Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 2 (1838)
- Issue
- Heft 37 (27.3.1838)
- Date
- 1838-03-27
- Page
- Seite 146 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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146 Rabb. Selz, und am Abend in der Synagoge Herr Dr. Löwi, eine tief ergreifende TedächMißrede. Stadt,LengSfrld, 14.März (Eingefandke Erwiderung.). Die Anfrage aus Regensburg, in No. 28. dieser Zeitung, veranlaßt mich, den Herrn Correspondenten auf meine Erklärung und das dieselbe begleitende Aktenstück in No. 22. der Universalkirchenzeitung zu verweisen. Daselbst habe ich zur Genüge dargethan, daß das Gesetz über die Anwendung der deutschen Sprache beim jüdischen Gottesdienste im Großherzogthume Weimar keineswegs von mir ausgegangen, sondern lange vor meiner Anstellung erschienen, daß ich vielmehr, obgleich den Gottesdienst in der Landessprache an sich billigend, doch redlich und gewissenhaft die Staatsbehörde auf die Bedenken aufmerksam gemacht, welche eine solche Reform im Großherzogthume Weimar um deßwillen haben dürfte, weil sie die Gewissen des größten Theils der dasigen Israeliten beunruhigte. Die Behörde glaubte jedoch über diesen Umstand hinwegsehen zu dürfen, und ob sie hierin zu weit gegangen, ob sich hierdurch vielleicht einen nicht ganz zu rcchtffertigendm Eingriff in die Gewissensfreiheit ihrer israelitischen Unterthanen erlaubt, hat sie allein zu beurtheilen und zu verantworten. Ich als Unterthan und Diener des Staates kann und darf mich seinen Gesetzen nicht widersetzen, sondern werde, nie vergessend, daß ich durch Einführung eines würdigen und allen verständlichen Gottesdienstes materiell nur Gutes wirke, wahrend ich formell (nemlich über das rechtliche Verhältnis dieser Reform Seitens der Staatsgewalt gegenüber der mit ihr sich nicht befreundeten Juden) nicht verantwortlich bin, die fragliche Verbesserung durch Lehre und Predigt, die einzigen dem Geistlichen zustehenden und seiner würdigen Mittel, auch ferner zu fördern suchen. Ich sage: „durch Lehre und Predigt." Denn daß ich, wie jener durchreisende Geschäftsmann erzählte, meine Amtsbefugnisse überschritten und diejenigen, welche den neuen Gottesdienst nicht besuchen, mit dem Verluste ihrer Handelsconcessionen bedroht, ist eine von den vielen Unwahrheiten, welche der, durch die Ausführung der staglichen Reform erweckte, Fanatismus schon oft über mich verbreitet hat. Die Weisen und Besonnenen in Israel werden aber das schwierige und subtile Verhältniß, in welchem ich mich durch die fragliche, vom Staatsgesetze angeordnete Reform befinde, nie übersehen, und auch ferner meiner, durch die Kenntniß der Verhältnisse und das Bewußtsein meiner amtlichen Pflicht stets geleiteten Handlungsweise ihre Anerkennung nicht versagen. Uebrigens gedenke ich noch, daß meine in jenem Artikel erwähnte Abhandlung über die jüdischen Trauergebräuche und die im Wesentlichen mit ihr übereinstimmende des Hry. Rabbinen Cahn! in Hohen-Ems, ein unter mehren Rabbinen noch cirkulirendesPublicandum über Abschaffung mehrer dieser Gebrauche veranlaßt hat, dessen Resultat Herr Di'. Geiger in Wiesbaden vielleicht später in diesen Blätter» bekannt machen wird. I)r. M. Heß, Großherzogl. Weimar. Land-Rabbiner. Posen, 18. März (Privatmitth.). Hier hat der Sphn des jüngst verstorbenen Rabbinen eine bedeutende Stimmenmehrheit, der nur noch der Vorstand mit einer geringen Anzghl Gebildeter die Waagschale hält. Die Pattheken brachten die Sach« vor die hochlöbl. posener Regierung, und da das Rabbinenkapitel in den Gesetzbüchern noch immer eine terra incopita ist, so hat die gedachte Regierung, deren hochherzige Thcilnahme für Förderung jüdischen Interesses rühmlich bekannt ist, sich an die Rabbinate von Lissa, Berlin und Breslau gewendet, und ihre Entscheidung hinsichtlich der Erblichkeit des Rabbknats unter den Juden in Anspruch genommen. Leider finden sich maimonid. Könige 1, 7 und Jore Dea 245, 22 tauschende Belege für diese im höchsten Grade unzeitgemäße und für die geistig-sittliche Entwickelung des Judenthums gleich gefährliche Ansicht. Es verlohnte sich warlich der Mühe, dies Thema zur öffentlichen Sprache zu bringen, da die einseitige Auffassung desselben die hohe Regierung, bei eventuellen derartigen Differenzen in den Gemeinden, in ihren entscheidenden Aussprüchen beirren könnte. — N. S. In diesem Augenblicke erfahre ich, daß der posener Vorstand die Sache auch vor den frankfurter Rabbinen, Herrn Holdheim, gebracht hat. — B p l l e t r i st i k. Streckverse $£;on Mehren an Mehre. * An F. Freiheit! brüllst Du und forderst die Freiheit für Herren und Knechte, Frei fei, was athmet und lebt, und vor Allen der Bursch; Schwingst die gewaltige Faust und den Kiel für Freiheit und Gleichheit — Aber der Jude soll steh'n knechtisch an Lhür und an Zhor! An Prof. D. Mann — Du verdienst dies Wort — frei sprichst Du von Staat und Gesetzen, Bauest ein prächtig Gebäu, wenn auch nach eigenem Riß, Auch verläffest Du gern, um die Wahrheit, Wohnort und Lehrstuhl, Also besiegelnd mit Zhat, was Du als rechtlich erkannt — Nur den Juden betrachtest Du stets mit Verachtung und Dünkel, Hieltst ihn der Rede nicht werth, wenn Du vom Bürgerthum sprachst; Aber der Jude vergilt — denn da die Freunde sich stellten, Kamen der Juden recht Viel', kamen so freudig, so gern. Ist