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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1901-08-02 · Heft 31 (2.8.1901) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
65 (1901)
Issue
Heft 31 (2.8.1901)
Date
1901-08-02
Page
Seite 2 (sequence 16)
Language
German
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2 seits im Wesentlichen nicht viel Neues, er erweist aber anderseits doch, daß derselbe, in den gewohnten Bahnen wandelnd, so manches Gute geschaffen hat, das die Mitglieder ohne Ueberhebnng mit Genugthnnng erfüllen darf und zn weiterer Arbeit anspornen wird. Der wichtigste Punkt ist die Subventionirnng der kleineren Verbandsgemeinden. Dem Eingreifen und der Unterstützung durch den Verband ist zn danken, daß ein Theil der nachbenannten Gemeinden, deren Existenz ohne die Hilfe des Verbandes geradezu in Frage gestellt wäre, in ihrem Fortbestände erhalten worden ist. Bei dem anderen Theil war die geleistete Unterstützung, wenn auch nicht zur Ausrechterhaltung der Existenz, so doch zur Bewahrung resp. Ermöglichung der kultuellen Einrichtungen erforderlich. Im vergangenen Jahre wurden folgende Gemeinden mit insgesammt 1170 Mark subventionirt: Loewenberg mit 100 Mark, Freiburg mit 150 Mark, Steinau mit 150 Mark, Guhrau mit 100 Mark, Reichthal mit 100 Mark. Winzig mit 150 Mark. Neumarkt mit 200 Mark, Wohlan mit 200 Mark; außerdem nahm Loewen. für welches eine Subvention voll 300 Mark bewilligt war. dieselbe nur mit 20 Mark in Anspruch. Besonderen Beifall hat ferner wie in den Vorjahren die Entsendung von Predigern und die Gewährung von Beihilfen für Vorbeter für die hohen Festtage gefunden. Gesuche um Zusendung von solchen waren eingegangen von Strehlen innrer dem Erbieten, eitlen Beitrag zu leisten). Bnuzlan, Sagau, Steinau, Trachenberg. Loewenberg, Guhrau. Loewen; um Zusendung von Predigern und Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten eines Vorbeters hatten Trebnitz und Winzig gebeten; endlich ersuchten nur einen Zuschuß zur Beschaffung eines Vorbeters die Gemeinden Neichthal, Goldberg lind Jauer. Die große Zahl der eingegangenen Gesuche beweist einmal, ein wie tief gefühltes Bedürfnis; die Anhörung einer Predigt für die einen Prediger entbehrenden Gemeinden ist, und dann, welchen Anklang die Institution der Wanderpredigten mit der Zeit gefunden hat. Außerdem wurden zur Beschaffung von Vorbetern Beihilfen von je 50 Mark all die Gemeinden Goldberg, Reichthal, Jauer und Winzig gewährt. Bezüglich der Thätigkeit des Verbandes auf dem Gebiete des Religionsunterrichts wird folgendes bemerkt: Um dem Wunsche, einen gedeihlichen Religionsunterricht in den zu inspizirenden Verbaudsgemeinden herbeizuführen, Rechnung zu tragen, hatte der Verband die Inspektoren zu einer gemeinschaftlichen Rücksprache und Berathung über die Lehrpläne und die Inspektion nach Breslau eingeladen. Die Konferenz fand am 11. Dezember v. I. unter Vorsitz des Herrn Rabbiner Dr. Guttmanu-Breslau statt; an derselben nahmell die Herren Prediger Blumeufeld - Schweidnitz, Rabbiner Dr. Chodowski-Oels, Rabbiner Dr. Lucas-Glogau und Rabbiner Fabian-Breslan Theil; Herr Rabbiner Dr. Peritz-Liegnitz war durch Amtsgeschäste am Erscheinen verhindert. In der Konferenz sind nun einheitliche Grundsätze bezüglich des Lehrstoffes, der Lehrpläne und der Inspektion festgestellt worden; auch haben sich die Herren Inspektoren hierbei einmüthig bereit erklärt, im Anschluß an die Inspektion einen Gottesdienst mit Predigt abzuhalteu. Was die Inspektion allbetrifft, so sind im abgelanfenen Jahre: u) die Gemeinden Berustadt. Neichthal und Namslan durch Herrn Rabbiner Dr. Chodowski-Oels, b) die Gemeinden Loewenberg und Hahnan durch Herrn Rabbiner Dr. Peritz- Liegnitz, e) die Gemeinde Bunzlau, welche neuerdings um Inspektion ersuchte, durch Herrn Rabbiner Dr. Freund-Görlitz inspizirt worden. Hinsichtlich des Religionsunterrichts selbst ist die erfreuliche Thatsache zu verzeichnen, daß dank den Bemühungen der Herren Justizrath Friedlnanu und Rabbiner Dr. Lucas in Glogan die jüdischen Bewohner voil Neusalz a. O.. welche eine Gemeinde nicht bilden, sich zn einem Neligionsverein behufs Einrichtung eines Religionsunterrichts zusammengeschlossen haben. Den Unterricht ertheilt der Neligionslehrer der Gemeinde Glogan, Herr M. Schweitzer daselbst. Was schließlich den Umfang des Verbandes aubetrifft, so gehören demselben nunmehr 39 schlesische Gemeinden all. Trotz dieser stattlichen Anzahl von Mitgliedern verfügt aber der Verband nur über unbedeutende Mittel, da die meisten Gemeinden infolge ihrer geringen Mitgliederzahl statutengemäß nur den geringsten Jahresbeitrag voll 15. Mark zn leisten haben, der für eine größere Anzahl voll Filialgemeinden auf 7.50 Mark ermäßigt ist. Es wurde deshalb beschlossen, Einzelmitglieder für den Verband zu gewinnen und demnächst durch Versendung von Cirkuläreu unter Beifügung der^ Verwaltungsberichte, besonders in Breslau. Propaganda zu machen. Die Einnahmen des Verbandes betrugen 4347.21 Mark, die Ausgaben 2320.69 Mark. Der Ausschuß besteht aus den Herren: Stadtrath Pringsheim-Vreslau, Vorsitzender, Landgerichtsrath Wollstein - Breslau, stellvertretender Vorsitzender, Rabbiner Dr. Guttmann-Breslan, Dr. med. Neich-Brestau, H. Cohn- Liegnitz. Rabbiner Dr. Freund-Görlitz. Justizrath Friedmaun-Glogau, Justizrath Ledermann-Hirschberg. M. Fränkel-Schweidnitz. --- Rostock, 17. Juli. In der „Tonhalle" begannen heute die Verhandlungen des 24. Verbandstages des Deutschen Fleischerverbandes. Es waren etwa 500 Delegirte von Bezirksvereinen und Innungen aus allen Theilen Deutschlands, einschließlich Elsaß und Lothringen, anwesend. Von großer Bedeutung waren die Verhandlungen über den Antrag des Bezirksvereins Kölligreich Sachsen: „Der deutsche Fleischerverband möge durch Petition an die Neichsregierrmg oder sonst in geeigneter Weise Schritte unternehmen, daß das bisher nur für das Königreich Sachsen erlassene Verbot des Schlichtens auch ans die übrigen deutschen Bundesstaaten ausgedehnt werde." Fleischermeister Nietschmann-Leipzig führte zur Begründung des Antrages aus: Bezüglich des Schlachteus der Thiere werde zu Gunsten der Inden eine Ausnahme gemacht. Es werde behauptet: das Schächten sei für die Juden eine rituelle Vorschrift. Es sei aber längst wissenschaftlich bewiesen, daß das Schachtel! lediglich eine für das südländische Klima nothwendige Gesundheitsmaßregel und keine rituelle Vorschrift sei. Die sächsische Staatsregierung habe daher in richtiger Erkenntniß dieser Sachlage aus Hnmanitätsrücksichten das Schachtel! verboten. Da aber diese Verordnung sich nur auf das Königreich Sachsen beschränke, so werden die sächsischen Fleischer arg geschädigt, weil die Juden aus deu benachbarten Ländern, in denen das Schächtverbot noch nicht bestehe, ihr Fleisch beziehen. Deutschland habe ein einheitliches Recht, man könne daher mit Fug und Recht verlangen, daß das Schächtverbot auf ganz Deutschland ausgedehnt werde. Er ersuche, seinem Anträge znzustimmen. (Beifall und Widerspruch.) Fleischernleister Heitel-Königsberg i. Pr. erklärte: Er müsse sich ganz entschieden gegen deu Antrag Leipzig wenden. Der Verband habe bisher alle politischen und religiösen Fragen streng von seinen Berathnngen fern gehalten. Wenn man diesen Antrag annehme, dann habe sich der Verband auf das religiöse Gebiet begeben. (Widerspruch.) Eine große Anzahl bedeutender Fachmänner haben erklärt, daß das Schächten keine Thierqnälerei sei. (Widerspruch.) Er erachte es jedenfalls für das Geratenste, wenn Sachsen seinen Antrag zurückziehe. (Beifall und lebhafter Widerspruch.) Fleischermelster Schmidt-Hannover: Er könne dein Vorredner vollständig zustimmen. Es würde dem Verband schlecht anstehen, wenn er es sich heransnehmen wollte, in die Vorschriften einzelner Neligionsgesellschaften eiuzngreifen. (Widerspruch.) Der Verband könne doch nicht entscheiden, ob das Schächten eine rituelle Vorschrift sei oder nicht. Was winden die Katholiken sagen, wenn sich Jemand einfallen lassen sollte, eine Aenderung ihrer religiösen Vorschriften zu beantragen. Auch die evangelische Religion sei reformbedürftig. Es sei z. B. zu tadeln, daß an kalten Wintertagen die Täuflinge in der Kirche das kalte Wasser auf den Kopf bekommen. (Lärm, Rufe: Das gehört nicht hierher!) Jedenfalls haben die Fleischer durch das Schächten noch keinen Nachtheil gehabt. Im Gegentheil, die jüdische Kundschaft sei für die Fleischer doch eine sehr gute. Wenn das Schächtverbot auf ganz Deutschland ausgedehnt werden würde, dann dürsten die Fleischer nur Schaden haben, denn die orthodoxen Juden würden alsdann das Fleisch, eventuell in konservirtem Zustande, ans dem Auslande beziehen. Auch durch den Umstand, daß die Inden die Hinterviertel nicht essen, haben die Fleischer keinen Schaden, weil dieselben für Hinterviertel von geschachtetem Vieh allgemein guten Absatz haben. (Beifall und Widerspruch.) Dagegen spricht Fleischermeister Jderführ- Dresden: Der Antrag Sachsens könne nicht zurückgezogen werden. Sollte der Antrag aber abgelehut werden, dann sei es Pflicht des Verbandstages, dafür zu wirken, daß das Schächtverbot für Sachsen wieder aufgehoben werde. Er sei der Meinung, die jüdische Religion sei betreffs des Schüchlverbots reformbedürftig. (Beifall und Widerspruch.) Fleischermeister Falk-Mainz: Die Erfahrung habe gelehrt, daß das Schächten den Fleischern nicht den geringsten Schaden gethan. Allerdings haben die jüdischen Fleischer durch das Schächtverbot großen Schaden. Er beantrage daher, zu beschließen: „Der Verbandstag wolle für Aushebung des Schächtverbots in Sachsen wirken." Fleischermeister Nietschmann-Leipzig: Die sächsischen Fleischer wollen die Verallgemeinerung des Schächtvelbots ans Hnmanitätsrücksichten, und nicht weil sie geschädigt werden. Daß die Juden gute Kunden der

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