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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1901-07-12 · Heft 28 (12.7.1901) · p. Seite 330

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
65 (1901)
Issue
Heft 28 (12.7.1901)
Date
1901-07-12
Page
Seite 330 (sequence 8)
Language
German
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330 Niederlage der algerischen Antisemiten bei den eben durchgeführten Generalrathswahlen zu dem mißmuthigen Entschlüsse Regis beigetragen haben, der selbst nur in die Stichwahl kam. Jedenfalls scheint sich auch in Algier, ähnlich wie in der anderen Kapitale des Antisemitismus, Wien, ein Umschwung vorzubereiten, der im Interesse der Stadt und des Landes nur aus das Wärmste zu begrüßen wäre. Um so mehr mutz eine Mittheilung befremden, die in dieser Zeit aus Paris kommt, und die wie folgt lautet: Der Kammeransschuß für algerische Angelegenheiten beschloß die Aufhebnng des Crü m ienxs ch e n Dekrets, das den algerischen Juden politische Gleichberechtigung gab, doch ohne rückwirkende Kraft. Abgesehen von dem verwerflichen Grundgedanken, der jenen in der Majorität nationalistischen Ausschuß leitete, wäre es auch ein großer Unsinn, Bürger erster und zweiter Klasse unter den Juden in Algier zu schaffen, den die Kammer selbst und die Regierung noch weniger gutheißen werden. Das Fürssrgeerziehungsgefth. Von Rabbiner Dr. Samuel in Essen. m l. April d. I. ist in Preußen ein Gesetz in Kraft getreten, welches die lebhafte Beachtung, die es schon jetzt in weitesten Kreisen gefunden hat, seinem echt zeitgemäßen, sozialethischen Charakter verdankt: das Fürsorgeerziehungsgesetz. Noch in voriger Woche beschäftigten sich diese Blätter mit demselben; nichtsdestoweniger wird auch heute eine Beleuchtung des Themas von jüdischer Seite nicht unerwünscht sein. Eine Erziehung der Kinder von Staatswegen auf Staatskosten: das muthet uns recht spartanisch an. Und was bei uns bisher unter dein Namen Zwangserziehung davon bekannt war, hatte wirklich etwas Spartanisches an sich. Inden Besserungsanstalten, meist luens a non lueenäo, in denen sie sich vollzog, gab es die Peitsche, aber kein Zuckerbrod; sie waren eine Abart der wirklichen Strafanstalten, leider oft die Vorstufe für diese. Mußten doch die dorthin verwiesenen jugendlichen Insassen bereits eine oder mehrere Strafthaten begangen haben, für die sie ihrer Strafunmündigkeit wegen außer Verfolgung gesetzt, ehe sie der Straferziehung anheimfielen. Für derartig verwahrloste Kinder jüdischer Religion gab es keine besondereAnstalt, aber nicht, weil inan solcher nicht bedurft hätte! Es war im Jahre 1893, als mein damaliger Kollege Herr Lehrer und Dirigent A. Auerbach in Berlin die wenig beneidenswerthe Aufgabe hatte, sechs verwahrloste israelitische Knaben „am Urban" in Religion zu unterrichten! Aber man ließ es auch geschehen, wenn jene halbverloreuen Kinder ganz in nichtjüdische Hände übergingen, und man verschloß gargern das Auge gegen eine so schreckliche Erscheinung, wie es jugendliches Verbrecherthum ist, gerade wie man es unwillkürlich von eiternden Wunden abwendet, die auf einen zerfressenen Organismus deuten. Mit dem neuen Gesetz ist der Bann gebrochen, der über dem schwierigen Problem lag. Es hat die wichtige Angelegenheit auf eine umfassendere und zugleich gesündere Basis gestellt und das Uebel bei der Wurzel gefaßt. Es kann den Zwang nicht völlig beseitigen; aber dieser richtet sich nicht mehr gegen das Kind, sondern gegen die Eltern, denen das Recht der Sorge für ihre Kinder aberkannt wird. Das „Recht der Sorge", wie es bereits in 8 1606 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt, der vom Mißbrauch dieses Rechtes und Entziehung desselben handelt, und als dessen Ausführung unser Fürsorgegesetz anzusehen ist. Fürsorge, das ist der wahre Charakter des letzteren. Es will ein Schutz für alle gefährdeten, den Unbilden des Lebens zu früh ausgesetzten Kinder sein, ein Hort gegen physische oder moralische Vernachlässigung und Verwahrlosung durch das Elternhaus; es will sie vor Verkümmerung und geistigen Tod bewahren, kurz für den ganzen Lebensweg seiner Schützlinge neue, günstigere Bedingungen schassen. Wer wollte leugnen, daß hier eine sozial-ethische That angebahnt ist, die ganz neue Perspektiven für das Heranwachsende Geschlecht eröffnet? Daß der Verwahrlosung der Gasse und der Gosse ein Damm entgegengesetzt und hier vom Staate einmal ohne alle fiskalischen Rücksichten ein Liebeswerk im Großen geübt werden soll! Soll es aber wirklich gedeihen, dieses Werk, soll die Absicht des Gesetzgebers erreicht werden, dann bedarf es des liebevollsten Eingehens in die Intentionen desselben und der freudigsten Unterstützung aller Kreise. Und da sollen und wollen auch wir Juden nicht zurückstehen. Es mag sich um einen sehr kleinen Bruchtheil unserer Jugend handeln, aber bildet dieser nicht eine Gefahr für das Ganze? Wir brauchen wohl nicht erst zu sagen, daß es keine Schande ist, einzugestehen, auch in unserer Mitte giebt es verwahrloste Kinder genug, auf die das neue Gesetz Anwendung finden müßte. Sind wir von anderem Stoffe als andere Menschen? so hat einst Shylock gefragt, als er für das traurige Recht, Unrecht zu thun, stritt, und seine Antwort ist heute noch wahr. Sind wir ferner sozial empor- oder herabgestiegen? Und wenn man uns tausendmal allesammt zu Rothschilds stempelt, werden wir dadurch um einen Pfennig reicher? In richtiger Erkenntniß, wie sehr nahe uns gerade in der Gegenwart das neue Gesetz berührt, stand unser unermüdlicher D.-J. G.-B. „des Morgens frühe auf", versandte schon im September v. I. ein Cirkular an alle geeigneten Instanzen, um vorbereitende Maßnahmen anzuregen, und setzte außer seiner mit dem Gegenstände zuerst befaßten Lehrabtheilung eine besondere Fürsorgeerziehungskommission ein. Und der Erfolg stellte sich diesmal so unerwartet schnell und glänzend ein, das; Herr Professor Philippson sich selbst über den vertagten Judentag hinwegtrösten mag; denn eine bessere Propaganda für unsere bisher einzige Gesammtvertretung konnte er sich nicht wünschen. Unterm 12. November stellte das hochherzige Ehepaar Eugen und Amalie Rosenstiel in Berlin das von ihm angetanste Schloß Repzin in Pommern mit dem dazugehörigen Areal von ca. 40 Morgen, bestehend aus einem herrlichen Park, Obst- und Gemüsegarten rc. dem D.-J. G.-B. schenkungs weise schulden- und lastenfrei mit der Maßgabe zur Verfügung, daß es zur „Israelitischen Fürsorge-Erziehungsanstalt des D.-J. G.-B." ausgestaltet werden und den Zusatznamen „Eugen und Amalie Rosenstiel-Stiftung" führen solle. Voller Genugthunng machte der D.-J. G.-B. dem zuständigen Ministerium des Innern davon Mittheilung, und bald darauf empfing Herr Oberregiernngsrath Krohne den Vorstand der Fürsorgeerziehungskommission in Audienz, um ihm seine lebhafte Anerkennung auszusprecheu und die Intentionen der Regierung hinsichtlich der Auftaktswie der Familienerziehung eingehend darzulegen. Und nicht nur haben sich inzwischen die größeren

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