Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 29 (19.7.1901)
- Date
- 1901-07-19
- Page
- [Seite] (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3224737-3228419-3228449--57751-3294148- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
65. Jahrgang. Nr. 2). Lerlin, 19. Juli 1901 Wertage zur „Allgemeinen JeiLung öes IuöenIHums". Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. §2 Berlin, 15. Juli. Eine neue Version über das Gespräch des Kaisers mit Herrn Generaldirektor Ballin bringt in dieser Woche die „Zukunft". Sie meldet: „Hat der Kaiser zu Herrn Ballin gesagt, es schade nicht, daß der Generaldirektor der Hamburg- Amerikanischen Linie Jude sei? Herr Ballin verneint, die Taute Botz bejaht die Frage. Es handelt sich, wie Jeder merken musz, um keine Kleinigkeit. Damit in der Sommerstille der Streit nicht zur Staatsaktion werde, sei hier verkündet: nicht zu Herrn Ballin, sondern zum Admiral Hollmann, der ihm den Generaldirektor varstellen wollte, hat der Kaiser die den Antisemiten so unangenehmen Worte getagt." 22 Berlin, 12. Juli. Ein Aussehen erregender Artikel, der am 18. April d. I. in der „Staatsbürger-Zeitung" erschien, hat deren verantwortlichem Redakteur, Otto Böckler, eine Anklage wegen Beleidigung zugezogen, die vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts I verhandelt wurde. Böckler wird beschuldigt, den Justizrath und Notar Rechtsanwalt Cassel durch den beanstandeten Artikel beleidigt und durch Behauptung nicht erweislich wahrer Thatsachen in der öffentlichen Meinung herabgesetzt zu haben. Den Inhalt des nkriminirten Artikels brauchen wir wohl hier nicht zu wiederholen. Die Frage des Vorsitzenden, wer pstichtwidrigerweise das Aktenmaterial preisgegeben habe, wollte der Angeklagte nicht genau beantworten können; er habe eines Tages ein Aktenbündel auf seinem Schreibtisch gefunden — wie er anuehme auf Anordnung des Verlegers der Zeitung — und nach Prüfung des Materials den Artikel verfaßt. Auf eine weitere Frage des Vorsitzenden, ob vielleicht Rechtsanwalt Ulrich das Material geliefert habe, erwiderte Böckler: „Nein, ich will ausdrücklich betonen, daß Rechtsanwalt Ulrich mit der Sache nicht das Geringste zu thun gehabt hat." Des Weiteren erklärte der Beschuldigte, daß er den Beweis der Wahrheit antreten wolle; es müsse ihm dies gestattet werden, da ihm zum Vorwurf gemacht werde, nicht erweislich wahre Thalsachen verbreitet zu habe»!. Der Vorsitzende hielt ihm vor. daß alle Punkte schon in umfangreichster Weise geprüft und für unwahr befunden worden seien, und Jnstizrath Kleinholz, als Vertreter des Nebenklägers, wies darauf hin, daß sowohl vom Landgericht wie vom Kammergericht ausdrücklich anerkannt sei, daß Justizrath Cassel seine Vormund- und Pflegschaften in durchaus korrekter und gewissenhafter Weise geführt habe. Der Angeschuldigte beharrte dennoch auf seinen Anträgen. Er bat um Ladung des Rentiers Olbrich, auf den sich der in dem beanstandeten Artikel erwähnte Fall beziehe. Außerdem wolle er den Beweis dafür erbringen, daß Justizrath Cassel auch in einem anderen Falle in wellig uneigennütziger Weise seinen Vormundschaftspflichten uachgekommen sei. Der Gerichtshof beschloß, zunächst den Zeugen Cassel zu vernehmen. An der Hand seiner Akten legte dieser klar, daß er im Falle Olbrich mit peinlichster Gewissenhaftigkeit vorgegangen sei, und daß mall ihm auch nicht in einem einzigen Punkte einen Vorwurf machen könne, wie das Kammergericht auch auf die Eingaben des Beschwerdeführers ausdrücklich anerkannt habe. Die neuen Beschuldigungen in Betreff des Falles Mertins werde er ebenfalls als in jedem Punkte hillfällig beweisen können. Der Zeuge meinte auf Befragen. daß das Material zu dem beanstandeten Artikel voll dem früheren Reichsbankbeamten Eugen Olbrich geliefert worden sei. Da der Angeschnldigte auf Ladung der von ihm vorgeschlagenen Zeugen beharrte. glaubte der Staatsanwalt, daß es im Interesse beider Parteien liege, die Sache möglichst aufzuklären; er beantragte deshalb die Vertagung des Termins. Dieser Antrag wurde vom Justizrath Cassel und seinem Vertreter unterstützt und demgemäß vom Gerichtshöfe beschlossen. Zur nächsten Verhandlung, die voraussichtlich erst im Herbst stattfillden und einen erheblichen Umfang nehmen dürfte, sollen die Handakten des Justizraths Cassel zur Stelle geschafft werden und außer den vom Angeschuldigten vorgeschlagenen Zeugen noch der Vormnndschastsrichter, der Kalkulator, der die Rechnungslegung des Jnstizraths Cassel geprüft, der Rechtsanwalt Ulrich, der Verleger der „Staatsbürger-Zeitung". Bruhn, und der Kaufmann Kahser geladen werden. §2 Berlin, 15. Juli. Alphonse Levh, der bekannte französische Künstler, dessen Lithographien aus dem jüdischen Familienleben von Pariser Kunstkreisen mit großem Interesse ausgenommen wurden, hat die gesammte Kollektion seiner Arbeiten dem Kunstsalon Keller u. Reiner. Potsdamerstraße 122, zur Ausstellung übergeben. Ein Theil dieser Lithographien ist gegenwärtig in dem Schallfenster des Knnstsalons allsgestellt. Es sind Typen voll betenden Männern. Szenen von den Festtagen mit charakteristischen heiligen Gebräuchen. Alles von hohem Interesse für unsere Kreise. Ein Jude mit dem Lulaw, der den Esrog betrachtet, hebt sich als frischestes Stück hervor, und von den Lithographien scheint ein größeres Blatt' auf dem die Trauerwoche abgebildet wird, durch geschickte Lichtvertheilung den Vorzug zu verdienen. Wir kommen auf die ganze Sammlung noch ausführlich zurück. — Berlin, 16. Juli. Ein Gastwirth zu Harlan war auf Grund einer Negierungspräsidialverordnnng vorn 31. Dezember 1896 angeklagt worden, welche bestimmt, daß in der Bußtags- und Charwoche weder öffentliche noch private Lustbarkeiten in öffentlichen Lokalen stattfinden sollen. Bei einer jüdischen Hochzeit war nämlich auch getanzt worden. Das Schöffengericht sprach den Angeklagten frei, und die Strafkammer wies die Berufung der Staatsanwaltschaft als unbegründet zurück, da die Bestimmung nicht rechtsgiltig sei. Das Kammergericht wies die Revision der Staatsanwaltschaft als unbegründet zurück und führte aus: „Das Gesetz vom 9. Mai 1892, die Kabinetsordre vom 7. Februar 1837 und Z 366 (1) des Strafgesetzbuchs geben nur solchen Polizeivorschriften Raum, welche die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage betreffen oder gegen die Störung ihrer Feier durch Veranstaltungen gerichtet sind, die das religiöse Gesühl verletzen, die innere Sammlung und Erhebung, nicht etwa nur des Einzelnen, sondern allgemein stören und beeinträchtigen. Insofern eine Polizeiverordnung für die ganze Bußtags- und Charwoche gewisse Festlichkeiten verbietet, überschreitet sie den gesetzlichen Rahmen und ist ungiltig. — Kottitz, 14. Juli. Der Prozeß gegen den Privatdetektiv Schiller hat gestern früh vor der Strafkammer des Konitzer Landgerichts seinen vorläufigen Abschluß gefunden. Nach dem Anklagebeschluß wurde der Angeklagte beschuldigt, in der Strafsache gegen den inzwischen wegen Meineides zu vier Jahren Zuchthaus von dem dortigen Schwurgericht verurtheilten Fleischergesellen Moritz Lewy durch zwei selbständige Handlungen: 1. die Zeugin Fräulein Käthe Pellenat zur Abgabe eines falschen Zeugnisses zu verleiten versucht zu habeil; 2. versucht zu haben, den Klempnergesellen Friedrich Nickeleit zu Nenstettin zu verleiten, daß er wissentlich ein falsches Zengniß mit einem Eide bekräftige. Vor Eintritt in die Verhandlung beantragten die Vertheidiger des Angeklagten Schiller, die Rechtsanwälte Hugo Sonnenfeld (Berlin) und Appelbaum (Könitz) die Aussetzung der Verhandlungen aus fünf Tage aus den bereits bekannten Gründen. Bei seiner Vernehmung erklärte der Angeklagte, daß er nicht schuldig sei. Er bestritt, daß er den Zeugen Fräulein Pellenat und Nickeleit gegenüber irgend welche Versuche gemacht habe, um sie zu einem falschen Zengniß zu bewegen, stellt vielmehr die ihn belastenden Aeußerungen als harmlos hin, was durch die Bekundungen der Käthe Pellenat nicht widerlegt wird. Dem anderen Zeugen Nickeleit wurde von verschiedenen Seiten ein ausnehmend schlechtes Leumnndszeugniß ausgestellt. Den Nest des ersten Verhandlungstages füllte die Vernehmung des Unteroffiziers Neitzke, Neutiers Haack, Fräulein Martha Plath, des Gehilfen Schillers, Rauch, Bürgermeisters Deditius und Stadtraths Kaufmann Stockbraudt sowie einer Reihe belangloser Zeugen aus. Am7zweiteu Tage wurde der Rechercheur Max Wienecke, der Restaurateur Heinrich u. A. vernommen. Die einzelnen Aussagen