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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1901-04-26 · Heft 17 (26.4.1901) · p. Seite 194

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
65 (1901)
Issue
Heft 17 (26.4.1901)
Date
1901-04-26
Page
Seite 194 (sequence 4)
Language
German
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194 Aber noch wichtiger sind die Aufgaben, die ans der Fremdenj bettelet erwachsen. Auch hier hat der Gemeindebund Wandel zu schaffen gesucht, aber die Grenzbüreaus für die Einwanderer, dieser zu organisiren suchte, scheinen bisher nicht gut funktionirt zu haben; wäre dies der Fall, so könnten sie krallten Einwanderern guten Rath geben bezüglich eines für ihr Leiden passenden Kurortes, und namentlich könnten sie die Auswanderer nach überseeischen Ländern auf dem kürzesten Wege nach den betreffenden Hafenplätzen leiten. Ihre wichtigste Aufgabe aber wäre die Prüfung Derer, die einen dauernden Aufenthalt in Deutschland beabsichtigen, hinsichtlich ihrer Geneigtheit, ihr Brod durch ehrliche Arbeit zu verdienen. Für diese Kategorie wird durch die jüdische Arbeiterkolonie, die auf dem ihr geschenkten Grundstück irr Weißensee gegenwärtig erbaut wird, eine reichliche Arbeitsgelegenheit geboten sein, im sicheren Schuh eines Asyls, in voller Berücksichtigung ihrer religiösen Bedürfnisse, sich verschiedene Fertigkeiten anzueignen und ihr Brod hier zu verdienen. Sobald sie die Arbeiterkolonie, die der Autor unserer Schrift treffend einem Krankenhanse für soziale Leidende vergleicht, verlassen, Müßten die Arbeitsnachweise sich ihrer annehmen. Diejenigen aber, welchen ein längerer Aufenthalt in Deutschland versagt wird, vermögen jenseits des Meeres dann wohlausgerüstet den Kampf ums Dasein anfznnehmen. Für die kranken Auswanderer wird bei der Arbeitskolonie ein Asyl errichtet werden, wo sie Genesung finden können. Es ist ein großes Werk, das hier in Vorbereitung ist, ein Werk, das die Theilnahme aller Derer erheischt, die sich für eine rationelle Wohlthätigkeitspflege interessiren, ein soziales Hilfswerk würdig unseres Glaubens, würdig der deutschen Judenheit; denn auch es Zieht seine Kraft aus dem Urquell aller jüdischen Werke: aus der Menschenliebe, und an dieser Stelle zeigen, um mit dem Autor zu schließen, die Spitzelt der Magnetnadel nach den beiden Polen, die da heißen: Fürsorge und Selbsthilfe. Die Woche. Berlin, 24. April. (oj^er Toleranz-Antrag des Centrums ist bekanntlich einer besonderen Kommission des Reichstags überwiesen worden. Die Verhandlungen dieser Kommission sind natürlich für uns voll hohem Interesse. Sie haben in dieser Woche begonnen. 8 1 des Gesetzentwurfs über die Freiheit der Religiousübnng lautet wie folgt: „Jedem Neichsangehöriqen stellt innerhalb des Reichsgebiets volle Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zn Religionsgemeinschaften sowie der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Neligionsübnng zu. Dell bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen." Es entwickelte sich eine ausgedehnte Generaldebatte, in welcher die Vertreter aller Parteien das Wort nahmen. Natürlich wurde auch eine Reihe von Abänderungsanträgen gestellt. Abgeordneter v. Vollmar wollte dem 8 1 folgenden Absatz 3 allfügen: „Niemand ist verpflichtet, seine oder seiner Angehörigen religiöse UeberZengnng oder Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft zu offenbaren. Staatliche und gemeindliche Behörden und Beamte dürsen über die religiöse Ueberzengnng oder die Zugehörigkeit der Staatsangehörigen, insbesondere auch der Beamten, zn den einzelnem Religionsgemeinschaften keine Register führen oder sonstige allgemeine Auszeichnungen vornehmen." Ferner beantragte v. Vollmar in Absatz 1 das Wort- „Reichsangehörigen" zu streichen. Abgeordneter Stolle (Sozialdemokrat) beantragte, Absatz 2 wie folgt Zu fassen: „Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen." Abgeordneter Kullert (Sozialdemokrat) beantragte, in einem besonderen Paragraphen zu sagen: „Die Religiousuuterweisung kommt in allen Schulen des Deutschen Reiches als Unterrichtsgegenstand ausnahmslos in Fortfall." Abgeordneter Schräder (freisinnige Vereinigung) wollte dem 8 1 folgende Sätze anfügen: „Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte, insbesondere die Befähigung zur Theilnahme an den kommunalen und Landesvertretungen und zur Bekleidung öffentlicher Aemter sind vom religiösen Bekenntniß unabhängig. Niemand ist verpflichtet, sein Neligionsbekenntni ß zn offenbaren. Amtliche Befragung nach demselben ist unznlässi g." Abgeordneter Dr. Sattler (nationalliberal) beantragte, Absatz 1 des 8 1 folgenden Zusatz hinzuzufügen: „Soweit der Inhalt des Bekenntnisses und die Art der Religionsausübung nicht die bestehenden Strafgesetze verletzt, oder nicht zur Beleidigung Andersdenkender, zur Erregung von öffentlichen! Aergerniß nnd zur Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung geeignet ist. Der Erlaß von Gesetzen zur Ausführung des vorstehenden Grundsatzes ist Sache der Einzelstaaten." Nach langer Debatte wurden sämintliche Abänderungsantrage abgelehnt und 8 1 nach dein Vorschläge des Cenlrnms unverändert gegen zwei Stimmen angenommen. * * In dieser ganzen Verhandlung ist eigentlich nur der Antrag des Abgeordneten Schräder ein Novum. Aber gerade dieser Alltrag ist natürlich abgelehnt worden. Denn so weck, jedem Bürger freiznstellen, die Antwort auf die Frage nach seinem Religionsbekenutniß zu verweigern, geht die Toleranz des Centrums ebenso wenig wie die der Konservativen oder der Negierung. Gesetzlich wird hellte Auskunft über die Religion sowohl auf dem Standesamt wie bei der Zeugenvernehmung verlangt. Es besteht gegenwärtig keinerlei Allssicht, daß der Antrag Schräder zum Gesetz erhoben werde. Es ist von Interesse, ans der Begründung des Antrages, der ohne Zweifel in den nächsten Jahreil wlederkehren und in immer weiteren Kreisen Beifall finden wird, zu erfahren, daß sowohl das Landrecht wie die Frankfurter Grundrechte diese Bestimmung enthalten, daß weder in England noch in Holland und — in Spanien bei der Volkszählung nach dem Glanbensbekenntniß gefragt wird. Der Pfarrer Wilhelm Krösell in Klorin in Pommern, der durch seine Nitualmordvorträge hinlänglich bekannt ist, hat sich bemüßigt gesehen, 20 Thesen über diese Angelegenheit zn veröffentlichen. Sie erstrecken sich über den jüdischer! Eid nnd über den Mord in Könitz. Es genügt, die 15. These anzuführen: „Die Nealspnren des Mordes, soweit sie noch vorhanden, lassen ans Juden als Mörder schließen, und zwar nur auf Jude«." Nach dieser und den folgenden Thesen wird Herr Krösell wohl der Behörde darüber Rede zu stehen haben, woher sein „Mund zn so viel Weisheit kommt." Eine ernsthafte Wider-

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