Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 18 (3.5.1901)
- Date
- 1901-05-03
- Page
- Seite 206 (sequence 4)
- Language
- German
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206 „Ich wende mich nun znm dritten Punkte nud komme zu dem Anträge der Vertheidigung. daß über die Frage, ob der Schnitt, der an der Agnes Hruza gefunden wurde, ein sogenannter Schächtschnitt ist, Sachverständige zu vernehmen seien. Ich bedanre überhaupt, das; dieser Air trag gestellt wurde. Ich finde, daß^die Frage eines Beweises nicht bedarf. Nachdem konstatirt wurde, daß der Kehlknorpel durchschnitten worden war, so ist das eine Verletzung, die bei einem Schächtschnitte nicht vorzukommen pflegt." Der Oberste Gerichtshof aber fügte in seiner Entscheidung noch hinzu: „Auch durch die Zurückweisung des Antrages ans Einvernahme von Sachverständigen darüber, daß die am Halse der Hrnza konstatirte Wunde von einem Schächtschnitte herrühre, konnte ein die Vertheidn gung sichernder Grundsatz des Prozeßverfahrens nicht verletzt oder hintaugehalten werden, weil, mag der Schnitt auch im Laufe der Verhandlung geradezu als Schächtschnitt bezeichnet worden sein — konstatirt wurde, daß der Kehlknorpel durchschnitten wurde, und die A u n a h ui e e i n e s S chä ch t sch nit t es si ch al s h infä ll ig erwies. Ueberdies wurde bezüglich der Frage der Schnittwunde auch in dem Fakultätsgutachten gesagt, daß der Schnitt mit einem gewöhnlichen starken Taschenmesser zngesügt sein kann, lind daß nach eben diesem Gutachten nicht der leiseste Grund vorlag, daß das Blut der Ermordeten zu gewissen Zwecken verwendet wurde; d a s M o t iv d er Tha t l ieg t v i e l meh r ans einem ganz anderen Gebiete, nämlich de irr sexuellen. Dieser Nichtigkeitsgruiid ist daher hinfällig." Mit dieser Erklärung könnten sich nun wohl Alle bescheiden, die die Befürchtung hegen, das; der Mord auch ferner noch gegen das Judenthum ausgebeutet werden wird, dem Leopold Hülsner selbst ebenso fern steht wie etwa die Verbreiter der Blutlügen selbst, wenn nicht die Erfahrung dagegen spräche. Kaum hatte der Oberste Gerichtshof sein Urtheil gesprochen, trüge,i Extrablätter dasselbe auf die Straße der von Parteigezänk dnrchwühlten Stadt und riefen dort von Neuen, alte Leidenschaften wach. Kaum hatte der Telegraph das Urtheil in die Weite getragen, erhoben die Blntlügner ihre Stimmen und beuteten dasselbe gegen Juden und Judenthum aus. Die Erklärung, daß der Mord in sexuellen Motiven begründet sei, wurde entweder ganz unterdrückt oder mit einen, malitiösen Lächeln bei Seite geschoben, und die Verurtheilung Hülsuers wegen eines „Ritualmordes" erscheint heute sämrntlichen Antisemiten als eine ausgemachte Thatsache, an der nicht mehr zu rütteln sei. Hat ja schon vor dem Urtheil des Obersten Gerichtshofes der Pfarrer Krösell aus Kloxiu in seiner, 20 Thesen frank und frei die Behauptung aufgestellt: „Daß es Juden giebt, die Christenblut gebrauchen, lehrt die Geschichte, besonders Polna." Glaubt mau etwa, daß dieser Prediger der Nächstenliebe nun etwa diese zwölfte These widerrufen wird? An fünf verschiedenen Orten ist in den letzten Wochen das Blutrnärcheu gleichzeitig anfgetancht: in Posen und Oberschlesien, in Sachsen und Holstein und - in Kleinasien. Es ist leider nicht daran zu zweifeln, daß das Urtheil in Wien dieser abscheulichen Blutlüge trotz der ausdrücklichen Verwahrung schließlich doch neue Nahrung geben wird. Justizirrthümer sind vorgekommen, seit es Richter giebt, und daß ein möglicherweisevorgefallenerJrrthurn nicht unabwendbar bleibe, dafür kann die Weisheit der Krone noch immer Vorsorgen. Was aber nicht mehr reparirt werden kann, das ist die moralische Fernwirkung der Thatsache, daß ein Schnldspruch, der ohne jeden Zweifel von den Geschworenen in der Ueberzeugnng gefällt wurde, damit einen „Ritualmord" zu strafen, von dem höchsten Gerichtshof in Oesterreich, wenngleich aus anderen Motiven, bestätigt worden ist. Nichts ist unrichtiger als die von dem Geueralprokurator ausgesprochene Ansicht, daß die Frage des Motivs nicht von juristischem Interesse sei. Was bleibt denn in dem Polnaer Prozeß vom Beweis übrig, wenn das Motiv selbst ausgeschieden wird? Was wird durch die Anwesenheit am Thatorte zur kritischen Zeit bewiesen, wenn man bei dem Anwesenden jedes Motiv ausschließen muß, das Verbrechen zu begehen? Aber gerade die Frage des Motivs giebt dem Polnaer Falle und der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes seine Bedeutung. Der Oberste Gerichtshof nimmt geschlechtliche Erregung als Motiv an. Die Antisemiten aller Länder supponiren schon heute, zwei Tage nach dem Urtheil, ihre Blutlüge als Motiv des Mordes. Und mit dieser Lüge wird der Prozeß durch das Jahrhundert wandern. Der künftige Geschichtsschreiber dieses Jahrhunderts aber wird dieses Urtheil eitiren, um dem rückschanenden Blick seiner Zeitgenossen zu zeigen, wie klein im Grunde trotz allerblendenden Triumphe der Technik der geistige Fortschritt im zwanzigsten Jahrhundert mitten im Herzen Europas noch gewesen ist. Die Woche. Berlin, 30. April Behandlung, welche die Interpellation des Abgeordneten Peltasohn im Abgeordnetenhause erfahren hat ermuthigte bereits einzelne Kreise, eine Agitation gegen jüdische Richter ins Werk zu setzen und daun! einen langgehegten Lieblingswunsch der agrarischen und anti semitischen Reaktion zu erfüllen. Daß die Oberlandesgerichts Präsidenten, denen diese „Protestpetitionen" zugedacht sind diesen irgendwelche Beachtung schenken, ist aber kaum zu er warten. Noch geringer dürften die Chancen der Antisemiten im Deutschen Reichstage sein. Gleichwohl erscheint es rwth wendig, daß von unserer Seite die Sache immer und in,me wieder nach allen Richtungen beleuchtet und erörtert werdc. Wir entnehmen deshalb heute einem höchst interessanten Vortrage, den Justizrath Breslauer am 18. v. M. im „Liberalen Verein für die Angelegenheiten der jüdischen Gemeinde zu Berlin" über dieses Thema gehalten, folgende charakteristisch Einzelheiten: „Die Eingeweihten wissen, daß in einer Eingabe eines mitsemitischen Bürgervereins, der den Wunsch hatte, einen seiner Genoss >i zum Notar vorzuschlagen, znm ersten Male die „weitesten Kreise d r Bevölkerung", nämlich des betreffenden Bezirks, erwähnt sind. W r wissen aber auch ohne diese Eingabe, daß unsere intimsten Fein e die „weitesten Kreise" sind, auf welche man sich beruft. Notare jüdisch-> Glaubens haben einmal prüfen wollen, ob wirklich die „weitest, i Kreise" sich gegen die Vornahme von Rechtsakten durch sie wende!, Sie haben unter sich eine kleine Enquete abgehalten. Den Erfolg dieser Enquete, daß die 36 Notare Akte von 18,600 Christen und 6975 Juden im letzten Jahre anfgenomme >. sowie die Erklärung des Führers der Agrarier, des verstorbene!! Herrn v. Plötz: „Ich weiß, daß Sie Jude sind, aber ich wende mich an den, zu dem ich das größte Vertrauen habe", haben wir bereits mitgetheilt. Ueber die Verhandlungen im Abgeordnetenhause sagt Justizrath Breslauer: „Die Centrumspartei hat immer zwei Eisen im Feuer. Tn „Germania" in Berlin ist immer konservativ und gegen die Jude . die „Kölnische Volkszeitung" ist immer liberaler und für die Juden Diesmal war die konservative Richtung an der Leitung, und die h >t gegen die Juden gestimmt. Ich kann Ihnen, meine Herren, au^ sicherster Quelle mittheilen, daß der Führer der anderen Abtheilni g