Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 26 (28.6.1901)
- Date
- 1901-06-28
- Page
- Seite 304 (sequence 6)
- Language
- German
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304 in denen Söhne Israels, anstatt feierlichst das Recht der Idee auf Existenz an sich zu verkünden, vielmehr ans mildernde Umstände plaidiren und bestrebt sind, einige mnthige Männer anzngreifen, die das Recht nnd die Gesetzlichkeit auch den Juden gegenüber vertheidigen, und ferner versuchen, ihren Ursprung durch Kriecherei und Niederträchtigkeit entschuldbar zu machen." Das ist hart, aber gerecht. Die Worte des französischen Schriftstellers können übrigens auch in Deutschland ihre Anwendung finden. 4 Mr. Dewar, von jüdischen Gnaden antisemitischer Abgeordneter für Tower Hamlets, St. Georges, hat sein bei der Gründung der famosen antisemitischen „Gesellschaft der britischen Brüder" abgegebenes Versprechen, die Frage der Einwanderung fremder Juden im Unterhause so lange anzuschneiden, bis dieselbe im antisemitischen Sinne gelöst werden wird, schon am 17. d. M. eingelöst. In der Sitzung des Unterhauses von diesem Tage richtete er an die Regierung die Frage, ob es ihr bekannt sei, dasz im Laufe vergangenen Jahres zahlreiche Fremde aus Rußland, Polen und Rumänien in der Erwartung nach London herübergekonimeu sind, daselbst eine wohlorganisirte Körperschaft zir finden, welche sie entweder nach Kanada hinüberschicken oder ihnen den dauernden Aufenthalt in England ermöglichen wird. Hält ferner die Regierung in Anbetracht dessen, daß die Zahl der fremden Paupers aus den erwähnten Ländern in East End Londons im letzten Jahre erheblich zugenommen hat, es nicht für angebracht, die englischen Konsuln in den genannten Ländern anzuweisen, die geeigneten Schritte zu thun, um die falschen Ansichten über die günstigen Aussichten der Einwanderer in London, welche in jenen Ländern verbreitet sind, zu korrigiren? Der Unterstaatssekretär des Aenßeru Viscount Granborne antwortete hierauf: Die von Mr. Dewar angeführten Zahlen rühren vom jüdischen Board of Guardians her, das für diese verantwortlich ist. So lauge die Resultate der jüngsten Volkszählung nicht vorliegen, kann Niemand wissen, ob die Zahl der Fremden in East London gewachsen ist. Warnungen vor einer Allswanderung nach London wurden von den englischen Konsuln schon 1891 und 1893 erlassen. Mr. I. Lowther fragte: „Sind Aussichten auf die Einbringung eines die Einwanderung fremder Paupers verbietenden Gesetzes vorhanden?" Die beiden „sehr ehreuwerthen" Herren, Mr. Dewar und Mr. Lowther, haben einstweilen sehr wenig Grund, sich vor einer Ueberschwemmuug Englands mit Paupers aus Rußland, „Polen" und Rumänien zu fürchteu. Gerade in derselben Woche, wo die beiden Herren sich im Unterhause so ängstlich zeigten, ist ein Bericht der Trabes Union über den Verkehr der Schiffspassagiere nach und aus England für die ersten s Monate des laufenden Jahres erschienen. Danach betrug der Ueberschuß der Zugereisten über die Abgereisten 20 667 gegen 22 161 im korrespondirenden Zeiträume des Vorjahres. Es hat sich also die Zahl der „Einwanderer" nur 1491 vermindert, wobei es noch dahingestellt bleiben muß, ob diese Leute alle „Paupers", ob sie Inden sind, ja selbst ob sie überhaupt Einwanderer sind, welche sich in England dauernd niederlassen möchten. -p Neben der thatsächlichen Verbreitung der Ritualmordlüge existirt noch eine andere, die journalistische Ausnutzung derartiger Märchen, die nicht weniger schädlich ist als erstere. Aus einer harmlosen Geschichte wird oft eine große Affäre konstruirt und in alle Welt getragen. Ein Schreiben, das wir von der Leitung der .Vlimiwe isianlila nmvm'.^alla erhalten, zwingt uns hellte diesen Punkt zu berühren. In Nr. 19 dieses Blattes hatten wir nach verschiedenen Mittheilnngen in englischen nnd hebräischen Blättern berichtet, daß um die Zeit des Osterfestes in Adalja ein griechisches Weib dabei ertappt wurde, wie sie ein todtes Kind irr ein jüdisches Hans einschmuggeln wollte, und daß ferner zwei als reisende Rabbiner verkleidete Griechen irr eine Synagoge in Kairo eingedrlmgen wären, die, nachdem man sie erkannt nnd sestgenonunen, irr ihren Felleisen je ein todtes Kind und eine Flasche mit Blut verborgen gehabt hätten. Nun wird uns aus Kairo berichtet: „Die Geschichte voll dem Nitualmordversnch in Nr. 19 ist eure reine Erfindung. Ein derartige Affäre ist weder in Kairo noch in irgend eitler andern Stadt Aegyptens passirt. Das Ganze ist kille Mystifikation oder eine einfache Lüge." Und der Vorfall in Adalja wird in einem Schreiben all die Alliance folgendermaßen dargestellt: „Am Sonntag, den 1. April, dem ersten Tag des Beircun, versnchten zwei verrufene griechische Frauenspersonen mit einem Kinde in ein jüdisches Haus einzndringen, angeblich um eitlen verloren gegangenen griechischen Knaben Zn suchen. Die Frau des Hauses, welche Verdacht schöpfte, wies die schreienden Weiber entschieden ab und eilte, dem Vorsteher der jüdischen Gemeinde den Vorfall zu berichten. Einige Notabeln gingell sofort zum griechischen Erzbischof, um diesem die Angelegenheit vorzutragen und die Bestrafung der beiden Frauen zu fordern. Der Erzbischof holte über die beiden Weiber nähere Informationen ein und entschied sodann, datz sie zu verhaften seien. Nur auf Intervention einiger Beamten, die die Strafe zu hart fanden, begnügte er sich damit, die Schuldigen zu ermahnen. Weitere Folgert hat der Vorfall nicht gehabt." Man ersieht aus diesen beiden lehrreichen Beispielen, wie namentlich um die Osterzeit Ritualmordfabeln erfunden oder künstlich verkettet werden. -»K<- Uene Aufgaben der Armenpflege nach dem Gesetz über die Fürsorgeerziehung Minderjähriger. Vortrag. gepolten am IN. Juni 1901 in der Delegirtciwersanunlnng des Verbundes für jüdische WohUhätigkeitspflege. Bon Amtsgerichtsrath Dr. Kvhue. ch «ms; zunächst IHN Entschuldigung bitten, das; ich nicht das halten kann, was die Einladung verspricht. Das Thema meines heutigen Vortrages lantet: „Nene Ans gaben der Armenpflege nach dem Gesetze über die Fürsorge erziehung Minderjähriger." Nun bin ich der Ansicht, das! Gesetzesänderungen neue Aufgaben der Armenpflege nicht schaffen können. Deren Aufgaben werdeg bestimmt durch die soziale und wirthschastliche Lage, durch den Standpunkt der Kulturentwickelung der Nationen. Ein neues Gesetz kann nm die Aufgaben, die sich ans dem wirthschaftlichen und gesellschaftlichen Leben der Gegenwart ergeben, in neue Formen fassen und, »m die alten Aufgaben zu erfüllen, neue Mittel gewähren. Das ist in gewissem Maße auch mit dem Fürsorgegesetz geschehen. Freilich enthält das Gesetz nicht so völlig neue Nechtsgrundsätze, als jetzt vielfach geglaubt wird. Für Denjenigen, der die rechtsgeschichtliche Entwickelung überblickt, bezeichnet das Fürsvrgeerziehungsgesetz nur ein Glied einer Entwickelung, welche Jahrhunderte und Jahrtausende gebraucht hat; es ist nur ein Rnhepunkt, über den wahrscheinlich die