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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1901-07-05 · Heft 27 (5.7.1901) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
65 (1901)
Issue
Heft 27 (5.7.1901)
Date
1901-07-05
Page
Seite 2 (sequence 16)
Language
German
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2 die demselben erwiesenen Auszeichnungen. Im Laufe des Tages liefen zahlreiche Telegramme. Glückwunschschreiben und Aufmerksamkeiten mannigfacher Art ein, unter anderen ein von der Berliner Firma N. Israel übersandter goldener Pokal mit eingravirter hebräischer Widmung. Der Abend vereinigte den Farmen- und Freundeskreis zu einer frohen Festtafel, die in animirtester Stimmung verlief. Nach verschiedenen Aufführungen und einem von dem Stadtverordneten Ni'npert ansgebrachten Hoch auf den Kaiser toastete der ältere Schwiegersohn des Jubelpaares, Herr Heinrich Fränkel-Berlin, auf die Frauen und stattete dabei seinen und der Seinen Dank an die Festtheilnehmer ab. Mögen dem Jubelpaare noch viele frohe und glückliche Jahre beschieden sein. Königsberg, 29. Juni. Am 15. Juli findet irr Bad Cranz die Konferenz der jüdischen Nel igi onslehrer Ostpreußens statt. Die Tagesordnung lautet: 1. Jahresbericht über die Thätigkeit des Vereins, erstattet vorn Vorsitzenden. 2. Kassenbericht, erstattet vom Kassirer. 3. Vortrag: „Soll die systematische Neligionslehre in der Volks- und Neligionsschule als besonderer Unterrichtsgegenstand behandelt werden?" Referent Prediger Sturmann-Osterode. 4. Vortrag: „Die Thätigkeit des Lehrers für kulturelle Bestrebungen innerhalb der Jndenheit, insbesondere für Erweckung des Interesses für Handwerk und Bodenkultur." Referent Gymnasiallehrer Levy-Allenstein. 5. Referat „Zur Geschichte der Verbands-Pensionskasse" erstattet vom Waisenhaus- Inspektor Peritz-Königsberg. 6. Liturgische Hebungen II, abgehalten von Herrn Oberkantor Birnbaum-Königsberg. 7. Referat „Gedanken zu einem Normal-Kontrakt für jüdische Kultusbeamte", gehalten von Herrn Obersekretär Klein-Königsberg. 8. Vorstands- und Delegirten- Wahl. 9. Anträge für die Deligirten-Versammlung in Hamburg. 10. Freie Besprechung über Standes- und Vereinsangelegenheiten. Könitz, 2. Juli. Hier wird noch immer aufgeräumt. Der erste Staatsanwalt ist versetzt und der Gymnasialdirektor ist pensionirt worden, und jetzt meldet die ministerielle „Verl. Korr.": „Dem Landrath Freiherru v. Zedlitz und Neukirch zu Könitz ist vom 1. Juli d. I. ab die kommissarische Verwaltung des Landrathsamts im Landkreise Linden, Regierungsbezirk Hannover, übertragen worden." — Die Revision des wegen La u d f ri e d en s br u chs und Sa chbeschädi, guug am 20. Juni 1900 vorn Landgericht Könitz zu vier Monaten Gesängniß verurtheilten 16 Jahre alten Tischlerlehrlings Emil Maschke -- eines jungen Menschen, der lediglich den Einflüsterungen antisemitischer Hetzer folgend gehandelt hat — wurde am 14. Juni d. I. vom Reichsgericht zu Leipzig als unbegründet verworfen. Maschke hatte sich au den Konitzer Krawallen eifrig betheiligt, beim Synagogensturm mit Steinen geworfen und dadurch eine Thürfüllung der Synagoge zertrümmert. Das Gericht hatte hierin „die Zerstörung einer zum Gottesdienst bestimmten Sache" erblickt. — Der Gen darmerie- O berwa ch t me i st er Schäfer hier hatte sich kürzlich vor dem Kriegsgericht in Danzig wegen öffentlicher Beleidigung zu verantworten. Es handelte sich um Absendnng eitler offenen Postkarte, welche im Juli v. I. von einer ganzen Anzahl von Konitzer Einwohnern, unter ihnen auch Sch., unterschrieben und an den königlichen Baurath Herrn Hensel in Hildesheim, jetzt in Rössel, gerichtet war. Herr Hensel, der im vorigen Sommer in dem Nordfeebad Borkum weilte, hatte seinem Aerger über ein dort von den Antisemiten verbreitetes und sowohl auf offenen Straßen als auch selbst bei Konzerten gesungenes oder vielmehr gebrülltes Tendenzlied Luft gemacht und eine Parodie darauf, das „Peking-Lied" verfaßt. Die Stammgäste eines Konitzer Lokals fühlten sich berufen, dem Herrn Hensel auf der offenen Karte hierauf die „tiefste Verachtung" deutscher Männer auszndrücken. Herr Sch. wendete jetzt ein. daß er den Inhalt der Karte vor der Unterschrift nicht durchgelesen und die Sache für einen „Ulk" gehalten habe. Das Kriegsgericht erachtete den Nachweis, daß er bei dem Unterschreiben der Karte von deren Inhalt keine Kenntniß hatte, als erbracht und sprach Sch. frei. Gegen die übrigen Unterzeichner der Karte dürfte nun aber seitens der Staatsanwaltschaft wegen Beamtenbeleidignng vorgegangen werden, wenigstens wurde, wie das „Kon. Tagebl." in einer Briefkastennotiz mittheilt, einem der Zeugen vor dem Kriegsgericht eröffnet, daß er unter Anklage gestellt sei. — Der Konitzer Mord hatte bekanntlich auch den Beleidigungs Prozeß Hoffmann wider Nos sek zur Folge. Der Fleischermeister Gustav Hoffmann hatte den Kürschnermeister und Synagogendiener D. Nossek wegen Beleidigung verklagt, und N. war vom Schöffengericht Könitz am 3. Mai zu einem Monat Gefängnis; verurtheilt worden, weil er zu einem vertrauten Freunde gesagt hatte, H. müsse etwas vom Morde wissen. Nossek legte Berufung ein, und gestern beschäftigte sich die Strafkammer in Könitz mit der Sache. Das Urtheil des Schöffengerichts wurde in Alt' sehung des Strafmaßes aufgehoben und N. zu einer Geldstrafe von 100 Mark eventuell 10 Tagen Gefängniß verurtheilt. n. Berrtherr O.-S., 30. Juni. Aus seinem hiesigen Lehramt feierlichst entlassen wurde am heutigen Tage Herr Max Schwarz, der an der hiesigen jüdischen Stadtschule 7Vä Jahre erfolg- und segensreich gewirkt hat und nunmehr einem Ruse an eine Berliner Schule folgt. Namens der Vorgesetzten Behörden dankte der Hauptlehrer der Schule dem Scheidenden für seine Hingebung und Treue im Amte, wodurch er sich die Liebe seiner Schulkinder, die Achtung der Eltern und die stete Anerkennung der Vorgesetzten erworben. In bewegten Worten dankte der Scheidende und verabschiedete sich von seinen Amtsgenosseu, mit denen er stets durch treue Freundschaft und echte Kollegialität verbunden war. I.. Hannover, 24. Juni. Am 17. d. M. verschied im 66. Lebensjahre die weit über die Grenzer: unserer Provinz bekannte Frau Friederike Daniel, geb. Nathausou. Die Verstorbene war 17 Jahre Leiterin eines angesehenen, jetzt von der Tochter, Frau Clara Dambitsch, geleiteten Pensionats. Durch ihre Liebenwürdigkeit und Menschenfreundlichkeit, gepaart mit gediegener Bildung, war die Verblichene bei ihren Schutzbefohlenen wie auch in allen Kreisen, in denen sie verkehrte, außerordentlich beliebt, so daß ihr im Gedächtniß derer die sie gekannt, ein dauerndes, liebevolles Andenken gewahrt bleiben wird. II—I. Köln, 2. Juli. Znm neuen F ü r s o r ge g e se tz dürfte die Keuiltnißnahine der nachstehenden Zuschrift in: allgemeinen Interesse sein: Düsseldorf, den 10. Juni 1901. All den Rabbiner der Synagogengeilleinde Herrn Dr. Ludwig Nosenthal, Hochwürden, Köln. — Nochmals möchte ich betonen, daß die Gründung einer Anstalt für ältere weibliche Zöglinge oder die Errichtung einer Abtheitung sin solche in einer schon bestehenden israelitischen Erziehungsanstalt als dringendes Bedürfniß zu erachten ist. In einem zur Zeit vorliegenden Falle, in welchem es sich um einen älteren, der gewerbsmäßigen Unzucht ergebenen weiblichen Minderjährigen handelt, bin ich gezwungen, sofern meine Bemühungen, ihn in einer evaugeli s ch e n Anstalt uuterznbringeu, scheitern, für ihn die Uebersührnug in die P roviuziala rbei tsan sta l t zu Brauweiler anzuordnen, und steht, sofern nicht eine jüdische Anstalt zur Verfügung gestellt wird, zu erwarten, daß letztere Art der Unterbringung häufiger eintreteu wird. Der Landeshauptmann der Rheiuproviuz. Im Aufträge : gez. Schmi tz. Wenn auch im erwähnten Falle die Bemühungen, den beredenden Fürsorgezögling dennoch bei Inden uuterznbringen, durch Kollegen Dr. David- Düsseldorf im Gange sind und fortgesetzt werden, so unterliegt es doch keinem Zweifel, daß mit dem wiedergegebenen Schreiben die empfindlichste Lücke in den bestestehenden und nengetDffeneu Einrichtungen für jüdische Fürsorgezöglinge bezeichnet wird. Für männliche Fürsorgezöglinge ist, wenigstens für's erste, durch die Anstalt in Nepziu gesorgt; desgleichen haben sich schon bestehende Erziehungsheime, wie z. B. Ahlem und Paderborn, bereit erklärt, eine beschränkte Allzahl von Knaben und Mädchen der westlichen Provinzen, die unter das Gesetz fallen, bis zu einem gewissen Alter und unter gewsseu Bedingungen aufzu nehmen; endlich, was die Hauptsache ist, wird es immer noch möglich sein, für Kinder bis zum 12. und 13. Lebensjahre Familienpflege, wenn auch mit Opfern der einzelnen Gemeinden, ausfindig zu machen. Anders steht es mit den älteren Fürsorgezögliugen vom 14 bis znm 18. Lebensjahre, zumal den weiblichen. Die Zeit ist vorbei, wo unter den Inden eine Fürsorge für solche dem sittlichen Verderben eutgegeugehende Geschöpfe nicht in Frage kam. Sie in Familien nnterzubringen, ist so viel lvie allsgeschlossen. Sie der behördlichen Uebsrweisnng an christliche Anstalten zu überlassen — wo. das liegt in der Natur der Sache, auf ihre Glaubeuszugehörigkeit nicht die mindeste Rücksicht genommen werden kann — wäre pflichtwidrig. Wenn wir bei den jüdischen Gefängnißillsassen nach Möglichkeit für religiöse Belehrung und Lebensweise sorgen, so ist das bei solchen Fürsorgezögliugen ja überhaupt der einzige Weg. der beginnenden sittlichen Fäuluiß zu begegnen und eine moralische Gesundung herbeizufuhren. Es ist das eine Angelegenheit. die nicht eine bestimmte Provinz, sondern den ganzen Bereich des neuen Fürsorgegesetzes, und damit die ganze deutsche Jndeuheit betrifft. Mögen diejenigen Körperschaften und Einzelpersonen, die hier zu handeln berufen sind, bei dem, was bis jetzt erfreulicher-

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