Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 27 (5.7.1901)
- Date
- 1901-07-05
- Page
- Seite 3 (sequence 17)
- Language
- German
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3 weise in dieser Angelegenheit geleistet worden ist. nicht stehen bleiben. Mögen sie — das zn erwirken ist der Zweck dieser Veröffentlichung — ihre Meinung äußern,mitrathen und mithelfen, damit das Nothwendige baldigst geschehe, und wir Inden in der moralischen Fürsorge für das Heranwachsende Geschlecht nicht Zurückbleiben. Die Gründung einer Anstalt für ältere weibliche Zöglinge ist ganz und gar das dringende Bedürfuiß, als das es unserer obersten Provinzialbehörde erscheint — mögen die Berufenen sich zu seiner Abhilfe vereinigen! Frankfurt, 1. Juli. Wie man der „Franks. Ztg." schreibt, haben Vorgänge in unserer Stadt eine gewisse Aehnlichkeit mit der Maßregelung jüdischer Lehrerinnen an den Berliner Gemein beschulen. Nur ist hier kein Eingreifen des Ministers zu verzeichnen; ein solches macht schon das Verhalten der städtischen Schuldeputation überflüssig. Zur Sache ist Folgendes festzustellen: Zwei jüdische Damen aus hochachtbaren hiesigen Familien hatten das hiesige Seminar besucht; sie wandten, sich nach bestandener Prüfling an den Stadtschulrath Dr. Lungen wegen Anstellung im Gemeindeschuldienst. Von diesem wurde ihnen als Antwort die Frage unterbreitet, ob ihnen denn vor dem Eintritt ins Seminar nicht gesagt worden sei, daß sie als Jüdinnen keine Aussicht auf städtische Anstellung hätten. Es hat sich im Weiteren herausgestellt, daß die Schnldeputation die Anstellung jüdischer Lehrerinnen geflissentlich verweigert und sich hierbei auf ein altes Ministerialreskript stützt. Es sotten deren vier angestellt sein, weiterer Zuzug ist verboten. Das hindert aber nicht, daß jetzt ein Antrag aus Herstellung eines Neubaues für ein Lehrerinnen - Seminar gestellt wird, für dessen Bau- und Betriebskosteil doch auch die jüdischen Steuerzahler aufzukommen haben. In Konsequenz ihres Verhaltens müßte die Schuldeputation eigentlich Jüdinneil den Eintritt ins Seminar verweigern und demselben rein konssionellen Charakter znerkennen. 1. Mainz, 29. Juni. Der Beleidignngsprozeß gegen den „Freidenker" iil Sachen des Bischofs Brhnich von Königgrätz und des Pfarrers Vlczek ans Polna fand gestern vor dem hiesigen Schöffengericht statt. Der Vertheidiger des Angeklagten, Kassenwart und Schriftführer des „Freidenker", Georg Watker-Wiesbaden, Dr. Lojanowskh beantragte zunächst die Unzuständigkeit des Gerichts, weil das Blatt in Mainz keinen festen Leserkreis besitze. Das Gericht wies diesen Antrag als unbegründet ab. In zweiter Linie stellte Dr. Lojanowskh eine Neihe von Beweisanträgen. Der Angeklagte habe in bester Absicht gehandelt, in dem er dem unschuldig Verurteilten zu seinem Rechte hätte verhelfen wollen. Ein großer Theil der Presse halte den Hilsner ebenfalls für unschuldig verurteilt. Dr. Lojanowskh will auch den Beweis antreten, daß der Pfarrer Vlczek zu der Ermordeten in Beziehungen gestanden, daß er wiederholt mit derselben im Walde gewesen. Er stehe aus dem Standpunkt, daß es einen Ritnalmord überhaupt nicht gebe. Der Vertreter der Privatkläger, Herr Dr. Schmitt, beantragte, sämmtliche Beweisanträge abzulehnen und den Angeklagten wegen der Beleidigungen des Bischofs in eine Geldstrafe nnd wegen derer des Pfarrers in eine entsprechende Gefängnißstrafe zu nehmen. Es handele sich heute auch nicht um den Polnaer Mord (er sei froh, daß er damit nichts zu thlm habe), sondern um Beleidigungen der schwersten Art, verübt gegen hochachtbare Leute. Wenn der „Freidenker" habe sachlich schreiben »vollen, dann Hütte er die Personen aus dem Spiele lassen müssen. Nicht ein Wort von allen Behauptungell sei wahr. Die Beleidigung gegen den Pfarrer sei das denkbar Schwerste, was man Jemand vorwerfen könne. Von einer Geldstrafe könne hier nicht die Rede sein. Merkwürdig sei, daß der Vorwurf gegen den Bischof Brynich, er stehe ans dem Standpunkt des Ritnalmordes, auf einmal keine Beleidigung sein solle. Jahre lang hätten die Blätter der Richtung des „Freidenker" gerade Denjenigen den größten Vorwurf gemacht, die ans einem solchen Standpunkt ständen und erklärt, nur der größte Lump könne an Ritnalmord glaubell. Der Standpunkt, daß ein großer Theil Geistlicher der katholischen Kirche all deil Ritnalmord glaube, sei vollständig haltlos, das gehe auch ans einer Schrift des verstorbenen Domkapitulars Dr. Erler hervor. Auch der Vertheidiger des Hilsner habe diesen Glauben als ein Märchen bezeichnet und dieses durch eine große Anzahl von Schriften von Päpsten und Geistlichen nachgewiesen. Der Bischof Brhnich habe in Chrast in einer geschlossenen Gesellschaft einen Vortrag über die innere Reorganisation des Katholizismus gehalten, in künstlicher Weise habe man die Blntrede daraus konstruirt und ihm untergeschoben, daß er Anhänger des Ritnalmordes sei. Gerade daS Gegentheil habe er gesagt. Die Abzüge des „Freidenker" seien in Schlesien von Halls zn Hans kolportirt worden. In seinem Schlußwort bemerkte Rechtsanwalt Lojanowskh, der Allgeklagte habe nur in edler Weise einem Unschuldigen Hilfe bringen wollen. Er bitte, den Wahrheitsbeweis durch die Ladung voll Sachverständigen zu erheben. Nach der Rede des Bischofs Brynich hätte sich der Klerus in die Sache des Hilsner hiueingenüscht und Stimmung gemacht. Nach längerer Berathung verkündete der Gerichtshof unter dem Vorsitze des Amtsrichters Dr. Eller folgendes Urtheil: Der Artikel enthalte schwere Beleidigungen gegen die beiden Privatkläger, ein Wahrheitsbeweis sei nur schwer zn erbringen und sei auch für die Beurtheilnug der Sache nicht noth wendig; der Bischof Brynich habe auch nicht in Ausübung seines geistlichen Berufes von der Kanzel herab gepredigt, sondern eine Rede in einer geschloffenen Gesellschaft gehalten. Der Vorwurf, daß er Klassenhaß gepredigt, sei eine schwere Beleidigung, im Gegentheil sei erwiesen, daß er nicht einmal von Ritnalmord gesprochen. Die Beweisanträge müßten deshalb sännntlich abgelehnt werden. Ans Erkennung einer Gesänguißstraße habe das Gericht abgesehen, weil es sich um Austausch einer Meinung zwischen zwei Religionsgesellschaften handele. Die Gesellschaft der Freidenker müsse als eine solche angesehen werden. Der Schrift- und Kassenwart Welker sei zu 300 lind 200 Mark Geldstrafe zn verurtheilen und zn den entstandenen Kosten. Ferner sei auf Publikation des Tenor des Nrtheils im „Freidenker" zu erkennen. Fürth, 20. Juni. Am 6. d. M. fand hier die siebente Generalversammlung des La n des Vereins für israelitische Kultusgemein den in Bayern in der Aula der israelitischen Realschule statt. Herr Justizrath Gunzenhanser leitete die Sitzung mit einerbegeisterten Huldigung für den Prinzregeilten Luitpold ein. Sodann berichtete er über das verflossene Vereinsjahr, gab seinem Bedauern über das Ausscheiden des Herrn Dr.Bmnberger-Hanau Ausdruck und begrüßte dessen Nachfolger Dr. Cohn-Vurgpreppach. lieber den Stand der Kasse referirte sodann der Revisor Kommerzienrat Gallinger-Nürnberg. Für das Jahr 1901 wurde im 3. Punkt der Tagesordnung an Unterstützungen für kleinere Gemeinden Mk. 7430 bewilligt, voll welcher Summe fast die Halste für Erhöhung der Gehalte gering besoldeter Lehrer sowie für Pensionen all emeritirte Knltusbeamte oder deren Relikten bestimmt ist. Daran schloß sich eine längere Diskussion über die weitere Verwendung der im vorigen Jahre von dem all iioe eingesetzten Konnte für die rumänischen nnd osteuropäischen Juden gesammelten Summe. Jln Anschluß hierall wurde sehr eingehend über die Stellungnahme zn dem in Berlin neugegründeten Hilfsverein gesprochen. Das Resultat dieser Diskussion gipfelte in folgendem Beschluß: „Der Landesverein nimmt voll der durch Herrn Rabbiner Dr. Werner berichteten Gründung des Hilfsvereius Kenntniß." Nachdem noch der Beitrag des Landesvereins für den Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens ans Alltrag Nenbürger- Werner ans das Vierfache erhöht worden war, schritt man zn den Wahlen, aus denen sowohl der Vorstand als auch die Kommissionen in ihrer bisherigen Zusammensetzung als nengeivählt Hervorgillgen. Mit warmen Abschiedsworten schloß der Vorsitzende hieraus die Sitzung. Göppingen, 20. Juni. Eine wohlverdiente Ehrung wurde Herrn Samuel Rosenthal aus Jebenhausen zu Theil, der in der dortigen, nunmehr aufgelösten israelitischen Kirchengemeinde 34 Jahre lang mit Ernst und Eifer dem Kirchenvorsteheramt angehört hat und außerdem längere Jahre daselbst als Kirchenpfleger thätig war. Daß Herr Rosenthal diese Aemter zur Zufriedenheit der Vorgesetzten hohen Behörden und zum Wohle der Gemeinde versehen hat, das bezeugt ein ihm zugekommenes sehr ehrendes Anerkennungsschreiben der königlichen israelitischen Oberkirchenbehörde, das sprach in einer Herrn Nosenthal auszeichnenden Weise der Vertreter des königlichen Oberamts, Regierungsrath Dr. Schönmann, aus in einer feierlichen Sitzung, die das Göppinger israelitische Kirchenvorsteheramt zu diesem Zwecke auf heute anberaumt hatte. In dieser Sitzung ließ letzteres seinerseits dem Kollegen als Zeichen des Dankes für seine lange lind ersprießliche Thätigkeit in der Muttergemeinde Jebenhausen durch seinen Vorsitzenden Rabbiner Straßburger einen schöllen Pokal überreichen. Mit der Uebergabe verband der Redner einen interessanten Rückblick auf die Geschichte dieses 120 jährigen Gemeinwesens und aus die Wirksamkeit derer, die in demselben Vorsteher waren. Allschließend daran gab noch Kirchenrath Herz in sinnigen und er-