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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1901-05-10 · Heft 19 (10.5.1901) · p. Seite 220

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
65 (1901)
Issue
Heft 19 (10.5.1901)
Date
1901-05-10
Page
Seite 220 (sequence 6)
Language
German
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220 denken herausfordern und uns geradezu zwiugen, jenen unglücklichen Wesen, die von der Natur so stiefmütterlich bedacht worden sind, ein größeres Interesse zuzuwendeu, als dies bisher geschehen ist. Der erwähnte außerordentlich hohe Prozentsatz ist ans folgender Zusammenstellung ersichtlich: Es kamen auf 10 000 Einwohner in jüdnw evangelisch katholisch Preußen 1871 . . . 14.88 9.55 10.27 „ 1880 . . . 14,38 9.89 10.39 „ 1895 . . . 13.60 8.70 9,30 Baqerli 1871 . . . 18.16 9,47 8,56 Während sich hier zwischen Evangelischen und Katholischen nur geringe Unterschiede zeigen, treten dieselben bezüglich der jüdischen Bevölkerung überall, namentlich in Bayern, sehr auffallend hervor. Als Ursache dieser hohen Taubstummenguote Pflegt man in der Regel die bei den Inden häufiger stattfindenden Ehen unter Blutsverwandten anzunehmeu. Diese Annahme scheint jedoch nicht so ganz begründet zu sein, und es müssen noch ganz andere Momente Mitwirken, die eine so hohe Taubstummenqnote bei den Juden in die Erscheinung treten lasten. Denn wären die konsanguinen Ehen die einzige Ursache, dann müßte die Quote bei den Evangelischen gleichfalls höher sein, als bei den Katholiken, da diesen die Ehen unter Blutsverwandten verboten sind. Jedoch zeigen die statistischen Angaben bezüglich Preußens ein umgekehrtes Verhältnis Wir zählen im deutschen Reiche 91 Taubstummenanstalten, von denen eine, und zwar die in Weißensee, eine speziell jüdische ist, und deren Zöglinge theils ans Berlin und nächster Umgebung, theils aus den verschiedensten Gegenden des deutschen Reiches stammen. Diese 01 Anstalten werden von iusgesammt 6458*) Zöglingeil freguentirt, unter denen sich jedoch nur 105 jüdische Zöglinge befinden. In welcher Weise sich diese 105 Zöglinge auf die einzelnen Anstalten vertheilen, möge folgende Darstellung veranschaulichen: Zahl der Zahl der Zahl der L aa jüdischen Zöglinge nichtjüdischen Zöglinge Anstalten 1. Preußen: u. Ostpreußen . . 2 349 4 1>. Westprenßen . . 3 275 3 Brandenburg . ,, (davon in Weißensee 35) 452 5 4. Posen .... . . 3 373 3 Schlesien . . . 7 581 3 t'. Hannover . . 2 240 4 .u. Westfalen . . . . 3 299 4!,. Hessen-Nassau . ... sdcwo» i„ 0^ ' ' Frm,ks»rt».M.10Z'4 3 i. Nheinprovinz . 5 501 8 2. Bayern .... . . 6 727 13 3. Baden .... 209 3 4. Hesse». . . 3 109 Z 5. .Hamburg . . . . . 1 97 1 «'>. Hildbnrghansen . . . 1 25 1 7. Lübeck. . . 1 15 1 8. Neichslande . . . . . 7 7 4 105 Keine jüdischen Zöglinge sind vorhanden in: Pommern . . . mit 193 nichtjüdischen Zöglingen in 3 Anstalten Sachsen .... 282 „ „ „ 5 „ Schleswig-Holstein „ 138 „ 1 Königreich Sachsen 369 Württemberg . . 418 ,, „ 8 Mecklenburg . . ,, „ - „ *) Nach Nndomski. „Statistische Nachrichten über die Taubstummenanstalten Deutschlands." Braunschweig . . mit 29 nichtjüdischen Zöglingen in 1 Anstalt Bremen . . . - 80 „ „ „ 1 „ Coburg . . . . „ 11 „ „ „ 1 „ Detmold . . . . „ 18 „ „ „ 1 „ Schleiz . . . . „ 27 „ „ „ 1 „ Weimar . . . - „ 88 „ „ „ 1 „ Oldenburg . . . 85 1 (Wildeshauseu) Aus dieser Darstellung ist zu entnehmen, daß die Frequenz der jüdischen Zöglinge keineswegs dem Verhältnisse entspricht, in welchem ihre Gesammtzahl zu derjenigen der nichtjüdischen Zöglinge steht. Während nämlich von der Gesammtzahl der christlichen Taubstummen Vg in öffentlichen Anstalten untergebracht ist, befindet sich in solchen nur I7 sämmtlicher vorhandenen jüdischen Taubstummen. Diese Differenz ist, so winzig sie uns auch im ersten Momente erscheint, durchaus nicht unerheblich. Denn da man eine Gesammtzahl voll etwa 765 jüdischen Taubstummen im deutschen Reiche annehmen kann, so müßten entsprechend dem oben erwähnten Brnchtheile mindestens 125 jüdische Taubstumme in öffentlichen Anstalten untergebracht sein. Dies ist jedoch nicht der Fall, vielmehr stellt sich ein Manko von etwa 20 Zöglingen heraus. Dieses Manko aber betrügt ea. 20 Prozent sämmtlicher eingeschulter Zöglinge, ein Prozentsatz, der als enorm bezeichnet werden muß, und dies um so mehr, als hier jeder einzelne Schüler besonders schwer ins Gewicht fällt. Es ist mm den Ursachen nachzuspüren, welche eine solche Minderfrecsuenz im Gefolge haben können. Zunächst muß angenommen werden, daß eine erhebliche Zahl jüdischer taubstummer Kinder da, wo es die pekuniären Verhältnisse der Angehörigen gestatten, in privater Pflege sich befindet. Sodann scheint ein großer Theil solcher Eltern, die das harte Loos getroffen, für die Pflege und Erziehung eines taubstummen Kindes Sorge tragen zu müssen, theils aus einer übel ange brachten Liebe zu dem unglücklichen Wesen, theils auch ans Scheu vor den etwa entstehenden Kosten von der Unterbringung desselben in einer öffentlichen Anstalt abzusehen. Endlich darf man wohl auch der Vermuthung Raum geben, daß gar manchen Eltern die mannigfachen Vortheile, die ihnen bei Zuführung ihrer taubstummen Kinder einer Anstalt geboten werden, gänzlich unbekannt sind. Es muß hier erwähnt werden, daß die Frequenz der Taubstummenanstalten anch von Seiten nichtjüdischer taubstummer Kinder keineswegs der Zahl der vorhandenen Taubstummen überhaupt entspricht. Daher haben sich die Direktoren der Taubstummenanstalten in Bromberg, Posen und Schneide mühl kürzlich veranlaßt gesehen, in dein amtlichen Schulblatl für die Provinz Posen (Nr. 6) eine Kundgebung betreffs der Beschulung taubstummer Kinder zu erlassen. Diese Kundgebung ist auch für jüdische Kreise von besonderem Interesse. Es wird zunächst darauf hingewiesen, daß seitens der königlichen Regierungeil der Provinz Posen angeordnet worden ist, daß die Kreisschulinspektoren alljährlich ein Verzeichnis; der im sechsten bis achten Lebensjahre stehenden taubstummen Kinder (ohne Unterschied der Konfession bezw. Religion) den Land rüthen behufs Aufnahme derselben in eine Taubstummem anstatt einznreichen haben. Diese Nachweisungen zeigen num so heißt es weiter, daß leider viele Eltern aus den oben schon angedeuteten Ursachen sich geradezu weigern, ihre taubstummen Kinder einer Anstatt zu übergeben. Da bisher für abnorme Kinder ein Schulzwang nicht besteht, so können diese Eltern

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