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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1901-07-26 · Heft 30 (26.7.1901) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
65 (1901)
Issue
Heft 30 (26.7.1901)
Date
1901-07-26
Page
[Seite] (sequence 15)
Language
German
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65. Jahrgang. Nr. 30. Berlin, 26. Juli 1901 Dev Gemeirrdebote. 'Ueitcrge zur „AtLgemeinen Zeitung des IuöenLHums". Korrespondenzen und Nachrichten. Drntschland. L2 Berlin, 21.. Juli. Durch Beschluß der Strafkammer I des Landgerichts I Berlin sind die Berliner und Konitzer Händler, welche die bekannten Dewaldschen Ansichtspostkarten verkauften, außer Verfolgung gefetzt worden. In den Gründen des Einstellung^ beseblusfes heißt es, der Thatbestand des § 166 des Strafgesetzbuchs sei zwar objektiv erfüllt, es erscheine jedoch die Angabe der Beschuldigten, sie seien sich nicht bewußt gewesen, daß durch die Verbreitung der Karte die Gebräuche der jüdischen Neligionsgesellschaft beschimpft würden, bei ihrem allgemeinen und gesellschaftlich e u B i ld un gsg r a d e nicht znwiderlege n. Diese Motivirung wird nicht verfehlen, Aufsehen zu erregen. Die Beschuldigten aber werden sich bei der Strafkammer dafür bedanken, daß diese ihren allgemeinen und gesellschaftlichen Bildungsgrad gar so niedrig einschätzt. Wir haben bis jetzt der Sache wenig Aufmerksamkeit geschenkt, möchten aber heute unseren Lesern ein Bild von dem Bildungsgrade dieser Antisemiten geben, indem wir die neue Postkarte, die derselbe Buchhändler jetzt versendet, hier folgen lassen. Die Karte stellt ein Grabdenkmal für Ernst Winter in Könitz dar, welches außer dem Namen, Geburtsnnd Todesjahr Winters das Motiv trägt: „Den Mördern zur Warnung, den Christen zur Wahrung ihrer theuersten Güter." Auf der Rückseite ist zu lesen: „In einen Hinterhalt gelockt, mußte dieser Jüngling einer blutgierigen Sekte unter den Hebräern sein Leben lasser,, indem sie ihm durch einer, Schächtschnitt sein Blut bis auf den letzten Tropfen entzogen. Seine Gebeine, die man später theilweise an verschiedenen Orter, vorfand (der linke Arm, das rechte Beirr vorn Knie ab, das ganze linke Bein und die Baucheingeweide fehlen heute noch) konnten erst am 27. Mai 1900 der wohlverdienten Ruhe übergeben werden. Hütet Enre Kinder!" Und derartige Pamphlete dürfen nun ungehindert verbreitet werden. 2^2 Berlin, 20. Juli. Der R abbinerv e rband in Deuts ch - land hat das folgende Cirknlar an alle Gemeinden verschickt: „HochgeehrterHerr! Seitens der Geschäftsleiter des „Berliner Thierschntzvereins" werden an unsere Glaubensgenossen zahlreiche Flugblätter versandt, welche in gehässiger Weise das „Schächten" verunglimpfen und gegen dasselbe die öffentliche Meinung und Stimmung durch allerlei Entstellungen des wahren Sachverhalts aufzureizen suchen. Kennzeichnend für die Mittel, mit denen hierbei irn Namen der „Humanität" und des „Thierschntzes" vorgegangen wird, dürfte wohl schon die Sprache einzelner dieser Flugblätter sein, in denen die Verhöhnung des Sabbaths, ja der Hinweis auf jene fluchwürdige Lüge, aus den „Ritual,nord", mit der Bekämpfung des Schüchteus Hand in Hand geht. Wenn aus demselben Geiste heraus unser rituelles Schlachtverfahren als ein „Verstoß gegen das Moralgesetz" und „als Kränkung des sittlichen Bewußtseins" verlästert wird, so braucht wohl diese Beschimpfung eines religiösen Gebotes, die sich selbst richtet, nicht erst weiter beleuchtet zu werden. Geradezu empörend aber ist das dreiste Ansinnen eines dieser Flugblätter, welches die Juden auffordert eine „öffentliche Erklärung" zu unterzeichnen, in der die Beschimpfung des ritueller, „Schüchteus" gebilligt und dessen Verbot gefordert werden. Es wird an Juden die Zumuthung gestellt, daß sie zur Vergewaltigung der religiösen Ueberzengurrg ihrer eigener, Glaubensgenossen die Hand bieten sollen! Wir sind dessen sicher, daß kein Jude, auf welchen, religiösen Standpunkte er auch stehen mag, wissentlich zu einer so schmählicher, That sich wird bereit sinder, lassen. Aber die verbreiteter, Flugblätter enthalten Angaben, die zum Zwecke haben. Diejenigen irre zu führen, welche das „Schächten" in seiner religiöser, und Humanitären Bedeutung aus eigener Kenntnis; zu beurtheilen nicht in der Lage sind; es mögen daher diese Angaben hier in Kürze ihre Beleuchtung finden. In den seit sechs Jahren gedruckt vorliegenden Gutachten haben die hervorragendsten Vertreter der Physiologie und der Veterinärkunde, Leuchten der Wissenschaft und Männer der praktischen Erfahrung, ihr Votum zu Gunsten des Schächtens abgegeben. Um das Gewicht dieser Gutachten abzuschwächen, behauptet der Vorstand des Thierschutzvereins, daß „eine Anzahl von Physiologen und Schlachthausverwaltern in dem Halsschnitt ohne vorherige Betäubung eine thierquälerische Handlung nicht erkennen wollen." daß aber „viel zahlreichere Fachleute, ja ganze Fachkorporationen ihnen widersprechen". Dieser Verschleierung des wirklichen Thatbestandes gegenüber mögen Zahlen sprechen! Die „Anzahl" der Gutachter, welche sich zu GuusteU des Schächter,s geäußert haben, beträgt 253, und nicht „viel zahlreichere", sondern kaum ein Zehntel so viel haben ihnen widersprochen. Die Ersteren bestreiten nicht nur, daß das Schächten eine Lhierquälerische Handlung sei, sie erklären viel»,ehr mit Entschiedenheit, daß dasselbe eine durchaus humane und zweckmäßige, sehr Viele, darunter Autoritäten ersten Ranges, sogar, daß es die weitaus humanste und zwecku, Üßigst e Tödtungsart sei, welche allgemeine Einführung verdiene. Unwahr ist ferner die Behauptung, daß nur „Physiologen und Schlachthausverwalter" sich für das Schächten ausgesprochen hätten. Vielmehr sprechen sich für dasselbe u. A. aus: 14 Direktoren und 24 Professoren von Thierarzneischulen, 150 praktische, zumeist beamtete Thierärzte, 14 Großschlächter und Metzgerinnungen. also im eminenten Sinne „Fachleute und Fachkorporationen". Hinzugefügt sei, daß auch die oberste Medizinalbehörde in Preußen, die Königliche wissenschaftliche Deputation für das Mediziualwesen. wie Herr Abgeordneter Dr. Lieber in der Neichstagssitznug von, 9. Mai 1699 mittheilte, sich in einem Gutachten vorn Jahre 1894 dahin ausgesprochen hat, daß die Schächtmethode von, technischen, hygienischen und Humanitären Standpunkte, also unter jedem Gesichtspunkte, den Vorzug vor allen anderen Schlachtarten verdient. Auf Grund dieses Gutachtens ist bekanntlich diese Methode in den Militärkous er v e nsabrike n obligatorisch eingeführt worden. Unwahr ist endlich die Behauptung des Vorstandes des Thierschntzvereins, daß beim Schächten ein „Nachschueiden der sich schließenden Blutgefäße unvermeidlich" sei. Die Fachmänner erklären übereinstimmend, daß diese Manipulation unnöthig ist und, wo sie etwa vorgenommen werden sollte, zu einer Zeit geschieht, wo das Bewußtsein des Thieres bereits geschwunden ist und sonnt jede Schmerzempfiudnng aufgehört hat. Zur weiteren Charakterisirung der Wahrhaftigkeit, mit welcher die Agitation seitens der Geschäftsleiter des „Berliner Thierschntzvereins" betrieben wird, sei u. A. hervorgehobeu: Ein „Aufruf und Bitte" betiteltes Flugblatt, welches die Namen bekannter Männer der verschiedensten Berufe als Unterschriften aufzählt, wird gegen das Schächten ausgenutzt, trotzdem der Abgeordnete Dr. Lieber in öffentlicher Neichstagssitznug an, 9. Mai 1897 darauf hinge,viesen hat. daß in diesen, „Aufruf und Bitte" vom Schächten mit keinen, Worte die Rede ist und daß die Unterzeichner mit ihrer Unterschrift einem Schächtverbot unmöglich das Wort reden wollten, da mehrere derselben ja Gutachten zu Gunsten des Schächtens abgegeben haben. Ein anderes Flugblatt verbreitet das Gutachten des Professors an der thierärztlichen Hochschule zu Stuttgart, L. Hoffman,,, obwohl dieser sein Gutachten iu jener Neichstagssitznug vom 9. Mai 1899 in aller Form öffentlich zurückgezogen hat. Die Herren Dr. Langmanu und Behriuger erachten sich auch befugt, unseren Glaubensgenossen über die religiöse Verbindlichkeit der Schächtvorschriften Lehren zu ertheilen. Indem wir gegen diese Anmaßung nachdrücklich Verwahrung einlegen, weisen wir daraus hin, daß iu einer vor mehreren Jahren durch den Druck bekannt gewordenen Erklärung ausnahmslos alle Rabbiner Deutschlands ohne Unterschied der religiösen Richtung die unverbrüchliche Verbindlichkeit jener Vorschriften betont haben. Gegenüber dieser einmüthigen Kundgebung hat der Thierschutzverein nur die völlig vereinzelte Ansicht des verstorbenen Rabbiners Leopold Stein auzuführen gewußt, die erst lange nach dessen Tode zu Agitationszwecken gegen das Schächten, d. h. zur

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