Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 18 (3.5.1901)
- Date
- 1901-05-03
- Page
- Seite 2 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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2 Vervollkommnung als Kantor 7c. zu ermöglichen, hat die Direktion durch das von ihr ins Leben gerufene, ans mehreren Persönlichkeiten bestehende Komitee und durch die erste Spende voll 200 Mark ihrerseits den Grundslein zu einer solchen Hilfsquelle bereits gelegt und ist außerdem ununterbrochen bestrebt, die weitestell Kreise für dieses edle Werk zu interessiren. Die „Erste Internationale Kantorenschule zu Berlin" steht mit fast allen, auch den angesehensten jüdischen Gemeinden des In- und Auslandes in Verbindung, wodurch die günstige Gelegenheit um so eher geboten wird, dem reifen Schüler eventuell sofort eine Kantorstelle zu verschaffen. Auch sind vorläufig einige Ehrenpreise in Aussicht gestellt. So soll z. B. ein Ornat mit Käppchen, ein Tatlis mit Gebetbuch sowie Werke von Sulzer, Lewandowski. Baer, Naumbourg 7c., alles in feinster Ausführung, den fleißigsten, begabtesten Schülern bei der Schlußprüfung als Ehrenpreis zuerkaunt werden. Die Anstalt erstrebt das ideale Ziel, den gesanunten Kantorenstaud auf die ihm gebührende Stufe zu bringen, und zwar dadurch, daß jeder Schüler dieses Instituts so herangebildet werde, daß er sodann in seinem Amte als Kantor mit Würde und vollstem Bewußtsein seiner hohen Aufgabe wirken könne. 2XD Berlin, 28. April. Abseits vom großen Badeleben, in der mitten in einem großen Park stehenden v. Bülowschen Villa, auf der Spitze des Kulms, eröffnet die Pension Sachs und Salz neben dem Institute, das in unveränderter Weise in Berlin, Potsdamerstraße 113, Villa 2, Winter und Sommer fortbesteht, vom 1. Mai ab ein Sommerheinr in Heriugßdors. Von dem Grundsatz ausgehend, daß nur im gesunder! Körper eine gesunde Seele wohne, soll das Heim all den jungen Mädchen geöffnet sein, die neben ausgezeichneter körperlicher Pflege ein feinsinniges Eingehen auf die der weiblichen Jugend eigenthümlichen seelischen Bedürfnisse verlangen. Es ist namentlich für die blutarmen, oft nervösen jungen Großstädterinnen sehr wünschenswerth. daß sie einmal aufs Land kommen, besonders während der Sommermonate; und wenn ihnen nun neben sorgfältigster Körperpflege eine leichte und erfrischende Thätigkeit im Garten sowie geregelte Fußwanderungen in den herrlichen Buchenwäldern oder am Ufer der See geboten wird, ist dies von großem Werthe. Dann läßt sich auch ohne Schaden der anvertrauten Jugend, ja. zur wahren Erfrischung derselben, eine durchdachte zweckmäßige geistige Weiterbildung mit dein Landaufenthalt verbinden, und dann ist es nicht mehr nöthig, die nothwendige Erholungszeit der jungen Mädchen auf wenige Wochen vegetativen Badelebens zu beschränken, das zerstreut und aufregt, wo gerade Nutze und Sammlung Noth thut. Friedrichsverg, 29. April. In der israelitischen.Vereinigung in Friedrichsberg (bei Berlin) und Umgegend fand am 25. d. M. die statutenmäßige Generalversammlung statt. Der langjährige erste Vorsitzende Herr EugenLewald wirrde wiedergewählt. Zweiter Vorsitzende wurde Herr Dr. M. Birnbaum, Redakteur der „Deutschen medizinischen Presse", erster Schriftführer Herr I. Metzer, zweiter Herr Jonas, erster Kassenführer Herr I. Cohn, zweiter Herr Gerson. Die Vereinigung ist nn Begriff, sich einen eigenen Betsaal erbauen zu lassen. Arrger münde, 24. April. Die amtliche „Angermünder Zeitung" berichtet aus der letzten Stadtverorduetensitzung Folgendes: „Nach den letzten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts soll die Art der Schlachtung in den öffentlichen Schlachthäusern eine einheitliche sein, auch sollen keinerlei Ausnahmen zulässig sein. Infolgedessen ist eine Aenderung der Z8 18 und 19 der Schlachthansorduung geboten; die Schlachthausdeputation schlug daher folgende Fassung des § 18 vor: H 18. Die Schlachtung hat regelrecht, mit Vorsicht und auf schnellste Weise zu geschehen. Das Schlachten der Rinder und Pferde hat nur mittelst des im Schlachthause vorhandenen Schußapparates, der Schweine und des Kleinviehes mittelst Schlagbolzenapparates zu geschehen. Magistrat empfahl die Annahme des Paragraphen, und die Versammlung beschloß dieselbe ohne jegliche Debatte." Wenn dieser Beschluß, was wir nicht glauben können, durchgeführt wird, ist damit in Angermünde das Schächten verboten. Merkwürdig ist es aber, daß zugleich berichtet wird: Die Leipziger Fleischerinuung hat, wie von mehreren Seiten gemeldet wird, einstimmig beschlossen, au zuständiger Stelle dahin vorstellig zu werden, daß das Schächtverbot im Königreich Sachsen wieder ausgehoben werde. — Der hiesige jüdische Kantor S. Cohn hat den Magistrat gebeten, ihn: das Bürgerrechtsgeld im Betrage von 15 Mark zu erlassen, da er Beamter sei. Der Regierungspräsident hat ans eine Anfrage entschieden, die Angelegenheit als Einspruch zu behandeln. Da nach dem Statut über Erhebung des Bürgerrechtsgeldes keiner der Fälle zu trifft, die für den Erlaß sprechen, so wurde der Antrag abgelehut. Lp. Aus der Provinz Posen, im April. Lehrer Hoppe in Kuruik ist zum 1. April cr. au die einklassige jüdische Volksschule zu Schrimm versetzt worden. Der bisherige Lehrer Falk daselbst hat definitiv die Stelle eines Leiters an einer mehrklassigeu Volksschule in Frankfurt a. M. übernommen. — Kantor Abraham Chodzieseu in Posen beging neulich das 25 jährige Dienstjubilänm als Kantor der Alten Betschnle daselbst. — Dem praktischen Arzt Dr. Reiß in Samotschiu ist der Charakter als Sauitätsrath verliehen worden. — Kantor Baumstein in Lobsens ist nach Schwerin a. d. W. berufen worden. — Kaufmann Simon Ascher in Briefen ist zum ersten Vorsteher der Stznagogengemeinde daselbst gewählt worden. — Der jüngst in Amerika verstorbene Kaufmann Stich ans Plescheu hat den Stznagogengemeinden in Plöschen und Krotosch in je 1000 Mark vermacht. — Im Alter von 88 Jahren ist kürzlich der Barbier Israel Sander in Krotoschin gestorben. Derselbe hatte im Jahre 1866 für Dienste, die er damals an verwundeten Gefangenen, die ans Oesterreich nach Krotoschin transportirt wurden, das Allgemeine Ehrenzeichen erhalten. — Bei der am 27. März unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Nessel in Ostrowo stattgehabteu Wahl von Repräsentanten der dortigen Stznagogengemeinde wurden die Kausleute Salomon Unger, I. S. Friedmanu, Joseph Bergmann, Leopold Weitzen und Glasermeister A. Marcus aus die Dauer von sechs Jahren zu ordentlichen Repräsentanten und die Herren Isidor Bialecki und Heimann Kaiser als deren Stellvertreter neugewählt. — Kürzlich starb hochbetagt in Posen der Kaufmann I. Alport. Derselbe hat circa 25 Jahre dem dortigen Repräseniantenkollegium angehört. G Leipzig, 26. April. „Die Moral des Talmud" betitelte sich ein Artikel, den der Redakteur Stanislaus Kacz marek in Posen in seinem Blatte „Postep" veröffentlicht hat. Das Landgericht Posen hat darin eine Beschimpfung des Nabbinerthurns, einer Einrichtung der jüdischen Religionsgemeinschaft, erblickt und Herrn Kaczmarek am 24. Januar zu zwei Wochen Gefängniß verurtheilt. In dem Artikel wird behauptet, einem Juden sei einem Nichtjuden gegenüber alles erlaubt. Der Nutzen sei das höchste Recht. Unrecht solle mau nach dem Talmud nur deshalb nicht Lhnu. weil es dem jüdischen Thäter Schaden bringen könnte. Nur die Juden seien, so lehre der Talmud. Menschen und stammten von Gott ab; die anderen Menschen seien Thiere. Wenn ein Jude ein nichtjüdisches Weib verführe, so sei das daher auch kein Ehebruch. Der Angeklagte will den Artikel aus den „Deutsch-sozialen Blättern" übersetzt haben. Allerdings findet sich dort, wie das Urtheil bemerkt, ein säst gleicher Artikel. Das Gericht erblickt die Beschimpfung des Nabbinerthurns in der Behauptung des Artikels, die Rabbiner hätten durch ihre Tüfteleien aus dem Talmud diese Ansichten herauskonstruirt und verbreitet. Ob der Talmud jene Grundsätze lehrte, kann nach Ansicht des Landgerichts dahingestellt bleiben, jedenfalls sei das Rabbinerthum durch die Behauptung beschimpft, daß es solche Lehren herausgetüstelt und verbreitet habe. Die Revision des Angeklagten, welche sich nur gegen die thatsächlichen Feststellungen richtete, wurde vom Reichsgerichte verworfen. N. Hamburg, 28. April. Herr Oberkantor N. I. Süßkind feierte am letzten Freitag sein 25jähriges Jubiläum als Oberkantor der hiesigen Gemeindesynagogen. Der Jubilar, der heute zu den bedeutendsten Kantoren Deutschlands zählt, genießt weit über seinen Wirkungskreis hohe Werthschätzung. Herr Süßkind wurde im Jahre 1868 an unsere Nachbargemeinde Altona berufen, nach achtjähriger Thätigkeit wurde er im April 1876 zum Oberkantor der hiesigen Gemeinde gewählt. Er führte hier die alte traditionelle Kantorenmusik ein, und erregte durch seine herrliche Tenorstimme sowie durch feine großartige Vortragsweise geradezu Sensation. Au den Jubilar trat seitens der Direktoren bedeutender Bühnen das Anerbieten, sich doch mit seinen geradezu phänomenalen Stimmmitteln der Oper zu widmen, aber er schlug alle diese verlockenden Angebote zurück, er wollte seinem ihm so lieb gewordenen Beruf als Kantor treu bleiben. Als Komponist verschiedener Syuagogengesäuge hat Süßkind sich wiederholt bewährt, aber auch seine Kompositionen für weltliche Gesänge