Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 26 (28.6.1901)
- Date
- 1901-06-28
- Page
- Seite 3 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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3 beschäftigt gewesen, ob gesetzliche Vorschristen zu erlassen seien, nach denen Schlachtthiere nur nach voranfgegaugener Betäubung durch Blutentziehung sotten getödtet werden dürfen. Bei den damaligen Verhandlungen herrschte die fast allgemeine Auffassung, daß es zum mindesten zweifelhaft sei. ob das Schächten als eine thierquälerische und deshalb verwerfliche Schlachtmethode anznsehen sei, und während die Petitionen im Allgemeinen der Neichsregierung zur Erwägung überwiesen wurden, ist beschlossen, über dieselben, insoweit sie sich auf das jüdische Schächten beziehen, zur Tagesordnung überzugehen. Aus diesen Verhandlungen hat die königlich Preußische Staatsregieruug Anlaß genommen, zunächst durch Erlaß vom 14. Januar 1889 zur Vermeidung unnöthiger Thierquälereien bei der jüdischen Methode des Viehschlachtens die Beobachtung gewisser Regeln sehr wünscheuswerth zu bezeichnen und im Anschluß daran im Ministerialblatt für die innere Verwaltung 1890 Seite 55 bis 57 eine Polizeiverordnung für den Regierungsbezirk Düsseldorf zur allgemeinen Nachachtung mitgetheilt und dadurch zum Ausdruck gebracht, daß von Staatswegen bei Beobachtung der darin getroffenen Vorschristen beim Schächten eine thierquälerische Maßnahme nicht anzuerkennen sei. Diese Vorschriften sind in den K 17 unserer Betriebsordnung ausgenommen. Wenn nunmehr trotz dieser geschichtlichen Entwickelung seitens des Thierschutzvereins und auch seitens der geehrten Versammlung das Verbot des Schächtens als eine Thierqnäterei angestrebt wird, so können wir es nach wie vor als Zulässig nicht anerkennen, daß eine einzelne Stadt das Verfahren des Schächtens als ein thierquälerisches verbietet, was im ganzen preußischen Staat unter ausdrücklicher Billigung der Aufsichtsbehörden, ja auf Grund besonderer Polizeiverordnungen, die von den Herren Ministern zur Nachahmung empfohlen sind, gestattet wird. Diese Auffassung wird auch an maßgebender Stelle gecheckt, denn in einem am 7. Mai cr. uns auf eine entsprechende Anfrage ertheilten Bescheid des Herrn Regierungspräsidenten ist ausgesprochen, daß die Frage des Schächtverbots wegen ihrer allgemeinen Bedeutung voraussichtlich nicht für eine einzelne Stadt, sondern allgemein geregelt werden w ü r d e. Dieses letztere ist inzwischen geschehen, da der Gemeindebeschluß der Stadt Angermüude betreffend das Verbot des Schächtens daselbst angefochten und zum Gegenstand einer Beschwerde gemacht ist, die zunächst dem Herrn Regierungspräsidenten zur Entscheidung vorliegt. Wir halten es für zweckmäßig, die hiernach unmittelbar bevorstehende generelle Regelung der Staatsregierung in der Schächtsrage abznwarten. 1. Schuviir, 21. Juni. Die Nachricht, daß der berittene Infanterist Arthur Leiser von hierbei einem der letzten Gefechte in China gefallen ist, haben Sie bereits gebracht. Heute bin ich in der Lage. Ihnen die interessanten Briese in dieser Angelegenheit zu übermitteln. Die Originalbriefe nebst einem Gesuche sandte der tiefgebeugte, trauernde Vater, Adolf Leiser, an Seine Majestät den Kaiser. Die betrübten Eltern erhielten dieser Tage aus dem kaiserlichen Kabinet ein großartiges Bild als Denkmal an ihren in China gefallenen tapferen und braven Sohn. Ebenso empfingen sie von der Kompagnie direkt aus China einige Gegenstände und 160 Mark ersparten Geldes, welche dem guten Sohne gehörten. Der Brief des Oberleutnants Dämmer lautet folgendermaßen: Tientsin, 30. März 1901. Geehrter Herr Leiser! In Erfüllung trauriger Pflicht habe ich Ihnen den Tod Ihres Sohnes mitzutheilen. Wie rasch und unerwartet sein Schicksal sich erfüllte, hat Oberleutnant Haguer Ihnen schon berichtet. Ihr Sohn ritt ungefähr 10 Schritte hinter mir. Was seinen Ponny zum Scheuen veraulaßte, konnte ich nicht erfahren, ich hörte, als ich gerade die Brücke passirt hatte, den Fall ins Wasser. Ich eilte zurück, Vorder- und Hinterleute blieben stehen, keiner veruahm weiter einen Laut. Die Belastung durch Gewehr und Patronen muß ihn in die Tiefe hinabgezogen haben. Bis heute ist seine Leiche nicht gefunden, sowie dies Antritt gebe ich Nachricht. Meine Kompagnie verliert in Ihrem Sohn einen wackeren Soldaten, der still und unverdrossen seine - Pflicht getreulich erfüllte. Am 25. Februar stand er mit uns gegen eine große lleberzahl chinesischer Räuber in 2^2 ständigem Nachtgesecht als tapferer Soldat im feindlichen Feuer. Sein Andenken wird in der Kompagnie hochgehalten. Das Geld und einige Sachen, die er als einziges Besitzthum hinterlassen, werden Ihnen als Postsendung zngehen. Ich schicke auch werthlose Kleinigkeiten, da sie für Sie theure Andenken an ihren braveil Sohn sein werden. Ihr Trost möge sein: er starb den Tod fürs Vaterland. Mit Ihnen trauert Ihr ergebener Dannner, Oberleutnant. — Der. Leutnant der Kompagnie schreibt folgendermaßen: Geehrter Herr Leiser! Von dem schrecklichen Verlust, den ihre Familie durch den Tod Ihres Sohnes erlitten hat, sind Sie ja schon in Kenntniß gesetzt. Ihr Sohn hat bei der berittenen Kompagnie in meinem Zuge gestanden und ich habe ihn daher am meisten mit kennen und schätzen gelernt. Er war ein in jeder Hinsicht braver, ordentlicher und anständiger Soldat, von seinen Vorgesetzten hoch geschätzt und seinen Kameraden geliebt. Wir alle haben viel au Ihrem Sohn verloren und er wird bei uns stets in hohem und gutem Andenken stehen. Möge Gott Sie und Ihre Frau trösten. — Endlich noch das Schreiben des Hanptmanns und Kompagniechefs: Berlin, 18. Mai 1901. Sehr verehrter Herr Leiser! Mein tiefstes Beileid für den Verlust Ihres armen Sohnes. Vom ersten Tage seines Diensteintritts kannte er nur ein Gefühl, seine Pflicht zu thun und der Kompagnie Ehre zu machen. Einen Feldwebel und neun Mann habe ich nach China geschickt, abcr von keinem war ich so überzeugt, daß ein ganzer Mann in dem Rock des Kaisers steckte, wie von meinem, ach so zeitig in den Tod gegangenen Leiser. Die andern haben sich auch bis jetzt brav geführt, er hat aber das Beste was der arme Junge hatte, sein Leben, für das Vaterland hingegeben. Möge der allmächtige Gott, der ja, uns gemeinsam, alle Schicksale beendet, und ihn zu sich berufen hat, auch Sie und die Ihrigen in Ihrem Schmerze stärken. Den Brief aus China habe ich an den Kapt. abgegeben, und wird er von da ans Ihnen zugesandt werden. --- Kattowitz, 17. Juni. Am 30. d. M. fand hier eine Sitzung des Verbaudes der Rabbiner Oberschle siens statt. Nach Verlesung nud Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung werden einige Mittheilnngen erledigt. Der Vorsitzende. Dr. Cohn-Kattowitz, berichtet u. a. über die Revision des Religionsunterrichts in den rabbinerlosen Gemeinden. Dieselbe habe bereits in zahlreichen Gemeinden stattgefunden und seien auch entsprechende Protokolle hierüber eingangen. Die Kollegen, die noch im Rückstände seien, möchten dies bald nachholen. Bei Besprechung der Angelegenheit wird ein Antrag Loewenthal-Tarnowitz, ein einheitliches Schema für diese Protokolle ausstellen zu lassen, angenommen und in die damit beauftragte Kommission Kopfstein-Benthen und Loewenthal-Tarnowitz gewählt. Ebenso wird ein weiterer Antrag „die Negierung zu ersuchen, den jüngsten Erlaß, nach welchem die Behörden angewiesen werden, der Negierung über den Religionsunterricht der religiösen Minderheiten Bericht zu erstatten, auch auf den jüdischen Religionsunterricht auszudehnen." einer Kommission (Cohn-Kattowitz und Loewenthal- Tarnowitz) überwiesen, welche die nöthigen Schritte in dieser Angelegenheit in die Wege leiten soll. Hierauf hielt Cohn-Kattowitz ein längeres Referat über eine halachische Materie. Sodann wird über den Antrag Kaatz-Zabrze, ein Preisausschreiben für einen Apparat zum Niederlegen der Schlachtthiere zu erlassen, verhandelt. Die Angelegenheit wird seitens des Verbandes dem allgemeinen Nabbinerverband Deutschlands zur Erledigung übergeben. Hierauf setzt Loewenthal-Tarnowitz sein bereits in früheren Sitzungen begonnenes Referat über das Geschichtswerk Dorot Ha-Rischonim von Halewy fort, und referirt über den Theil des Werkes, in welchen! Halewy nachzuweisen sucht, daß auch vor dem Eintreffen von Nab nud Samuel in Babylonien daselbst ein reges Thorastudium gewesen sei. Die daran sich anschließende rege Diskussion soll in einer späteren Sitzung fortgesetzt werden. Nach einer längeren Aussprache über die Sammlung zur Pensions- und Reliktenkasse des allgemeinen Nabbinerverbandes giebt Norden-Myslowitz ein ausführliches Referat über „das deutsche Bibellesen im jüdischen Religionsunterricht" unter besonderer Berücksichtigung der verschiedenen Schicken und Stufen. Referent charakterisirt insbesondere auch die in Betracht kommenden Werke von Auerbach und Tachan. Im Anschluß an eine anregende Diskussion wird Referent gebeten, in nächster Zeit Thesen auszuarbeiten und sie den einzelnen Verbandskollegen zuznsenden, damit in der nächsten Sitzung eine Besprechung derselben stattfinden könne. Nach ein er freien Aussprache über interne Angelegenheiten und nach Erledigung der Tagesordnung wird die Sitzung geschlossen. — Hamburg, 20. Juni. Der Kaiser hat gestern hier eine Rede gehaltenen der er mit besonderer Anerkennung des Generaldirektors der Hamburg-Amerika-Linie Ballin in folgenden Worten am Schlüsse gedachte: „Deswegen glaube ich wohl aus Ihrer aller Herzen zu sprechen, wenn ich mit Dank anerkenne, daß der Direktor dieser Gesellschaft, der dieses wunderbare Schiff, nach dem Namen meiner