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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1901-05-03 · Heft 18 (3.5.1901) · p. Seite 207

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
65 (1901)
Issue
Heft 18 (3.5.1901)
Date
1901-05-03
Page
Seite 207 (sequence 5)
Language
German
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207 lteresie sei. veis übrig, wird durch esen, wenn > muß, das »es Motivs?s Obersten chos nimmt heute, zwei es Mordes, ahrhundert hrhunderts enden Blick? trotz aller rtschritt im rs noch gei, 30. April s Abczeord. ähren hat l zitati on und dami! ii und anti desgerichts -dacht sind 'aum zu er Antisenütei ,t es noth und imme :tert werdt. sauten Voti „Liberale! emeinde zi wakteristisck-; eines ant- -iiier Genoss il :e»l Kreise d t t sind. W r imsteu Fein e »tare jüdische l ne „weitest, i sie wende ' re Akte von sgenomme.. verstorbene!! r ich wende abe", haben rhause sagt Feuer. Tn , die Jude', r die Jude' und die hat Herren, ls Abtheiluüg im Centrum sich dazu bereit erklärt hatte, den Antrag Pestasohn zu unterstützen. Leider ist er krank geworden und konnte nicht im Parlament erscheinen. Sein Stellvertreter war einer von der konservativen Richtung. Was nun endlich die Nationalliberalen betrifft, so haben dieselben meistens den Mantel nach dem Winde getragen. Deshalb nimmt es gar nicht Wunder, daß sie einmal wieder den Mantel nach dem Winde gedreht habein Einer ihrer jetzigen Führer hat sich aufs Schärfste gegen das Vorgehen der Justizverwaltung geäußert und hatte auch erklärt, er wolle versuchen, seine Partei zu einer geeigneten Erklärung zu veranlassen. Hinterher hat er eingestanden, daß die Partei „leider" bereits beschlossen habe, nicht den Fraktionszwang auszuüben, und da er „leider" zu angestrengt sei, um reden zu können, so würde voraussichtlich Niemand da sein, der für die Juden das Wort ergreift. Sie sehen daraus, meine Herren, wie wenig selbst ans die Führer dieser Partei zu rechnen war. Wenn die Partei sich an ihre Begründer hätte wenden wollen, um deren Rath zu erbitten, so wäre sie in Verlegenheit gerathen, denn diese liegen auf dem jüdischen Friedhöfe!" Ueber die Anstellungsverhältnisse der Juden in der Justizverwaltung heißt es in demselben Vortrag: ..Oberlandesgerichtsräthe jüdischen Glaubens giebt es drei, jetzt wohl nur noch zwei. Drei sind im Ganzen ernannt worden, außer dieser verschwindend kleinen Al,zahl in den letzten zehn Jahren Wohl lein einziger mehr. Aber Hilfsarbeiter können Inden beim Ober- 'andesgericht werden. Dazu werden sie gern gebraucht, wenn sie tüchtig sind. So haben wir in Berlin zwei Richter, von denen der üne acht, der andere etwa sechs Jahre beim Obertandesgericht beschäftigt waren. Als es sich um die Ernennung des einen zum ordentlichen Mitgliede des Kammergerichts handelte, da wurde gesagt, den Posten könne er nicht erhalten; und als wegen dieses Herrn sich >er Ches des Kammergerichts selbst zum Minister begab, um für diesen die Anstellung zu erwirken, da hat auch der Chef nichts ausaerichtet. Gehen wir nun weiter herunter in der Beamtenhierarchie. Nicht iner der Gerichtsdirektoren ist Jude, dagegen sind die überwiegende lnzahl der Vorsitzenden der Kammern für Handelssachen Juden. Ob as wieder mit dem Handel zusammenhängt, will ich dahingestellt ein lassen. Der Grund ist jedenfalls ein anderer. Die Direktoren ilden das Präsidium, die Vorsitzenden der Handelskammern gehören acht daza; aberden viel schwereren Posten alsVvrsitzender einer Handelsmmrer sollen sie bekleiden. Dieser Posten ist schwerer als derjenige es Vorsitzenden einer Civilkammer. Während in den Handelsannnern ein sogenannter gelehrter Richter und zwei Kanfleute sitzen, ud in vielen Fällen die Kaufleute durch den Vorsitzenden aufgeklärt erden müssen über den Inhalt der Gesetze, und so die Entscheidung on den, Vorsitzenden allein gefällt werden muß, hat in den Civilunmern der Direktor seine gelehrten Richter zur Seite, mit denen er ch jederzeit verständigen kann. Hier ist es wiederum der schwierigere 'osten, den die Inden bekleiden müssen, aber es ist dies kein Veraltungsposten. In den letzteren kommen sie nicht hinein, die hwierigere Leistung aber wird von ihnen verlangt." Nichtsdestoweniger stimmen wir dem Redner völlig bei, enn er seinen Vortrag mit den Worten schließt: Wir wollen us ruhig und sachgemäß über die Angriffe aussprechen. Wir ollen bei jeder Gelegenheit dagegen protestiren, daß unser echt verletzt ist und wollen unser Recht fordern; sachgemäß nd ruhig, ohne Angriff des Feindes, ohne schmähende Worte -ollen wir es erklären: „Das ist unser Recht"; und diese Proste sind nicht so wirkungslos, wie man annimmt. 4 Auch der Prozeß gegen Moritz Lewy kommt noch mner nicht zur Ruhe. Und das ist gut so. Vor einigen lagen ist unter dem Titel: „Zum Meineidsprozeß gegen Noritz Lewy in Könitz, Westpreußen" im hiesigen Verlage on H. S. Hermann die Verteidigungsrede des Rechtsanwalts ougo Sonnenfeld erschienen, der folgendes Vorwort des mstizraths Dr. Sello beigegeben ist: „Die schwnrgerichtliche Verhandlung gegen den Fleischergesellen Moritz Lewy wegen Meineids hat überall, und nicht blos innerhalb der Grenzen unseres Vaterlandes, die Theilnahrne der gebildeten Welt erregt. Man empfand allgemein, daß es sich hier nicht blos um das beklagenswerte Schicksal eines Einzelnen handle, der. wieViele meinten, mit Unrecht eines schweren Verbrechens geziehen wurde, sondern daß weit darüber hinaus um die höchsten nnd allgemeinsten Güter der Gesittung nnd der bürgerlichen Freiheit gekämpst werde. Als Moritz Lewy am letzten Tage der Verhandlung in schlichten nnd ergreifenden Worten Gott zum Zengen feiner Unschuld anrief, hat ihm in Konih nur das herzlose Lachen seiner Zuhörerschaft geantwortet, die zu seiner Ueberführung keines weiteren Grundes bedurfte, als daß er einen anderen Glaubell als sie bekannte. Dieses Gelächter, womit der Pöbel, der gebildete wie der ungebildete, an diesem Orte und zu dieser Stunde einen Angeklagten zu verhöhnen wagte, der, wenn er wirklich falsch geschworen hatte, es doch nur gethan haben konnte, um sich und die Seinen vor dem blinden Verfolgungswahne dieses selben Pöbels zu retten hat jedem menschlich Fühlenden die Schamröthe in die Wangen getrieben; schlimm für uns, wenn die Nachwelt einst die Gesittung, unserer Zeit nach diesem Gelächter schätzen sollte. Außerhalb des Gerichtssaales aber haben Lewys Worte einen andern Widerhall gefunden. Viele Tausende, die der Verhandlung mit gespannter Aufmerksamkeit gefolgt sind, haben sich nicht von seiner Schuld überzeugen können und hoffen mit ihm, daß das Urtheil des Konitzer Gerichts nicht das letzte Wort sein wird, das in dieser Sache gesprochen worden ist; di^ folgendeil Blätter werden dieser Sache neue Freunde werben. Sie enthalten eine genaue stenographische Wiedergabe der Vertheidignngsrede des einen der beiden Vertheidiger, die. wie sie bisher treu und mannhaft für Lewys Unschuld eingetreten sind, auch ferner den Mutb und die Hoffnung nicht sinken lassen werden. Die sachliche nnd einleuchtende Kritik, die der Vertheidiger in dieser Rede an dem Ergebnisse der Beweisaufnahme geübt hat. stellt, wie ich glaube, nicht nur für diesen einzelnen Fall den zweifelhaften Werth des Belastungsbeweises in das hellste Licht, sondern bietet auch einen allgemein nnd dauernd werth vollen Beitrag zu der bisher so arg vernachlässigten Lehre von der Psychologie des Z en g enbewe i ses. Möge die Schrift jeden ihrer Leser lehren, daß unsere Strafrechtspflege auch heute noch auf schwachen Säulen ruht, und daß der Freiheit und der Ehre eines Jeden voll uns die äußerste Gefahr droht, wenn sich religiöser und politischer Hader in den Gerichtssaal drängen und die Gemüther der Zeugen oder gar der Richter mit der verhängnisvollsten aller Täuschungen, den: unbewußten Selbstbetrugs umspinnen darf." Der Herausgeber einer Wiener Korrespondenz, Wilhelm Eckfeld, hat sich an eine Reihe hervorragender Männer der Wissenschaft mit der Anfrage gewendet, wie sie über den Ritnalm ord denken. Die „Nene Freie Presse" ist in der Lage, einige der eingegangenen Antworten zu veröffentlichen. An der Spitze stehen die Worte M o mm se ns: „Wozu die Mohrenwäsche? Die Volksbetrüger werden nicht alle, und die Betrogenen auch nicht." Der Breslauer Theologieprofessor Dr. Cornill erklärt die Behauptung, daß Juden zu rituellen Zwecken Christenblnt verwenden, für wahnsinnig. Auf die Frage, wie diese Beschuldigung zu bekämpfen sei, antwortet er: „Es wäre aus jeden Fall schon viel gewonnen und ein erfreulicher Fortschritt, wenn der Staat jede Aenßernng dieser Beschuldigung, ganz einerlei, wie und von wem sie gethan worden ist. nniiachsichtlicl'. als Beschimpfung einer staatlich anerkannten Religion verfolgte nnd bestrafte. Und das ist auch nach meiner festen Ueberzengnng seine heilige Pflicht, der er sich nicht entziehen kann und darf. Aber mit Polizeimitteln allein rottet man ein so festgewurzeltes Nebel nicht aus. hier kann auf die Dauer nur Aufklärung und Belehrung Helsen. Leider dürfen wir jedoch über die Wirksamkeit dieses Mittels nicht zu optimistisch denken, denn es giebt Mächte, gegen welche be* kanntlich selbst die Götter vergebens kämpfen. So müssen wir denn immer darauf gefaßt sein, auch wenn die Ungeheuerlichkeit, ja Unmöglichkeit der Sache noch so sonnenklar bewiesen wird, die Antwort zu bekommen: Es muß doch etwas daran sein, denn sonst hätte diese

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