Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 25 (21.6.1901)
- Date
- 1901-06-21
- Page
- Seite 291 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3228419-3228445--57657-3294050- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
291 asserin mit ht, die wir ltvorderen aber nicht irken, den vie diesem h Möglichin hervorfen nichts hle. Das Gestalt es imisch geie Grundni schönen gen. 19. Juni. emitischeu ere Kants rm liiit ri stl ich- Stöcker der am erlin und sprachen geplante I erzielt ngruppen er Wahles nach g unterrn jedoch raulichen in. Wie -rg a. a. Lhristlich- Hin sicht ei nichts dspartei"!; früher ist den l die be- >en maßagumenrdeutsche» nicht um. fe gestellt; e in amt- Ltammesinder Verven, wird h bekannt on arge Es kann sich dies natürlich nur auf die Zionisten beziehen; aber nach dem Empfang ihres Führers durch den Sultan ist diese „Verstimmung", die sich ja wohl auch niemals gegen Deutschland gerichtet hat, längst beseitigt. 4 In der französischen Deputirtenkammer hat wieder einmal die Sache der Freiheit und der Humanität gesiegt. Die Berathung über die Unruhen in Algier hat ihren Abschluß in sehr würdiger Weise gefunden. Die Antisemiten haben aber dabei sehr schlecht abgeschnitten. Eduard Drumont, der bekanntlich ein sehr schlechter Redner ist, suchte durch wüste Schimpfereien und durch große Skandalszenen die Aufmerksamkeit auf sich zu lenken, was ihm sonst in der Kammer nicht gelungen wäre. Er nannte den Präfekten von Algier, Lutand, einen Schurken und behauptete, daß in der Regierung „übelberüchtigte" Persönlichkeiten säßen. Auf Antrag des Präsidenten beschloß die Kammer über Mr. Drumont die Censur mit zeitweiliger Ausschließung zu verhängen. Er zog seine Beschimpfungen aber nicht zurück, um sich heroisch unter dem Ruf: „Es lebe die Armee! Nieder mit den Juden!" von einem Dutzend Infanteristen ans dem Saal führen zu lassen. Nach Wiederaufnahme der Sitzung besprach der Ministerpräsident Waldeck-Rousseau die Ereignisse, welche die Interpellation oeranlaßten, und die allgemeine Politik in Algier. Er erklärte, die Regierung werde bei der Kammer beantragen, daß die Polizei der Stadt Algier fortan einem Regierungspräfekten unterstellt werde. Nach dieser von allgemeinem Beifall begleiteten Rede nahm die Kammer durch Handaufheben den ersten Theil einer von Martin eingebrachten und von der Regierung angenommenen Tagesordnung an, in welchem es heißt: „Die Kammer mißbilligt jeden Fanatismus und alle religiösen und Rassenstreitigkeiten." Sodann nahm das Haus mit 353 gegen 82 Stimmen den zweiten Theil der Tagesordnung an, welcher lautet: „Die Kammer billigt die Erklärungen der Negierung und rechnet auf das thatkräftige Vorgehen derselben, um in Algerien diejenige Ruhe herzustellen, welche für die Entwickelnug der Kolonisation im Interesse der ranzösischen und der einheimischen arbeitsamen Bevölkerung unerläßlich ist." Die Antisemiten werden noch lange an diesen Mißerfolg denken. Es steht zu hoffen, daß nunmehr die Regierung mit eiserner Konsequenz die Ruhe in dem hart bedrängten Lande wieder Herstellen wird. Es hat also doch genützt! Während man sich an den verschiedenen russischen Grenzämtern damit vergnügte, den deutschen Juden, als sie dort ankamen, die Halbpässe, obgleich dieelben ordnungsmäßig ausgestellt und noch giltig waren, durch Gendarmen abzunehmen und zerreißen zu lassen, sowie die znhaber dieser Pässe über die Grenze zurückzuschicken, ist bei ollen Zollämtern eine Verfügung der Negierung aus St. Petersburg eingegangen, wonach das Verbot der Grenzüberühreitung durch deutsche und russische Staatsangehörige silbischer Konfession ans Halbpässen rückgängig gemacht wird. Wie es heißt, habe Rußland in den Status guo ante gewilligt bis zum Ablause des Jahres 1903, also jedenfalls bis zum Abschluß der Handelsverträge. Es ist das ein erfreulicher Erfolg der deutschen Diplomatie, denn es ist nicht daran zu zweiseln, daß die deutsche Reichsregiernng sich für die Beseitigung der den ganzen Grenzhandel unterbindenden Maßregel ins Zeug gelegt hat. Es bestätigt sich also, was wir schon bei dem Eintreffen der ersten Nachricht vorausgesagt haben, daß es sich wahrscheinlich um die Verfügung irgend eines russischen Provinzialpaschas gehandelt hat, die übrigens ohne genaue Erwägung erfolgte. Denn da auf den fraglichen Halbpässen das Glaubensbekenntnis; des Inhabers nicht angegeben ist, so fehlte den russischen Beamten ein sicherer Modus zur Feststellung dieses Glaubensbekenntnisses, und sie mußten, wenn sie die Maßregel ausführen wollten, ihr Urtheil vorläufig aus das Aussehen der die Grenze passirenden Personen stützen. Daß dabei Fehlgriffe nicht vermieden werden konnten, ist nur zu leicht begreiflich. Man sieht also aus dem Verlauf dieser Affäre, wie ein rechtzeitiges Einschreiten die Ausführung derartiger Maßregeln in civilisirten Ländern doch immer verhindern kann. 4 In der letzten Zeit sind fünf russische Seuatsentscheidungen bekannt geworden, von denen einige von großer prinzipieller Tragweite sind. Zwei' von ihnen richten sich gegen den berühmten russischen General Dragomirvw, der alsGeueralgouverneur von Kiew sich merkwürdig oft im Gegensatz zum Senat befindet. Eins seiner jüngsten Bravvurstückchen war die Ausweisung der Juden aus den jüdischen Kolonien. Der tapfere General, welcher in Ermangelung eines andern gefährlicheren Feindes einstweilen sich die Zeit mit der Bekämpfung der Juden vertreibt, war der Ansicht, daß die jüdischen Kolonien ja unbestreitbar Dörfer sind, in welchen nach dem Wortlaut der Maigesetze den Juden der Aufenthalt verboten ist. Es bedurfte einer Belehrung des Senats, um ihm die Ueberzeugung beizubringen, daß die jüdischen Kolonien keine Dörfer im Sinne der Maigesetze sind. Eine zweite Zurechtweisung hat sich der Eeneralgouverueur von Kiew zugezogen, als er den Städten Kamenetz und Hajsin im Gouvernement Podolien verbieten wollte, ihre in großer Entfernung von der Stadt liegenden Ländereien an Juden zu verpachten. Die Behörden begründeten ihr Verbot damit, daß diese Ländereien so weit von der Stadt entfernt liegen, daß sie weder als Bannoch als Weideland benutzt werden können und daher als plattes Land betrachtet werden müssen, welches die Juden weder kaufen noch pachten dürfen. Die gegentheilige Entscheidung des Senats ist für die Juden insofern von großer Wichtigkeit, als zahlreiche Städte des Ansiedelnngsrayons ausgedehnte, aber sehr entfernt von der Stadt liegende Ländereien besitzen, welche die Juden nunmehr pachten können, um Getreide, Gemüse und Tabak aus denselben zu bauen. Weniger günstig für die Juden ist ein dritter Ukas des Senats ausgefallen, durch welchen diejenigen Juden genau bezeichnet werden, welche das Recht haben, ein Staatsamt zu bekleiden. Da im Laufe der Jahre Unklarheiten darüber entstanden sind, schritt der Senat dazu, dieses Recht genau zu umschreiben, wobei die Juden ziemlich schlecht weggekommen sind. Doch sind die Ansichten hierüber getheilt. Manche glauben, daß gerade diese Entscheidung des Senats sehr wichtig und günstig für die russischen Juden sei, ebenso wie die vierte Senatseutscheidung, welche sich mit den innerhalb des 50 Kilometer breiten Grenzgürtels wohnenden Juden beschäftigt. Die Maigesetze ordneten bekanntlich die Ausweisung dieser Juden an. Die Maßregel konnte aber nicht dnrchgeführt werden und mußte durch das Gesetz von 1895 wieder aufgehoben werden. Die Behörden ließen aber aus nur ihnen