Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 18 (3.5.1901)
- Date
- 1901-05-03
- Page
- Seite 209 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Vor der Tages» ordnurrg gab Herr Nenfeld seinem Bedauern über seine falsche Stimmabgabe in der vorigen Sitzung Ausdruck und motivirte sie damit, daß er für den Löwe'schen Antrag aus Ueberweisung der Jugendgottesdienstvorlage in eine gemischte Kommission gestimmt hätte, weil er angenommen, daß die übrigen Anträge ebenfalls noch zur Abstimmung gelangen würden. Geschäftlich bemerkte der Vorsitzende, daß an Stelle des Landgerichtsrath Löwe nunmehr Herr VenasLevy definitiv in die Versammlung aufrücke und Herr Adolph MayeralsStellvertretereinberufen sei. DieVorlagebetreffsAenderung des Statuts für das Reichenheim'sche Waisenhaus ist bis auf Weiteres vom Gemeindevorstand zurückgezogen worden. Zur Fahnenweihe, welche vom jüdischen Militärverein veranstaltet wird, wird die Entsendung einer Deputation beschlossen, und in dieselbe die Herren Prof. Blaschke, Geheimrath Blum ent Hab, Dr. Minden und Maurermeister Frankel gewählt. Der Gemeindevorstand theilt in einem längeren Schreiben mit, daß er dem Antrag der Repräsentanten, für die bauliche Veränderung des jüdischen Krankenhauses und die einstweilige anderweitige Unterbringung der Kranken Sorge zu tragen, nicht entsprechen könne, so lange nicht die Garantie gegeben sei, daß den Gemeindebehörden ein maßgebender Einfluß auf die Verwaltung des Krankenhauses zustehe und ihre Beschlüsse thatsächlich auch zur Ausführung gelangen. Nach Annahme einer dahinzielenden Statutenänderung werde der Gemeindevorstand unverzüglich in einen Umbau des Hauses einwilligen. Rechtsanwalt Dr. Veit Simon berichtet zur Vermeidung einer Krankenhausdebatte, die ja leider nichts Seltenes in der Versammlung sei, daß das Krankenhausstatut im Ausschuß lü Gegenstand sehr eingehender Erörterungen gewesen sei. Nachdem zwei Entwürfe bereits nicht genehmigt seien, habe mau eine Versöhnungsommission eingesetzt, in welche zwei Mitglieder des Ausschusses, zwei des Gemeindevorstandes und zwei des Krankenhausvorstandes entsandt seien. Auf Grund einer Verständigung sei nunmehr von ihm (Redner) in anderweitiges Statut ausgearbeitet, das jetzt zur Genehmigung wrliege. dessen Beschlußfassung aber bis zur Rückkehr des Herrn Louis Sachs ausgesetzt sei. Anfang Mai dürfte man hoffentlich zu einem endgiltigen Resultat gelangeu. Herr Mari- Reimer bittet ebenfalls, sich bei diesen vorläufigen Mittheilungen begnügen zu wollen. — Alsdann folgt eine sehr lange Debatte über das Schulgeld in den Religionsschulen. Unsere Leser werden sich wohl erinnern, daß ein Antrag Friedländer, den Unterricht unentgeltlich n gestalten, einer gemischten Kommission zur Vorberathung überleben wurde. Der Referent Prof. Blaschke theilt nun mit, daß n der Kommission, in welche als Sachverständige Rabbiner Er. Weisse und Seminarlehrer Marcuse kooptirt waren, der lntrag Friedländer abgelehnt worden sei. Der Gemeindevorstand abe mitgetheilt, daß im Jahre 1900 bei dem Schulgeldsatze von H Mark pro Jahr 723 Zöglinge das Schulgeld bezahlt hätten, "gegen 729 Zöglinge vom Schulgeld befreit gewesen seien. Die Meinung der gemischten Kommission sei dahin gegangen, daß durch Aushebung des Schulgeldes das Niveau der Religionsschulen sinken md die reicheren Familien nicht mehr ihre Kinder in diese „Armenhulen" schicken würden. Man habe beschlossen, das Schulgeld auf Mark pro Quartal zu ermäßigen, im Uebrigen aber wie bisher! des Ersuchen aus Befreiung vom Schulgeld ohne weitere Recherche " genehmigen. Diesem Beschlüsse sei der Gemeindevorstand beietreten, nicht aber der Ausschuß ILl, welcher den Antrag auf Unentgeltlichkeit des Unterrichts erneuert habe. Man sei hier der Meinung ewesen, daß die geäußerten Motive nicht ausschlaggebend sein dürfen, "ß es im Gegentheil Aufgabe der Gemeindebehörden sein müsse, die wrnrtheile gegen die Unentgeltlichkeit zu bekämpfen und nicht zu gestatten. daß eine Schule darnach beurtheilt werde, ob Schulgeld bezahlt werde oder nicht. Der Ausschuß habe einstimmig Vorschlägen, den Antrag auf Ermäßigung des Schulgeldes abzulehnen und den Unterricht vollkommen unentgeltlich zu gestalten. In der gemischten Kommission seien noch mehrere Anträge gestellt, die im Falle der Nichtannahme des Ausschußantrages zur Berathung gelangen müßten. So sei ein besonderes Formular vom Vorstände vorgeschlagen worden, auf welchem die Befreiung vom Schulgeld seitens der Eltern beantragt werden solle; die Empfangnahme des Schulgeldes sollte außerhalb des Unterrichts durch den Anstaltsleiter erfolgen; von mehreren eine Religionsschule besuchenden Geschwistern sollten nur die ersten beiden zahlnngspflichtig sein. Diese Anträge seien zum Theil vom Ausschuß abgelehnt worden, ein Alltrag Lewin werde eventuell zur Annahme empfohlen, der die Einziehung des Schulgeldes durch Gemeindebeamte fordere. Werde der Antrag des Vorstandes auf Schulgeldermäßigung abgelehnt und der Ansschnßantrag ans Unentgeltlichkeit angenommen, so würden damit alle anderen Allträge fallen. Vorsteher I a c o b p vertritt in der Diskussion die bereits oben erwähnten Bedenken gegen die Unentgeltlichkeit. Er betont, daß die finanzielle Seite natürlich gar nicht für den Gemeindevorstaud ausschlaggebend sei, wenn auch immerhin die Schulen im Vorjahre 13 000 Mark abgeworfen hätten. Die armen Kinder würden durch das Fortbleiben der Kinder der begüterten Familien weit mehr geschädigt werden, als man ihnen durch Erlaß des Schulgeldes zu nützen glaube. Der Vorstand habe sich nicht entschließen können, das Schulgeld fallen Zu lassen. Herr- Leonhard Sachs bedauert den Ausschußantrag. Wenn das Schulgeld beseitigt würde, so würden die besseren Elemente sagen, die Schulen seien nicht mehr das. was sie gewesen seien. Es sei von außerordentlichem Werthe, wenn die Kinder der Begüterten mit den ärmeren Kindern zusammen lernen. Er bittet, dem Vorschläge der Kommission beizntreten, während Geheimrath Bl u m eu th al sür den Ausschußantrag eintritt. Ein Zusammenarbeiten der reichen mit den armen Kindern werde nach beiden Richtungen günstig wirken. Die Herabsetzung des Schulgeldes um 6 Mark falle garnicht in Betracht, da ja sehr leicht eine Befreiung von: Schulgeld erwirkt werden könne. Durch den Fortfall der Zahlung würden alle Unannehmlichkeiten und Verdrießlichkeiten vermieden werden. Herr Loewenthal plaidirt ebenfalls sür den Ausschußantrag und verweist auf die Volksschulen und die Anstalten in der Schweiz, in denen der Unterricht unentgeltlich ertheilt werde. Beim Religionsunterricht sollte man zu allerletzt irgend welche Modalitäten treffen. Der Schritt werde nur voll segensreichen Erfolgen begleitet sein. Pros. Blaschke erinnert, daß in den Gemeinden Charlottenbnrg und Königsberg ebenfalls kein Schulgeld erhoben werde. Wenn irgendwo der Unterschied zwischen Arm und Reich beseitigt werden müsse, so sei es wohl in der Neligionsschnle, und es heiße nur den Unterschied stärker hervorheben, wenn in einer Schule Freischüler und zahlende Schüler zusammen wären. Die Zahlung des Schulgeldes wirke in den höheren Schulen eher nachtheilig als vortheilhast. Die Möglichkeit, das hohe Schulgeld zu zahlen, gebe hier einen Freibrief für den Besuch der Schule, und sehr viele Kinder würden weit besser daran sein, wenn sie in eine niedere Schule geschickt worden wären. Endlich werde durch die Beseitigung des Schulgeldes aus diejenigen Kreise Rücksicht genommen, denen es sehr schwer falle, das Schulgeld zu zahlen, denen es aber ebenso schwer falle, um Erlaß desselben zn bitten. Diese Kreise müßten viel mehr berücksichtigt werden als die empfindsamen, welche sich verletzt fühlten, wenn ihr Kind neben einem Freischüler sitze. Rechtsanwalt Dr. S i in o n weist daraus hin. daß mir der Annahme des Ausschußantrages die jüdischen Hausväter nur den christlichen gleichgestellt würden, deren Kinder in der Schule Religionsunterricht innerhalb des Stundenplanes genießen, ohne dafür besondere Kosten zn tragen. Schon im Interesse der Gleichheit in materieller Beziehung müsse der Ausschußantrag angenommen werden. Außerdem seien die jüdischen Hausväter gar nicht berechtigt, zu sagen, daß sie Schulgeld bezahlen wollen. Ein derartiger Protzenhafter Standpunkt, eine solche Talmivornehmheit dürfe von Gemeindewegen nicht begünstigt werden. Es sei voll erzieherischer Bedeutung, wenn die jüdischen Hausväter gezwungen würden, ihre Kinder ohne Bezahlung Unterricht nehmen zn lassen. Herr L e o n h a r d Sachs warnt noch einmal, das Schulgeld aufzuheben, zumal konlanter wie bisher vom Gemeindevorstand betreffs Erlaß des Schulgeldes nicht verfahren werden könne. Dr. M iuden bittet, den bisherigen Zustand überhaupt nicht zu ändern, da außerhalb des Repräsentantenkreifts ein dringendes Petitum auf allgemeinen Erlaß des Schulgeldes bis jetzt noch nicht gestellt worden sei, und auch die Leiter der Religionsschulen sich gegen die Beseitigung