Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 17 (26.4.1901)
- Date
- 1901-04-26
- Page
- Seite 196 (sequence 6)
- Language
- German
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1S6 und Löwe der Antrag eingebracht wurde, den Vorstand zu ersuchen, einen gedruckten Bericht über das hiesige jüdische Schulwesen zum 1. Mai 1902 vorzulegeu. Der Antrag, der einen alten Wunsch der Versammlung darstellt, dem aber der Gemeindevorstand aus unerfindlichen Gründen bisher noch nicht nachgekommen ist, wurde einstimmig zum Beschluß erhoben. — Im geschäftlichen Theil lag nur die Miltheilung des Vorstandes vor, daß die in den Etat der Neuen Synagoge für die Verstärkung des Chors eingestellten 3740 Mark zwar genehmigt sind, daß aber der Geiiieindevorstand sich für jeden Einzelsall eines neuen Engagements die Beschlußfassung Vorbehalte; auch den in den Etat des Krankenhauses für Reparaturen eingestellten 8000 Mark hat der Vorstand zugestimmt. — Eine sonderbare Erbschaft war der hiesigen Gemeinde in dem Nachlaß des Unternehmers Hermann Hirschberg zugedacht. Dieser Wohlthäter hat in seinem Testament, die Höhe seines Vermögens auf 150000 Mark beziffert, die jüdische Gemeinde zur Haupterbin eingesetzt und die eigene Familie, seine Frau und drei Kinder, nur mit Pflichttheilen bedacht. Der Gemeindevorstand war undankbar genug, eine Nachrechnung anzusteüen, und fand zu seiner Ueberraschung. daß im Höchstfälle sich als Nachlaß nur 8200 Mark ergeben würden, die noch dazu aus bereits anhängigen oder erst zu beginnenden Prozessen gewonnen werden müssen. Gegen den Nachlaß dieses Wohlthäters, welcher übrigens noch selbst Unterstützungen von einem hiesigen Humanitären Verein bezogen hatwerden noch erhebliche Forderungen geltend gemacht. Aus allen diesen Gründen dankte der Gemeiudevorstand für dieses Danaergeschenk, die Versammlung ebenfalls. — Bereitwilligst angenommen wurde dagegen die letztwillige Zuwendung des Herrn Gotthils Salomon in Höhe von 10000 Mark all die Altersversorgungsanstalt. An die Schenkung ist die Bedingung geknüpft, daß die in Berlin lebenden Kinder und Enkel des Testaten jederzeit Disposition über einen Platz in dieser Anstalt haben sollen. — Der dritten Altersversorguugsanstalt sind zum Bau, wie der Schatzmeister derselben, Herr Manheim er. melden konnte, von Ihrer Majestät der Kaiserin 2000 Mark überwiesen worden. Herr Manheimer gab in beredten Worten der Freude über dieses Geschenk in der trüben Zeit, wo Verdächtigungen und Verleumdungen sich wieder gegen die jüdische Gemeinschaft emporwagen, Ausdruck und zählte meinem historischen Ueberblick auf. wie so oft sich bei der Errichtung humanitärer Anstalten der jüdischen Gemeinde die königliche Gnade bethätigt habe. Die Repräsentanten erhoben sich zum Danke für diesen Guadenbeweis von ihren Plätzen. Die Arbeiten für den Rohbau dieser Anstalt sind nunmehr vergeben worden. Die Maurer- und Zimmerarbeiten hat die Firma Lachmann und Zauber erhalten; bei den anderen Arbeiten sind mehrere jüdische Handwerker berücksichtigt worden, ein jüdischer Dachdecker war in Berlin nicht zu finden. — Für die Philharmonie wurde die Verlängerung des Miethsvertrages auf fernere 5 Jahre der Miethspreis beträgt 6000 Mark — genehmigt, ebenso die Verlängerung auf ein Jahr für den Saal in der Beuthstraße 20 zur Abhaltung des Jugendgottesdienstes. — Die Frage der Amtsdauer der Repräsentantenstellvertreter, welche ja in diesem Jahre wieder akut wird, hat süns Juristen in einer gemischten Deputation längere Zeit beschäftigt, eine Einigkeit über diese allerdings recht schwierige Frage war nur mühsam zu erzielen, das endgiltige Resultat ist nur mit drei gegen zwei Stimmen gefaßt worden. Eine Aenderung der sehr unklaren Fassung des Gemeindestatuts betreffs der hierüber gütigen Bestimmungen wurde nicht beliebt. Man kam dahin überein, einen Stellvertreter aus der Zahl der Vertreter als ausgeschieden zu betrachten, sobald derselbe als Repräsentant definitiv einbernsen wird, und daß demnach nur so viele Vertreter auszulosen sind, als von fünf statutarisch auszulosenden Mitgliedern noch übrig sind. In diesem Jahre sollen mithin, da zwei Stellvertreter in die Versammlung selbst eingetreten sind, nur drei Vertreter ausgelost werden. Landgerichtsrath Löwe hat sich dieser Anschauung nicht angeschlossen und meint, daß wenn nach dem Wortlaut des Statutes die Hälfte der Gewählten ausgelost werden soll, auch fünf Mitglieder ausgelost werden müssen. Er unterstützt den bereits in der Kommission gemachten Vorschlag, sofort nach der Auslosung einen Protest beim Polizeipräsidium einzitreichen, um die Meinung der Vorgesetzten Behörde über die Wahl zu erfahren und etwaige Proteste gegen die Nepräsentantenwahlen selbst zu vermeiden. Vorsteher Rechtsanwalt Lilieuthal ist der Ansicht, daß man sich nicht an den Wortlaut des Paragraphen, sondern an dessen Sinn halten solle. Mit den dort getroffenen Bestimmungen sollte nur ein regelmäßiger Turnus für die Auslosung geschaffen werden. Wenn zwei Vertreter ausgeschieden sind, könnten natürlich nur noch drei ausgelost werden. Den Vorschlag der Einlegung eines Protestes bezeichnet er als ganz zweckmäßig, um spätere Unannehmlichkeiten zu verhindern. — Die Depositalordnung wird dahin geändert, daß nunmehr besondere Deposttalvorsteher und Depositalkontroleure gewählt werden sollen, während bisher der Kassenvorsteher undKassenkontroleur diese Funktion gleichzeitig ausgeübt hatte. — Für die Einrichtung der Bibliothekräume werden debattelos 3660 Mark bewilligt. — In die Waisenkommission wird all Stelle des Rechtsanwalts Werner Herr Siegfried Jakob gewählt. — Punkt 11 der Tagesordnung betreffs des Schulgeldes in den Religionsschulen wird von der Berathung abgesetzt. — Eine sehr lange und lebhafte Debatte schloß sich, wie bereits oben erwähnt, an die Vorlage über den Jugendgottesdienst nach altem Ritus an. Der Referent der Vorlage war leider dasjenige Mitglied der Versammlung, dessen Reden man stets recht kurz mit dem Satze wiedergeben könnte: „Redner bleibt auf der Tribüne völlig unverständlich." Es ist deshalb unmöglich, die interessante Vorgeschichte der Vorlage, die Vorverhandlungen mit dem Rabbinat, hier wiederzugeben. Es handelt sich um Folgendes: Die konservativen Mitglieder der Versammlung wünschen einen Jugendgottesdienst nach altem Ritus in der Synagoge Kaiserstraße und in der Heidereutergasse, auch der Ausschuß hat sich in der Majorität dieser Forderung angeschlossen. Vom Vorstand ist die versuchsweise Einrichtung für die Kaiserstraße zugebilligt worden; sür die alte Synagoge ist aber deshalb die Genehmigung versagt worden, weil der dortige Jugendgottesdienst von den Zöglingen der ersten Neligionsschnle, welchen die neue Agende im Unterricht vorliegt, hauptsächlich besucht wird. Der Vorstand hat die Nothwendigkeit der Errichtung dieses Gottesdienstes verneint und die Veranlassung hierzu auf den Wunsch des Rabbiner- Dr. Eschelbacher zurückgeführt. Der Ausschuß hat sich den Gründen des Vorstandes nicht anschließen können und die Ansicht vertreten, daß der Jngendgottesdrenst nicht nur für die Zöglinge der ersten Religionsschule, sondern für alle Kinder der Gemeinde vorhanden sein soll. Die Kinder würden auch im Wesentlichen nur durch die Predigt angezogen, so daß kleine Unterschiede in den Gebeten nicht ins Gewicht fallen würden. Herr Leonhard Sachs bezeichnet die Errichtung dieser Jngendgottesdienste als nothwendige Konsequenz der Berufung Eschelbachers und ist überzeugt, daß dieser Gottesdienst ungleich stärker besucht sein wird als der in den anderen Synagogen. Man könne nicht diejenige Stätte, von der es verlangt werden müsse, die alte Synagoge, ausschließen. Von einem alten Ritus könne überhaupt bei einem Jugendgottesdienst nicht die Rede sein; es handle sich ja fast nur um die Hinzusügung von Uwo lezijon. Die Kinder der ersten Religionsschule würden nicht zu Grunde gehen, wenn sie dieses Gebet mitbeten würden. Vorsteher Rechtsanwalt Lilienthal bezeichnet es als nicht richtig, daß die Angelegenheit des konservativen Jugendgottesdieustes erst durch die Berufung Eschelbachers in Fluß gekommen sei. Ehe die Berufung feste Gestalt angenommen habe, sei bereits dieser Gottesdienst vom Vorstand in Angriff genommen worden. Die Ausführung des Planes habe allerdings seit der Anwesenheit Eschelbachers eine andere Gestalt angenommen, der nicht nur im Gegensätze zum Vorstande, sondern auch im Gegensätze zu seinen Amtskollegen nicht die neue Agende dem Jngendgottesdienste zu Grunde habe legen wollen. An sich seien gar keine Bedenken gegen die Einrichtung des Gottesdienstes in der alten Synagoge vorhanden. Der Gemeiudevorstand stehe aber aus dem Standpunkt, die Einrichtung des Jugendgottesdienstes vollständig unparteiisch in die Wege zu leiten und nach keiner Seite agitatorisch aufzutrelen. Es sei aber etwas Anderes, einen Gottesdienst nen einzurichten, als einen bestehenden durch einen anderen zu ersetzen. Landgerichtsrath Löwe hält die bisher geäußerten Gründe nicht für ausreichend, den bestehenden Gottesdienst zu ändern. Eine Veranlassung würde er als vorliegend anerkennen, wenn ein beachtenswerter Theil der Gemeinde sich gegen die Form des Gottesdienstes erklären würde, was aber nicht geschehen sei. Der Umstand, daß Dr. Eschelbacher erklärt habe, den Jugendgottesdienst nicht nach der eingefnhrten Agende leiten zu wollen, könne nicht maßgebend sein. Es sei sehr achtenswert, daß Jemand seiner Ueberzeugung offen Ausdruck gebe und das Opfer bringe, die Jugend nicht in den Gottesdienst einzuführen. Die Gemeindebehörden könnten aber aus diesem Umstande nicht Veranlassung nehmen, die Agende zu