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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1901-07-12 · Heft 28 (12.7.1901) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
65 (1901)
Issue
Heft 28 (12.7.1901)
Date
1901-07-12
Page
Seite 3 (sequence 17)
Language
German
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3 seine kerndeutsche und patriotische Gesinnung hervorhebend. Auch als Mensch genoß der Verstorbene allgemeine Hochachtung, die in seiner steten Hilfsbereitschaft, seiner Herzensgute und Freundlichkeit ihre»» Grund hatte. Möchte es dem Judenthum nie an solchen Männern fehlen, deren Leben in gleicher Weise eine Ehre für dasselbe bedeutet! ---- München, 5. Juli. Wie die hiesigen Blätter melden, feierte am 30. v. M. der Geheime Hofrath Dr. Siegmund Ritter v. Henle den 80. Geburtstag. Henle war, ehe er sich nach einer arbeitsreichen und von Erfolg gekrönten Thätigkeit in das Privatleben zurückzog, einer der angesehensten Advokaten Münchens und von seinen Kollegen wiederholt zu Vertrauensstellungen in den Berufs- Vereinen auserkoren. Im politischen Leben, bei den Liberalen, spielte Heule namentlich in den 60 er und 70 er Jahren eine bedeutsame Rolle; er ist einer der Wenigen, die noch an der ersten Organisation der liberalen Partei in München mit betheiligt waren. Er gehörte zu jenen 1875 gewählten Münchener Abgeordneten, deren Mandate voll der ultramontanen Kammermajorität sammt und sonders kassirt wurden. Die ULtramontanen hatten aber die Rechnung ohne die Liberalen Münchens gemacht, denn neben Schuster, Haushofer, Eckart und Weidert zog Henle 1876 in den Prannersaal neuerlich ein. An den Kammerarbeiten betheiligte sich Heule mit Eifer: im Ausschüsse für die Geschäftsordnung war er mehrere Jahre hindurch Mitglied. Er wurde auch zum Stellvertreter des Abgeordneten Freytag als Landtagskommissar für das Staatsschuldenweseu gewählt. Aber auch um eine Reihe humanitärer Anstalten und Vereine erwarb sich Heule Verdienste, so daß ihm nicht allein allgemeine Hochachtung im Publikum, sondern auch Anerkennung voll höchsten Stellen aus zu Theil wurden. 1877 ward ihm das Ritterkreuz erster Klasse des Verdienstordens vom heil. Michael verliehen; 1882 erhielt er das Ritterkreuz des Verdienstordens der bayerischen Krone mit dem persönlichen Adelsstand; er wurde Hofrath und Geheimer Hofrath. Höchsterseits wurden namentlich Henles Verdienste als Anwalt und als eines der Repräsentanten dieses Standes geehrt. Einer der Brüder Heules war protestantisch geworden und Jahrzehnte lang Chefredakteur des (eingegangenen) „Korrespondent von und für Deutschland" in Nürnberg. Der Jubilar selbst blieb ans Ueberzeugung Jude. Die Heirath Hellles im Jahre 1850 war die Veranlassung zu der durch Bankier I. v. Hirsch Vater beim König Max II. befürworteten Aufhebung der sog. Matrikelverordnung, wonach der 29 jährige Advokat, weil er Israelit war, „noch nicht an der Reihe" und noch nicht berechtigt gewesen wäre, zu heirathen. s. München, 8. Juli. Das königlich bayerische statistische Amt veröffentlicht die Zahlen der Bevölkerungsbewegung in Bayern während des Jahres 1899. Wir geben davon diejenigen Zahlen wieder, welche die Juden betreffen. Es wurden also geboren: Beide Eltern jüdisch, lebend 915, todt 28; Vater jüdisch, Mutter katholisch 18, Protestantisch 19; Mutter jüdisch, Vater katholisch 8, protestantisch 8, sonstige 1; uneheliche Kinder jüdischer Mütter, lebend 17, todt 4. Zählt man die Hälfte der Geburten aus den Mischehen als jüdische, so ergeben sich 959 Lebendgeburten und 32 Todtgeburten. Dagegen starben im Jahre 1899 im Ganzen 740 Juden, so daß eine rechnungsmäßige Vermehrung von 219 Seelen verbleibt, gleich einer Zunahme von 0,4 Prozent, während dieselbe Ziffer bei der nichtjüdischen Ziffer 1.2 Prozellt erreicht! Ehen wurden geschlossen im Jahre 1899: Beide Theile jüdisch 416; Mann jüdisch, Frau katholisch 8; Frau protestantisch 7; Mann katholisch 8; Mann protestantisch 10; Mann sonstig 1. Die Ziffer der Eheschließnng ist nicht so ungünstig wie die der Geburten; vielleicht daß sich auch die Geburtenziffer in Zukunft dementsprechend hebt. Einstweilen ist das Verhältniß in Bayern noch ungünstiger als in Preußen, und der natürliche Bevölkeruugszwachs so gering, daß Auswanderung und Austritte aus dem jüdischen Glauben ihn fast ganz aufheben. E München, 4. Juli. Im „Verein jüdischer Studenten" an der Universität München, über dessen Thätigkeit wir schon des Oefteren berichten konnten — erst jüngst gaben wir einen Bericht über sein erstes Stiftungsfest — wurden im Laufe des Semesters folgende Vorträge gehalten: jur. Goitein: Jüdisches Proletariat in Holland. England und Amerika, med. Perlitz: Daniel Danieli (v. Voß). jur. Levi: Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, rer. techn. Löb: Wirthschaftliche und soziale Zustände im alten jüdischen Reiche, med. Spier: Geistliche Geistesheroen in ihrer Beziehung zum Judenthnme. jur. Löwen st ein: Werther, der Jude, jur. B. Meyer: Nächsten- und Feindesliebe im Lichte des Judenthums. An sämmtliche Vorträge schlossen sich Diskussionen an, an denen sich Gäste wie Vereinsbrüder rege betheiligten. Für den weiteren Verlauf des Semesters sind noch folgende Vortrüge angesetzt.' Zahnarzt Hausmann: Heine und das Judeuthum. med. Calvary: Referat über die Vorgänge innerhalb des Judenthums während des letzten Jahres. Am 13. d. M. hält der „Verein jüdischer Studenten" seine Schlußveranstaltuug ab. Der Münchner V. I. St., ein Schwesterverein der „Vereine jüdischer Studenten" zu Berlin, Breslau und Leipzig, beendet damit das dritte Semester seines Bestehens. S München, 5. Juli. Durch Beschluß des Bezirksamts Uffenheim vom 27. Juni v. I. war der Anspruch der israelitischen Kultusgemeinde Ermetzhofen gegen die Handelsmannswittwe Sarah Schmalgrund von Uffenheim ans Entrichtung einer Gebühr von 37 Mark für die Beerdigung ihres verlebten Ehemanns Abraham Schmalgrund im israelitischen Friedhofe voll Ermetzhofen als unbegründet abgewiesen worden, weil den in Uffenheim wohnenden Israeliten von jeher ein bisher unbestrittenes Recht auf unentgeltliche Beerdigung in diesem Friedhose zustand. Die gegen den bezirksamtlichen Beschluß von der Kultusgemeinde Ermetzhofen eingelegte Beschwerde wurde vom Verwaltungsgerichtshos kostenfällig verworfen unter Festsetzung der Beschlußgebühr auf 20 Mark. Nach den Entscheidungsgründeu steht den in und um Uffenheim wohnenden Israeliten seit Jahrhunderten ein Benutzungsrecht an dem in der Ermetzhofener Dorfmarkung liegenden Friedhose zu, und ist dieses Recht im Kultusverbande begründet, welcher als Begräbnißverband dem öffentlichen Rechte angehört. Der Beerdignngsverein Uffenheim reicht in das Jahr 1727 zurück und umfaßt auch die in Uffenheim ansässigen Israeliten. Die Zahl derselben ist beständig im Wachsen begriffen, wogegen die Zahl der in Ermetzhofen wohnenden selbständigen Israeliten auf zehn herabgesungen ist. so daß diese Gemeinde ihre Existenzberechtigung verloren hat; so lange aber in Uffenheim keine neue Kultusgemeinde sich gebildet, steht die Berechtigung der Israeliten daselbst auf unentgeltliche Friedhofbenutzung außer Zweifel, weshalb der Anspruch gegen Sarah Schmalgrund auf Bezahlung von 37 Mark mit Recht znrügewiesen wurde. ot. Winnweiler, 2. Juli. Am 28. v. M. fand dieEinweihung der neuen Synagoge statt. Die ganze Bevölkerung ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses hat warmen Antheil genommen an der feierlichen Begehung dieses Ereignisses. Davon zeugte der überaus reiche Flaggenschmuck, den das ganze, am linken Ufer der Alsens sich lieblich ausbreitende Städtchen angelegt, die Verzierung vieler Häuser mit Kränzen und Guirlanden und der Betheiligung der Einwohnerschaft an der Einweihuugsseierlichkeit. Die religiöse Feier begann mit einem Gottesdienste in dem bisherigen, von der Synagogengemeinde als Betzimmerbenützten Raum. An denselben schloß sich eine kurze Abschiedsfeier des amtirenden Rabbiners, Dr. Landsberg in Kaiserslautern, an. Nach Ankunft des Zuges vor der neuen Synagoge sang der Chor ein deutsches Lied nach dem Texte Psalm 24, 7—10: „Machet die Thore weit" von Lützel unter Begleitung der Musikkapelle. Hierauf überreichte an Stelle des verhinderten Architekten Bauassistent Hein von Rockenhausen dem königlichen Bezirksamtmann die Schlüssel zur Synagoge mit einigen auf die Vollendung des Baues sich beziehenden Worten. Dieser übergab sodann die Schlüssel dem Bezirksrabbiner mit dem Ersuchen, das neue Gotteshaus zu öffnen und seiner Bestimmung zu übergeben. Nach einer kurzen Ansprache, in welcher der Rabbiner das neue Gebäude dem Schutze Gottes und der Obhut der Gemeinde Winnweiler empfiehlt, öffnete derselbe die Pforte, und unter den Klängen der Musikkapelle traten die Festtheilnehmer in die Synagoge ein. Der nun folgende Weiheakt machte einen tiefen Eindruck. Die Fest- und Weihepredigt des Rabbiners Dr. Landsberg hatte als Text die Psalmstelle: „Ich habe meine Freude, wenn man zu mir spricht: Kommt, laßt uns ziehen in das Haus des Herrn." Mit der Weihe des inneren Raumes als Gebetstätte der Israeliten und der einzelnen gottesdienstlichen Gegenstände, wie die heilige Lade, der Vorhang, die beständige Lampe, die Decken, Leuchter u. s. w., und den Salomonischen Bitten bei der Einweihung des Tempels schloß die dreiviertelstündige sehr inhaltsreiche Weiherede. Daun sprach der Rabbiner das Gebet für den Prinzregenten Luitpold, das deutsche Vaterland, die Gemeinde und ertheilte den Anwesenden den Priestersegen. Damit war der Weiheakt beendet.

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