Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 35 (30.8.1901)
- Date
- 1901-08-30
- Page
- Seite 414 (sequence 8)
- Language
- German
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414 auch da von einer idealen geistigen Sammlung wenig die Rede sein kann. Thatsache ist anderseits, daß es in den meisten Synagogen (nicht in allen) am Sabbath geradezu trostlos aussieht, ost viel trauriger, als nöthig, so daß es zum Himmel schreit. Aber wir lassen die oft leichtherzig nachgesprocheue Entschuldigung mit der geschäftlichen Behinderung nicht so unumschränkt gelten, und haben außerdem Ursache genug zu glauben, daß auch der allgemeine Rückgang des religiösen Bedürfnisses seinen Theil daran hat. Will man hiergegen auf die Uebersüllung der Synagogen an Festtagen, die mit ^christlichen zusammenfallen, Hinweisen, so vergesse man nicht, daß bei solchen ein besonderer Anreiz vorliegt, der beim gewöhnlichen Sonntagsgottesdienst bald Nachlassen würde. Wer im Gotteshause nur erscheint, „wenn alle Welt feiert", will wahrscheinlich daselbst nicht Peßach, Schowuaus oder Chanuckah, sondern sein liebes Ostern, Pfingsten und Weihnachten finden, die ihm die Kassen gefüllt haben. Von allen mehrdeutigen Erscheinungen aber abgesehen, so kommt der Verfasser zu dem Ergebnis;: Der Staat hat die Sorge für die Vorbedingung der Weihe übernommen, indem er Einstellung oder Einschränkung der Arbeit am Sonntag gebietet (allerdings mit vielen Ausnahmen, z. B. im Post-, Eisenbahn-, Hüttenwesen, Marine u. s. w.). Das deutsche Judenthum soll die Konsequenz daraus ziehen und den Sonntag mit eine»; regelmäßigen Predigtgottesdienste^ausstatten. Mit anderen Worten : der Tag der Ruhe muß zugleich der der religiösen Feier sein. Ehe wir uns zu dieser These wenden, vorweg einige Worte zu dem erheblich schwächeren Schlußtheil des Artikels. Wie denkt sich da der Verfasser das zukünftige Verhältniß der neuen Sonntagszur althergebrachten Sabbathfeier? Erstere, sagt er, soll keine Beseitigung des sabbathlichen Gottesdienstes bedeuten, sondern eine Ergänzung. Wer den Sabbath halten wolle, sei durch die geforderte Neueinrichtung ja keineswegs gezwungen, an letzterer Theil zu nehmen. Nur gleiches Recht für Alle werde begehrt. Sei wirklich der Sabbath eine so unentbehrliche Institution, so hätten es seine Anhänger in der Hand, ihm seine volle Weihe und Heiligkeit zu erhalten, ja mit erneuter Anstrengung zu erhöhen. Das ist nun eine Argumentation, die einer gewissen pikanten Ironie nicht entbehrt; den wahren Gesichtspunkt kann sie aber nicht verrücken. Zumal im Zeichen des Gesetzes vom unlauteren Wettbewerb sollte man beachten, daß kein rechtmäßiger Besitzer sich eine Schädigung seiner Interessen mit der Begründung gefallen zu lassen braucht, daß seine besseren und edleren Prinzipien schon den Sieg davon tragen würden! Der Sonntagsgottesdienst, das giebt der Verfasser zu, tritt in scharfe, vielleicht erfolgreiche Konkurrenz mit dem Sabbath; aber nicht auch in eine unlautere? Die Frage kann doch nur sein: ist ersterer rechtmäßig zulässig oder nicht; im letzteren Falle fort mit ihm, ohne jede Kraftprobe. Läßt man etwa für Schädlinge erkannte Pflanzen einfach neben edlen wuchern? Den Sonntag neben den Sabbath stellen, heißt aber nicht nur, diesem einen Theil seiner Kraft entziehen, es heißt, ihm den Todesstoß versetzen. Fast scheint es, als wollten die Besürwvrter des Sonntags diese Konsequenz von sich abwehren und die Verantwortung für ein Eingehen der Sabbathfeier ihren Gegnern aufbürden. Sie sind sogar zu einer Herabminderung ihrer Ansprüche für den Sonntag übergegangen: ein einfacher Alltagsgottesdienst, wie ihn auch der Schulchan aruch zuläßt oder fordert (!), nur mit einer Predigt, die bisher freilich nur den höchsten Feierstunden der Gemeinde zukam. Und das alles, weil in der Gegenwart am Sonntag die Läden von 10—12 oder von 9—11 geschlossen, die Schaufenster verhängt, die Büreaus gesperrt sein müssen. Das giebt denn doch zu denken. Wir kommen zum Kernpunkt. Ohne allen Zweifel hat dem Sabbath von jeher auch eine große soziale Bedeutung iunegewohnt. Das Wort Sabbath bedeutet ja Ruhe und Feier, die Thatworte, die die Bibel braucht, besagen: ruhen, feiern, Athen; schöpfen. Allein, rein religiös betrachtet, stand doch wohl der andere Gesichtspunkt voran: Hingabe des Menschen an seinen Schöpfer. Rückgabe des siebenten Theils seiner Lebenskraft und Zeit an den Herrn des Lebens. „Denn in sechs Tagen hat der Ewige Himmel und Erde geschaffen, am siebenten ruhte er, darum hat Gott den Sabbathtag gesegnet und ihn geheiligt." Die Gottheit ruhte doch wohl von dem Sondern und Formen, dem Gestalten und Bauen, und gab sich der höheren Thätigkeit des Erhaltens, geistigen Wirkens und Leitens hiu. Das sei ein Fingerzweig für die Menschheit. Für Israel insbesondere aber gelte (2 B. M. 31, 16): „Und es sollen hüten die Kinder Israel den Sabbath, ihn zu begehen (zu feiern) als ewigen Bund; ein Zeichen zwischen mir und Israel sei er für immer!" In keiner der übrigen Stellen fehlt daneben das soziale Moment; im Dekalog des 5. Buches steht es sogar im Vordergründe: „Damit ruhe dein Knecht und deine Magd gleich dir, denn befreit hat dich der Ewige aus der Knechtschaft Aegyptens." Auch die erweiterten Sabbathgesetze (Sabbathjahr und Zobel) stehen unter diesem Gesichtspunkt. Betrachten wir aber die geschichtliche Entwickelung näher, so bleibt doch das rein religiöse Moment der Weihe und Heiligung das ursprüngliche und wesentlichste; das soziale das begleitende, die absolute Ruhe erst das Letzte. Ezechiel und der Jesaja des Exils kennen den Sabbath durch Arbeitsenthaltung; ja sogar schon Auws, der älteste schriststellernde Prophet (Kap. 8, V. 5). Wenn aber Jesaja in dem herrlichen 58. Kapitel dem, der an; Sabbath den; geschäftlichen Treiben feri; bleibt und den Tag eine Seelenlust nennt, den höchsten Segen der Religion verheißt, so ist von hier aus doch noch ein großer Schritt bis zur Todesstrafe für den Sabbathschänder. Esra und Nehemia betonen auf Grund der von ihnen durchgesetzte;; Thora die Arbeitsenthaltung, aber erst der Talmud und mit ihm das gesammte Mittelalter hat, scheinbar wenigstens, den Schwerpunkt ganz auf diese gelegt. Daß die Entwickelung auch einen umgekehrten Gang hätte nehmen können, beweist der Neumond, der nicht dem Sabbath gleich stand (Jes. 66,23>, und den; in; Laufe der Zeit seine soziale Bedeutung (Amvs 8,5 verloren ging, seine religiöse erhalten blieb! Niemals, so be haupten wir, fehlte das Bewußtsein ganz, daß es mit einem dumpfen Hinbrüte;; am Sabbath nicht gethan sei, daß dessen wahrer Werth in der Feier zun; Ausdruck komme. Gar leichi verdunkelt es die klare Anschauung, wenn man durchaus mo derne Begriffe in die Bibel hineiutragen will und darüber die rein religiösen übersieht. So, wenn man in den Speisegesetzeu nichts als Veterinärbestimmungen, in den Reinheitsvorschriften Verordnungen einer Sanitätspolizei erblickt. Auch der Sabbath war keine bloße Arbeitsordnung; die Begriffe über Arbeit waren in stetem Fluß und sind heute ganz andere als ehemals, das Wesen der Weihe bleibt das dauernde. Hat die religiöse Praxis auch alle Formen und Arten der verbotenen Arbeiten festzustellen gesucht, so blieb doch die Idee bestehen daß es sich dabei um Vorstufen und Vorbedingungen der