Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 65 (1901)
- Issue
- Heft 16 (19.4.1901)
- Date
- 1901-04-19
- Page
- Seite 182 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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t82 schwerste izefährden, denn es würden da Gesichtspunkte hereingetragen, die mit Justiz und Gerechtigkeit absolut nichts zu schaffen haben. Nun, die Einschwörung aus eine bestimmte philosophische oder politische Richtung hat man auch bis jetzt noch nicht gefordert; wohl aber werden immer vernehmlicher Stimmen laut, die unsere Gesetzgebung zurückschrauben wollen auf den Standpunkt des 13. Jahrhunderts, da der Schwabeuspiegel vom Richter verlangte: „er soll auch nit ein Jud sin, noch ein Ketzer sin, noch ein Heiden sin". Man verlangt eine konfessionelle Färbung der Justiz. Allein vor allein ist das völlig inkonsequent. Muß man denn in unserer heutigen aufgeklärten Zeit nicht annehmen, daß es vielen Richtern schwerer wird, ihren Politischen als ihren konfessionellen Standpunkt bei der Ausübung ihres Amtes zurncktreten zu lassen? Und müßte man also nicht konsequent jenen Erfordernissen noch hinzufügen, „er soll auch nit ein Sozialdemokrat sin, noch ein Dentschfreisinniger sin?" Sodann aber, wo soll innerhalb der konfessionellen Anforderungen ein Halt gemacht werden? Ist denn nicht, Gott sei es geklagt, der konfessionelle Haß und Hader zwischen Katholiken und Protestanten vielfach noch weit erbitterter als zwischen Christen und Israeliten? Und müssen wir also nicht, wenn wir der Forderung, daß Christen nur vor Christen zu Recht zu stehen hätten, uns konnivent erweisen, in kürzester Frist die weitere Forderung gewärtigen, daß Protestanten nur von Protestanten und Katholiken nur von Katholiken abgeurtheilt werden sollen? Dann aber wäre es nicht nur mit allem konfessionellen Frieden, sondern auch mit der Gerechtigkeit in Deutschland vorbei. Denn wenn der Staat einmal durch Ausstellung konfessioneller Voraussetzungen sür das Richteramt offiziell die Meinung sanktionirt, daß das Glaubensbekenntnis; des Urtheilenden betheiligt sei bei der Entscheidung darüber, was Recht und Unrecht ist, betheiligt sei bei der Auslegung der Gesetze, dann raubt er selbst seinen Richtern die Objektivität ihres Urtheils, dann öffnet er dem religiösen Fanatismus den Eingang in die Justiz, daun trügt er selbst die^Schuld, wenn an Stelle ruhiger, streng rechtlicher Erwägung subjektive Gefühle die Gerichtsentscheidungen beherrschen. Mit dem Niedergange der Gerechtigkeit aber schwanken die Säulen des Staates. Möge unser»; deutschen Vaterland solches Unglück erspart bleiben! Möge aber auch Jeder an seinem Theile dazu beitragen, es zu verhüte;;, und darum alles vermeiden, was den Angriffen auf die Integrität unseres Richterstandes den Boden ebnen kann! Ist es doch leider fast schon guter Ton in Deutschland geworden, sich als Skeptiker zu bekennen gegenüber der Gerechtigkeit und Unparteilichkeit unserer Judikatur, und aus jeden; Urtheil, welches den philosophischen, politischen oder konfessionellen Anschauungen und Erwartungen Einzelner nicht entspricht, den Anlaß zu entnehmen, um unsere Rechtsprechung als dem Rechtsbewußtsein des Volkes entfremdet, als unrichtig und ungerecht zu brandmarken. Noch ist dazu in Wahrheit kein Anlaß gegeben. Noch müssen und können unsere Richter bei Antritt ihres Amtes schwören, daß sie „nirgends aus Haß, Gunst, Furcht, Rücksicht auf die Person oder aus ähnlichen Ursachen handeln, sondern bei allen Richteramtshandlungen nur Gott, die Gesetze, die Gerechtigkeit und Wahrheit vor Augen haben" werden. Und so länge das der Fall ist, können wir ruhig unser Haupt in den Schoß der Justiz legen. Zittern aber müssen wir davor, dies zu thun, wenn es wirklich, was Gott verhüte;; wolle, in Deutschland kommen sollte zu einer konfessionellen Färbung der Justiz." Es bedarf wohl nicht erst des nochmaligen Hinweises, das; offenbar nur die jüngsten Verhandlungen im Abgeordnetenhause diese eindringliche Mahnung und Warnung veranlaßt haben. Are Woche. Berlin, 17. April. ine wirksame Illustration zu dem Artikel des berühmten Münchener Nechtslehrers über die konfessionelle Färbung der Justiz sind einzelne Artikel in antisemitischen Blättern aus Städten, in denen zufällig jüdische Richter amtiren. Da sieht man, wohin man mit der „Rücksichtnahme auf weitere Kreise der Bevölkerung" gelangt. Auch nach anderer Richtung hin läßt sich jener Artikel noch weiter illustriren. So äußert sich Rechtsallwalt Dr. Fuchs in einem Vortrag über die Judendebatten im Abgeordnetenhaus« folgendermaßen : „Wie will mau es rechtfertigen, daß seit einer ganzen Reihe von Jahren kein jüdischer Richter in eine höhere Stellung avancirt. daß Keiner Kammergerichtsrath oder gar Landgerichtsdirektor geworden ist? Fehlt ihnen die Fähigkeit oder giebt es auch däbei Gesammtinteressen des Volkes, welche eitle Beförderung der Inden verbieten? Seit Jahr und Tag ist kein jüdischer Hilfsrichter an das Kcunmergericht einberusen. Der jüdische Landgerichtsrath ist allenfalls geeignet, einer Handelskammer zu präsidiren, aber er wird nicht für würdig erachtet, Vorsitzender einer Zivilkammer zu werden, es se denn, daß er den Taufschein überreichte. Wir haben es erlebt, daß mit der Taufe alle Imponderabilien im Nu beseitigt waren (Hört hört!). Sie sind verwundert, aber das sind Dinge, die sich die Spatzen hier auf den Dächern erzählen. Der jüdische Richter ist seit Jahr und Tag in die erste Instanz gebannt, in der zweiten Instanz ist für ihn kein Raum. Noch eigenartiger ist die Behandlung der jüdischen Assessoren, die im vergangenen Sommer in Berlin beliebt worden ist. Da wurden alle Komnnssarien jüdischer Assessoren bis mn ein einziges eingezogen. Die jüdischen Assessoren haben die vakanten Stellen solange diätenlos gehalten, bis der christliche jüngere Bewerber von außerhalb sie mit Diäten bekommen hat. Hat etwa die Gesarnrntbevölkerung ein Interesse daran, daß der Jude nur ohne Diäten, nicht mit Diäten die Stelle erhält? Und wenn ein solches besteht, ist ihm voll der Justizverwaltung Rechnung zu tragen -' z Dem Könitz er sogenannten „Aufklärungskomitee" giebt di „Ostd. Tagesztg." mit Bezug auf dessen Petition folgend treffende Antwort: „Was wird der Reichskanzler nun wohl sagen? — Wird er nicb achselzuckend sagen — wenn er überhaupt eine Antwort ertheilt - „Ich lveiß den Grund leider nicht! Wie kann ich auch in jedem Fall in dem ein Mörder nicht ermittelt wird, wissen, warum er nicl gesunden wird? Soll ich etwa für all die in Berlin allein nictgefundenen Mörder verantwortlich gemacht werden, ferner sür de: Mörder des Fleischermeisters im Posenschen anno 1899 und de- Mörder eines Dachdeckergehilfen in Bromberg u. s. w., die alle en wischt sind?" — I^rlsei'ate o§in spevan/s! Die Hoffnung geben S:. nur ruhig ans!" Und was meinen Sie denn mit dem „ausreichenden Material das sich „aufgehäust" haben soll, um gegen bestimmte Personen wegen Betheiligung am Morde die Anklage erheben zu können? — Wissen Sie mehr als unser Erster Staatsanwalt Herr Schweigger, der da sagt: „Das Material ist nicht ausreichend?" Wollen Sie unserer ihres schweren Amtes nach bestem Gewissen waltenden Staatsanwalt schast den Vorwurf der Lässigkeit machen?