Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 24 (14.6.1901)
- Date
- 1901-06-14
- Page
- Seite 281 (sequence 7)
- Language
- German
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281 wollen, um n wir auch ir, Euch zu!n Ihr Euch elin. ich in der l wird, so für diesen en wesentren, welche it bekannt, ierzu verankl und iter Ueberaus Eiund in der eten. Der cm jedoch Eofenzweig >r „unseren wechungen Maybauin er Grund- November eseuheit cuch anunächst in - 1889 beamn und Synagoge tfinden zu ist in der ragten die Ynagoge hnagoge igabe, den nde auch - Diesem ittgegeben. den drei Gemeinde erwaltung Beschwerde ich in den ndet wird, iynagogen e, daß er nicht mitu Jugenditzung vom und unter worden, ist gottesdienst in den beiden Synagogen eine auderweite Gebetordnuug, deren Entwurf überreicht wurde, einzurichten. Dieser Antrag steht jetzt zur Berathnng. 2. Die bestehende Agende ist im Wesentlichen dem Sabbath- Minchahgebet, wie es in dein Gebetbuch der neuen Synagoge festgeftellt ist, entlehnt; sie enthält jedoch'nicht die dort befindlichen Gebetstücke: -sNP"t^ tt21 Aus dein letzteren Gebetstück wird von dein Rabbiner die deutsche Uebersetzung des zweiten Absatzes bis zu dem Satze ,1'Ns "Ivdttl vorgetragen, dann werden die hebräischen Schlußsätze gesagt. Die Fortlassnng der erwähnten Gebetstücke ist von den Rabbinern in den Jahren 1881 und 1888 um deswillen beschlossen worden, weil von den für den Jugendgottesdienst in Betracht kommenden Kindern die weitaus überwiegende Zahl kaum im Stande ist, hebräisch zu lesen, geschweige denn es zu verstehen, und weil der Gottesdienst einschließlich der Predigt nur etwa 45 bis 50 Minuten dauern sollte, da sonst die Aufmerksamkeit der Kinder nicht mehr aufrecht zu erhalten ist.') 3. Nach der neuerdings für die Synagogen Heidereutergasse undKaiserstraße vorgeschlagenen Agende soll im Wesentlichen das herkömmliche Sabbath-Minchahgebet nach dem Rödelheimer bezw. Sachs'schen Siddur, jedoch ohne Schir-hamaaloth bezw. ohne Perek, auch für den Jugendgottesdienst zur Anwendung kommen. Für diese Aenderung wurden bei den bisherigen Berathnngen der Gemeindebehörden zwei Gründe angeführt. Es wird erstens hervorgehoben, daß der für die beiden Synagogen berufene Rabbiner einerseits verpflichtet ist, beim Jngendgottesdienst religiöse Ansprachen zu halten, anderseits aber die Zusicherung erhalten hat, daß er nur an einem Gottesdienst nach dem herkömmlichen Ritus Theil zu nehmen habe. Zweitens wird darauf hingewiesen, daß die Rücksicht auf den konservativen Theil der Gemeindemitglieder es gebiete, auch einen Jugendgvttesdienst nach der herkömmlichen Gebetordnung stattfinden zu lassen. Beide Gründe reichen nicht aus, um die vorgeschlagene Aenderung zu rechtfertigen. Die Rabbiner und die Gemeindeverwaltung verfolgten bei der Einrichtung des Jugendgottesdienstes den Zweck, dem Mangel an religiösem Sinn und an Religionsübung bei unserer Jugend entgegenzutreten. Zur Erreichung dieses Zweckes hielten sie es für uöthig, die hebräischen Gebete, soweit möglich, einzuschränken, weil bei der hiesigen jüdischen Jugend auf eine Kenntniß der hebräischen Schrift nur irr geringem Maße, und auf eine Kenntniß der hebräischen Sprache fast gar nicht zu rechnen ist. Man war der Meinung, daß der Ar Jedermann giltige Satz, Lieber wenig beten mit Andacht, als viel beten ohne Verständniß, ganz besonders für die Jugend zu beherzigen ist. Der nur durch solche Beschränkung mögliche Erfolg ist denn auch nicht ausgeblieben. Der Jugendgottesdienst an den Tabbathriachmittagen erfreut sich eines regen Besuches, die Kinder find aufmerksam, nehmen an den Gesängen Theil und lernen mit Andacht beten. h Die Agende ist für viele deutsche und auherdeutsche Gemeinden wrbildlich geworden. Bon größeren Gemeinden sind zu nennen Dresden, Mainz, Essen, Frankfurt a. O., Karlsbad, Landsberg a. W. Der Rabbiner zu Esten nennt sie ein „in seiner Art einziges und seinem hohen Zweck vorzüglich entsprechendes Buch". Eine Beschwerde über die Beschränkung in den Gebetstücken ist bisher auch von den Besuchern der beiden Synagogen nicht eingelaufen; es liegt das Zeugniß eines hiesigen Rabbiners der strengeren Richtung vor, daß seines Wissens die Abweichungen in der Agende von dem alten Ritus eine Beanstandung von den oft sehr zahlreichen konservativen Zuhörern in der alten Synagoge nicht erfahren haben. Die Gemeindebehörden sollten daher Bedenken tragen, den gewonnenen Erfolg durch Aendernngen der bisherigen Gebetordnung in Frage zu stellen. Nicht die Rücksichtnahme auf einen Rabbiner darf ausschlaggebend sein, es müssen vielmehr die Verhältnisse, wie sie nun einmal in Berlin liegen und vielleicht überhaupt nicht, jedenfalls nicht in kurzer Zeit, zu ändern sind, dahin führen, an der geübteil Beschränkung in den Gebetstücken sestzuhalten. Ist ein Rabbiner seiner Ueberzeugnng nach nicht in der Lage, an dem Jugendgottesdienst mit der bisherigen Agende mitzuwirken, so ist diese Ueberzeugung zu respektiren, und es muß eine andere Kraft für den Jngendgottesdienst gewonnen werden. Eine Verpflichtung, die Gebetordnung zu ändern, hat die Gemeindeverwaltung bei der Berufung des neuen Rabbiners nicht übernommen. Auch der zweite Grund ist hinfällig. Es ist bereits erwähnt, daß die Einrichtung eines Jngendgottesdienstes mit der bestehenden Agende in den Synagogen der Heidereutergasse und der Kaiserstraße auf einen Antrag der Vorstände dieser Synagogen zurückzuführen und daß keinerlei Beschwerde über die Anwendung dieser Agende an die Gemeindebehörden gelangt ist-') Mit aller Sicherheit darf behauptet werden, daß ohne das Eingreifen des hierher berufenen Rabbiners die ganze Frage überhaupt nicht aufgerollt worden wäre, und daß sachliche Gründe für den jetzigen Antrag des Rabbinats nicht vorliegen, wie solche von dem Rabbinat auch nicht vorgebracht worden sind. Wenn von anderer Seite darauf hingewiesen wird, daß die Agende mit dem sonst in der Synagoge üblichen Ritus übereinstimmen müsse, so ist dies unzutreffend. Denn der Jugendgottesdienst ist eine ganz besondere Einrichtung, die ihre speziellen Anforderungen stellt. Thatsächlich fällt er nicht mit dem gewöhnlichen Sabbath-Minchahgebet zusammen, dieses wird in allen Synagogen gesondert vor dem Jngendgottesdienst abgehalten, und es stimmt auch die geltende Agende nicht mit der Gebetordnung der neuen Synagoge für Minchah überein, da das Gebetbuch die Stücke blrvo lerijon, Aäkosclio reäek und das Alenugebet in hebräischer Sprache enthält, die in der Agende fehlen. Anderseits würde auch die jetzt vorgeschlagene Agende weder mit dem Ritus der alten noch mit demjenigen der Kaiserstcaßen-Shnagoge vollständig übereinftimmen. Auch von konservativer Seite kann man nichts Zweckwidriges wollen. Wenn unbezweifelbar die Kenntniß nicht nur der hebräischen Sprache, sondern auch der hebräischen Schriftzeichen bei der heutigen Jugend minimal ist, so kann ' >) Die neuerdings von dem Centralverein für die Interessen der jüdischen Gemeinde überreichte Resolution kann als eine solche Beschwerde nicht erachtet werden, da sie offensichtlich erst durch die Verhandlungen in der Repräsentantensitzung vom 21. April 1901 angeregt worden ist.