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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1901-08-23 · Heft 34 (23.8.1901) · p. Seite 400

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
65 (1901)
Issue
Heft 34 (23.8.1901)
Date
1901-08-23
Page
Seite 400 (sequence 6)
Language
German
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Vielleicht erinnern sich unsere Leser, daß zu Ostern d. I. in Bulgarien, und zwar in Küstendil. Unruhen gegen die dortigen Juden stattgefuuden haben. Infolge eines Streites, der zwischen bulgarischen und jüdischen Gassenbuben ausgebrochen war, hatten Antisemiten das Gerücht eines Ritnalinordes verbreitet; darauf entstanden nicht ungefährliche Unruhen in der Stadt. Diese Thatsachen fanden nun im bulgarischen Parlament ihren Widerhall; in einer der letzten Sitzungen interpellirte der Abgeordnete Rizoff die Regierung über die Ereignisse zu Küstendil. Dieses arbeitsame Volk, sagte er. von den Israeliten redend, ein Element des Gedeihens der von ihm bewohnten Länder, wird überall wegen der Fehler einiger seiner Mitglieder verfolgt. Küstendil wollte anderen Städten nicht nachstehen. Es wollte und es bekam seine antisemitischen Unruhen. Der Unterpräfekt, der die Israeliten hätte schützen müssen, hat sich von den Unruhen zurückgezogen. Er hat sogar versucht, sie. Der Minister des Innern Saratost: Das ist nicht wahr. Rizoff: Es ist wahr und ich werde ihnen einen offiziellen Brief vorlesen, welcher es bestätigt. (Lärm.) Der Redner verliest einen Brief Venn israelitischen Gemeinderath zu Küstendil, nach welchem der Unterpräfekt sich geweigert hat, irgendwelche Maßregeln gegen die Bande, die sich auf das jüdische Viertel stürzte und, unter Vermittelung des Ivan Stamenkord, 300 Francs von der Gemeinde verlangte. Der Interpellant versicherte, persönlich eine Visitkarte des Unterpräfekten gesehen zu haben, auf welcher die Worte standen: „Ist diese Sache erledigt oder nicht?" Es handelte sich um die 300 Francs. Der Minister des Innern Saratofs: Er verlangte sie als Anleihe. Rizoff: Das ist nicht wahr. Dieser Unterpräfekt hätte abgesetzt und nicht eine andere Unterprüfektnr erhalten müssen, wie letzteres geschehen. Dieses Gebühren Ihrerseits steht nicht in Harmonie mit der neuen Aera des Friedens und der Gerechtigkeit, welche einznführen Sie feierlich erklärt haben . . . Der Minister des Innern antwortet, daß er ernstlich das Betragen der Antisemiten zu Küstendil verdamme. Die Juden haben ein Recht auf den Schutz der Gesetze und der Behörden. Sie werden auch diesen Schlitz haben. Der Unterpräfekt von Küstendil hat bei dieser Gelegenheit einen Beweis seiner Ungeschicklichkeit und Unfähigkeit geliefert; er weist aber mit Entrüstung die Zweifel an seiner Unparteilichkeit, welche gegen seine Verwaltung erhoben worden sind, zurück. Mit der Frage der 300 Francs ist die Justiz beschäftigt; sie wird Ihnen sagen, ob Gelderpressnng vorliegt oder nicht. Die einfache Tagesordnung schloß diese merkwürdige Interpellation. Aas Nrovinstal-Landivehrfest und die jüdischen Fandwehrmänner. Von Rabbiner Dr. H. Tietz in Jnowrazlaw. ^or einigen Wochen meldete das hiesige Lokalblatt „Der Kujawische Bote", daß das diesjährige Provinziallandwehrfest am 21., 22. und 23. September hier in Jnowrazlaw stattfinden werde. Da auf den 23. September dieses Jahres der Bersöhnungstag fällt, an welchem es dem jüdischeil Larrdwehrmann unmöglich ist, sich an diesem Feste zu betheiligen, so berathschlagte ich mich in Abwesenheit des Ortsrabbiners Herrn Dr. Kohn, dessen Stellvertreter ich bin. mit dern stellvertretenden Vorsitzenden des hiesigen Gemeindevorstandes, Herrn Stadtrath Salomonsohn, was hierin zu thun wäre. Dieser meinte, daß es wohl angezeigt sei, daß ich mich mit einem Gesuche um Verlegung des Provinzial-Landwehrfestes auf eine geeignetere Zeit an den Generällandschaftsrath Herrn Ausner in Posen wenden möchte. Jch that dies, indem ich an letzteren folgendes Schreibell richtete: „Ew. Hochwohlgeboren verzeihen gültigst, wenn ich mir hiermit gestatte, bei Ihnen mit einem ebenso dringenden wie ergebenen Gesuche vorstellig zu werden. Wie ich aus dem hiesigen Lokalblatte — dem „Kujawischen Boten" — ersehen konnte, soll das diesjährige Provinziallandwehrsest hier in Jnowrazlaw, und zwar am 21., 22. und 23. September, stattfinden. Auf den 23. September aber fällt in diesem Jahre das Versöhnungsfest. Dies ist das höchste und heiligste Fest der Juden auf dem ganzen Erdenrunde. An ihm müssen die letzteren nach biblischer Vorschrift (Lev. 23, 26—32) bei Androhung der Strafe der Extermination ein strenges Fasten beobachten und sich einer jeglichen werkthätigen Arbeit enthalten, und zwar schon vom voransgehenden Abende an bis zum Abende des Festes hin. Außerdem liegt es ihm ob. den ganzen Tag hindurch einschließlich des vorhergehenden Abends mit inbrünstigen Gebeten um Sündenvergebnng zuzubringen und sich einzig und allein dem Gedanken hinzugeben, daß Gott nicht nur ein gestrenger Richter, sondern auch ein allbarmherziger und allguädiger Vater der Menschenkinder ist, die reuevoll zu ihm zurückkehren. Demnach würden die gesetzestreuen Landwehrmänner jüdischen Glaubens beim bestell Willen nicht in der Lage sein, sich an der doch wohl auch mit rauschenden Vergnügungen und mannigfachen Genüssen verbundenen Festlichkeiteil des 23. und auch schon zum großen Theil des 22. September zu betheiligen. Dies aber würde, wie ich fest überzeugt bin, ihren Herzell recht wehe thun, denn es würde sich ihrer das verstimmende Gefühl der Unbefriedigtheit darüber bemächtigen, daß sie nicht in gleicher Weise und gleichem Umfange wie ihre Kameraden ihren patriotischen Kundgebungen Ausdruck zu geben vermöchten. Ich wage es daher, an Ew. Hochwohlgeboren die ergebenste Bitte zu richten, das in Rede stehende Provinziallandwehrfest im Interesse der jüdischen Landwehrmänner nicht nur der Stadt Jnowrazlaw, sondern der gestimmten Provinz Posen hochgeneigtest auf eine andere, geeignetere Zeit verlegen zu wollen." Auf dieses Gesuch erhielt ich einige Tage später folgenden Bescheid: „Ew. Hochwohlgeboren erwidere ich aus das gefällige Schreiben vom 23. d. M. ergebenst, daß das mit der statutenmäßigen Generalversammlung verbundene Provinziallandlvehrfest am 21. und 22. Sep tember d.J. in Jnowrazlaw stattfinden wird. Die von Ihnen wiedergegebene Meldung des dortigen „Kujawischen Boten", daß dieses Fest auch noch auf den 23. September ausgedehnt werden sollte, entbehrt der thatsächlichen Begründung. Die Feier ist so geplant, daß am 21. September d. I. die statutenmäßige Generalversammlung abgehalten werden und am nächsten Tage die eigentliche Festfeier erfolgen soll. Letztere dürste, in der Hauptsache wenigstens, in den Nachmittagsstunden ihr Ende erreichen, so daß es den unserem Verband ungehörigen jüdischen Kameraden, welche an unserem Feste theilnehmen wollen, sehr wohl möglich sein wird, noch am nämlichen Abende und bezw. am folgendeil Tage sich der Vorbereitung auf das Versöhnungsfest und bezw. der Feier dieses Festes selbst nach Gebühr hinzugeben. Indem wir Sie ersuchen, von dem Inhalte dieses Schreibens den zu Ihrer Gemeinde gehörigen Landwehrvereins-Kameraden in geeigneter Weise Kenntniß zu geben, sprechen wir die zuversichtliche Hoffnung ans, daß Keiner derselben unserem Feste fernbleiben, vielmehr ein Jeder von ihnen alles, was in seinen Kräften steht, zum würdigen Gelingen desselben beizutragen bestrebt sein wird." Da nun aber auch der 22. September ein zur Theilnahme am Provinziallandwehrsest für jüdische Landwehrmänner wenig geeigneter Tag ist, wandte ich mich nochmals an den Herrn Generallandschaftsrath mit dem folgenden Gesuch: „Ew. Hochwohlgeboren wollen mir gültigst gestatten, Ihnen meinen ebenso ehrerbietigen wie aufrichtigen Dank für das geschätzte Antwortschreiben vom 25. Juli hiermit ansznsprechen. Zu besonderer Beruhigung gereichte mir die Nachricht, daß das in diesem Jahre hier stattfindende Provinziallandwehrsest nicht auch den 23. September, auf welchen das Versöhnungssest fällt, ausgedehnt werden soll. Nichts destoweniger aber sehe ich mich genöthigt, mein ebenso dringendes wie ergebenes Gesuch um Verlegung des Festtermins all einen Hochwohllöblichen Vorstand des Provinziallandwehrverbandes zu erneuern.

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