Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 19 (10.5.1901)
- Date
- 1901-05-10
- Page
- Seite 221 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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221 freilich von Amtswegen nicht dazu angehalten werden. Doch schädigen dieselben ihre armen Kinder und sich selbst in hohen: Grade. Die Unglücklichen müssen ohne Schulbildung, d. h. ohne Religion und ohne die für das praktische Leben unentbehrlichen Kenntnisse und Fertigkeiten anfwachsen, so daß sie vielfach eine Last der eigenen Familie und der Gemeinde werden und es zur vollen Erwerbssähigkeit nur selten bringen. Und in der That empfangen die taubstummen Zöglinge in den für sie bestimmten Anstalten eine geistige und moralische, bezw. religiöse Ausbildung, die der, welche ein Volksschüler empfängt, in der Regel als gleichwertig bezeichnet werden muß. Die Taubstummeubildung hat sich im Laufe der Zeit geradezu zu einer Kunst herausgebildet, und es werden in gar vielen Fälleil Resultate gezeitigt, die unser Erstaunen Hervorrufen. Die Ausbildung erfolgt auf Grund eingehender Studien, und der Taubstummenlehrer ist befähigt, in jedem einzelnen Falle den Zögling nach seiner Individualität zu behandeln. Er giebt ihm wohl nicht das Gehör zurück, wohl aber lehrt er ihn „sprechen" und „sprechen sehen". Das Auge soll das Ohr ersetzen; was dieses nicht hört, soll jenes vom Munde des zu ihm Sprechenden absehen, bezw. ablesen lernen. Jene Zeit, wo mall die Taubstummen für bildungsunfähig hielt und sie zu Menschen niederer Gattung stempelte, gehört längst der Vergangenheit all. Stellt sie doch auch die moderne Gesetzgebung den Vollsiunigen als gleichberechtigt zur Seite, und sie werden sür ihr Thun und Lassen in demselben Maße verantwortlich gemacht wie diese. Empfangen sie doch mit wenigen Ausnahmen Belehrungen über das, was jeder Staatsbürger zu wissen nöthig hat. Auch erhalten sie Unterweisungen über ihr sittliches Verhalten. Und nicht in letzter Reihe werden sie mit den Elementen des Wissens, auch mit den Lehren ihres Glaubens bekannt gemacht. Alle diese Segnungen werden auch den Zöglingen jüdischen Glaubens zu Theil. Dieselben erhalten Unterricht in der biblischen Geschichte und Religionslehre, lernen das Hebräische lesen und die wichtigstell Gebete übersetzen. Ferner werden sie mit den Ceremonien des täglichen Lebens vertraut gemacht und empfangen Unterweisungen über die jeweilige!: Fest- und Fasttage. Der Knabe wird mit Vollendung des dreizehnten Lebensjahres Barmizwa, wobei er gleich den Vollsinnigen in der Synagoge die Segenssprüche über die Thora spricht, und das Mädchen wird vor Verlassen der Anstalt mit den übrigen Konfirmandinnen eiugesegnet. Der jüdische Religionsunterricht wird hier aber dadurch sehr erschwert, daß es vollstäudig an Lehrmitteln mangelt, die, in jüdischem Sinne und Geiste geschrieben, derart abgefaßt sind, daß sie taubstummen Kindern mit Nutzen in die Hand gegeben werden können. Der Versasser dieser Zeilen, der seit einer Reihe von Jahren an der Bromberger Provinzial- Taubstummenanstalt den jüdischen Religionsunterricht ertheilt, hat eill kleines Hilfsbuch für den biblischen Geschichtsunterricht verfaßt. Es ist das einzige vorhandene jüdische Religionsbuch für taubstumme Kinder und ist betitelt: Für unsere Unmündigen, dreißig Erzählungen aus der Bibel?) Während der ganzen Zeit ihres Anstaltsbesuches stehen auch die jüdischen Zöglinge unter strenger Aufsicht, und es wird besonders dafür Sorge getragen, daß die Pension, in der sie untergebracht sind, auch in ritueller Hillsicht zu keinerlei Bedenken Anlaß gebe. Es liegt somit für jüdische Eltern keinerlei Grund vor, h Verlag vor: Fr. Ebbecke, Bromberg. ihr taubstummes Kind von einer Allstalt fern zu halten, die es erst zum Menschen macht; sie würden sich dadurch, daß sie dasselbe ohne Noth alle jene Wohlthaten nicht genießen lassen, an ihrem eigenen Fleisch und Blut versündigen. Sie müssen aber auch bedacht sein, die Anmeldung rechtzeitig zu bewirken, und nicht damit warten, bis das Kind etwa schon zehn Jahre oder gar noch älter geworden ist. In der Regel sollen taubstumme Kinder nur im Alter von 7-9 Jahren in die Taubstummenanstalten ausgenommen werden. Da der Unterrichtskursus gewöhnlich acht Jahre dauert, und die Zöglinge spätestens mit 16 Jahren ans der Anstalt entlassen werden, dürfen sie bei der Aufnahme durchschnittlich nicht viel mehr als acht Jahre alt sein. Die zu spät angemeldeten Kinder müssen aus diesem Grunde zurückgewiesen werden, verbleiben also für die ganze Zeit ihres Lebens in einer traurigen Lage. Die Anmeldungen können während des ganzen Jahres erfolgen, die Aufnahme in die Anstalten dagegen findet nur einmal im Jahre, und zwar im August statt. Was die Kosten für den Unterhalt der taubstummen Kinder in einer Anstalt aubelangt, so brauchen die Angehörigen diescrhalb keinerlei Befürchtungen zu hegen, weil Niemand über seine Leistungsfähigkeit hinaus zu Beiträgen herangezogen wird, und weil für die Unbemittelten eine genügende Anzahl vor: Freistellen in den Taubstmnlnenanstalten vorhanden ist. Möchten nun die Herren Rabbiner, Lehrer und Gemeindevorsteher im Sinne der vorstehenden Ausführungen auf Eltern und Pfleger von taubstummen Kindern: einwirken, damit keines jener Unglücklichen ohne Erziehung und Unterricht bleibt. Brirf ans Oesterreich. Mai ir besitzen nun in Oesterreich eine neue Partei, da wir bekanntlich an diesen: Artikel zu wenig hatten, es ist die der „Alldeutschen". Der Endpunkt ihrer Politik ist nicht so nebulös, wie sich ihn manche naiv sein wollende Leute vorstellen, er wird vielmehr von den Anhängern dieser „Fraktion" ganz klar und deutlich damit bezeichnet: Wir schielen nicht, nein wir schauen nach Deutschland hin Es ist freilich die Frage, ob sich auch Deutschland nach Männern, wie Franko Steil: und K. H. Wolf gar so schmerzlich sehnt. — Doch oon der großenPolitik wollen wir um: nicht sprechen; so viel aber steht fest, diese Herren „Alldeutschen" Haber: in unser Parlament einen frischen Zug gebracht, vor welchen: Lueger und seine klerikalen Genossen zn zittern beginnen. Nie hätte:: es unsere sogenannten Fortschrittsmänner gewagt, der Reaktion mit solcher Kraft und rücksichtslosen Entschiedenheit entgegenzutreten, wie dies oon Seite der „Alldeutschen" geschieht, und ir: dieser Richtung muß alles, was den wahren Freisinn in Oesterreich vertritt, ihnen nicht unsympathisch an der Seite stehen. Es ist ein großer Kamps auf allen Linier: entbrannt — hie Reaktion — hie wahrer Fortschritt, ein Kampf, über besser: Ausgang man sehr pessimistische Zweifel hegen muß. Denn sehr mächtige Faktoren stützen Lueger und Genossen! Wird Lueger ins alte Eisen rasseln oder seine Herrschaft über die verdunkelten Geister weiter führen? Eine Frage, welche die Gemüther hierzulande lebhaft beschäftigt, aber eine Antwort darauf zn geben, möchte ich nicht Wäger:. Luegers Macht ist diejenige, welche iu Oester-