausgang unmöglich so werde regeln lassen, daß der bezeichnte Prozentsatz innegehalten werden könne, daß es fernerhin mißlich sei, in einem Statut die Prozentuirung der Kranken sestzulegen. Die Versammlung willfahrte deshalb nicht dem Wunsche des Antragstellers und verwarf auch den Antrag Landau, eine Sonderstation für gynäkologische Kranke einzurichten. Kommerziellrath Friedländer verwies auf das Statut, welches dem Vorstande sreie Machtvollkommenheit betreffs der Aufnahme von Kranken verleiht; Herr Manheim er erklärt, daß alle Fälle stationirt würden, deren Aufnahme seitens der Aerzte als nothwendig bezeichnet werde; Herr Louis Sachs führt aus, daß weder der Leiter der äußeren noch derjenige der inneren Abtheilnng die Errichtung einer derartigen Station als wünschenswerth bezeichnet hätten, und die Kosten durchaus nicht dem Erfolge und Nutzen entsprächen. Geheimrath Senator betont endlich, daß die Aerzte des Krankenhauses in einem gynäkologischen Falle ohne Zweifel einen Spezialisten zur Konsultation heranziehen würden, ebenso wie in jedem anderen spezialistischen Fall. Eine längere Debatte entspinnt sich über Artikel III des Statuts, welcher die Zusammensetzung des Krankenhausvorstandes betrifft und den Kern des ganzen Statuts bildet. Nach dem Entwürfe soll in Zukunft der Gemeindevorstand den Vorsitzenden aus den Mitgliedern des Krankenhausvorstandes wählen, während ein Antrag Manheimer durchsetzen will, daß der Vorsitzende einer von dem Gemeindekommissar eiuzuberufenden Sitzung vom Krankenhausvorstande vorgeschlagen werden soll. Der Antrag Manheimer wurde nach längerer Diskussion gegen drei Stimmen abgelehnt. Eine fernere Diskussion erhebt sich über die Anstellung eines Verwaltungsdirektors. Von mehreren Rednern, besonders von Professor Baginsky, wird die Anstellung eines Direktors als ein Rückschritt bezeichnet, während ein Verwaltungsbeamter, der den leitenden Aerzten untergeordnet ist. gutgeheißen wird. Rechtsanwalt Lilie uthal bittet, den Passus im Statut zu belassen, da er nur eine Blankovollmacht für den Gemeindevorstand darstelle, und die etwaige spätere Anstellung eines Direktors noch einem künftigen Gemeindebeschluß Vorbehalten sein solle. Die Versammlung genehmigt darauf den Passus. Der Artikel 13 des Statuts will alle epileptische Kranken von der Aufnahme ins Krankenhaus ausschließen. Die Versammlung spricht sich dagegen ans und nimmt den Antrag Minden an, wonach chronische Kranke und Epileptiker nur dann und so lange zur Aufnahme zugelassen werden sollen, als Aussicht auf erfolgreiche ärztliche Behandlung vorhanden ist. Auf Antrag Lewin wird noch als Artikel 23 eingefügt, daß das Krankenhaus eine Synagoge unterhält, deren Kosten auf den Etat des Krankenhauses übernommen werden sollen. Sämrntliche übrigen Artikel — das Statut umfaßt 35 Paragraphen — gelangen debattelos zur Annahme. Mit der heutigen Berathnng ist der Entwurf in erster Lesung genehmigt; die zweite Lesung dürfte sehr bald auf die Tagesordnung gesetzt werden. m. Berlin, 16. September. In dem von der „Zeitschrift für bildende Kunst" herausgegebeuen „Israels-Heft" vergleicht Professor Max Lieb ermann die „Salomonische Weisheit" von Knaus, eines der meistbewuuderten Bilder der deutschen Genremalerei, mit dein hier zum ersten Male in Abbildung wiedergegebenen Bilde eines sorgenvoll blassen jüdischen Trödlers von Israels: „Ein Sohn des alten Volkes". Bei Israels liegt das ganze Bild in dem Ausdruck des Kopfes dieses armen Juden, der ohne jede Bewegung vor seinem Laden sitzt. „Aber in dem Antlitz dieses Mannes, der, die Hände in einander gefaltet, ruhig dafitzt, verspüren wir den tausendjährigen Schmerz, von dem Heine singt." Israels ist jetzt 78 Jahre alt. Er ist aus der Amsterdamer Judengasse hervorgegangen, in der ja auch Rembrandt gewohnt hat. Noch heute ist Israels ein warmherziger Jude. Eine wundervolle Radirnng von ihm stellt einen alten Juden dar, und in dem erwähnten Bilde „Eil! Sohn des alten Volkes" liegt unzweifelhaft ein religiöser Zug. Berlin, 24. September. Die Lehranstalt sür die Wissenschaft des Judenthums in Berlin sendet uns das Verzeichnis; der im Wintersemester 1901/1902 zu haltenden Vorlesungen. Dr. Baneth wird lesen: 1. Talmud Babli stat.: Hnllin Kap. VIII (Forts.), 4 Stunden, Montags und Donnerstags 8—10 Uhr. 2. Talmud Babli cursorisch: Baba Mast'a, Kap. VIII, 4 Stunden. Sonntags und Mittwochs 8—10 Uhr. 3. Jore De'a (Tur und Schulchan 'Aruch I.XV—I.XVIII, 2 Stunden, Montags und Donnerstags 10—11 Uhr. 4. Eben ha'ezer Hil. Gittin (Forts.), 1 Stunde, Donnerstags 11—12 Uhr. 5. Mischue Thora, IV. Buch, 2 Stunden. Montags und Donnerstags 12—1 Uhr. 6. Einleitung in den Talmud, 1. Stunde. Montags 11—12 Uhr. Dr. Mahbaum wird lesen: 1. Echa rabbatti,