Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 36 (6.9.1901)
- Date
- 1901-09-06
- Page
- [Seite] (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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»lde der letzten ne Uebersetzung Warschau 1885 21-INX N Q2NN;5. Jahrgang. Nr. 36. Dev Gemeindebote. Berlin, 6. September 1901 Weitage zur „Aktgemeinen Zeitung öes Iuöenthums". Rosenthal. ist ein kurzer chen Rabbiner' Beschlüssen der idikalismus ins Verke»mu»»g der rätschen Sprach; e des hebräischen eitung radikaler »»gestrebt haben )licher und be llben fakultativ u au demselben zu vermehrtem hlägt auch de; irrer in diesern t in der Landes - zu Jesus (und veise behauptet) s gelehrt haben amnrluug schon igesprochen und err. t der Frage de; sts zu bedeute»? oird. Sollte e^ -ineswegs zeigen err gerathen ist", r, die radikale bisher, so wird Airrerika durch g. Rochester, N.-?j chts ferner ge dem betreffender; eueu Vorwürfe den und ent Der betreffend; aus Versehen re Zeitung" in r stets in wirk st. So soll en u einen Sach' bekannt. Weif n Krankenhäuser rneu? üdischen Richter n antisemitisches Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. Berlin, 2. September. Das eben erschienene Heft der Zeitchrift des „Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" ringt zwei Mittheilungen, die für weitere Kreise von Interesse seirr irrsten. Die erste betrifft einen Vorfall, der sich an der technischen > ochschule in Charlotten burg zugetrageu hat, wo eilt jüdischer -.Indent Schiffsbaukunst studirte, der in dieser Vorlesung der einzige Urde war, und sämmtliche klebrigen sich zusammenthaten. um als apsere christliche Männer durch Trampeln und höhnische Bemerkungen em Juden das Leben schwer zu machen — es waren etwa vierzehn chrer gegen einen, der Muth war also in der That nicht überwältigend und wie dann schließlich Zwistigkeiten herauskameii, die, so viel ekannt ist. trotz des vollständig anzuerkeuneuden Eingreifens des >ektors der technischen Hochschule noch nicht beigelegt sind. Es ist as um so bezeichnender und läßt um so mehr die sonst doch als alte entsche Tugend gerühmte Danbarkeit vermissen, als dieselben Herren tudenlen von dem Onkel dieses Juden regelmäßig während der verien ein Schiff zur Verfügung bekommen haben -- der Onkel ist Heber in Stettin — auf dem sie Studienreisen machell konnten. Die uittuug für dieses Entgegenkommen war das geschilderte Benehmen gen seinen Neffen. Und weshalb geschah das alles? Weil die orren erklärten, sie wünschten nicht, daß ein Jude Schiffsbaningenieur erde! Auf der technischen Hochschule sind übrigens noch andere orfälle passirt. die uns zeigen, daß auch dieser Hochschule der ntisemitismns nicht fern geblieben ist. — Die zweite Mittheilung, e die Zeitschrift „Im deutschell Reich" bringt, stammt vom Rhein, n einer Stadt des Nheinlandes fand kürzlich in Anwesenheit eines chlreichen Publikums eine Gerichtsverhandlung statt, in welcher ein nn Termin geladener Nichtjnde in etwas lautem Tolle sprach. Dies igte der Assessor, welcher den Vorsitz führte, mit den Worten: „Sie rben sich hier anständig zu benehmen! Oder glauben Sie vielleicht, ie befinden sich in einer In den sch ule? Wir sind hier nicht in ner Indens ch ule!" Der Vorstand des „Centralvereins deutscher taatsbürger jüdischen Glaubens" hat sich alsbald an die Vorgesetzte ehörde dieses Assessors mit der Bitte gewandt, denselben darüber lsznklären, daß im amtlichen Sprachgebrauchs Worte besser untereiben, welche geeignet sind, berechtigte Gefühle einzelner Gerichtsngesessenen, insbesondere in Bezug auf ihre Religion, zu verletzen, aranf ertheilte der Präsident des betreffenden königlichen Landgerichts u 16. Juli den Bescheid, „daß das Erforderliche zur künftigen Vereidung des Ausdrucks „Judenschule" veranlaßt worden sei". 2XD Berlin, 2. September. Dr. Oskar Bie von der technischen ochschule zu Berlin-Charlottenbnrg, der zum Professor ernannt woril ist. ist 1864 zu Breslau geboren. Auf dem Elisabethgymnasinm wer Vaterstadt vorgebildet, studirte Bie in Breslau, Leipzig und l'rlin klassische Philologie und Archäologie, insbesondere als Schüler urtius, Roberts, Overbecks und A. Kirchhoffs. 1887 promovirte Bie i der Universität Berlin mit der Schrift „Oe mnsarnm imaxiuibns w68ti<)U68 soteetae" zum Doktor. Den Gegenstand der Doktorwist Bies behandelt in erweiterter Form die im Promotionsjahre schienene Schrift „Die Musen in der antiken Kunst". Bie giebt nin eine Uebersicht darüber, wie sich in der antiken Kunst allmälig e Darstellung der Musen entwickelte. Von Interesse ist dabei das ingehen aus die Gruppenbildung. Dieselbe Erscheinung verfolgt Bie >s einem anderen Gebiete in seiner nächsten größeren Schrist „Kampsuppe und Knmpferthpe in der Antike" (1890). Er stellt darin die ruppenbildnng auf den Kampsbildern und die Gestalten der einzelnen unpfer einander gegenüber. In der Folge zog Bie auch die moderne -inst und auch weiterhin die Litteratnr in den Bereich seiner Arbeit, ierbei erhielt er mancherlei Anregung dadurch, daß er die Leitung r Monatsschrift „Neue deutsche Rundschau", der vormaligen „Freien uhne" übernahm. Von den in Buchform erschienenen Schriften Bies sind noch „Zwischen den Künsten" (1895) und „Das Klavier" (1898) zu nennen. Dem Lehrkörper der Berliner technischen Hochschule gehört Bie seit 1890 als Dozent für klassische Archäologie an. 22 Berlin, 1. September. Zu dem Artikel über eine jüdische Universität in Nummer 35 dieses Blattes erhalten wir die interessante Mittheilung, daß Herr Pros. Dr. P a gel schon vor Monaten dem Leiter des hiesigen „Verbandes für Hochschulpädagogik" (ethische Kultur), Herrn Dr. Schmidtknnz. für den kommenden Winter einen Vortrag über das Thema zngesagt hat: „lieber die Angliederung der sogenannten jüdischen Wissenschaften an den Hochschulunterricht." — Berlin, 2. September. Die „Juristische Wochenschrift" veröffentlicht den Wortlaut der Entscheidung des II. Senats des Reichsgerichts, durch welche das freisprechende Urtheil der Berliner Strafkammer in Sachen des Grasen Pückl er-Klein Tschirne aufgehoben und erneute Verhandlung angeordnet wurde. Angesichts der prinzipiellen Wichtigkeit dieser Entscheidung sei der »nichtigste Theil derselben wiedergegeben: „Im vorliegenden Falle ist sestgestellt, daß der Angeklagte in Volksversammlungen, zu denen Jedermann freien Zutritt hatte, Reden gehalten und darin die christliche Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegen die Juden angereizt hat. Freigesprochen ist der Angeklagte nur deshalb, »veil die Versammlungen ausschließlich ans Angehörigen „der gebildeten, anständiger» Bevölkernngsklassen" bestanden hätten, die den Redner »ncht ernst genommen, sondern seine Darlegungen mit Ausbrüchen der Heiterkeit beantwortet hätte»». Die Ausdrücke und Redewendungen des Angeklagten seien denn auch — fährt der erste Richter fort — irr der That so »veit über jedes Maß und Ziel hinausgegangen, daß für verständig Denkende die Möglichkeit, die Worte des Angeklagte»» könnten in Thaten umgesetzt werden, als ausgeschlossen gelte»» müsse. Diese Ausführungen des erster»» Richters sind schon insofern rechts irrig als sie nur denjenigen Eindruck der Reden in Berücksichtigung ziehen, den diese in dem Augenblicke, als sie gehalten wurden, auf die Zn- Zuhörer gemacht haben. Die Wirkung einer öffentlich gehaltenen Rede greift aber regelmäßig über deren Zuhörerschaft hinaus; die Rede wird fast immer in der Folge weitere Verbreitung finden, und dies wird auch gewöhnlich der Absicht des Redners entsprechen. Der erste Richter hat also schon bei der Würdigung des Thatbestandsrnerkmals der „Gefährdung" de»» Kreis der Personen, die dabei in Betracht kommen, zu eng gezogen. Er ist aber noch in einer anderen Richtung in de»» gleichen Fehler verfallen, indem er ausschließlich den Eindruck in Erwägung zieht, den die Reden auf den christlichen Theil der Bevölkerung gemacht haben. Er geht dabei offenbar von der Annahme aus, daß. wenn sich dieser von den Reden des Angeklagten nicht habe reizen lassen, von einer Friedensgefährdung überhaupt »licht gesprochen werden könne. Überdies ist rechLsirrig. Denn die Klasse, die d a s Op f er d er G e »v a l 1 thä ti gke»t en werden soll, zndenen a »»gereizt wird, kan»» sich in den Empfindungen geschützte»», besrie de ten Zusammenlebe ns auch dann be u n - ruhigt fühle»», wenn die Anreiznng bei derjenigen Klasse, an die sie gerichtet ist, ans unfruchtbaren Boden füllt (Entsch. Bd. 26, S. 349 insbesondere S. 350). Ob im einzelnen Falle zureichende, vernünftige Gründe zu solchen Bennrnhignnge»» Vorlagen, ist eine Frage, die »»ach thatsächlichen Umständen zu entscheiden ist. Im vorliegenden Falle hat der erste Richter in dieser Beziehung eine Prüfung der Sachlage überhaupt unterlassen." 8. Berlin, 1. September. Die nächste Sitzung der Wissenschaftlichen Vereinlgung jüdischer Schulmänner zu Berlin findet Sonnabend, den 6. September, Abends 8H2 Uhr im Vereinslokat, Königstraße 29. statt. Die Tagesordnung lautet: 1. Geschäftliches. 2. „Ueber den Nutze»» und die Einrichtung hebräischer Lesefibeln." Referent Kollege Falkenberg. 3. Gemüthliches Beisammensein. Gäste sind herzlich willkommen. 22 Berlin, 3. September. Elter»», die ihre Töchter nach London zu weiterer Ausbildung schicken »vollen, können »vir das neu-