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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1901-05-24 · Heft 21 (24.5.1901) · p. Seite 243

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
65 (1901)
Issue
Heft 21 (24.5.1901)
Date
1901-05-24
Page
Seite 243 (sequence 5)
Language
German
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243 rebungeu en halsen, seit ausl er Israel e Grnnd- Risseverhum und «ieligivns- «lle Zeiten nd in deren dieser n Ehrenhmutzigen ies hätten, ls daßwir ieinanderein, das; eine Zeit : welcher et werden, Trünnner 21. Mai. Rückblicke : sehr einst, gelegenr — nur anläßlich jaben bei Initiativständische,; gefallen att sich zu i Reichstag .icke». Wir ges die Re d wenn di» z aber nur, ireiben: , Ballestre» Freiherr! geschrieben nd wohl s dortige^ Zerhältnisi hen Inder die Anti zreibt über „Der neue Handelsnlinister, Herr Möller (Duisburg), ist uns ei» sehr bekannter Herr. Er hat, trotzdem ihm die Stimmen der Antisemiten in der Stichwahl — leider — zu seinen« Reichstagssitze verholfen haben, den Antisemiiismus mehrmals gröblich beschimpft und bei der Nachwahl in Nintelen-Hofgeismar-Wolfhagen sogar aktiv bekämpft." 4 Nach der „Augsburger Postzeitung" hat das Justizministerium an die Polizei- und Justizbehörden (soll wohl heißen Staatsanwaltschaften) die Weisung ergehen lassen, „sorglich und entschieden" darüber zu wachen, daß keine Verstöße gegen den 8 166 des Strafgesetzes (Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft) ungeahndet bleiben. Da dürfen sich jetzt wohl die Antisemiten in Acht nehmen — in Bayern nämlich, wo diese Verfügung ergangen ist, die in anderen Ländern mindestens eben so sehr, wo nicht noch mehr am Platze wäre. 4 Der Zufall ist nicht nur der beste Humorist, sondern auch der geistreichste Politiker. Nah bei einander standen in dieser Woche im „Berliner Tageblatt" die beiden folgenden Nachrichten aus Rußland: „Wie «vir verschiedenen Mittheilungen entnehmen, die uns aus Oberschlesie» zugehe», ist am 13. Mai von« Warschauer Generalgoiiveriieur nachstehende Verfügung bei der Zollkammer Praszka einretrosfen (Praszka ist Kammer erster Klasse und der Grenzübergang >ei Zawisna): „Der Eintritt nach Rußland ist deutschen Inden, die mit Grenzegitimationen (sogenannten Halbpässen) versehen sind, zu verwehren, benso dürfen russische Huden nur mit Ganzpcissen, die vom General- ,ouver»e»r ausgestellt sind, die deutschen Grenzen überschreiten." Was diese Maßregel nach sich zieht, weiß nur der. welcher in der tage war, sich in Rußland einen Paß beschaffen z» müssen. Es beeiltet diese Maßnahme eine schwere Schädigung für Oberschlesien, da .'»durch das Grenzgeschäft lahmgelegt wird." „Baron Edmund Rothschild, der in Sachen der neue» russischen lnleihe vor einigen Tagen aus Paris hier eingetroffen ist, hat sich an >as kaiserliche Hoflager nach Zarskoje Sselo begeben." Der Zusammenhang beider Nachrichten ist nicht schwer zu rrathen. Baron Edmund v.Rothschild, der Schwiegersohn des sel. frankfurter Barons Wilhelm v. Rothschild, der Begründer der jüdischen Kolonien in Palästina, ist ein glaubenstreuer Jude. Er :at, wie ersichtlich, das Ohr des Zaren. Wird er die sehr mistige Gelegenheit wahrnehmen, um dem Beherrscher die litte vorzulegen, daß endlich auch den Juden eine lindere Behandlung im Zarenreiche zu Theil werde als die ist, die a. aus obigem Erlasse hervorgeht? Daß speziell durch jene Maßregel der Grenzverkehr in berschlesien schwer getroffen wird, ist schon allein aus der Nittheilung zu ersehen, daß an tausend russische Händler dadurch erwerbslos geworden, weil solche Jahrespässe nur Kaufcute erster Gilde erhalten. Die Regierung zu Oppeln hat ereits Schritte zur Aufhebung der gegen den russisch-deutschen andelsvertrag verstoßenden Verfügung unternommen. Es t zu hoffen, daß die deutschen Behörden auch weiter alle die Erleichterungen für den Grenzverkehr schaffen werden, die --merhalb des Rahmens der russischen Verfügung irgendwie möglich sind, mit der sich der neue Generalgouverneur von Polen sehr hübsch eingeführt hat. 4. Dagegen soll, wie man aus Petersburg schreibt, die russische Regierung eine Abänderung der Maigesetze planen. Es handelt sich in erster Reihe darum, die Stellung der jüdischen Kaufleute erster und zweiter Gilde zu verbessern, welche bis jetzt eine sehr gedrückte war. Bekanntlich dürfen gegenwärtig die jüdischen Kaufleute zweiter Gilde gar nicht, und diejenigen erster Gilde nur dann im Innern Rußlands wohnen, wenn sie fünf Jahre hintereinander einer kaufmännischen Korporation eines außerhalb des Ansiedelungsrayons gelegenen Ortes angehört haben. Setzt sich ein solcher Kaufmann erster Gilde, der jahrelang außerhalb des Ansiedelungsrayons ein Geschäft betrieben hatte, zur Ruhe, so verliert er mit dem Momente, wo er die kostspielige Gilde zu zahlen aushört, laut einer vor wenigen Monaten gefällten Senatsentscheidung sofort das Recht, überall in Rußland wohnen zu dürfen und darf, sofern er außerhalb des Rayons wohnen sollte, diesen seinen Wohnsitz nicht verlassen. Die neugeplante Modifikation geht nun dahin, daß sämmtlichen jüdischen Kaufleuten, gleich viel ob erster oder zweiter Gilde, das Recht, sich im ganzen russischen Reiche aushalten zu dürfen, ohne weiteres eingeräumt werde. Damit jedoch die Inden Rußlands ob dieser grenzenlosen Ausdehnung ihrer Rechte nicht gar zu übermüthig werden, soll ihnen sofort dadurch ein Dämpfer ausgesetzt werden, daß ihnen auf der einen Seite genau so viel wieder genommen, als ihnen auf der andern Seite gegeben wird. Dieses Aequivalent besteht darin, daß das Verbot, außerhalb der Städte und Städtchen unbewegliches Eigenthum zu erwerben, ein Verbot, welches bisher sich nur auf das Gebiet des Ansiedelungsrayons erstreckt hat, fortan für das gesammte russische Reich gelten soll. Dadurch soll gleichzeitig auch der „Gefahr" vorgebeugt werden, daß die jüdischen Kaufleute, denen nunmehr ganz Rußland offen steht, nicht allzuviel vom orthodoxen, strenggläubigen, heiligen russischen Bode» erwerben. Die neue Prohibitivmaßregel ist eine schwere Beeinträchtigung des Rechts der russischen Juden und könnte den schlimmsten Maigesetzen würdig an die Seite gestellt werden. Um die Tragweite dieses schlimmen Gesetzes nur einigermaßen zu mildern, wird nun beabsichtigt, den Inden eine kleine Entschädigung zu bieten und ihnen zu gestatten, überall, wo sie wohnen dürfen, in erster Reihe also im Ansiedelungsrayon selbst, Land nicht über 65 Hektar unter der Bedingung erwerben zu dürfen, daß sie dasselbe eigenhändig bebauen sollen. Die Begünstigung ist insofern werthvoll, als dadurch den im Ansiedelungsrayon wohnenden jüdischen Massen die Möglichkeit geboten wird, in Rußland selbst Ackerbau zu treiben und somit für sich und ihre Nachkommen eine neue und ergiebige Nahrungsquelle zu eröffnen. 4 Ein Extrablatt der „Welt" verkündet mbi et oriri die große Kunde aus Konstantinopel vom 17. d. M.: Dr. Theodor Herzt, Präsident des zionistischen Aktionskomitees, wurde heute von Sr. Majestät dem Sultan in längerer Andienz empfangen. In der „Times" stand gar zu lesen, daß Dr. Herzl „mit Abgesandten Rothschilds und Bleichröders" zusammen empfangen wurde, um dem Sultan eine Anleihe unter der Bedingung abzubieten, daß er ihre Pläne über die Besiedelung Palästinas mit Juden acceptire. Das diesem Telegramm auf dem Fuße folgende Dementi war für Eingeweihte wohl kaum nöthig. Hoffentlich hat der Präsident des zionistischen Aktionskomitees bei dem Sultan recht viel erreicht, und hoffentlich

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