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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1901-08-02 · Heft 31 (2.8.1901) · p. Seite 372

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
65 (1901)
Issue
Heft 31 (2.8.1901)
Date
1901-08-02
Page
Seite 372 (sequence 14)
Language
German
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372 Sehr geehrter Herr Redakteur! <Mii seiner Notiz in Nr. 30 beruft sich Herr Braiuin auf Kaplans (A Biographie Mapus, wo die angebliche häßliche Handlungsweise Dr. Barnbergers als Faktum erzählt sei. Er habe durch Hinzufügung der Worte „man erzählt" das Peinliche dieser Darstellung abzuschwächen gesucht. Aber auch Kaplans Erzählung, die den Stempel der Erfindung trägt, berichtet über den Vorgang nur auf Grund eines Gerüchts. Das „man erzählt" findet sich bereits bei Kaplan. Herr Brainin wird in Zukunft mit derartigen Angriffen hoffentlich vorsichtiger sein. Königsberg, 9. Juli 1901. Hochachtungsvoll Dr. Vögelst ein. Sehr geehrter Herr Doktor! ^^u dem hochinteressanten Aussatze der Fr. Regina Neisser in der jüngsten Nummer Ihres geschätzten Blattes über Herrn Julius Rodenberg und die Familie Wollheim möchte ich noch hinzufugen, daß der Wohlthätigkeitssinn der Familie Wollheim auch in unserer Kultusgemeiude verewigt erscheint durch eine Heirathsstifiung, die der inzwischen verstorbene Herr Salomon Wollheim in Triest im Jahre 1854 zur Erinnerung an seine im Jahre 1844 in Hohenems verstorbene Tochter Caroline errichtet hat. Für den toleranten Sinn des Stifters ist besonders der Umstand bezeichnend, daß die ursprünglich für arme Hohenemser jüdische Bräute errichtete Stiftung mit dem Moment, da die staatliche Gleichberechtigung der Juden ins Leben treten werde, nach einem bestimmten Turnus auch christlichen Bräuten zu gute kommen sollte, was auch geschah. Das Stiftungskapital betrug Fl. 2000 ö. W. Im 17. Kapitel „Stiftungen" meiner im Erscheinen begriffenen „Geschichte der Juden in Hohenems" wird sich Näheres hierüber finden. Hohenems, 23. Juni. Hochachtungsvollst Landrabbiner Dr. Tänzer. Löbliche Redaktion! der Nummer 26 der „Allgemeinen Zeitung des Judenthums" hat sich ein Fehler eingeschlichen, der berichtigt zu werden verdient. Cecil Nhodes hat nicht 50, sondern 500 Lstr. zum Bau der Synagoge in Kimberleh beigesteuert. Berlin im Juli. Achtungsvoll Geehrte Redaktion! (s^Meine Ausführungen in Nummer 23 dieses Blattes sind in mehreren Blättern einer gewissen Richtung zum Gegenstände mehr oder weniger freundlicher Bemerkungen gemacht worden, und zwar gründen sich diese Bemerkungen hauptsächlich auf ein Mißverstündniß. än dem ich vollständig unschuldig bin. Nicht nur der Wunsch, dieses Mißverständniß aufzuklären, sondern auch das Bestreben, daraufhin unser Thema noch von einer bestimmten Seite zu beleuchten, veranlassen mich, Folgendes zu erklären. Als ich von einer „vorherigen Betäubung mittelst Kopfschlag Schlachtmaske oder Schußapparat" sprach, da war dies lediglich ein Citat aus der vielerwähnten „Oeffentlichen Erklärung" des „Berliner Thierschntzvereius". Ich bin weit entfernt davon, mir diese Anschauung zu eigell zu machen und insbesondere den Kopfjchlag als ein im Allgemeinen empfehlenswerthes Betäubungsmittel anzusehen. Ich habe auch nur erklärt, daß das Schächten — welches mir übrigens aus tausendfacher persönlicher Beobachtung bekannt ist, ebenso wie ich die einschlägige Litteratur durchaus kenne — nicht als eine ideale Tödtungsart anznsehen ist. Als eine ideale Tödtungsart sehe ich eine solche an, bei welcher dem Thiere nicht nur die oft wenig angenehmen „Vorbereitungen" für die Tödtung, sondern auch jeder, auch der geringste Schmerz bei der Tödtung selbst erspart wird. Daß das Einsetzen des Messers und die Durchtrennung der Haut ohne jeden Schmerz vor sich gehen, wird Wohl Niemand, auch der größte Freund des Schächtens nicht, behaupten wollen. Das ist nun einmal Naturgesetz: Nicht nur „Scheiden thut weh!" sondern auch „Schneiden thut weh!" und um das zu erkennen, braucht mall kein Physiologe zu sein. Beim Einsetzen des Messers, und wenn dieses die Haut durchtrennt, ist doch das Bewußtsein noch erhalten, es schwindet zwar bald infolge der raschen Blutentleerung des Gehirns. Aber der erste Schmerz kann doch dem Thiere nicht erspart werden, und so blitzartig schnell vollzieht sich doch der Akt des Schächtens nicht, daß irgend Jemand wird behaupten wollen, daß auch dieser erste Schmerz, der beim Einsetzen des Messers und bei der Dnrchtrennung der Haut entsteht, nicht vorhanden ist. Würde es irgend etwas geben, was diesen ersten Schmerz verhütet oder hinwegnimmt, dann wird Wohl Niemand anstehen, das Schächten als eine ideale Tödtungsart anzusehen. Das Schächten würde nur als eine ideale Tödtungsart angesehen werden können, wenn die Betäubung damit verbunden werden dürfte. Als eine derartige Betäubung sehe ich weder das rohe und als „grausam" bezeichnete Verfahren des Kopfschlags, noch die Anwendung des Schußapparats noch irgend etwas anderes derartiges an, sondern lediglich die Betäubung vermittelst der Narkose, wie wir Aerzte sie beim Menschen gebrauchen, um ihm bei Operationen und dergleichen jeden Schmerz zu ersparen. Dürfte in dieser Weise die Betäubung durch die Narkose beim Thiere angeweudet werden — was jedoch bekanntlich nicht gestattet ist, — daun würde dem Thiere auch jener erste Schmerz erspart werden, und dann wäre das Schächten als eine i d eal e Tödtungsart zu betrachten, insoweit es sich darum handelt, das Thier für den Genuß zu schlachten. Mir wird die Autorität Professor v. Pettenkofers gegenübergestellt, der am 11. März 1894 geschrieben hat, er sei überzeugt, daß das Schächten eine geringere Thierquälerei ist als das Schlagen. Nachdem ich jedoch erklärt habe, daß ich den Kopsschlag überhaupt nicht als ein empfehlenswerthes Betäubungsmittel ausehe, wird diese Gegenüberstellung v. Pettenkofers hinfällig. Denn es wird doch Niemand behaupten wollen, daß v. Petteukofer die Betäubung des Thieres vor dem Schächten durch die Narkose verworfen hätte, zumal wenn die Genießbarkeit des Fleisches dadurch nicht beeinträchtigt wird. Gerade Professor v. Petteukofer war einer Derjenigen, die bei dem wiederholten Ansturm der Thierschutzvereine gegen die Vivisektion mehrfach betont haben, daß, wo es irgend angängig ist, das Experiment am Thiere nach vorheriger Betäubung desselben ausgeführt wird, damit dem Thiere jeder Schmerz erspart wird, daß es jedoch Fälle giebt, wo der Zweck des Versuches vollständig vereitelt wird, wenn eine derartige Narkose angeweudet werden soll. Was für die Freiheit der Wissenschaft zu Recht gilt, muß in Billigkeit auch für die Freiheit der Religionsübung zugestanden werden. Aber deshalb wird jeder Freund der Wissenschaft doch zugeben müssen, daß ideal der Thierversuch in seiner Ausführung nur dann zu nennen ist, wenn er in allen vorkommenden Fällen mit der Betäubung Vorgenommett werden könnte, wenn jedes Experiment am Thiere iu der Narkose stattfinden dürfte. Trotzdem nun also das Schächten als eine ideale Tödtungsart nach meinem Dafürhalten nicht anzusehen ist, stehe ich jedoch nicht an — wir können ja nun einmal in diesem „irdischen Jammerthale" mit Idealen und ihrer Verwirklichung nicht rechnen, sondern müssen uns nach den gegebenen Verhältnissen richten — das Schächten als § eine der für die Praxis humansten Tödtun gsarten zu bezeichnen, und zwar deshalb, weil bei der außerordentlichen Uebuug. i welche unsere Schächter besitze»!, Schnitt und Aushebung des Bewußti seins fast unmittelbar einander folgen, da aus den großen Gefäßen des Halses sich das Blut ungemein rasch entleert, was übrigens auch! für die Haltbarkeit des Fleisches von großem Vortheile ist. Wen»» wir also von de»» religionsgesetzliche n Gründen ganz absehen, so sind es auch wissenschaftliche und praktische Gründe, welche für die Beibehaltung des Schächtens sprechen, und welche die gegen das Schächten gerichteten Angriffe ungerechtfertigt erscheinen lassen. Lissa, im Juli. Dr. med. Simon Scherbel. Druck mW Verlag von Ruvolf Mosse in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion: Max Bauchwitz in Berlin.

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