Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 24 (14.6.1901)
- Date
- 1901-06-14
- Page
- Seite 284 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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284 schon längst die Schule geschlossen habe. Wenn die Gemeinde keinen Platz für die Schule finde, dann solle sie — so spreche ein konservativer Repräsentant — lieber keine Synagoge bauen und zunächst den Platz für die Schule verwenden, damit man nicht eine Jugend erhalte, die bei allen den schweren Mißständen, unter denen sie scholl zu leiden habe, noch eine mangelhafte Gesundheit mitbringe. Die Gemeinde brauche eine Synagoge, eine Schule und ein Krankenhaus; das könne nur auf Grund einer genügend großen Anleihe beschafft werden, da die augenblicklich lebende Generation das nicht aus eigeilen Mitteln bestreiten könne. Nach seiner Ansicht hätte sich die Altersversorgungsanstalt in der Großen Hambnrgerstraße recht gut zu dem neuen Schulgebäude geeignet, und die Insassen dieser Anstalt hätten sehr wohl in die neuerbaute dritte Altersversorgungsanstalt, die entsprechend größer hätte angelegt werden müssen, hinübergenommen werden können. Der Umbau der Mädchenschule sei unmöglich, auch zweifle er an der Genehmigung der Negierung, weil unmöglich den gesetzlichen Bestimmungen eines Schulgebäudes auf dem jetzigen Terrain entsprochen werden könne. Inzwischen ist ein Antrag Geiger eingegangen, durch den Ankauf des Grundstücks Kaiserstraße 31 das für die Schule nothwendige Terrain zu gewinnen. Vorsteher Iacobh erinnert sodann an die Verpflichtung der Gemeindeverwaltung, zunächst eine Synagoge zu erballen, und bezeichnet es finanziell als ausgeschlossen, die drei genannten Unternehmungen sofort oder in nächster Zeit zur Ausführung zu bringen. Professor Blaschke giebt der Ansicht Ansdruck, daß alles, was gegen den Bau in der Heidereutergasfe spreche, zum Mindesten ill demselben Maße, zum Theil aber in erhöhtem Maße gegen den Bau ill der Kaiserstraße spreche, die bei weitem mehr voll Straßenbahngeleiseu durchkreuzt werde. Wenn man die Kinder nicht wenigstens noch ein Jahrzehnt in den mangelhaften Schulränmen belassen wolle, so müsse man der Vorlage des Vorstandes zustinnnen. Dr. Lachmann und nach ihm Herr Oppenheim geben zu, daß niemals nach eitlem Grundstück für die Schule gesucht worden sei, sondern stets nach einem Terrain, auf welchem die neue Synagoge und die Schule hatten errichtet werden können. Der letztere Redner ist der Ansicht, das; ein Platz für die Schule binnen Jahresfrist beschafftlwerdeu könne, außerdem bezeichnet er die Summe von 800 000 Mark als viel zu hoch gegriffen. Er berechnet für 150 Ruthen ev. 200000 Mark und für den Bau, der ja keineswegs Straßenfront zu haben brauche, ebenfalls 200000 Mark. Er spricht gegen die Vorlage des Vorstandes. Herr Jacoby widerspricht diesen Ausführungen, da ein Bauplatz nicht uuterb—400000 Mark zu beschaffen sei. Jnstizrath Simon konstatirt zunächst die befremdliche Thatsache, daß seit dem Beschluß vom30. April 1899 nicht einmal der Versuch gemacht worden sei, für die Schule ein Terrain zu erwerben. Er halte den Vorschlag Baginskhs betreffs der Altersversorgungsanstalt für sehr beachtenswerth und auch jetzt noch für ausführbar. Er bittet, den Antrag des Gemeindevorstandes und den Alltrag Geiger abznlehnen, und beantragt, denGemeindevorstand aufzufordern, den Beschluß der Repräsentautenversamrnluiig vom 30. April 1899 nunmehr schleunigst zur Ausführung zu bringen. Professor Geiger empfiehlt seinen Antrag zur Annahme, da es hier möglich sei, Zimmer mit genügendem Licht zu beschaffen, und die Gegend mindestens so geeignet ist wie die Heidereutergasfe. Herr Mauheimer bezeichnet das Gebäude der Altersversorgungsaustalt als durchaus ungeeignet für die Mädchenschule und tritt für die Vorstandsvorlage ein. Er empfiehlt. daS Gute zu nehmen und nicht das Bessere zu suchen, was augenblicklich nicht zu erreichen sei. Das Beth Hamidrasch werde froh sein, aus den bisherigen Räumen, die weder Luft noch Licht bieten, herauszukommen. Auch Kommerzienrath Friedländer tritt für die Vorlage des Vorstandes ein, da man in fünf bis sechs Jahren, wie die Sachen liegen, nicht so weit komme. Der Preis von 800 000 Mark sei nicht zu hoch, da auch eine städtische Gemeindeschule so viel koste. Selbstverständlich komme die Verwaltung besser fort, wenn sie Schule und Synagoge auf einem Terrain errichten könne. In der nunmehr folgenden Abstimmung wird das Amendement Blaschke mit 9 gegen 6 Stimmen abgelehllt, der Antrag des Gemeindevorstandes betreffs des Umbaues der Mädchenschule fällt ebenfalls mit 11 gegen 6 Stimmen, dagegen wird mit großer Mehrheit der Antrag Simon angenommen, ein neues Terrain für die Schule ausfindig zu machen. —^Die Vorlage des Gemeindevorstandes auf Ermäßigung des Schulgeldes in den jüdischen Religionsschulen, welche, wie erinnerlich, nach langer Debatte von den Repräsentanten abgelehnt worden war, die ihrerseits die Unentgeltlichkeit des Unterrichts bestimmten, ist nunmehr doch zum Beschluß erhoben worden. Die Gutachten sännntlicher Sachverständigen haben sich gegen die Unentgeltlichkeit ausgesprochen. Demgemäß beträgt jetzt das Schulgeld drei Mark pro Quartal; falls zwei Kinder derselben Familie die Schule bereits besuchen, soll das dritte kein Schulgeld bezahlen. Die Befreümg vom Schulgeld wird in Zukunft wie bisher aus schriftlichen Alltrag ohne jede Recherche bewilligt werden. Ein Antrag Lewin, der die Schulgeldbefreinng bereits auf mündliche Erklärung der Erzieher festgesetzt wissen will, wird mit sieben gegen sieben Stimmen abgelehnt. — Zur Einrichtnng eines Kursus zur Ausbildung von Lehrerinnen im Hebräischen werden vom Gemeindevorstand 750 Mark > gefordert und von der Versammlung nach nur kurzer Debatte bewilligt. Herr Ben as Levy weist daraufhin, daß der Verein für jüdische Geschichte und Litteratur bereits einen derartigen Kursus, der sich großer Theilnahme erfreue, unterhalte, und bedauert, daß die Gemeinde ein Konkurrenzunternehmen dagegen schaffen wolle. Professor Blaschke befürwortet die Vorlage, da der genannte Verein doch nicht das leisten könne, was der Gemeindeverwaltung möglich sei. — Es folgen eine Reihe von Subventionen an die Humanitären Anstalten in den Kurorten; es werden fast debattelos bewilligt: an die israelitische Bade-Armenkasse in Kijsingen 100 Mark, das israelitische Armenasyl in Meran 100 Mark, das israelitische Hospital ill Karlsbad 150 Mark, die Emser Heilquelle 100 Mark, die Kurallstalt für arme Israeliten ill Bad Soden 100 Mark, das Kurhospital für bedürftige Israeliten in Frauzensbad 200 Mark, die israelitische Kinderheilstätte im Soolbade Köuigsdorf-Jastrzemb 150 Mark, das israelitische Badehospital in Teplitz 100 Mark (ein Alltrag auf 300 Mark wird abgelehut), das israelitische Kurhospital in Warmbrunn 100 Mark, das israelitische Krankenheim in Bad Neuenahr 100 Mark, das jüdische Kurhospital irr Kolberg 800 Mark, das israelitische Hospital in Marienbad 100 Mark. — Ein Antrag Baginsky auf Anstellung eines Schularztes wird nach nur kurzer Befürwortung durch den Antragsteller, welchem besonders die gesundheitlichen Verhältnisse der Mädchenschule zur Vorlage bestimmt haben, ohne wesentliche Debatte den: Ausschuß III zur Vorberathung überwiesen. — Ein Antrag, dessen Dringlichkeit bereits zu Beginn der Sitzung beschlossen war. betreffs Mischung des Saales der Gesellschaft der Freunde für den Preis von 1500 Marx wird debattelos bewilligt. — In das Kuratorium des II. Waisenhauses wird Landgerichtsrach Löwe deputirt. — Ein inzwischen eiugegaugener Antrag Friedländer auf Schluß der Sitzung wird mit sieben gegen sieben Stimmen abgelehnt. Die Versammlung ist trotz der vorgeschrittenen Zeit deshalb genöthigt, noch in die Berachnng der Vorlage betreffend das Statut des jüdischen Krankenhauses einzutreteu. Es liegen hierfür drei Entwürfe vor und zwar vom Gemeindevorstand, vom Ausschuß III und von der sogenannten „Versöhnungs-Kommission", welche am 30. Oktober 1900 eingesetzt wurde, um eine Verständigung auf der Grundlage einer Ans gestaltnng des Anfsichtsrechts des Gemeindevorstands herbeizusühren. Referent der Vorlage ist Justizrath Dr. Simon. Neu ist im Artikel 1 die dem Krankenhaus auferlegte Verpflichtung, jüdischen Frauen und Mädchen Gelegenheit zu geben, sich im Dienste des Krankenhauses zur Krankenpflege auszubilden; nach Maßgabe der besonderen hierfür zu treffenden Bestimmungen kann auch jüdischen Männern hierzu Ge legenheit gegeben werden. Bezüglich der Artikel 3 und 4, welche das Aufsichtsrecht des Gemeiudevorstands und die Wahlen zum Krankem Hausvorstand regeln, erinnert der Referent, daß alle jetzt bestehender. Gegensätze, sich in nueo in den ganzen Jahren des Bestehens des Krankenhauses seit dem Jahre 1753 finden, das im Wesentlichen aus eigenen Kräften heraus und unter Heranziehung der freien Hilfskräfte der Gemeinde sich zu dem lebensfähigen Institut herausgebildet hat, als das es seit Jahren zu begrüßen ist. Das bisher giltige Statut legte die volle Machtbefugniß in die Hände des Krankeuhausvorstands und ließ den Gemeindebehörden fast gar keinen Einfluß auf die Verwaltung, wodurch die fortwährenden Reibungen und Kämpfe zu Staudt kameu. Der Entwurf der Versöhnungskommission beläßt nunmehr, die Leitung und Vertretung des Krankenhauses dem Krankenhausvorstand, giebt aber den Gemeindebehörden in etlichen Fällen ein freies Bestimmungsrecht, macht in anderen die Beschlüsse des Krankenhausvorstands von der Genehmigung durch Gemeindebeschluß oder durch den Gemeindevorstand abhängig und gestaltet das Aufsichtsrecht des Gemeindevorstands in wirksamer Weise aus. Abänderungen des Statuts können durch übereinstimmenden Beschluß des Krankenhaus-