Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 29 (19.7.1901)
- Date
- 1901-07-19
- Page
- Seite 2 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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bieten nur geringes Interesse dar. Nach Schills; der Beweisaufnahme nahm sogleich der Staatsanwalt Schweigger das Wort zur Vertretung der Anklage. Er hielt die Anklage in vollem Umfange aufrecht und beantragte, den Angeklagten in beiden Fallen zu eitler Gesaunntstrafe von drei Jahren Zuchthaus zu verurtheilen. DerVertheidiger Rechtsanwalt Sonnenseld (Berlin) hielt den Schnldbeweis auf Grund des vorliegenden Beweismaterials in keiner Weije für erbracht und beantragte die Freisprechung. Der Vertheidiger lies; sodann noch feststellen, daß der Angeklagte Schiller bis zum Dienstantritt des jetzigen Ersten Staatsanwalts Schweigger der Staatsanwaltschaft fortlaufend über seilte Thätigkeit berichtet und derselben fortdauernd seine Berichte übergeben habe. Der Gerichtshof vernrtheilte den Angeklagten zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus und drei Jahren Ehrverlust. Dieses Nrtheil wird nicht verfehlen, allgemeines Aufsehen zu erregen. Nolr besonderem Interesse war die Aussage des als Zeugen vernommenen Untersuchungsrichters, der bekundete, das; die meisten Zeugen mit imputirter Aussage gekommen seien, und zwar waren sie gerade von antisemitischer Seite suggerirt. Auf manches andere in diesem Prozeß wird noch zurückzukommen sein. Neilsteltitt, 8. Juli. Heute wurde einer der edelsten und verdienstvollsten Männer unserer Gemeinde, Herr Raphael Freundlich, im 76. Jahre seines arbeits- und erfolgreichen Lebens zu Grabe getragen. Drei Jahrzehnte hindurch hat er als erster Vorsteher der hiesigen Syuagogeugemeinde die religiösen Angelegenheiten derselben geleitet und eine überaus segensreiche Thätigkeit entfaltet. Sein unermüdlicher Eifer und seine Pflichttreue sichern ihm Anerkennung lind Dankbarkeit über den Tod hinaus. Sein liebevolles und gewinnendes Wesen machte Alle, mit denen er in Berührung trat, zu seinen Freunden, so daß er nicht nur von den ihn verehrender; Seinen, sondern voll der ganzen Gellleinde aufs tiefste betrauert lind schmerzlich vermißt wird. So war denn auch die Theilnahme bei der Beerdigung eine allgemeine, und auch seitens der nichtjüdischen Bevölkerung folgten sehr Biele seinen sterblichen Ueberresten. In der Synagoge, wo der Sarg unter Trauerdekoration aufgebahlt wurde, gab Herr Rabbiner Dr. Worms ein anschauliches Bild vom Wesen und Wirken des Verstorbenen, um dann am Grabe Worte des Trostes an die Leidtragenden zu richten. Die Lücke, die der Heimgang dieses Mannes in unsere Reihen gerissen, wird so leicht nicht ausgefüllt werden. Möge die Erde ihm leicht sein! -A Dolberg, 12. Juli. Am 29. v. M. waren 25 Jahre vollendet, seitdem Herr Herr mann Bernhardt den Vorsitz im Vorstände des hiesigen jüdischen Knrhospitals übernommen und ununterbrochen bis ans den heutigen Tag geführt hat. Dem verdienten Jubilar wurde dal,er in einer feierlichen Festsitzung namens des Vorstandes und Kuratoriums dieser Anstalt eine kalligraphisch ausgeführte Adresse in eitler Prachtmappe überreicht und in herzlichen Allsprachen der Dank und die Glückwünsche beider Anstaltsargane zum Allsdruck gebracht. Möge es dem Jubilar vergönnt sein, noch recht lange in jugendlicher Frische und Rüstigkeit au der Spitze der Verwaltung dieser Wohlthatigkeitsanstalt zu stehen und bereu Geschäfte zu leiten.!. Bromberg. 2. Juli. Gestern feierte hierjelbst der Privatier Moritz Sa losch in mit seiner Gattill, wie bereits kurz gemeldet, das lettene Fes: der diamantenen Hochzeit. Herr Saloschin, welcher am d. M. sein 88. Lebensjahr vollendet, war voll frühester Jugend an ein eifriger Patriot und trat anno 1888 in seinem 20. Lebensjahre al§ Freiwilliger bei der Festnngsartillerie zu Posen ein, zu einer Zeit, in welcher die Juden in der Provinz Posen noch nicht militärpflichtig waren. Als ihm bei seiner Ansiedelung iu Bromberg durch ein Ortsstatut Schwierigkeiten gemacht wurden, wandte er sich kurz entschlossen an den König Friedrich Wilhelm III., und es wurden ihm sofort aus Allerhöchsten Befehl die sämmtlichen Hindernisse beseitigt. Als das Ehepaar am 1. Juli 1891 in vollster Rüstigkeit und Frische das Fest der goldenen Hochzeit feierte, wurde ihm vom Kaiser die goldene Ehejubiläumsmedaille verliehen. Zur dialiiauteueu Hochzeit hatten sich Gratulanten in überaus großer Anzahl eingesnnden, um dem Jubelpaare und gleichzeitig dem ältesten Bürger der Stadt Bromberg ihre Glückwünsche und Ueberrajchllngell verschiedenster Art darzubringen. Scholl in früher Morgenstunde hatte sich eine Deputation des Vereins ehemaliger Artilleristen hierselbst zur Gratulation eiugesnudeu. Der Jubilar gehört dem Verein als Ehrenmitglied all. Im Lanfe des Vormittags fand sich eine Deputation der jüdischen Gemeinde ein. bestehend ans dem ersten Vorsteher SLadtrath Aronsohn, Rabbiner Dr. Walter, Fabrikbesitzer Aron. Justizrath Dr. Wolffeu. Gutsbesitzer Cohllfetd. ein, und hielt Rabbiner Dr. Walter eine herzliche, wohldurchdachte Ansprache. Während der Anwesenheit vorbeucmnter Deputation erschien der erste Bürgermeister hiesiger Stadt, Herr Kuobloch, um dem greisen Jubelpaar im Allerhöchsten Allstrage die Ehejubiläumsmedaille mit der Zahl 60 zu überreichen. In eitler wahrhaft ergreifenden und liebenswürdigen Ansprache betonte der Bürgermeister, daß das die höchste Auszeichnung sei, welche einem Sterblichen zu Theil werden kann. Die hohe Ehrung ist während der Regierung unseres Kaisers zum ersten Male hier erfolgt, lind ist dieses das erste Exemplar der Ehejubiläumsmedaille mit der Zahl 60, welches verliehen worden ist. Oppelrr, 18. Juli. Der Bezirksausschuß verhandelte Freitag in einer längeren, nicht uninteressanten Sache, die Heranziehung jüdischer Eltern zu den katholischen S ch u l l a st e u betreffend. Der Hotelbesitzer Salomon Schüller zu Klein-Zabrze klagte gegen den Gemeilldevorstaud dort wegen Heranziehung zu den katholischen Schullasteu für 1899/1900. Der Kläger ist jüdisch und behauptet ans Grund eines Gemeindebeschlnsses vom Jahre 1872, welcher die damalige jüdische Privatschule iu eine öffentliche Schule umwandelte, von den Scbulabgabeu für die Gemeinde befreit zu sein, darum erhob er Einspruch, als man ihn im Jahre 1899 zu den Schullasten für die katholische Schule heranzog und klagte nach erfolgter Ablehnung. Der Vertreter des Klägers, Rechtsanwalt Möller, machte zu Gunsten seilles Klienten geltend, daß es znr Nechtsgiltigkeit der Einschätzung au der Veranlagung fehle, lind das Oberverwaltnugsgericht in einer gleichen Klage seines Klienten gegen die Gemeinde Alt-Zabrze es als unzulässig erklärt habe, die jüdischen Einwohner zu den katholischen Schullasten heranznziehen,' weil sich dies nicht mit dem Kommnnalabgabengesetze vereinbare, das nur Zwecksteuern znr allgemeinen Umlage znlasse. Die Befreiung der Juden voll den Schullasten ist durch Erlaß des Kultusministers verfügt worden, nachdem sie bei ihrer Schule auf Staatsznschüsse verzichtet hatten. Der Vertreter der Gemeinde. Gemeindevorsteher Schröder, führte ans, daß der Kläger den Beschluß, wonach die Juden zu den Schullasteu herangezogen werden sollten, selbst mit Unterzeichnete, statt dagegen Protest zn erheben. Es bestand die Sitte, bei der Obervertheilung der Steuerlasten des Schnlverbandes bis zum Jahre 1899 nur die katholischen Hausväter heranznzieheu, erst nach diesem Zeitpunkte wurden auch die Inden und Evangelischen zu den Schullasteu herangezogen. Nach seiner Auffassung könne man eine gewisse Härte in diesem Verfahren nicht in Abrede stellen, es wäre vielleicht besser gewesen, die Lasten auf die Gemeinde abznwälzen, doch hätte dazu die Behörde ihre Zustimmung versagt. Das Erkenntnis; des Bezirksallsschusses lautete auf Abweisung der Klage. Der Gerichtshof ging von der Erwägung ans, daß vielfach falsche Auffassungen über den Modus der Obervertheilung der Lasten herrschen. Nach Paragraph 19 des noch heute bestehenden Schnlreglements seien die Schullasteu als besondere Gemeindelasten zu erachten und zu behandeln. Der Paragraph 20 desselben Reglements, der durch das Kommunalabgabengesetz noch nicht aufgehoben ist, nimmt die Juden und Evangelischen nicht voll den Schullasteu ans. H Lecseri, 15. Juli. Die Jacobson sch ule, die im September d. I. ihr h ll n der t jä h rig e s S tif t llll gsfe st feiert, ist eine der eigenartigsten Schöpfungen auf dem Gebiete des Schul- und Erziehungswesens. Vor nunmehr 100 Jahren von dem damaligen Kammeragenten Israel Jacobsoll unter dem unmittelbaren Eindruck der freiheitlichen Ideen der Revolutionszeit gegründet, konnte sie unter einem edlen, voll fridericiallischem Geiste beseelten Fürsten wie Herzog Karl Wilhelm Ferdinand voll Brannschweig sich günstig entwickeln. Israel Jacobsohil empfand, das; feilte Glaubensgenossen, bevor sie znr politischen Gleichberechtigung gelangen könnten, sich erst die geistige Ebenbürtigkeit mit ihren Mitbürgern verschaffen müßten. So gründete er seine Schule zu Seesen am Harz, um daselbst arme Jndenkinder zu deutscher Bildung und deutscher Art zn erzieheil, und zwar gemeinsam mit armen ChrisLenkindern und auf seine Kosten; später ließ er auch Kinder wohlhabender Bürger all den Segnungen dieser gemeinsamen Erziehung lind des Unterrichts theilnehmen. der von jüdischen und christlichen Lehrern ertheilt wurde. Diese lebendige Toleranz mußte die jungen Menschen zn vorurtheilsfreien, tüchtigen und ehrenhaften Bürgern heranbilden und eine geistige und sittliche Freiheit schaffen, die die schönsten Früchte trageil sollte. So hat denn auch die Jacobsonschule trotz mannigfacher Wandlungen und Weiterungen das erste Jahrhundert ihres Bestehens in rühmlicher Thätigkeit voslendet, und