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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1901-07-12 · Heft 28 (12.7.1901) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
65 (1901)
Issue
Heft 28 (12.7.1901)
Date
1901-07-12
Page
[Seite] (sequence 15)
Language
German
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65. Zchrgang. Nr. 28. V EerUn. 12. Luli 190i 'Neikage zur „Allgemeinen Zeitung des IuöentHums". Korrespondenzen und Nachrichten. Drntschland. 2HL Berlin, 4. Juli. Wegen Beleidigung der jetzigen Frau des Buchdruckereibesitzers Lehmann in Könitz, Martha, geb. Hoffmann, stand am 2. d. M. der Herausgeber des „Satyr", Dr. Alexis Schleimer, zürn zweiten Male vor der achten Strafkammer des Landgerichts I. Als Moritz Lewy in Könitz wegen Meineids verrntheilt worden war. veröffentlichte der „Satyr" eine kurze Notiz, in welcher ohne Namensnennung die Aussage der Tochter Martha des Fleischermeisters Hoffmann kritisirt wurde. Diese fühlte sich dadurch beleidigt, daß in jener Notiz eine Gegenüberstellung stattgefunden hatte zwischen den „fanatischen, ungebildeten oder schon wegen Körperverletzung, Betruges und ähnlichen Strafthaten vorbestraften thörichten Menschen, die vor dem Forum der Justiz darauf losschwatzen", und der „teutschen Jungfrau, die wandelnd und rathschlagend mit Herrn Speisiger die Regungen ihrer schönen Seele in die Worte ausklingen läßt: Wir müssen denJuden meineidig machen!" Der jetzige Ehemann der Martha Hoffmann strengte darauf hin durch Rechtsanwalt Dr. Hahn-Charlottenburg die Privatbeleidigungsklage an. Die 150. Abtheilung des Amtsgerichts I unter Vorsitz des Amtsrichters Fritze verurtheilte den Angeklagten zu 600 Mark Geldstrafe. Gegen dies Ur- Lheil legte der Angeklagte durch Rechtsanwalt Sonnenfeld Berufung ein. Die Begründung des ersten Urtheils hat in der OeffeutlichkeitAufsehen erregt, weil es eine Anzahl von Thatsachen als „gerichtsnotorisch" hiustellte, die überhaupt keine Thatsachen sind. In der vorgestrigen Verhandlung hob der Vorsitzende. Landgerichtsrath Reiucke, hervor, daß die „Notarietät" des ersten Richters sehr weit gegangen zu sein scheine, und der klcigerische Vertreter, Rechtsanwalt Dr. Hahn, erkannte unumwunden an, daß der erste Richter manches für „gerichtsnotorisch" erklärt habe, was notorisch unrichtig sei. So sei es fälschlich als „gerichtsnotorisch" hingestellt worden, daß der Schlächtermeister Hoffmann unter dem Verdachte des Mordes „längere Zeit im Untersuchungsgefängniß zugebracht habe", ferner sei es zu Unrechtals „gerichtsnotorisch" hingestellt worden, daß „das einst blühende Geschäft des Hoffmann durch dessen lange unfreiwillige Haft ruinirt worden sei". Ebenso verwechsele der erste Richter offenbar die Personen Martha und Anna Hoffmann, wenn er in den Urtheilsgründen sage: Martha Hoffmann habe längere Zeit unter dem falschen Verdachte gestanden, mit Ernst Winter geschlechtlich verkehrt zu haben. Rechtsanwalt Dr. Hahn stellte fest, daß er die Klage nur auf die beleidigende Gegenüberstellung der besonderen Art von Belastungszeugen und der Privatklägerin begründet habe. — Rechtsanwalt Sonnenfeld stellte hierauf eine Reihe von Anträgen: Während eine Reihe von Zeugen ihr Wissen einfach bekundet haben, trage die Privatklägerin die Verantwortung dafür, daß sie herumgegangen sei und versucht habe, mehreren Personen nahe zu legen, daß sie doch wohl den Moritz Lewy in Gesellschaft von Ernst Winter gesehen haben, wobei sie fälschlich ausgesprengt habe, daß andere Leute schon ebenso ausgesagt hätten. Sie habe hierzu gar keinen Grund gehabt, denn thatsüchlich habe die Familie Lewy weder direkt noch indirekt Herrn Hoffmann der Thäterschast verdächtigt. Die Privatklägeriu selbst könne gar nicht wissen, ob Lewy mit Winter verkehrt habe, denn sie sei längere Zeit in Rußland gewesen. — Rechtsanwalt Tr. Hahn erwiderte: er wisse nicht, ob Lewy den Hoffmann verdächtigt habe, thatsächlich seien aber von Juden in Könitz, die doch eng Zusammenhalten, die verschiedensten Anschuldigungen gegen Hoffmann erhoben worden. Er beantrage übrigens zwei Artikel aus den Nummern 12 und 14 der „Laterne" zu verlesen, in denen der Angeklagte das erste Urtheil in cynischer und ironischer Weise kritisirt. habe. Dies beweise, daß eine milde Geldstrafe ihm gegenüber nicht am Platze sei. — Nachdem Rechtsanwalt Sonnenfeld es als unzulässig bezeichnet hatte, später geschriebene Artikel zur Urtheilsfindung heranzuziehen, beschloß der Gerichtshof, den Antrag al>- zulehuen. — Rechtsanwalt Sonnenfeld beantragte nunmehr: die Vorlegung der Strafakten Wider Hoffmann, die Vernehmung der Frau Martha Lehmann geb. Hoffmann und die Vernehmung des Berichterstatters Lurch in Könitz, welcher bekunden werde, daß Frau Lehmann in der geschilderten Art von Haus zu Haus gegangen ist. Der Gerichtshof beschloß, zur weiteren Benennung von Zeugen nach dieser Richtung hin dem Angeklagten eine Frist von vier Wochen zu gewähren, die Zeugen durch einen ersuchten Richter vernehmen zu lassen und dann erst einen neuen Termin anzuberanmen. — Königsberg i. Pr«, im Juli. Dem Bericht über die Tätigkeit des Hilfsvereins für kranke russische Israeliten entnehmen wir die folgenden Einzelheiten: Das Jahr 1900 hat an den Krankenverein sehr bedeutende Anforderungen gestellt, so daß die Leistungen desselben über die der vorangegangenen Jahre hinausgehen mußten. Das Interesse für den Verein ist aber wiederum gewachsen, und zwar sowohl durch die Zahl der Mitglieder, als dementsprechend durch Jahresbeiträge, besonders aber auch durch Zuwendungen aus dem geschäftlichen Verkehre weiterer Kreise, die im vorangegangenen Jahre ihre Theilnahme zugesichert hatten, nnd welche sich den Erwartungen entsprechend auch verwirklichte. Die Anzahl der Mitglieder ist um 38 auf 249 und die Höhe der Jahresbeiträge um 298 Mark gestiegen. Die gesummten Ausgabe!! zu Vereiuszwecken belaufen sich auf 12 576.39 Mark gegen 11 098.13 Mark im Vorjahre. Die Eingänge ans den russischen Kommissionsgeschäften hielten sich ungefähr auf der Höhe des Vorjahres. Auch der eiserne Fond hat mehrere neue Zuwendungen erhalten. Derselbe besitzt nunmehr im Ganzen nominal 20 000 Mark Ostpreußische Pfandbriefe nebst einem kleinen Baarrest von 184.23 Mark. Auf dieser Grundlage hat sich der Vorstand entschlossen, den Vereinsmitgliedern die Konstituirung als „Verein" nach Maßgabe der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über eingetragene Vereine vorzuschlagen. Die Aufgaben des Vereins umfassen die wichtigsten Humanitätspflichten, au deren Erfüllung alle Gönner desselben wesentlichen Antheil haben. Der Vorstand besteht aus den Herren: George Marx, Vorsitzender, Albert Cohn. Kassirer, Max Arendt, Simon Eger, Heymanu Ginsburg, M. Grodsensky, CH. Hurwitz, N. Landsberger, A. I. Lewin L. Smoira. kp. Ans dev Provinz Posen, im Juli. Der Glasermeister A. Marcus in Ostrowo ist von der Handwerkskammer zu Posen zum Vorsitzenden der Prüfungskommission für die Glaserinnungeu der sechs südöstlichen Kreise Posens ernannt worden. — Lehrer Tint iu CZempin ist im Alter von 27 Jahren gestorben. Die Stelle au der dortigen Volksschule ist bereits zu besetzen. — Der Friedhofsinspektor Max Selig iu Posen ist im Alter von 68 Jahren gestorben. — Die Regierung zu Posen hat die seit fast 70 Jahren bestehende jüdische öffentliche Volksschule, da sie zuletzt nur noch von vier Kindern besucht wurde, aufgelöst und den an derselben angestellten Lehrer Rosenthal nach Beuthen in Oberschlesien versetzt. — Der Magistrat und die Stadl" verordneten in Ostrowo haben jüngst in einer gemeinschaftlichen Sitzung den Oekonomierath D. Gold stein daselbst zum ersten Vorsitzenden des dortigen Gewerbegerichts gewählt. — Der jüdische Unterstützungsverein in JanoWitz hat im letzten Jahre seinen nothleidenden durchziehenden Glaubensgenossen eine Unterstützung von insgesammt 1039 Mark zugeweudet. Die Einnahmen des Vereins betrugen 1119 Mark. Der Etat der dortigen Synagogengemeiude beziffert sich für das Jahr 1901 in Einnahme und Ausgabe auf rund 3000 Mark. Der Lehrer MaxCohuin Wreschen ist zun: Sekretär und Rendanten der dortigen israelitischen Gemeinde gewählt worden. — Die beiden Körperschaften der jüdischen Gemeinde iu Ostrowo haben die Renovirung der dortigen Synagoge dem Baumeister A. Peyser in Plescheu übertragen. Die Kosten hierfür sind auf 11000 Mark veranschlagt. — Lehrer Speyer in Santomischel ist an die jüdische Volksschule zu Jutroschiu versetzt worden, nachdem die Schule in S. wegen zu geringer Schülerzahl aufgelöst worden ist. — Rechtsanwalt Salo Glast in Schneidemühl ist zum Stadtrath daselbst gewählt worden.

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