Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 28 (12.7.1901)
- Date
- 1901-07-12
- Page
- Seite 328 (sequence 6)
- Language
- German
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328 Me Woche Berlin, 10. Juli. (ÄzVl^ach einem an Arbeit wie an Ehren reichen Leben ist am 6. d. M. der dritte Reichskanzler, Fürst Chlodwig Hohenlohe, in hohem Alter sanft verschieden. Die deutsche Judenheit betrauert in ihm einen Staatsmann, der zeitlebens, als bayerischer Ministerpräsident wie als Statthalter von Elsaß-Lothringen und als Reichskanzler, ihr mit gerechtem Sinn und mit edlem Wohlwollen entgegengekommen ist. Deshalb war er auch den Antisemiten ein Dorn im Auge. Fürst Hohenlohe hat beim Berliner Kongresse von 1878, an dem er als Vertreter des Reiches theilnahm, eine bedeutende Thätigkeit im Sinne der Gleichstellung der Juden in den Balkanländern entwickelt. Nach Schluß des Kongresses sagte er zu einer jüdischen Abordnung, er blicke mit Genugthuung auf diesen Theil seiner Arbeit zurück. Seine Politische Thätigkeit in Bayern hat er mit der Unterzeichnung des Gesetzes begonnen, das die dortigen Israeliten emanzipirte. Auch als Reichskanzler hat er, so weit es in seiner Macht stand, allen antisemitischen Anzapfungen sich als unzugänglich erwiesen. Dafür ist er auch mit der offenen Gegnerschaft der äußersten Rechten und der Antisemiten beehrt worden. In der Geschichte wird ihm dies sicher einmal zur hohen Ehre angerechnet werden. Obwohl die „Leipziger Bank" nicht nur judenrein, sondern sogar so antisemitisch war, das; sie, wie man uns schreibt, schon im Jahre 1892 ihre Beziehungen zu einer Weltsirina, deren Chefs Inden sind, nur aus diesem Grunde zu eigenem Schaden abgebrochen hat, ist doch auch eine jüdische Gemeinde durch den schmählichen Zusammenbruch des Instituts empfindlich geschädigt worden. Man schreibt darüber aus Dresden: Der Gründer des Bankhauses M. Schis hier machte sür den Fall seines Todes ein Testament, nach welchem sein bedeutendes Vermögen in Aktien der Leipziger Bank angelegt werden sollte. Die Leipziger Bank galt damals als mnndelsicher. Das Vermögen sollte immer in diese» Papieren liegen bleiben, und die Zinsen sollten allein de» Erben des Testators übermittelt werden. Als der Erblasser starb, zahlte seine Familie 32 Kopse. Das Vermögen sollte sicher gestellt bleiben, so daß kein Familienglied je in schlechte Verhältnisse kommen konnte. Für de» Fall, daß einmal kein Mitglied der Familie mehr am Leben war, sollte die Dresdener jüdische Gemeinde das Kapital erhalten und verpflichtet sei», die Zinsen alljährlich an Arme zu vertheilen. Der Vorsteher der Gemeinde, Herr Salzburg, wurde, nachdem die Notenprivilegien der Leipziger Bank aufgehoben worden waren, beim Ministerium vorstellig, mit dem Ersuche», die Bestimmung des Testaments, das Vermöge» in Aktien der Leipziger Bank liegen zu lasse», a»fzuheben. Dieses Ersuchen wurde aber abschlägig beschieden, mit der Motivirung, an dem Wunsche des Erblassers könne nichts geändert werden. Herr Salburg hat dann noch einmal dasselbe Ersuchen an das Ministerium gerichtet, jedoch mit demselben negativen Erfolge. Nach dein Zusammenbruch der Leipziger Bank ist jetzt das große Kapital, das — nachdem alle Familienmitglieder des Herrn Schis gestorben waren —an die Dresdener israelitische Gemeinde übergegangen war, verlore n." Mau sieht, welch rührende Fürsorge die sächsische Regierung sür ihre Juden hat. Ein Bischof, dem der schwere Vorwurf gemacht worden war, er sei sür den blödesten und verderblichsten Aberglauben, den Ritualmordaberglauben, eingetreten, hat, wie wir bereits in der vorigen Nummer mitgetheilt, mit einer Klage geantwortet. Es ist sehr interessant zu hören, was der Bischof Brynich von Kvniggrätz über jenen Aberglauben sagt In der betreffenden Anklageschrift war der inkriminirte Artikel wiedergegeben und dann wörtlich gesagt: „Dieser ganze Artikel ist mit der deutlich hervortretenden Absicht geschrieben, die tu demselben genannten Personen in den Augen ihrer Mitbürger herabzusetzen und der Verachtung aller rechtlich denkenden Menschen preisz,-geben. Der Artikel enthält eine ununterbrochene Reihe von Unwahrheiten, die sich sogar bis zur Geographie erstrecken. Der Privatkläger ist seit dem Jahre 1894 in der Kirche von Polna überhaupt nicht anwesend gewesen. Er hat weder in Polna, noch in Königgrätz, noch sonst irgendwo, weder 1899 noch sonst zu irgend einer Zeit über den Ritualmord gepredigt; so ist deshalb auch nicht wahr, daß der Privatkläger jemals gepredigt hat. es läge in dem Polnaer Falle ein erwiesener Ritnalmord vor. und damit erledigen sich auch die anderen von dem Verfasser des Artikels daran geknüpften Bemerkungen. Die Beschuldigung des Judenthums, als ob in seinem Ritus irgend welche Vorschriften bestünden, welche den Gebrauch von Christeublut verlangten, ist von hohe» Autoritäten der Wissenschaft und den höchsten Würdenträgern derkatholischenKirche alsn» wahr bezeichnet worden; sicherlich hatnoch N jemand eine Vorschrift des jüdischen Ritus Nachweise» können, in der auch nur die geringste Andeutung für das Vorhandensein eines solchen barbarischen Gebrauchs gesunden werden könnte. Wenn deshalb selbst in einem einzelnen Falle nachgewiesen werden könnte, daß ein einzelner sanatisirter Jude in religiösen, Wahnsinn oder infolge irgend einer anderen geistigen Verwirrung ein so scheußliches Verbrechen begangen haben sollte, so hat damit das Jndenthnm als solches und der jüdische Ritus absolut nichts zu thnn. Wenn nun ein katholischer Bischof entgegen diesen feststehenden Thatsachen sich hinreißen lassen würde, das nicht Bewiesene als bewiesen zu erklären, eine andere Religionsgesellschaft als beschuldigt zu erklären, daß sie nach ihrem Ritus das scheußlichste Verbrechen zulassen müßte und zulasse, wenn er als Apostel des Friedens die ihm anvertranten Gläubigen bewnßterweise täuscht und Bürger gegen Bürger anfreizt, so wäre das eine Handlung, wie sie verabscheuungswürdiger und verdammenswerther nicht gedacht werden kann. Wenn man aber einem katholischen Bischöfe ohne jeden Grund eine derartige Handlung andichtet, so ist die Beleidigung ebenso schwer, wie die Handlung verdammenswerth wäre." Das klingt zweifellos sehr schön und würdig. Aber — dir „Oesterreichische Wochenschrift" bringt Auszüge aus einer Rede die der Bischof in einem tschechischen Verein zu Chrast gehalten hat, die das direkte Gegentheil besagen und für den Glauben an „Ritnalmorde" sprechen. Sind diese Auszüge, die übrigens nach den, bischöflichen Organ „Obnova" wörtlich übersetzt wurden, anthentisch, oder werden sie nun ebenso de mentirt werden wie die falschen Nachrichten des „Freidenker"" Man darf darauf gespannt sein. Wir haben kürzlich die Auslassung der „Korrespondenz des Bundes der Landwirthe" über jüdische Bauern angeführt. Jetzt theilt uns Rabbiner Dr. Münz in Gleiwitz eine Zuschrift an die agrarische Korrespondenz mit, deren Schluß also lautet: „Kommen Sie zu uns »och Oberschlesien und sehen Sie, wie be^ uns die Juden als Schlosser, Klempner, Tischler, Steimnetze, Schneider Schuster und in anderen Handwerken in angestrengter körperlicher Arbeit ihr Tagewerk verrichten. Wir Deutsche jüdischen Glaubens sind von der tiefgehenden Sehnsucht erfüllt, durch die moralisch-sittliche Kraft rechtschaffener Arbeit in treuer Gemeinschaft mit unseren Mitbürger» an dem Ausbau der allgemeinen Wohlfahrt mitzuwirken und zur Heilung der soziale» Schäden unseres Zeitalters beizntragen. Noch eins. Wir leben hier unweit der Dreikaiserecke, und da liegen die weiten galizischen und russisch-polnische» Gebiete jenseits der schwarz-weißen Grenzpfähle unseren Auge» näher. Dort aber erblicke»